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   BVerwG, 04.05.1965 - VII B 115.64   

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BVerwG, 04.05.1965 - VII B 115.64 (https://dejure.org/1965,7476)
BVerwG, Entscheidung vom 04.05.1965 - VII B 115.64 (https://dejure.org/1965,7476)
BVerwG, Entscheidung vom 04. Mai 1965 - VII B 115.64 (https://dejure.org/1965,7476)
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  • BVerwG, 17.04.1964 - VII C 31.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 04.05.1965 - VII B 115.64
    Jedoch hat der Senat auch in ständiger Rechtsprechung darauf hingewiesen, daß es auf eine Beurteilung der Gesamtpersönlichkeit des Kraftfahrers ankomme und hierbei insbesondere die Art der Straftaten, ihre Häufigkeit und die zeitliche Aufeinanderfolge berücksichtigt werden müßten (vgl. BVerwGE 13, 288 [BVerwG 12.01.1962 - VII C 12/61] sowie dasUrteil vom 17. April 1964 - BVerwG VII C 31.62 -, Buchholz BVerwG 442.10, § 4 StVG Nr. 17).
  • BVerwG, 12.01.1962 - VII C 12.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 04.05.1965 - VII B 115.64
    Jedoch hat der Senat auch in ständiger Rechtsprechung darauf hingewiesen, daß es auf eine Beurteilung der Gesamtpersönlichkeit des Kraftfahrers ankomme und hierbei insbesondere die Art der Straftaten, ihre Häufigkeit und die zeitliche Aufeinanderfolge berücksichtigt werden müßten (vgl. BVerwGE 13, 288 [BVerwG 12.01.1962 - VII C 12/61] sowie dasUrteil vom 17. April 1964 - BVerwG VII C 31.62 -, Buchholz BVerwG 442.10, § 4 StVG Nr. 17).
  • BVerwG, 13.01.1961 - VII C 233.59

    Sonstige Straftaten und charakterliche Fahreignung

    Auszug aus BVerwG, 04.05.1965 - VII B 115.64
    Die Frage, ob ein Kraftfahrer in charakterlicher Hinsicht ungeeignet sein kann, ein Kraftfahrzeug zu führen, wenn er wegen Straftaten nicht verkehrsrechtlicher Art bestraft worden ist, hat der Senat in dem vom Berufungsgericht angeführten Urteil vom 13. Januar 1961 (BVerwGE 11, 334 [BVerwG 13.01.1961 - VII C 233/59]) in bejahendem Sinne entschieden.
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