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BVerwG, 04.06.1996 - 9 C 93.95 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Umfang des Schutzbereichs von Art. 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) - Anforderungen an die Gefährdungssituation zur Gewährung von Abschiebungsschutz - Vorliegen eines Abschiebungshindernisses bei Drohen allgemeiner Gefahren - Schutz vor Durchführung der ...
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 05.07.1994 - 9 C 1.94
Zurechnung des gewälttätigen Vorgehens der Moslems dem syrischen Staat gegenüber …
Auszug aus BVerwG, 04.06.1996 - 9 C 93.95
Der Begriff der Gefahr ist hier - ebenso wie in § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG - im Ansatz kein anderer als der im asylrechtlichen Prognosemaßstab der "beachtlichen Wahrscheinlichkeit" angelegte; das - auch in § 53 Abs. 4 AuslG enthaltene - Element der Konkretheit der Gefahr für diesen Ausländer kennzeichnet jedoch das zusätzliche Erfordernis einer einzelfallbezogenen, individuell bestimmten und erheblichen Gefährdungssituation (vgl. Senatsurteil vom 5. Juli 1994 - BVerwG 9 C 1.94 - <= Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 173, S. 19>). - BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 9.95
Abschiebungsschutz für Flüchtlinge
Auszug aus BVerwG, 04.06.1996 - 9 C 93.95
Der Senat hat mit dem den Beteiligten ebenfalls bekannten Urteil vom 17. Oktober 1995 (- BVerwG 9 C 9.95 - (= Buchholz 402.240 § 53 AuslG 1990 Nr. 1); zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt) entschieden, daß die Gewährung von Abschiebungsschutz nach § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG das Bestehen individueller Gefahren voraussetzt. - BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 15.95
Abschiebungshindernis - Menschenrechte - Gefährdung - Naturkatastrophen - …
Auszug aus BVerwG, 04.06.1996 - 9 C 93.95
Dies hat der erkennende Senat in seinem den Beteiligten bekannten Urteil vom 17. Oktober 1995 - BVerwG 9 C 15.95 - (= Buchholz 402.240 § 53 AuslG 1990 Nr. 2; zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehen) entschieden.
- VG Ansbach, 15.05.2007 - AN 19 K 06.30731
Irak, Jesiden, Gruppenverfolgung, Verfolgung durch Dritte, nichtstaatliche …
Insoweit bedarf es bei jedenfalls festgestellter Einreise auf dem Landweg auch nicht etwa der konkreten Feststellung des jeweiligen Staats, aus dem die Einreise erfolgt ist (BVerwG, Urteil vom 7.11.1995 - 9 C 93.95 - und BVerfG, Urteil vom 14.5.1996 - 2 BvR 1938/93, 2 BvR 2315/93).