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   BVerwG, 04.06.1993 - 8 C 33.91   

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https://dejure.org/1993,323
BVerwG, 04.06.1993 - 8 C 33.91 (https://dejure.org/1993,323)
BVerwG, Entscheidung vom 04.06.1993 - 8 C 33.91 (https://dejure.org/1993,323)
BVerwG, Entscheidung vom 04. Juni 1993 - 8 C 33.91 (https://dejure.org/1993,323)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Erschließung - Großfahrzeug - Wohnweg - Stichweg - Bebaubarkeit - Erschließungbeitrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wegemäßige Erschließung eines Grundstücks als Grundlage für die Erhebung eines Erschließungsbeitrags (IBR 1994, 119)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 92, 304
  • NVwZ 1994, 299
  • DVBl 1993, 1365
  • DÖV 1993, 1050
  • BauR 1993, 591
  • ZfBR 1993, 306
 
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Wird zitiert von ... (72)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 01.03.1991 - 8 C 59.89

    Erschließungsbeitragsrecht: Begriff des "Heranfahrenkönnens" an ein Grundstück

    Auszug aus BVerwG, 04.06.1993 - 8 C 33.91
    Beizupflichten ist ihm ferner, wenn es meint, bei Anbaustraßen knüpfe das erschließungsbeitragsrechtliche Erschlossensein (§ 131 Abs. 1 BBauG) mit der Folge an das bebauungsrechtliche Erschlossensein (§§ 30 ff. BBauG) an, daß die Frage, in welcher Form ein Grundstück wegemäßig erreichbar sein muß, um als erschließungsbeitragsrechtlich erschlossen angesehen werden zu können, nur vordergründig eine erschließungsbeitragsrechtliche, in der Sache dagegen wesentlich eine bebauungsrechtliche Frage ist (vgl. BVerwGE 88, 70 (72) [BVerwG 01.03.1991 - 8 C 59/89]).

    Der erkennende Senat hat im Zusammenhang mit Grundstücken in Wohngebieten bereits entschieden, das Erschlossensein im Sinne des § 131 Abs. 1 BBauG durch eine Anbaustraße setze in der Regel die Erreichbarkeit dieser Grundstücke in der Form eines Heranfahrenkönnens voraus, das heißt, es verlange grundsätzlich, daß mit Personen- und Versorgungsfahrzeugen bis zur Höhe dieser Grundstücke gefahren und sie von da ab - gegebenenfalls über einen Gehweg und/oder Radweg - betreten werden können (BVerwGE 88, 70 (77 ff.) [BVerwG 01.03.1991 - 8 C 59/89]).

  • BVerwG, 30.08.1985 - 4 C 48.81

    Mindestanforderungen an die Sicherung einer ausreichenden Erschließung; Pflicht

    Auszug aus BVerwG, 04.06.1993 - 8 C 33.91
    Erschließung in diesem Sinne erfordere folglich (bei Straßen) grundsätzlich, daß auf der Straße bis zur Höhe der Grundstücke gefahren werden kann, weil - im Grundsatz - nur so gesichert sei, "'daß die Grundstücke für Kraftfahrzeuge, besonders solche der Polizei, der Feuerwehr, des Rettungswesens und der Ver- und Entsorgung erreichbar sind' (Urteil vom. 30. August 1985 - BVerwG 4 C 48.81 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 228 S. 136 (137))." Daran ist festzuhalten.
  • BVerwG, 18.04.1986 - 8 C 51.85

    Zulässigkeit eines zur Hälfte nach Frontlängen und zur anderen Hälfte nach

    Auszug aus BVerwG, 04.06.1993 - 8 C 33.91
    Er hat dies aus der Abhängigkeit des Erschließungsbeitragsrechts vom Bebauungsrecht hergeleitet und namentlich in BVerwGE 74, 149 (154 f.) ausgeführt, das Bebauungsrecht mache in allen seinen Vorschriften die Zulässigkeit der Ausführung baulicher Anlagen von der Sicherung u. a. der verkehrlichen Erschließung abhängig (§§ 30 ff. BBauG).
  • BVerwG, 26.02.1993 - 8 C 35.92

    Hinterliegergrundstück - Anbaustraße - Hinterliegergrundstück -

    Auszug aus BVerwG, 04.06.1993 - 8 C 33.91
    Zuzustimmen ist dem Berufungsgericht in der Annahme, ein Grundstück unterliege gemäß § 133 Abs. 1 BBauG der Beitragspflicht nur für eine Anlage, durch die es im Sinne des § 131 Abs. 1 BBauG erschlossen wird (vgl. zuletzt Urteil vom 26. Februar 1993 - BVerwGE 92, 157).
  • BVerwG, 29.08.2000 - 11 B 48.00

    Erschließungsanlage; Privatstraße; Bestimmung zum Anbau; Erschließungseignung;

    Zum Anbau bestimmt und zur Erschließung geeignet ist ein Privatweg dann, wenn er den ihm anliegenden Grundstücken die wegemäßige Erschließung verschaffen kann, die für deren zulässige bauliche oder gewerbliche Nutzung erforderlich ist (vgl. BVerwGE 66, 69 ; 67, 216 ; 92, 304 ; Urteile vom 24. März 1976 - BVerwG IV C 16/17.74 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 14, und vom 23. März 1984, a.a.O., S. 21; Driehaus, a.a.O.).

    Diesem Erfordernis, mit dem das Erschließungsbeitragsrecht in der Sache wesentlich an das Bebauungsrecht anknüpft (vgl. BVerwGE 74, 149 ; 78, 237 ; 88, 70 ; 92, 304 ; 96, 116 ), genügt ein Privatweg grundsätzlich nur dann, wenn er tatsächlich wie rechtlich die Möglichkeit gewährleistet, mit Personen- und kleineren Versorgungsfahrzeugen an die betreffenden Grundstücke heranzufahren und sie von da ab - ggf. über einen Geh- oder Radweg - zu betreten (vgl. BVerwGE 66, 69 ; 67, 216 ; 68, 41 ; 78, 237 ; 88, 70 ; 92, 304 ; Urteile vom 23. März 1984, a.a.O., S. 22, vom 30. November 1984 - BVerwG 8 C 63 u. 73.83 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 58 S. 76, und vom 20. August 1986 - BVerwG 8 C 58.85 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 49 S. 49).

    Rechtliche Hindernisse, die völlig unbedeutend oder unter dem Blickwinkel des Erschließungsbeitragsrechts ausräumbar sind, stehen dem Erschlossensein im Sinne des § 131 Abs. 1 BauGB, das mit dem Merkmal "zum Anbau bestimmt" im Kern übereinstimmt (vgl. BVerwGE 52, 364 ; 67, 216 ; 92, 304 ), nicht entgegen (vgl. BVerwG, Urteile vom 7. Oktober 1977 - BVerwG IV C 103.74 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 25 S. 38 f., und vom 20. August 1986, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 31.05.2011 - 8 B 10.1653

    Mindestfahrbahnbreite für Wohnstraßen; Verletzung des Rechts auf Anliegergebrauch

    Bis zur Höhe der Grundstücke müsse auf der Straße mit Personen- und kleineren Versorgungsfahrzeugen gefahren und sie von da ab betreten werden können (vgl. BVerwG vom 1.3.1991 BVerwGE 88, 70/77; vom 4.6.1993 BVerwGE 92, 304; vom 27.9.2006 BVerwGE 126, 378/380).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.04.2004 - 5 S 682/03

    Zusatzschild zum Verkehrszeichen 260 der StVO - Anspruch auf Widmungserweiterung

    Eine hinreichende Erschließung gemäß § 30 bzw. § 34 Abs. 1 BauGB setzt voraus, dass mit Pkw und kleineren Versorgungsfahrzeugen bis an das Grundstück herangefahren werden kann (BVerwG, Beschl. v. 23.01.1992 - 4 NB 2.90 - NVwZ 1992, 974; Urt. v. 04.06.1993 - 8 C 33.91 - BVerwGE 92, 304 = NVwZ 1994, 299).
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