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BVerwG, 04.05.2005 - 3 B 116.04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Sichtung und rechtliche Durchdringung des Streitstoffs und ein Mindestmaß der Geordnetheit des Vortrages als Erfordernis der Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Verfahrensgang
- VG Gelsenkirchen, 17.08.2004 - 6 K 6130/02
- BVerwG, 04.05.2005 - 3 B 116.04
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 23.11.1995 - 9 B 362.95
Revision - Beschwerdebegründung - Verständlichkeit - Überschaubarkeit
Auszug aus BVerwG, 04.05.2005 - 3 B 116.04
Dabei verlangt das Darlegen ebenso wie das gemäß § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO erforderliche Bezeichnen ein Mindestmaß an Klarheit, Verständlichkeit und Übersichtlichkeit der Ausführungen (Beschluss vom 23. November 1995 - BVerwG 9 B 362.95 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 20 m.w.N.).Es ist nicht Aufgabe des Beschwerdegerichts das herauszusuchen, was möglicherweise zur Begründung der Beschwerde geeignet sein könnte (Beschluss vom 23. November 1995 - a.a.O.).