Rechtsprechung
BVerwG, 04.06.1992 - 5 C 57.88 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Sozialhilfe - Überleitung von Ansprüchen des Hilfeempfängers - Drittverpflichteter
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BSHG § 90 Abs. 1 S. 1
Überleitung von Unterhaltsansprüchen; Rechtmäßigkeit der Hilfegewährung
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NJW 1992, 3313
- MDR 1992, 1092
- NVwZ 1993, 68 (Ls.)
- FamRZ 1993, 183
Wird zitiert von ... (47) Neu Zitiert selbst (11)
- BVerwG, 17.05.1973 - V C 108.72
Tuberkulosehilfe nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) - Beschränkung eines …
Auszug aus BVerwG, 04.06.1992 - 5 C 57.88
Allerdings würde der Wortlaut des § 90 Abs. 1 Satz 1 BSHG auch eine Auslegung dahin gestatten, daß es für die Rechtmäßigkeit der Überleitung u.a. auf die Rechtmäßigkeit der gewährten Hilfe ankommt, wenn sich aus anderen Auslegungskriterien die Notwendigkeit hierfür ergäbe (vgl. BVerwGE 42, 198 ).Vielmehr war unter der Geltung der Verordnung über die Fürsorgepflicht umstritten, ob die Überleitung voraussetze, daß Hilfe zu Recht geleistet worden ist (BVerwGE 42, 198 mit weiteren Nachweisen).
Diese Vorschrift stellt dem Träger der Sozialhilfe ein rechtliches Instrumentarium zur Verfügung, das diesen in die Lage setzt, durch Eintritt in die Gläubigerposition den vom Gesetz gewollten Vorrang der Verpflichtungen anderer, die dem Hilfeempfänger die erforderliche Hilfe hätten gewähren können, nachträglich zu verwirklichen (vgl. BVerwGE 42, 198 ; Urteil des Senats vom 10. Mai 1990 - BVerwG 5 C 63.88 - ).
Das Bedürfnis danach besteht im allgemeinen aber schon dann, wenn die Hilfe als Sozialhilfe gewährt worden ist, unabhängig davon, ob zu Recht oder zu Unrecht (vgl. BVerwGE 42, 198 ).
Es erschiene nämlich unbillig, wenn der Drittverpflichtete aus einem solchen Fehler des Sozialhilfeträgers einen Vorteil in dem Sinne ziehen könnte, daß ein Rechtsübergang nicht stattfindet und er von einer Klage des Sozialhilfeträgers verschont bleibt (vgl. BVerwGE 42, 198 ; 55, 23 ; BGH…, Urteil vom 18. Juni 1986 - IV b ZR 43/85 - <NJW 1986, S. 3082 f.>).
Soweit § 90 Abs. 1 Satz 3 und § 91 BSHG dem Drittverpflichteten besonderen Schutz angedeihen lassen, bleibt dieser auch dann erhalten, wenn die Überleitung wegen solcher Hilfeleistungen erfolgt, die zu Unrecht als Sozialhilfe gewährt worden sind (BVerwGE 42, 198 ).
- BVerwG, 27.03.1968 - V C 3.67
Auszug aus BVerwG, 04.06.1992 - 5 C 57.88
Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats, daß die Überleitung bürgerlich-rechtlicher Unterhaltsansprüche nach dem Bundessozialhilfegesetz schon wegen der dabei zugunsten des Unterhaltsverpflichteten zu beachtenden Vorschriften des § 91 Abs. 1 und 3 BSHG auch Regelungsfunktion gegenüber dem Unterhaltspflichtigen hat und deshalb von diesem im Verwaltungsrechtsweg angefochten werden kann (vgl. BVerwGE 29, 229 ).Eine solche Auslegung wird vom Wortlaut des Gesetzes getragen, der von der Tatsache der Hilfegewährung als solcher ausgeht, also nicht davon, daß die Hilfe zu Recht gewährt worden sein muß (vgl. BVerwGE 29, 229 ; 42, 190 ).
- BGH, 18.06.1986 - IVb ZR 43/85
Gesetzlicher Übergang von Unterhaltsansprüchen
Auszug aus BVerwG, 04.06.1992 - 5 C 57.88
Es erschiene nämlich unbillig, wenn der Drittverpflichtete aus einem solchen Fehler des Sozialhilfeträgers einen Vorteil in dem Sinne ziehen könnte, daß ein Rechtsübergang nicht stattfindet und er von einer Klage des Sozialhilfeträgers verschont bleibt (vgl. BVerwGE 42, 198 ; 55, 23 ; BGH, Urteil vom 18. Juni 1986 - IV b ZR 43/85 - <NJW 1986, S. 3082 f.>).
- BVerwG, 26.11.1969 - V C 54.69
Klage gegen eine Überleitungsanzeige hinsichtlich eines sich aus einem Testament …
Auszug aus BVerwG, 04.06.1992 - 5 C 57.88
Ob dieser Anspruch tatsächlich bestand und - wenn ja - welchen Umfang er hatte, ist für die Rechtmäßigkeit der Überleitungsanzeige unerheblich (BVerwGE 34, 219 ; seither ständige Rechtsprechung). - BVerwG, 06.11.1975 - 5 C 28.75
Ausbildungsförderung - Unterhaltsanspruch - Überleitungsanzeige - Negativ-Evidenz
- BVerwG, 27.10.1977 - 5 C 9.77
Unterhaltsansprüche - Rechtmäßige Überleitung - Ausbildungsförderung
Auszug aus BVerwG, 04.06.1992 - 5 C 57.88
Es erschiene nämlich unbillig, wenn der Drittverpflichtete aus einem solchen Fehler des Sozialhilfeträgers einen Vorteil in dem Sinne ziehen könnte, daß ein Rechtsübergang nicht stattfindet und er von einer Klage des Sozialhilfeträgers verschont bleibt (vgl. BVerwGE 42, 198 ; 55, 23 ; BGH…, Urteil vom 18. Juni 1986 - IV b ZR 43/85 - <NJW 1986, S. 3082 f.>). - BVerwG, 05.10.1978 - 5 C 61.77
Bewilligung der Ausbildungsförderung - Eltern des Auszubildenden - Überleitung …
Auszug aus BVerwG, 04.06.1992 - 5 C 57.88
Nur wenn der übergeleitete Anspruch offensichtlich ausgeschlossen ist, könnte eine dennoch erlassene, erkennbar sinnlose Überleitungsanzeige rechtswidrig sein (vgl. BVerwGE 49, 311 ; 56, 300 ; 87, 217 ). - BVerwG, 21.10.1987 - 5 C 39.85
Hilfegewährung - Kostenersatzpflicht des Erben - Sozialhilfe-Leistungen an …
Auszug aus BVerwG, 04.06.1992 - 5 C 57.88
Ist Sozialhilfe zu Unrecht gewährt worden, so enthalten die §§ 45, 50 SGB X eine abschließende Regelung der Erstattung, d.h. der Rückabwicklung der entsprechenden Leistungen (vgl. BVerwGE 78, 165 ). - BVerwG, 10.05.1990 - 5 C 63.88
Überleitung auf den Sozialhilfeträger - Tod des Berechtigten - Hilfeempfänger - …
Auszug aus BVerwG, 04.06.1992 - 5 C 57.88
Diese Vorschrift stellt dem Träger der Sozialhilfe ein rechtliches Instrumentarium zur Verfügung, das diesen in die Lage setzt, durch Eintritt in die Gläubigerposition den vom Gesetz gewollten Vorrang der Verpflichtungen anderer, die dem Hilfeempfänger die erforderliche Hilfe hätten gewähren können, nachträglich zu verwirklichen (vgl. BVerwGE 42, 198 ; Urteil des Senats vom 10. Mai 1990 - BVerwG 5 C 63.88 - ). - BVerwG, 07.09.1990 - 5 B 83.90
Rechtswidrigkeit einer Sozialhilfeleistung - Notwendigkeit einer stationären …
Auszug aus BVerwG, 04.06.1992 - 5 C 57.88
Darüber entscheiden die Zivilgerichte, so daß die entsprechender, schutzwerten Belange des Klägers durch die im Unterhaltsrechtsstreit zu erhebende Einrede mangelnder Bedürftigkeit des Hilfeempfängers gemäß § 1602 Abs. 1 BGB ausreichend gewahrt sind (vgl. Beschluß des Senats vom 7. September 1990 - BVerwG 5 B 83.90 - ). - BVerwG, 13.12.1990 - 5 C 21.88
Ausbildungsförderung und elterliche Unterhaltspflicht
- BSG, 23.02.2023 - B 8 SO 9/21 R
Rückforderungsrecht bei Verarmung des Schenkers; Löschung eines Wohnungsrechts …
Die Frage, ob die Rechtmäßigkeit der Leistungserbringung wie bei der Kostenersatzpflicht des Erben nach § 102 SGB XII sowie der inhaltsgleichen Vorschrift des § 92c BSHG (…BSG vom 27.2.2019 - B 8 SO 15/17 R - SozR 4-3500 § 102 Nr. 3 RdNr 16;… BSG vom 23.3.2010 - B 8 SO 2/09 R - SozR 4-5910 § 92c Nr. 1 RdNr 16) auch ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal der Überleitung nach § 93 SGB XII ist, oder ob die Tatbestandswirkung der faktischen Gewährung von Sozialhilfe selbst bei Rechtswidrigkeit nach der Wertung der §§ 44 ff SGB X die Überleitung rechtfertigt (…so Giere in Grube/Wahrendorf/Flint, SGB XII, 7. Aufl 2020, § 93 RdNr 11; vgl zur differenzierenden Sichtweise des BVerwG vom 4.6.1992 - 5 C 57.88 - NJW 1992, 3313 f sowie BVerwG vom 18.12.1975 - V C 2.75 - BVerwGE 50, 64, 71 f - juris RdNr 19 zur Ausbildungsbeihilfe nach §§ 31 ff BSHG aF und BVerwG vom 27.10.1977 - V C 9.77 - BVerwGE 55, 23, 27 - juris RdNr 23 zu § 36 Bundesausbildungsförderungsgesetz ;… kritisch Conradis in LPK-SGB XII, 12. Aufl 2020, § 93 RdNr 13 ff;… Armbruster in jurisPK-SGB XII, 3. Aufl 2020, § 93 RdNr 48, Stand 5.12.2022) , kann zumindest für den vorliegenden Fall dahinstehen. - LSG Baden-Württemberg, 22.07.2010 - L 7 SO 853/09
Sozialhilfe - Übergang bzw Überleitung eines Anspruchs auf Erbauseinandersetzung …
Bei Anwendung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteil vom 4. Juni 1992 - 5 C 57/88 - ) komme es weder bei einer Darlehensgewährung noch bei einer Rückforderung wegen rechtswidrig gewährter Leistungen zu einer Übersicherung des Sozialhilfeträgers.Nach der Rechtsprechung des BVerwG (NJW 1992, 3313; BVerwGE 42, 198 ), der sich - soweit ersichtlich - auch die Sozialgerichtsbarkeit (LSG Nordrhein-Westfalen FEVS 58, 448; Hessisches LSG, Urteil vom 1. November 2007 - L 9 SO 79/07 ER - ) und ein Teil der Literatur angeschlossen haben (…Wahrendorf in Grube/Wahrendorf, SGB XII, 3. Auflage § 93 Rdnr. 7;… Wolf in Fichtner/Wenzel, SGB XII - Sozialhilfe mit AsylbLG, 4. Auflage, § 93 SGB XII Rdnr. 9;… a.A. Münder in LPK-SGB XII, 8. Auflage, § 93 Rdnr. 14;… Schellhorn in Schellhorn/Schellhorn/Hohm, SGB XII, 17. Auflage, SGB XII, § 93 Rdnr. 29;… Decker in Oestreicher, SGB II/SGB XII, 55. Ergänzungslieferung , § 93 Rdnr. 41) kommt es im Rahmen der Überleitung nach § 90 BSHG bzw. § 93 SGB XII grundsätzlich nicht darauf an, ob die Sozialhilfe rechtmäßig gewährt wurde.
Aus dieser Sicht sei auf die Frage, ob die Sozialhilfe rechtmäßig gewährt worden sei, im Rahmen der Überleitung nur dann Bedacht zu nehmen, wenn andernfalls die Belange des Drittverpflichteten in unzulässiger Weise verkürzt würden (BVerwG NJW 1992, 3313; BVerwGE 42, 198 ).
Andererseits geht das BVerwG davon aus, dass für den Fall, dass Sozialhilfe zu Unrecht gewährt worden ist, die §§ 45, 50 SGB X eine abschließende Regelung der Erstattung, d.h. der Rückabwicklung der entsprechenden Leistungen enthalten; eine kumulative Durchsetzung des Rückforderungsanspruchs gegen den Hilfeempfänger und des Zahlungsanspruchs gegen den Dritten kommt nicht in Betracht (BVerwG, NJW 1992, 3313; BVerwGE 78, 165 ).
- BVerwG, 27.05.1993 - 5 C 7.91
Sozialhilfe - Unterhaltsleistung - Austauschvertrag - Überleitungsermessen - …
Nur wenn der übergeleitete Anspruch offensichtlich ausgeschlossen ist, könnte eine dennoch erlassene, erkennbar sinnlose Überleitungsanzeige rechtswidrig sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Juni 1992 - BVerwG 5 C 57.88 - ).
- OLG Stuttgart, 04.08.2016 - 9 U 118/16
Schenkungsrückforderungsanspruch wegen Verarmung des Schenkers: …
Nach der zutreffenden Rechtsprechung der Sozial- und Verwaltungsgerichte ist die Rechtmäßigkeit der ursprünglichen Leistungsgewährung an den Leistungsempfänger bereits keine Tatbestandsvoraussetzung einer Anspruchsüberleitung (BVerwG, Urt. v. 04.06.1992, 5 C 57/88, juris-Rn. 16 zu § 90 BSHG a.F.;… LSG Baden-Württ., Urt. v. 22.07.2010, L 7 SO 853/09, BeckRS 2010, 71816;… weitere Nachw. [auch zur Gegenansicht in Teilen der Lit.] bei Grube/Wahrendorf , SGB XII, 5. Aufl. 2014, § 93 Rn. 10). - OVG Sachsen, 17.11.2005 - 5 B 553/04
Rückzahlung von Unterhaltsvorschuss bei Wiederverheiratung
Es kommt nicht darauf an, ob die Behörde auch einen Anspruch gegen den Unterhaltsberechtigten selbst hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 4.6.1992 - 5 C 57/88 -, NJW 1992, 3313). - LSG Nordrhein-Westfalen, 18.10.2018 - L 9 SO 383/17
Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII
Die Überprüfung des übergeleiteten Anspruchs ist daher auf Fälle der sog. Negativevidenz beschränkt (BVerwG in ständiger Rechtsprechung zur Vorgängernorm § 90 BSGH, u.a. Urteil vom 04.06.1992 - 5 C 57/88;… BSG aaO …und Beschluss vom 20.12.2012 - B 8 SO 75/12 B - juris Rn. 7 m.w.N.; Senat…, Urteil vom 20.12.2012 - L 9 SO 22/09 - juris Rn. 31). - LSG Hessen, 01.11.2007 - L 9 SO 79/07
Sozialhilfe - Überleitungsanspruch gem § 93 Abs 1 SGB 12 - Rechtmäßigkeit der …
Über das Bestehen und die Höhe des übergeleiteten Anspruchs haben die Zivilgerichte zu entscheiden (vgl. BVerwG, Urteil vom 04.06.1992 - 5 C 57/88 - in FEVS 43, 99).Die Geltung des Nachrangprinzips gegenüber Drittverpflichteten soll auch dann unberührt bleiben, wenn der Sozialhilfeträger in bestimmter Hinsicht fehlerhaft Hilfe gewährt hat, denn es wird als unbillig angesehen, wenn der Drittverpflichtete aus einem Fehler des Sozialhilfeträgers einen Vorteil in dem Sinne ziehen könnte, dass ein Rechtsübergang nicht stattfindet und er von einer Klage des Sozialhilfeträgers verschont bleiben könnte (siehe BVerwG, Urteil vom 04.06.1992, a.a.O.).
- BSG, 16.06.2020 - B 8 SO 69/19 B
Rechtmäßigkeit einer Überleitungsanzeige nach dem SGB XII
Danach ist grundsätzlich die Überleitung nicht davon abhängig, dass Sozialhilfe zu Recht geleistet worden ist (BVerwG vom 4.6.1992 - 5 C 57/88 - NJW 1992, 3313 ; BVerwG vom 17.5.1973 - V C 108/72 - BVerwGE 42, 198 = Buchholz 436.0 § 90 BSHG Nr. 9, juris RdNr 17) ; es sind aber differenzierte Betrachtungen möglich, abhängig davon, ob die Sozialhilfe im Wesentlichen von den gleichen Voraussetzungen abhängt wie der übergeleitete Anspruch (dann keine Rechtmäßigkeitsprüfung der Sozialhilfeleistung) oder ob es sich um höchstpersönliche Rechte handelt, die übergeleitet werden oder sich die Voraussetzungen der Hilfegewährung wesentlich von denjenigen des übergeleiteten Anspruchs unterscheiden oder Belange des Dritten in unzulässiger Weise verkürzt werden (vgl BVerwG vom 18.12.1975 - V C 2.75 - BVerwGE 50, 64 = Buchholz 436.0 § 91 BSHG Nr. 6; BVerwG vom 27.10.1977 - V C 9.77 - BVerwGE 55, 23 = FamRZ 1978, 275 ) .Die Klägerin rekurriert allein auf die vom LSG herangezogene Entscheidung des BVerwG vom 4.6.1992 - 5 C 57/88 - und behauptet hierzu lediglich, dass das Urteil "unbehilflich" sei, weil es die Rechtslage nach dem BSHG betreffe und die Argumentation des BVerwG wegen des geänderten Wortlauts nicht übertragbar sei.
- BSG, 19.03.2020 - B 4 AS 38/20 B
Aufhebung und Erstattung von Leistungen nach dem SGB II aufgrund einer …
Der Zweck des § 33 SGB II, den Nachranggrundsatz (§ 5 SGB II) durchzusetzen (…BSG vom 23.6.2016 - B 14 AS 4/15 R - SozR 4-4200 § 60 Nr. 4 RdNr 27 mwN; zu § 90 BSHG bereits BVerwG vom 4.6.1992 - 5 C 57/88 - Buchholz 436.0 § 90 BSHG Nr. 19, juris RdNr 18) und dem Träger der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes einen (im Fall der rechtswidrigen Leistungsgewährung weiteren) Schuldner zu verschaffen, steht der von den Klägern vertretenen Rechtsauffassung ebenfalls entgegen.Auch das BVerwG hat zu § 90 BSHG, der Vorläufernorm des § 33 SGB II, entschieden, dass hierdurch die Inanspruchnahme Dritter ermöglicht werden soll, ohne den abschließenden Charakter der §§ 45, 50 SGB X hinsichtlich der Rückabwicklung erbrachter rechtswidriger Leistungen zu durchbrechen (BVerwG vom 4.6.1992 - 5 C 57/88 - Buchholz 436.0 § 90 BSHG Nr. 19, juris RdNr 16) .
- SG Freiburg, 23.06.2008 - S 6 SO 2234/08
Sozialhilfe als Darlehen nach dem BSHG und SGB 12 - Überleitungsanspruch gem § 93 …
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) zur Vorgängervorschrift von § 93 des Sozialgesetzbuches - Zwölftes Buch - Sozialhilfe - (SGB XII), dem im Wesentlichen inhaltsgleichen § 90 des bis zum 31.12.2004 geltenden Bundessozialhilfegesetzes (BSHG), bestehen die Regelungen zur Rückabwicklung zu Unrecht gewährter Leistungen in den §§ 45 und 50 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz - (SGB X) und die Überleitungsvorschriften unabhängig von- und parallel zueinander (vgl. BVerwG, 4.6.1992 - 5 C 57/88, juris-Rn. 16).Und im Falle der Zahlung auf den übergeleiteten Anspruch könnte der Hilfeempfänger dem Erstattungsanspruch als Einrede entgegenhalten, daß der Sozialhilfeträger die Leistungen bereits (über den Drittschuldner) zurückerhalten hat." (BVerwG, 4.6.1992 - 5 C 57/88, juris-Rn. 16).
- OVG Niedersachsen, 19.03.2019 - 2 LB 182/16
Abwälzungsanspruch; Aufwendungsersatzanspruch; Aufwendungskondiktion; …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 23.01.2012 - L 20 SO 565/11
Sozialhilfe
- OLG Frankfurt, 28.07.2011 - 2 UF 78/11
Unterhaltsrecht: Auswirkungen der Rückgriffsschranke des § 94 SGB XII
- LSG Baden-Württemberg, 22.01.2008 - L 7 AS 5846/07
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Überleitung von Ansprüchen - Abgrenzung der …
- VG Gelsenkirchen, 06.02.2004 - 11 K 1625/02
Erbringung von Pflegeleistungen auf Grund einer Alkoholabhängigkeit; Übergang von …
- BGH, 16.03.1994 - XII ZR 225/92
Abtretungsvereinbarung i. S. des § 32 SGB I
- VG Trier, 25.08.2015 - 1 K 661/15
Ergänzung der Klageschrift; Gewährung weitergehender Beihilfe für ambulante …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 20.12.2012 - L 9 SO 22/09
- VG Düsseldorf, 12.08.2003 - 13 K 4695/01
Anspruch auf laufende Hilfe zum Lebensunterhalt; Rechtmäßigkeit der Überleitung …
- VG Meiningen, 23.08.2006 - 8 K 150/04
Sozialhilfe (Kostenerstattung); Schenkungsrückforderungsanspruch; Überleitung; …
- OLG Köln, 12.09.2005 - 14 UF 114/05
Antragsberechtigung des Landes im vereinfachten Unterhaltsverfahren - Bedenken …
- SG Hannover, 06.08.2007 - S 51 SO 667/06
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.09.2000 - 22 A 3473/98
Sozialhilferecht: Wohnrecht als Gegenstand einer sozialhilferechtlichen …
- SG Freiburg, 20.11.2008 - S 6 SO 3055/08
Streit um die Berechtigung eines Sozialhilfeträgers auf Überleitung eines …
- OVG Niedersachsen, 03.09.2002 - 10 L 1790/00
Ausbildungsförderung; Bankdarlehen; Deutsche Ausgleichsbank; Erfüllungsfiktion; …
- BVerwG, 07.03.1995 - 5 B 96.94
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - …
- SG Freiburg, 20.11.2008 - S 6 SO 2404/08
Sozialhilfe - Überleitungsanzeige - Aufhebung und erneute Überleitung - …
- VG Minden, 18.06.2002 - 6 K 3204/01
Übernahme der durch eigene Einkünfte nicht gedeckten Heimkosten durch den …
- LG Köln, 18.05.2012 - 5 O 334/11
Anspruch am Erlös aus der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaften
- OVG Niedersachsen, 25.01.2000 - 12 L 4893/99
Besetzungsrüge; Einzelrichter; Geschäftsverteilung; Negativevidenz; Verhinderung; …
- BVerwG, 03.03.1995 - 5 B 41.95
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
- BVerwG, 30.12.1992 - 5 B 7.92
Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache in der …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 25.09.2014 - L 8 SO 274/11
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.10.1998 - 16 A 5223/96
Sozialhilferechtliche Überleitung und Bewertung von Wohnungsrechten; …
- VGH Baden-Württemberg, 19.02.1993 - 6 S 1922/92
Kostenersatzpflicht eines Sozialhilfeempfängers neben der Überleitung seiner …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.01.2019 - 12 E 275/17
Bewilligung von Prozesskostenhilfe bei hinreichender Erfolgsaussicht der …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.02.1997 - 24 A 7401/95
Auskunftspflichten eines Sozialhilfeempfängers; Sozialrechtliche Deckung von …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 23.09.2010 - L 8 SO 78/08
- VG Freiburg, 08.04.2003 - 8 K 672/01
Keine Auskunftspflicht im Rahmen der Sozialhilfe über Dritte
- VG Braunschweig, 21.11.2002 - 3 A 193/01
Darlehen; Eingliederungshilfe; erweiterte Jugendhilfe; Jugendhilfe; …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 30.04.2008 - L 8 B 21/08
- VG Göttingen, 29.11.2004 - 2 A 434/03
Bestimmtheit; Negativevidenz; Schenkungsrückgewährungsanspruch; Überleitung; …
- VG Münster, 01.06.2004 - 5 K 3026/01
Träger der Sozialhilfe; Wirksamkeit des Anspruchsüberganges vom Hilfeempfänger …
- VG Freiburg, 14.01.2003 - 8 K 672/01
Auskunftspflicht des Unterhaltspflichtigen
- VG Kassel, 29.11.2000 - 5 E 978/97
- VG Berlin, 12.01.1993 - 8 A 496.89
Überleitung von Unterhaltsansprüchen des schwerbehinderten Ehemannes auf den …
- OVG Niedersachsen, 03.12.1997 - 4 L 2108/94
Überleitung von Unterhaltsansprüchen;; Beratung; Heranziehungsrichtlinien; …