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   BVerwG, 04.05.2022 - 1 B 42.22   

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https://dejure.org/2022,13254
BVerwG, 04.05.2022 - 1 B 42.22 (https://dejure.org/2022,13254)
BVerwG, Entscheidung vom 04.05.2022 - 1 B 42.22 (https://dejure.org/2022,13254)
BVerwG, Entscheidung vom 04. Mai 2022 - 1 B 42.22 (https://dejure.org/2022,13254)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Anforderungen an die Annahme einer 'starken Vermutung' für eine Verknüpfung zwischen der Verweigerung des Militärdienstes mit einem der § 3a Abs. 3 i.V.m. § 3b AsylG genannten Verfolgungsgründe

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 17.09.2019 - 1 B 43.19

    Voraussetzungen der Ladung eines Sachverständigen zur Erläuterung des Gutachtens

    Auszug aus BVerwG, 04.05.2022 - 1 B 42.22
    Damit ist ein Klärungsbedarf auch deshalb nicht aufgezeigt, weil dieser Maßstab in der nationalen Rechtsprechung gerade aus Gründen des Unionsrechts zugunsten eines einheitlichen Maßstabs der beachtlichen Wahrscheinlichkeit längst aufgegeben worden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. April 2010 - 10 C 5.09 - BVerwGE 136, 377 Rn. 22 f.; Beschluss vom 17. September 2019 - 1 B 43.19 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 120 Rn. 7 m.w.N.).
  • BVerwG, 20.07.2021 - 1 B 26.21

    Zulassung der Revision; Überzeugungsbildung Wehrdienstentziehung Syrien

    Auszug aus BVerwG, 04.05.2022 - 1 B 42.22
    b) Keine andere Beurteilung rechtfertigt daher, dass der Senat mit Beschluss vom 20. Juli 2021 - 1 B 26.21 (1 C 21.21 ) - gegen das von der Beschwerde herangezogene Urteil des Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg wegen grundsätzlicher Bedeutung die Revision zur Klärung der Frage zugelassen hat,.
  • BVerwG, 22.12.2004 - 10 B 21.04

    Hundesteuer; Erhöhung des Steuersatzes für Kampfhunde; Begriff der Kreuzung von

    Auszug aus BVerwG, 04.05.2022 - 1 B 42.22
    2.2 Es begründet schließlich auch keinen Verfahrensmangel, wenn das Berufungsgericht eine europarechtliche Frage nicht dem Gerichtshof der Europäischen Union vorlegt (oder dessen Entscheidung zu einer bereits vorgelegten Frage abwartet) und es in seinem Urteil auch die Revision nicht zulässt (BVerwG, Beschluss vom 22. Dezember 2004 - 10 B 21.04 - Buchholz 401.65 Hundesteuer Nr. 8 S. 21).
  • BVerwG, 14.09.2020 - 1 B 38.20
    Auszug aus BVerwG, 04.05.2022 - 1 B 42.22
    Für die Zulassung der Revision reicht, anders als für die Zulassung der Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung nach § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO/§ 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylG (BVerwG, Urteil vom 31. Juli 1984 - 9 C 46.84 - BVerwGE 70, 24 ), eine Tatsachenfrage grundsätzlicher Bedeutung nicht aus (stRspr, s. nur BVerwG, Beschluss vom 14. September 2020 - 1 B 38.20 -).
  • BVerwG, 12.10.2010 - 7 B 22.10

    Nichtanrufung des Gerichtshofs der Europäischen Union als Verfahrensmangel

    Auszug aus BVerwG, 04.05.2022 - 1 B 42.22
    Die Annahme der Beschwerde, dass das Berufungsgericht den Kläger seinem gesetzlichen Richter entzogen hätte (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG), scheidet daher aus (BVerwG, Beschluss vom 12. Oktober 2010 - 7 B 22.10 -).
  • BVerwG, 31.07.1984 - 9 C 46.84

    Berufung - Zulassung - Bedeutung der Rechtssache - Verallgemeinerungsfähig -

    Auszug aus BVerwG, 04.05.2022 - 1 B 42.22
    Für die Zulassung der Revision reicht, anders als für die Zulassung der Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung nach § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO/§ 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylG (BVerwG, Urteil vom 31. Juli 1984 - 9 C 46.84 - BVerwGE 70, 24 ), eine Tatsachenfrage grundsätzlicher Bedeutung nicht aus (stRspr, s. nur BVerwG, Beschluss vom 14. September 2020 - 1 B 38.20 -).
  • BVerwG, 08.09.2011 - 10 C 14.10

    Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; subsidiärer Schutz; unionsrechtlich

    Auszug aus BVerwG, 04.05.2022 - 1 B 42.22
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteil vom 8. September 2011 - 10 C 14.10 - BVerwGE 140, 319 Rn. 21 ff. - zur Feststellung einer extremen Gefahrenlage) haben sich allerdings die Berufungsgerichte nach § 108 VwGO (erkennbar) mit abweichenden Tatsachen- und Lagebeurteilungen anderer Oberverwaltungsgerichte/Verwaltungsgerichtshöfe auseinanderzusetzen.
  • BVerwG, 08.06.2006 - 6 B 22.06

    Universaldienstleistung; Teilnehmerverzeichnis; von "anderen Unternehmen"

    Auszug aus BVerwG, 04.05.2022 - 1 B 42.22
    Die Begründungspflicht verlangt, dass sich die Beschwerde mit den Erwägungen des angefochtenen Beschlusses, auf die sich die aufgeworfene Frage von angeblich grundsätzlicher Bedeutung bezieht, substantiiert auseinandersetzt und im Einzelnen aufzeigt, aus welchen Gründen der Rechtsauffassung, die der Frage zugrunde liegt, zu folgen ist (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 8. Juni 2006 - 6 B 22.06 - NVwZ 2006, 1073 Rn. 4 f. und vom 10. August 2015 - 5 B 48.15 - juris Rn. 3 m.w.N.).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 04.05.2022 - 1 B 42.22
    Die Beschwerde muss daher erläutern, dass und inwiefern die Revisionsentscheidung zur Klärung einer bisher revisionsgerichtlich nicht beantworteten fallübergreifenden Rechtsfrage des revisiblen Rechts führen kann (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14).
  • BVerwG, 27.04.2010 - 10 C 5.09

    Abschiebungsverbot; Anspruchsgrundlage; Beweismaß; beachtliche

    Auszug aus BVerwG, 04.05.2022 - 1 B 42.22
    Damit ist ein Klärungsbedarf auch deshalb nicht aufgezeigt, weil dieser Maßstab in der nationalen Rechtsprechung gerade aus Gründen des Unionsrechts zugunsten eines einheitlichen Maßstabs der beachtlichen Wahrscheinlichkeit längst aufgegeben worden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. April 2010 - 10 C 5.09 - BVerwGE 136, 377 Rn. 22 f.; Beschluss vom 17. September 2019 - 1 B 43.19 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 120 Rn. 7 m.w.N.).
  • BVerwG, 10.11.1992 - 3 B 52.92

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.01.2021 - 3 B 109.18

    Asylverfahren Syrien; Wehrdienstverweigerung; Zuerkennung von Flüchtlingsschutz

  • EuGH, 19.11.2020 - C-238/19

    Im Kontext des Bürgerkriegs in Syrien spricht eine starke Vermutung dafür, dass

  • BVerwG, 10.03.2021 - 1 B 2.21

    Mangels Darlegung unzulässige Nichtzulassungsbeschwerde zu § 3a Abs. 2 Nr. 5 und

  • BVerwG, 10.08.2015 - 5 B 48.15

    Anforderungen an die Beschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache

  • BVerwG - 1 C 21.21 (anhängig)

    M. ./. Bundesrepublik Deutschland - Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft

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