Rechtsprechung
BVerwG, 04.05.2020 - 3 KSt 1.20 (3 B 42.19) |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,13075) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- Bundesverwaltungsgericht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GKG § 1 Abs. 2 Nr. 1 ; GKG § 1 Abs. 1 S. 1
Erinnerung des Klägers gegen den Kostenansatz in einer Kostenrechnung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Oldenburg, 25.10.2019 - 7 A 2867/19
- OVG Niedersachsen, 13.11.2019 - 13 OB 363/19
- BVerwG, 04.05.2020 - 3 KSt 1.20 (3 B 42.19)
- BVerwG, 26.06.2020 - 3 KSt 2.20
- BVerwG, 10.12.2020 - 3 KSt 3.20
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 25.01.2006 - 10 KSt 5.05
Erinnerung; Kostenansatz; unrichtige Sachbehandlung; Einzelrichter; …
Auszug aus BVerwG, 04.05.2020 - 3 KSt 1.20
Diese Erinnerung, über die der Senat nach der senatsinternen Geschäftsverteilung durch den Berichterstatter als Einzelrichter entscheidet (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. Januar 2006 - 10 KSt 5.05 - NVwZ 2006, 479 Rn. 2), bleibt ohne Erfolg.
- BVerwG, 26.06.2020 - 3 KSt 2.20
Unzulässigkeit der Beschwerde gegen die Entscheidung über eine Erinnerung; …
Die Beschwerde, mit der sich der Kläger gegen den Beschluss des Senats vom 4. Mai 2020 - 3 KSt 1.20 - wendet, ist unzulässig. - BVerwG, 10.12.2020 - 3 KSt 3.20
Festsetzung einer Gebühr mit der Verwerfung der Beschwerde
Die angegriffene Kostenrechnung ist im Verfahren 3 KSt 2.20 ergangen, in dem der Senat mit Beschluss vom 26. Juni 2020 die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. Mai 2020 - 3 KSt 1.20 [ECLI:DE:BVerwG:2020:040520B3KSt1.20.0] - als unzulässig verworfen hat.