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   BVerwG, 04.06.1986 - 2 B 61.86   

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https://dejure.org/1986,7524
BVerwG, 04.06.1986 - 2 B 61.86 (https://dejure.org/1986,7524)
BVerwG, Entscheidung vom 04.06.1986 - 2 B 61.86 (https://dejure.org/1986,7524)
BVerwG, Entscheidung vom 04. Juni 1986 - 2 B 61.86 (https://dejure.org/1986,7524)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Rüge der Verletzung der gerichtlichen Sachaufklärungspflicht

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 28.06.1983 - 9 C 15.83

    Berufung - Vereinfachtes Verfahren - Entlastungsgesetz - Vorinstanz - Mündliche

    Auszug aus BVerwG, 04.06.1986 - 2 B 61.86
    Lediglich für den Fall, daß in der ersten Instanz nach Art. 2 § 1 EntlG durch Gerichtsbescheid entschieden worden ist, entfällt nach Art. 2 § 5 Abs. 3 EntlG für das Berufungsgericht die Möglichkeit nach Art. 2 § 5 Abs. 1 Satz 1 EntlG durch Beschluß zu entscheiden (vgl. hierzu Urteil vom 28. Juni 1983 - BVerwG 9 C 15.83 - ).
  • BVerwG, 17.10.1978 - 1 B 338.78

    Zurückweisung der Berufung durch Beschluss bei offensichtlicher

    Auszug aus BVerwG, 04.06.1986 - 2 B 61.86
    Im übrigen wird - wie das Bundesverwaltungsgericht wiederholt ausgesprochen hat - der Anspruch auf rechtliches Gehör - und damit Bundesverfassungsrecht - nicht verletzt, wenn das Berufungsgericht von der ihm durch Art. 2 § 5 Abs. 1 Satz 1 EntlG eingeräumten Möglichkeit Gebrauch macht, von der Anberaumung einer mündlichen Verhandlung abzusehen und durch Beschluß zu entscheiden (vgl. hierzu u.a. Beschlüsse vom 17. Oktober 1978 - BVerwG 1 B 338.78 - , vom 6. Februar 1979 - BVerwG 4 CB 8.79 - und vom 18. Dezember 1981 - BVerwG 2 B 26.80 -).
  • BVerwG, 18.12.1981 - 2 B 26.80

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 04.06.1986 - 2 B 61.86
    Im übrigen wird - wie das Bundesverwaltungsgericht wiederholt ausgesprochen hat - der Anspruch auf rechtliches Gehör - und damit Bundesverfassungsrecht - nicht verletzt, wenn das Berufungsgericht von der ihm durch Art. 2 § 5 Abs. 1 Satz 1 EntlG eingeräumten Möglichkeit Gebrauch macht, von der Anberaumung einer mündlichen Verhandlung abzusehen und durch Beschluß zu entscheiden (vgl. hierzu u.a. Beschlüsse vom 17. Oktober 1978 - BVerwG 1 B 338.78 - , vom 6. Februar 1979 - BVerwG 4 CB 8.79 - und vom 18. Dezember 1981 - BVerwG 2 B 26.80 -).
  • BVerwG, 06.02.1979 - 4 CB 8.79

    Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit - Absehen von einer mündlichen

    Auszug aus BVerwG, 04.06.1986 - 2 B 61.86
    Im übrigen wird - wie das Bundesverwaltungsgericht wiederholt ausgesprochen hat - der Anspruch auf rechtliches Gehör - und damit Bundesverfassungsrecht - nicht verletzt, wenn das Berufungsgericht von der ihm durch Art. 2 § 5 Abs. 1 Satz 1 EntlG eingeräumten Möglichkeit Gebrauch macht, von der Anberaumung einer mündlichen Verhandlung abzusehen und durch Beschluß zu entscheiden (vgl. hierzu u.a. Beschlüsse vom 17. Oktober 1978 - BVerwG 1 B 338.78 - , vom 6. Februar 1979 - BVerwG 4 CB 8.79 - und vom 18. Dezember 1981 - BVerwG 2 B 26.80 -).
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