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   BVerwG, 04.05.1999 - 2 WDB 3.99   

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https://dejure.org/1999,23431
BVerwG, 04.05.1999 - 2 WDB 3.99 (https://dejure.org/1999,23431)
BVerwG, Entscheidung vom 04.05.1999 - 2 WDB 3.99 (https://dejure.org/1999,23431)
BVerwG, Entscheidung vom 04. Mai 1999 - 2 WDB 3.99 (https://dejure.org/1999,23431)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Teilweise Einbehaltung der Übergangsgebührnisse des früheren Soldaten als unverhältnismäßiger Eingriff in seine Rechtsposition - Einordnung einer Einbehaltung des Ruhegehalts des früheren Soldaten als eine Disziplinarmaßnahme oder als eine vorläufige Maßnahme - Begriff ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 09.03.1995 - 2 WD 1.95

    Dienstvergehen - Maßnahmenmilderungsgrund - Offenbarung des Fehlverhaltens -

    Auszug aus BVerwG, 04.05.1999 - 2 WDB 3.99
    Der vorsätzliche treuwidrige Zugriff eines Zeitsoldaten auf Eigentum oder Vermögen des Dienstherrn, das ihm zur Verwaltung und Verwahrung anvertraut ist, stellt nach gefestigter Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 9. März 1995 - BVerwG 2 WD 1.95 -) ein schwerwiegendes Dienstvergehen dar, das regelmäßig zur Höchstmaßnahme führt, weil das in den Soldaten gesetzte Vertrauen des Dienstherrn als unheilbar zerstört anzusehen ist.
  • BVerfG, 04.10.1977 - 2 BvR 80/77

    Besorgnis der Befangenheit eines Bundesverfassungsrichters

    Auszug aus BVerwG, 04.05.1999 - 2 WDB 3.99
    Diese Anordnung hat nicht den Charakter einer Disziplinarmaßnahme, sondern ist eine vorläufige Maßnahme, die in der Wehrdisziplinarordnung und in zahlreichen anderen Verfahrensgesetzen vorgesehen ist, um einen Zustand vorübergehend zu ordnen, der endgültig erst auf Grund des einen längeren Zeitraum beanspruchenden förmlichen Verfahrens geregelt wird, um dadurch Nachteile und Gefahren - insbesondere für das gemeine Wohl - abzuwehren oder zu verhindern, daß vollendete Tatsachen geschaffen werden, bevor die Endentscheidung im förmlichen Verfahren ergangen ist (BVerfGE 46, 17 [27]).
  • BVerwG, 06.04.1995 - 2 WDB 6.94

    Vorliegen des Dienstvergehens eines Soldaten wegen des Verdachts des

    Auszug aus BVerwG, 04.05.1999 - 2 WDB 3.99
    Je länger die einmal getroffene Anordnung der Einbehaltung fortbesteht, desto mehr verliert die Maßnahme ihre Vorläufigkeit und geht in eine dauerhafte Regelung über, die sich zunehmend verfestigt (vgl. Beschluß vom 6. April 1995 - BVerwG 2 WDB 6, 94 - <BVerwGE 103, 222 = Buchholz 235.0 § 120 Nr. 1 >).
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