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   BVerwG, 04.05.1972 - II C 13.71   

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https://dejure.org/1972,52
BVerwG, 04.05.1972 - II C 13.71 (https://dejure.org/1972,52)
BVerwG, Entscheidung vom 04.05.1972 - II C 13.71 (https://dejure.org/1972,52)
BVerwG, Entscheidung vom 04. Mai 1972 - II C 13.71 (https://dejure.org/1972,52)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Vergütung nach den Richtlinien über die Vergütung von Nebentätigkeiten bei der Ausbildung und Fortbildung - Leitung einer Referendararbeitsgemeinschaft am Landgericht - Ausübung im Rahmen des "Hauptamtes" - Begriffe "abstraktes Amt" und "konkretes Amt"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    DRiG § 42; NTVONTVO (v. 6.7.1937) (RGBl. I S. 753)

Verfahrensgang

  • OVG Nordrhein-Westfalen - VI A 304/68
  • BVerwG, 04.05.1972 - II C 13.71

Papierfundstellen

  • BVerwGE 40, 104
 
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Wird zitiert von ... (79)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 18.12.1969 - II C 61.67

    Nebentätigkeitsverordnung "besondere gesetzliche Vorschrift" im Sinne des § 23

    Auszug aus BVerwG, 04.05.1972 - II C 13.71
    Das Bundesverwaltungsgericht hat aber schon in seinemUrteil vom 18. Dezember 1969 - BVerwG II C 61.67 - (Buchholz 237.2 § 36 LBG Berlin 60 Nr. 1) ausgeführt, daß ein Beamter, der durch die Aufgaben seines Hauptamtes im Rahmen der beamtenrechtlichen Vorschriften über die Arbeitszeit voll ausgelastet ist, nicht verpflichtet sei, eine weitere regelmäßig wiederkehrende dienstliche Aufgabe, die erheblichen Zeitaufwand verursacht und von den Aufgaben des Hauptamtes organisatorisch trennbar ist, als weitere Aufgabe des Hauptamtes zu übernehmen.

    Sie war dann vielmehr aus den Gründen, die der Senat schon in seinem oben angeführten Urteil vom 18. Dezember 1969 (a.a.O.) dargelegt hat, eine durch die Besoldung des Hauptamtes nicht abgegoltene Nebentätigkeit (Nebenamt).

  • BVerwG, 29.10.1970 - II C 29.68

    Festsetzung einer Pflichtstundenzahl für einzelne Gruppen von Lehrern -

    Auszug aus BVerwG, 04.05.1972 - II C 13.71
    Im Rahmen dieser Feststellungen werden auch die für die Dozententätigkeit des Klägers möglicherweise erforderlichen Vorbereitungs- und Nacharbeiten mit dem dafür notwendigen Zeitaufwand zu berücksichtigen sein (vgl. hierzu dasUrteil des erkennenden Senats vom 29. Oktober 1970 - BVerwG II C 29.68- [Buchholz 11 Art. 3 GG Nr. 105]).
  • BGH, 23.05.1951 - III ZR 10/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 04.05.1972 - II C 13.71
    Außerdem ist zu berücksichtigen, daß ein abgeordneter Beamter oder Richter bezüglich der von ihm konkret auszuübenden Tätigkeiten nicht mehr der "Heimatdienststelle", sondern den Weisungen der für ihn an seiner Beschäftigungsdienststelle zuständigen Vorgesetzten untersteht; durch die Abordnung erhält der Beamte oder Richter in der Regel einen neuen weiteren unmittelbaren Dienstvorgesetzten (ebenso Bundesgerichtshof, Urteil vom 23. Mai 1951 - III ZR 10.50 - [DVBl. 1951, 570] unter Hinweis auf den Kommentar zum Deutschen Beamtengesetz von Nadler-Wittland-Ruppert, RdNrn. 76, 80 und 61 zu § 2).
  • BVerwG, 22.05.1980 - 2 C 30.78

    Kreisoberamtsrat - § 42 VwGO, § 35 VwVfG, Umsetzung eines Beamten ist kein

    Denn diese ist lediglich die das statusrechtliche Amt und das funktionelle Amt im abstrakten Sinne (vgl. dazu BVerwGE 40, 104 [107]) unberührt lassende Zuweisung eines anderen Dienstpostens (funktionelles Amt im konkreten Sinne) innerhalb der Behörde (vgl. hierzu Urteile vom 29. Mai 1973 - BVerwG 2 C 5.73 - [Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 14], vom 3. März 1975 - BVerwG 6 C 17.72 - [Buchholz 237.7 § 28 LBG NW Nr. 6] und vom 20. April 1977 - BVerwG 6 C 154.73 - [Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 18]).
  • BVerwG, 22.06.2006 - 2 C 26.05

    Bei einem Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost beschäftigter Beamter;

    Gemeint ist der einem statusrechtlichen Amt entsprechende Aufgabenkreis, der einem Inhaber dieses Statusamtes bei einer bestimmten Behörde auf Dauer zugewiesen ist (BVerfG, Beschluss vom 3. Juli 1985 a.a.O.; BVerwG, Urteile vom 4. Mai 1972 BVerwG 2 C 13.71 BVerwGE 40, 104 und vom 29. April 1982 a.a.O. S. 272 f.).
  • BVerwG, 18.09.2008 - 2 C 8.07

    Abstrakt-funktionelles Amt; Amt im statusrechtlichen Sinne; amtsangemessene

    Gemeint ist der dem statusrechtlichen Amt entsprechende Aufgabenkreis, der einem Inhaber dieses Statusamts bei einer bestimmten Behörde auf Dauer zugewiesen ist (BVerfG, Beschluss vom 3. Juli 1985 - 2 BvL 16/82 - a.a.O.; BVerwG, Urteile vom 4. Mai 1972 - BVerwG 2 C 13.71 - BVerwGE 40, 104 und vom 29. April 1982 - BVerwG 2 C 41.80 - a.a.O. S. 272 f.).
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