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   BVerwG, 04.05.2017 - 2 C 45.16   

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BVerwG, 04.05.2017 - 2 C 45.16 (https://dejure.org/2017,13486)
BVerwG, Entscheidung vom 04.05.2017 - 2 C 45.16 (https://dejure.org/2017,13486)
BVerwG, Entscheidung vom 04. Mai 2017 - 2 C 45.16 (https://dejure.org/2017,13486)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    BeamtStG § 41 Satz 2
    Amtswissen; Anschein; Auftreten als Rechtsanwalt; Auslegung; Beeinträchtigung dienstlicher Interessen; Besorgnis; Empfängerhorizont; Hintergrundberatung; Karenzzeit; Rechtsanwaltstätigkeit; Ruhestand; Sperrwirkung; Tätigkeitsverbot; Untersagung; erkennbares in ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 133 BGB, § 45 BRAO, § 41 S 2 BeamtStG, Art 12 Abs 1 GG
    Karenzzeit für Rechtsanwaltstätigkeit pensionierter Richter vor ihrem früheren Dienstgericht

  • Wolters Kluwer

    Karenzzeit für Rechtsanwaltstätigkeit pensionierter Richter vor ihrem früheren Dienstgericht; Besorgnis der Beeinträchtigung dienstlicher Belange; Untersagung der anwaltlichen Tätigkeit für eine Übergangszeit; Vorliegen der für eine Untersagungsverfügung erforderlichen ...

  • doev.de PDF

    Karenzzeit für Rechtsanwaltstätigkeit pensionierter Richter vor ihrem früheren Dienstgericht

  • rewis.io

    Karenzzeit für Rechtsanwaltstätigkeit pensionierter Richter vor ihrem früheren Dienstgericht

  • ra.de
  • BRAK-Mitteilungen

    Pensionierter Richter als Rechtsanwalt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Amtswissen; Anschein; Auftreten als Rechtsanwalt; Auslegung; Beeinträchtigung dienstlicher Interessen; Besorgnis; Empfängerhorizont; erkennbares in Erscheinung treten; Hintergrundberatung; Karenzzeit; kollegiale Kontakte; of Counsel; Rechtsanwaltstätigkeit; Ruhestand; ...

  • rechtsportal.de

    Karenzzeit für Rechtsanwaltstätigkeit pensionierter Richter vor ihrem früheren Dienstgericht; Besorgnis der Beeinträchtigung dienstlicher Belange; Untersagung der anwaltlichen Tätigkeit für eine Übergangszeit; Vorliegen der für eine Untersagungsverfügung erforderlichen ...

  • datenbank.nwb.de

    Karenzzeit für Rechtsanwaltstätigkeit pensionierter Richter vor ihrem früheren Dienstgericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Karenzzeit für Rechtsanwaltstätigkeit pensionierter Richter vor ihrem früheren Gericht zulässig

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Karenzzeit für Rechtsanwaltstätigkeit pensionierter Richter vor ihrem früheren Gericht zulässig

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Früher Richter, heute Anwalt

  • lto.de (Kurzinformation)

    Karenzzeit bei früherem Dienstgericht: Keine direkt Anwaltstätigkeit für pensionierten Richter

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Karenzzeit für Rechtsanwaltstätigkeit pensionierter Richter vor ihrem früheren Gericht zulässig

  • versr.de (Kurzinformation)

    Karenzzeit für Rechtsanwaltstätigkeit pensionierter Richter vor ihrem früheren Gericht zulässig

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Karenzzeit für Rechtsanwaltstätigkeit pensionierter Richter vor ihrem früheren Dienstgericht

  • rechtsanwaltskammer-hamm.de (Leitsatz)

    BeamtStG § 41 S. 2
    Karenzzeit für pensionierten Richter als Anwalt

  • rechtstipp24.de (Kurzinformation)

    3-jähriges Tätigkeitsverbot als Rechtsanwalt für ehemaligen Richter

  • datev.de (Kurzinformation)

    Karenzzeit für Rechtsanwaltstätigkeit pensionierter Richter vor ihrem früheren Gericht zulässig

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2017, 43
  • MDR 2017, 13
  • NVwZ 2017, 1208
  • DÖV 2017, 830
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 06.12.1989 - 6 C 52.87

    Soldatengesetz - Beschäftigungsuntersagung - Erwerbstätigkeit von

    Auszug aus BVerwG, 04.05.2017 - 2 C 45.16
    Ausreichend für den Vorfeldtatbestand der Besorgnis ist vielmehr der "begründete Anschein", dass durch eine entsprechende Tätigkeit bei einem verständig und sachlich denkenden Bürger Zweifel an der Integrität der Rechtspflege entstehen könnten (vgl. BVerwG, Urteile vom 6. Dezember 1989 - 6 C 52.87 - BVerwGE 84, 194 und vom 26. Juni 2014 - 2 C 23.13 - BVerwGE 150, 153 Rn. 25).

    Die anwaltliche Vertretung eines Prozessbeteiligten durch einen Ruhestandsrichter, der noch vor Kurzem selbst als Kollege der nunmehr zur Entscheidung berufenen Richter tätig war, rechtfertigt nicht nur aus Sicht der gegnerischen Partei, sondern auch aus der Perspektive eines verständigen und neutralen Prozessbeobachters die vernünftige und nicht gänzlich fernliegende Befürchtung, durch die fortbestehenden persönlichen Kontakte zu den früheren Kollegen und Mitarbeitern könnten die von dem Ruhestandsrichter vertretenen Rechtssachen in ungebührlicher Weise gefördert werden (vgl. zur Bezugnahme auf kollegiale Kontakte auch bereits BVerwG, Urteile vom 6. Dezember 1989 - 6 C 52.87 - BVerwGE 84, 194 und vom 12. Dezember 1996 - 2 C 37.95 - BVerwGE 102, 326 ).

  • BVerwG, 15.09.2010 - 8 C 21.09

    Widerspruchsverfahren; Entbehrlichkeit des Widerspruchsverfahrens; Zulässigkeit

    Auszug aus BVerwG, 04.05.2017 - 2 C 45.16
    Bei Zugrundelegung des maßgeblichen, "objektivierten Empfängerhorizonts" musste der Kläger aber davon ausgehen, dass damit auch eine bloße Hintergrundberatung verboten sein sollte (vgl. zur entsprechenden Anwendung des § 133 BGB etwa BVerwG, Urteile vom 15. September 2010 - 8 C 21.09 - BVerwGE 138, 1 Rn. 36, dort auch zur Auslegungsbefugnis des Revisionsgerichts, und vom 30. Oktober 2013 - 2 C 23.12 - BVerwGE 148, 217 Rn. 15).
  • BVerwG, 30.10.2013 - 2 C 23.12

    Klage aus dem Beamtenverhältnis; Widerspruch in beamtenrechtlichen

    Auszug aus BVerwG, 04.05.2017 - 2 C 45.16
    Bei Zugrundelegung des maßgeblichen, "objektivierten Empfängerhorizonts" musste der Kläger aber davon ausgehen, dass damit auch eine bloße Hintergrundberatung verboten sein sollte (vgl. zur entsprechenden Anwendung des § 133 BGB etwa BVerwG, Urteile vom 15. September 2010 - 8 C 21.09 - BVerwGE 138, 1 Rn. 36, dort auch zur Auslegungsbefugnis des Revisionsgerichts, und vom 30. Oktober 2013 - 2 C 23.12 - BVerwGE 148, 217 Rn. 15).
  • BVerfG, 24.09.2003 - 2 BvR 1436/02

    Kopftuch Ludin

    Auszug aus BVerwG, 04.05.2017 - 2 C 45.16
    Soweit dies dienstliche Interessen erfordern, ist auch die Grundrechtsbetätigung weiter durch Art. 33 Abs. 5 GG beschränkt (vgl. BVerfG, Urteil vom 24. September 2003 - 2 BvR 1436/02 - BVerfGE 108, 282 ).
  • BVerwG, 12.12.1996 - 2 C 37.95

    Recht der Soldaten - Untersagung der Erwerbstätigkeit nach Ausscheiden aus dem

    Auszug aus BVerwG, 04.05.2017 - 2 C 45.16
    Die anwaltliche Vertretung eines Prozessbeteiligten durch einen Ruhestandsrichter, der noch vor Kurzem selbst als Kollege der nunmehr zur Entscheidung berufenen Richter tätig war, rechtfertigt nicht nur aus Sicht der gegnerischen Partei, sondern auch aus der Perspektive eines verständigen und neutralen Prozessbeobachters die vernünftige und nicht gänzlich fernliegende Befürchtung, durch die fortbestehenden persönlichen Kontakte zu den früheren Kollegen und Mitarbeitern könnten die von dem Ruhestandsrichter vertretenen Rechtssachen in ungebührlicher Weise gefördert werden (vgl. zur Bezugnahme auf kollegiale Kontakte auch bereits BVerwG, Urteile vom 6. Dezember 1989 - 6 C 52.87 - BVerwGE 84, 194 und vom 12. Dezember 1996 - 2 C 37.95 - BVerwGE 102, 326 ).
  • VGH Bayern, 20.08.2013 - 3 CS 13.1110

    Ehemaliger Vorsitzender einer Kammer für Patentstreitigkeiten am Landgericht

    Auszug aus BVerwG, 04.05.2017 - 2 C 45.16
    Voraussetzung für eine entsprechende Annahme ist aber, dass die Tätigkeit des Ruhestandsrichters bei verständiger Würdigung den Anschein einer Ausnutzung seiner früheren Amtsstellung einschließlich persönlicher Kontakte zu den früheren Kollegen zulässt (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 26. September 2016 - 5 ME 104/16 - DRiZ 2016, 424 Rn. 33; VGH München, Beschlüsse vom 20. August 2013 - 3 CS 13.1110 - juris Rn. 38 und vom 19. September 2016 - 3 ZB 14.1306 - juris Rn. 7; OVG Saarlouis, Beschluss vom 13. März 2014 - 1 A 379/13 - NZA-RR 2014, 331 Rn. 7).
  • OVG Saarland, 13.03.2014 - 1 A 379/13

    Richter im Ruhestand - Untersagung einer Tätigkeit als Rechtsanwalt

    Auszug aus BVerwG, 04.05.2017 - 2 C 45.16
    Voraussetzung für eine entsprechende Annahme ist aber, dass die Tätigkeit des Ruhestandsrichters bei verständiger Würdigung den Anschein einer Ausnutzung seiner früheren Amtsstellung einschließlich persönlicher Kontakte zu den früheren Kollegen zulässt (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 26. September 2016 - 5 ME 104/16 - DRiZ 2016, 424 Rn. 33; VGH München, Beschlüsse vom 20. August 2013 - 3 CS 13.1110 - juris Rn. 38 und vom 19. September 2016 - 3 ZB 14.1306 - juris Rn. 7; OVG Saarlouis, Beschluss vom 13. März 2014 - 1 A 379/13 - NZA-RR 2014, 331 Rn. 7).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2016 - 1 B 1375/15

    Untersagungsverfügung bzgl. des Auftretens eines Ruhestandsrichters als

    Auszug aus BVerwG, 04.05.2017 - 2 C 45.16
    § 41 Satz 3 BeamtStG sieht hierfür eine Übergangsfrist von höchstens fünf Jahren vor, die nach § 52 Abs. 5 Satz 2 LBG NRW spätestens drei Jahre nach dem Zeitpunkt des für den Beamten oder Richter geltenden Regelruhestandseintritts endet (OVG Münster, Beschluss vom 2. März 2016 - 1 B 1375/15 - NVwZ-RR 2016, 747 Rn. 97).
  • VGH Bayern, 19.09.2016 - 3 ZB 14.1306

    Untersagung anwaltlicher Tätigkeit eines früheren Richters einer Kammer für

    Auszug aus BVerwG, 04.05.2017 - 2 C 45.16
    Voraussetzung für eine entsprechende Annahme ist aber, dass die Tätigkeit des Ruhestandsrichters bei verständiger Würdigung den Anschein einer Ausnutzung seiner früheren Amtsstellung einschließlich persönlicher Kontakte zu den früheren Kollegen zulässt (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 26. September 2016 - 5 ME 104/16 - DRiZ 2016, 424 Rn. 33; VGH München, Beschlüsse vom 20. August 2013 - 3 CS 13.1110 - juris Rn. 38 und vom 19. September 2016 - 3 ZB 14.1306 - juris Rn. 7; OVG Saarlouis, Beschluss vom 13. März 2014 - 1 A 379/13 - NZA-RR 2014, 331 Rn. 7).
  • OVG Niedersachsen, 26.09.2016 - 5 ME 104/16

    Anschein; Beeinträchtigung; Besorgnis; dienstliche Interessen; Erwerbstätigkeit;

    Auszug aus BVerwG, 04.05.2017 - 2 C 45.16
    Voraussetzung für eine entsprechende Annahme ist aber, dass die Tätigkeit des Ruhestandsrichters bei verständiger Würdigung den Anschein einer Ausnutzung seiner früheren Amtsstellung einschließlich persönlicher Kontakte zu den früheren Kollegen zulässt (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 26. September 2016 - 5 ME 104/16 - DRiZ 2016, 424 Rn. 33; VGH München, Beschlüsse vom 20. August 2013 - 3 CS 13.1110 - juris Rn. 38 und vom 19. September 2016 - 3 ZB 14.1306 - juris Rn. 7; OVG Saarlouis, Beschluss vom 13. März 2014 - 1 A 379/13 - NZA-RR 2014, 331 Rn. 7).
  • BVerwG, 26.06.2014 - 2 C 23.13

    Ruhestandsbeamter; Beeinträchtigung dienstlicher Interessen; Nebentätigkeit;

  • VGH Baden-Württemberg, 14.05.2019 - 4 S 881/19

    Keine Beeinträchtigung der öffentlichen Unparteilichkeit eines Ruhestandsbeamten

    Allerdings ist - auch unter Berücksichtigung der Grundrechtsrelevanz - regelmäßig zumindest der "begründete Anschein" zu fordern, dass durch eine entsprechende Tätigkeit bei einem verständig und sachlich denkenden Bürger Zweifel an der Integrität des öffentlichen Dienstes entstehen könnten (vgl. BVerwG, Urteil vom 04.05.2017 - 2 C 45.16 -, Juris Rn. 15, 26 m.w.N.).

    Hintergrundberatungen oder andere "of counsel"- Aktivitäten dürften dagegen nicht untersagt werden (BVerwG, Urteil vom 04.05.2017 - 2 C 45.16 -, Juris).

  • VGH Hessen, 20.12.2017 - 1 B 1573/17

    Untersagung der Erwerbstätigkeit eines Ruhestandsbeamten

    Soweit der Antragsteller auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. Mai 2017 - 2 C 45.16 - verweise, ändere dies nichts an der Rechtmäßigkeit der Untersagungsverfügung.

    Die Tätigkeit des Ruhestandsbeamten muss also bei verständiger Würdigung den Anschein einer Ausnutzung seiner früheren Amtsstellung einschließlich persönlicher Kontakte zu den früheren Kollegen zulassen (vgl. zum Ganzen BVerwG, Urteil vom 4. Mai 2017 - 2 C 45/16 -, juris, Rdnrn. 15, 26 m. w. N.).

    Hieran hat sich durch die vom Antragsteller zur Begründung seiner Auffassung herangezogene, zwischenzeitlich ergangene, Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 4. Mai 2017 - 2 C 45/16 -, juris) jedenfalls für den Fall des Antragstellers nichts geändert.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 01.09.2021 - 4 S 20.21

    Betätigungsverbot für ehemaligen Bürgermeister

    Denn auch im Ruhestand bleibt das Beamtenverhältnis - einschließlich Alimentierung und Beihilfengewährung durch den Dienstherrn - bestehen und die fortwirkende Pflichtenbindung überlagert weiterhin die Rechtsstellung des Beamten (vgl. BVerwG, Urteile vom 4. Mai 2017 - 2 C 45.16 - juris Rn. 11 f. und vom 26. Juni 2014 - 2 C 23.13 - juris Rn. 24).

    Hierdurch würde das Vertrauen der Allgemeinheit in die Integrität des Berufsbeamtentums beeinträchtigt (BVerwG, Urteil vom 4. Mai 2017 - 2 C 45.16 - juris Rn. 12 unter Verweis auf BT-Drs. 16/4027 S. 33 zu § 42).

    Dieses hat bei einem als Rechtsanwalt tätigen pensionierten Richter die für eine Untersagungsverfügung erforderliche Besorgnis nur bei einer nach außen erkennbaren Tätigkeit als Prozessbevollmächtigter angenommen und Hintergrundberatungen oder andere "of counsel"- Aktivitäten für unproblematisch erachtet (Urteil vom 4. Mai 2017 - 2 C 45.16 - juris).

  • VG Würzburg, 27.02.2020 - W 1 S 20.253

    Untersagung einer Tätigkeit eines Finanzbeamten im Ruhestand als Berater für die

    Die Tätigkeit des Ruhestandsbeamten muss also bei verständiger Würdigung den Anschein einer Ausnutzung seiner früheren Amtsstellung einschließlich persönlicher Kontakte zu den früheren Kollegen zulassen (vgl. BVerwG, U.v. 04.05.2017 - 2 C 45/16 - juris; Hess. VGH, B.v. 20.12.2017 - 1 B 1573/17 - juris).
  • VGH Bayern, 25.01.2024 - 24 CS 23.1582

    Kein Ausschluss vom Richteramt, andere Sache, Befangenheitsantrag (unbegründet),

    Insoweit bringen auch andere Vorschriften die normative Wertung zum Ausdruck, dass mit zunehmenden Zeitablauf Rollen und Positionen der Vergangenheit an Relevanz verlieren (vgl. etwa § 41 Satz 3 Beamtenstatusgesetzes; hierzu BVerwG, U.v. 4.5.2017 - 2 C 45.16 - juris).
  • VG Göttingen, 29.04.2019 - 1 B 329/17

    Angemessene Abwicklungsfrist; Untersagung; Zwangsgeldandrohung; Nebentätigkeit

    Wie das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 4. Mai 2017 - 2 C 45/16 -, zit. nach juris) ausgeführt hat, haben Beamte oder Richter im Ruhestand keine Dienstleistungspflicht mehr.
  • VGH Bayern, 05.08.2019 - 3 ZB 17.2479

    Kein Erfordernis eines "besonderen Gesetzes" für die Aberkennung des Ruhegehalts

    Hierbei handelt es sich um eine typische dienstrechtliche Situation nachwirkender Loyalitätspflichten der Ruhestandsbeamten und Richter im Ruhestand, die im Dienstrecht zu regeln ist und auch geregelt wurde (vgl. BVerwG, U.v. 4.5.2017 - 2 C 45.16 - juris zur Tätigkeit eines in den Ruhestand versetzten Richters als Rechtsanwalt bei seinem früheren Gericht; in diesem Sinne auch Wilhelm in GKÖD, Bd. I, Stand: März 2019, § 59 BeamtVG Rn. 3).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.02.2019 - 1 B 685/18

    Rechtmäßigkeit einer befristeten Untersagung zum rechtsanwaltlichen Auftreten am

    Diese stimmen im Übrigen inhaltlich mit den Grundsätzen überein, die das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 4. Mai 2017 - 2 C 45.16 -, juris, sowie (im Wesentlichen) auch schon der beschließende Senat in seinem Beschluss vom 2. März 2016 - 1 B 1375/15 -, juris, aufgestellt haben.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 17.07.2020 - 2 M 891/19

    Untersagungsverfügung gegenüber Ruhestandsstaatsanwalt, mit der ihm eine

    Ein derartig weit gespanntes Tätigkeitsverbot wäre im Hinblick auf die Berufsausübungsfreiheit des Staatsanwalts im Ruhestand (Art. 12 Abs. 1 GG) auch nicht zu rechtfertigen (vgl. BVerwG, Urteil vom 04.05.2017 - 2 C 45/16 - juris zu einem als Rechtsanwalt tätig werdenden Ruhestandsrichter).
  • VG Cottbus, 16.04.2021 - 4 L 104/21

    Ehemaliger Bürgermeister der Gemeinde Schönefeld darf vorläufig seine

    Ausreichend für den Vorfeldtatbestand der Besorgnis ist vielmehr der begründete Anschein, dass durch eine entsprechende Tätigkeit bei einem verständig und sachlich denkenden Bürger Zweifel an der Integrität des öffentlichen Dienstes entstehen könnten (Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 4. Mai 2017, - 2 C 45/16 -, juris Rn. 15; Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 20. Dezember 2017,-1B 1573/17 -, juris Rn 25 mit weiteren Nachweisen).
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