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   BVerwG, 04.07.1956 - V C 199.55   

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BVerwG, 04.07.1956 - V C 199.55 (https://dejure.org/1956,237)
BVerwG, Entscheidung vom 04.07.1956 - V C 199.55 (https://dejure.org/1956,237)
BVerwG, Entscheidung vom 04. Juli 1956 - V C 199.55 (https://dejure.org/1956,237)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 4, 24
  • NJW 1956, 1944 (Ls.)
  • NJW 1959, 504 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

    in dem Verfahren wegen verfassungsrechtlicher Prüfung, ob § 2 des Übergangsgesetzes über Preisbildung und Preisüberwachung (Preisgesetz) vom 10. April 1948 (WiGBl. S. 27) in der Fassung des Gesetzes zur Verlängerung des Übergangsgesetzes über Preisbildung und Preisüberwachung (Preisgesetz) vom 3. Februar 1949 (WiGBl. S. 14), des § 1 Abs. 2 Nr. 4 und des § 3 des Gesetzes zur Erstreckung und Verlängerung des Bewirtschaftungsnotgesetzes, des Gesetzes zur Deckung der Kosten für den Umsatz ernährungswirtschaftlicher Waren und des Preisgesetzes vom 21. Januar 1950 (BGBl. S. 7), der Gesetze zur Verlängerung der Geltungsdauer des Preisgesetzes vom 8. Juni 1950 (BGBl. S. 274) und 25. September 1950 (BGBl. S. 824) und 29. März 1951 (BGBl. I S. 223) mit dem Grundgesetz vereinbar ist - Vorlagen des Amtsgerichts Köln vom 10. Juli 1953 (33 Gs 148/53), des Landgerichts Göttingen vom 20. Dezember 1955 (4 O 120/55), des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. Juli 1956 (V C 199.55), des Amtsgerichts Koblenz vom 12. Dezember 1956 (16 Gs 1506/56), des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Juni 1957 (V C 103.56) -.

    Der Senat hat das Verfahren durch Beschluß vom 4. Juli 1956 (gekürzt veröffentlicht in BVerwGE 4, 24) gemäß Art. 100 Abs. 1 GG ausgesetzt und dem Bundesverfassungsgericht die Frage vorgelegt,.

    § 2 Preisgesetz ist, soweit er den Gegenstand dieses Verfahrens bildet, nicht deshalb nichtig, weil die Vorschriften der §§ 4 ff. Preisgesetz möglicherweise für die Preisverwaltung "eine Form der Mischverwaltung von Bund und Ländern" geschaffen haben, "die dem Grundgesetz unbekannt ist", und weil "die Verteilung der Kompetenzen zwischen Bundes- und Landesbehörden im Preisgesetz... im einzelnen wie im grundsätzlichen gegen die Zuständigkeitsordnung der Art. 83 ff. GG" verstößt (Vorlagebeschluß des V. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. Juli 1956, BVerwGE 4, 24 [29]).

    Begründete Zweifel an der Möglichkeit, die gültigen Bestimmungen ohne die ungültigen aufrecht zu erhalten gingen zu Lasten der Gültigkeit (Vorlagebeschluß vom 4. Juli 1956, BVerwGE 4, 24 [29 f.]).

    Das besagt - anders als der V. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Vorlagebeschluß vom 4. Juli 1956 (BVerwGE 4, 24 [40, 45]) meint - aber nicht, daß Zweck, Inhalt und Ausmaß der Ermächtigung im Text des Gesetzes ausdrücklich bestimmt sein müssen und daß es unzulässig wäre, die Ermächtigungsvorschrift auszulegen.

    Der V. Senat des Bundesverwaltungsgerichts verkennt in seinem Vorlagebeschluß vom 4. Juli 1956 (BVerwGE 4, 24 [41 ff.]), daß das Preisgesetz auch insofern ein "Übergangsgesetz" ist, als es den Übergang zu normalen Preisverhältnissen in Aussicht nahm und ermöglichen sollte.

    Da der Inhalt der nach § 2 Preisgesetz zu erlassenden Verordnungen weiterhin maßgeblich durch den Zweck der Ermächtigung konkretisiert wird - das verkennt der V. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Vorlagebeschluß vom 4. Juli 1956 (BVerwGE 4, 24 [39 f.]) - ist ihr Inhalt, soweit es sich darum handelt, Preise festzusetzen oder zu genehmigen, im Sinne von Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG hinreichend bestimmt.

    Die Grundsätze des Rechtsstaates fordern, daß auch Ermächtigungen der Exekutive zur Vornahme belastender Verwaltungsakte durch das ermächtigende Gesetz nach Inhalt, Gegenstand, Zweck und Ausmaß hinreichend bestimmt und begrenzt sind, so daß die Eingriffe meßbar und in gewissem Umfang für den Staatsbürger voraussehbar und berechenbar werden (vgl. BayVfGH n. F. 1, 81 [91]; Vorlagebeschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. Juli 1956, BVerwGE 4, 24 [38, 35 f.]).

    Der V. Senat des Bundesverwaltungsgerichts meint in seinem Vorlagebeschluß vom 4. Juli 1956 (BVerwGE 4, 24 [35 ff.]), § 2 Abs. 1 Preisgesetz ermächtige in unzulässiger Weise zu Eingriffen in die durch Art. 2 Abs. 1 GG gewährleistete Vertragsfreiheit.

  • VGH Baden-Württemberg, 24.06.2013 - 7 S 3362/11

    Gleichzeitige Regelflurbereinigung und Unternehmensflurbereinigung

    Dass die Unternehmensflurbereinigung sowohl aus Anlass eines Bebauungsplans als auch eines Planfeststellungsbeschlusses für eine Bundesfernstraße angeordnet worden war, ist nach den §§ 87 ff. FlurbG nicht ausgeschlossen und führt entgegen der Auffassung des Klägers nicht auf einen Verstoß gegen das aus den Art. 83 ff. GG herzuleitende Verbot der Mischverwaltung (vgl. hierzu BVerwG, Beschl. v. 04.07.1956 - V C 199.55 -, BVerwGE 4, 24).
  • BVerwG, 27.01.1978 - 7 C 37.77

    Abgaben zur Deckung von Wohnungsbaufolgekosten einer Gemeinde - Zulässigkeit

    Es ist rechtsstaatlich unbedenklich, die Ungültigkeit eines Teils einer Satzungsbestimmung dann nicht auf die gesamte Regelung mit der Folge der Gesamtnichtigkeit durchschlagen zu lassen, wenn die Restbestimmung auch ohne den nichtigen Teil sinnvoll bleibt (Grundsatz der Teilbarkeit) und mit Sicherheit anzunehmen ist, daß sie auch ohne diesen erlassen worden wäre (Grundsatz des mutmaßlichen Willens des Normgebers) (vgl. BVerfGE 4, 219 [250]; 8, 28 [37]; 22, 134 [152]; 27, 391 [399]; BVerwGE 4, 24 [30]; 50, 2 [5]; Forsthoff, Lehrbuch des Verwaltungsrechts, Bd. I, 10.Aufl. 1973, S. 138; Mutius, Zur Teilnichtigkeit kommunaler Satzungen, VerwArch.
  • BVerwG, 27.01.1978 - 7 C 41.77

    Abgaben zur Deckung von gemeindlichen Wohnungsbaufolgekosten - Zulässigkeit

    Es ist rechtsstaatlich unbedenklich, die Ungültigkeit eines Teils einer Satzungsbestimmung dann nicht auf die gesamte Regelung mit der Folge der Gesamtnichtigkeit durchschlagen zu lassen, wenn die Restbestimmung auch ohne den nichtigen Teil sinnvoll bleibt (Grundsatz der Teilbarkeit) und mit Sicherheit anzunehmen ist, daß sie auch ohne diesen erlassen woren wäre (Grundsatz des mutmaßlichen Willens des Normgebers) (vgl. BVerfGE 4, 219 [250]; 8, 28 [37]; 22, 134 [152]; 27, 391 [399]; BVerwGE 4, 24 [BVerwG 04.07.1956 - V C 199/55] [30]; 50, 2 [5]; Forsthoff, Lehrbuch des Verwaltungsrechts, Bd. I, 10. Aufl. 1973, S. 138; Mutius, Zur Teilnichtigkeit kommunaler Satzungen, VerwArch.
  • BVerwG, 06.06.1958 - VII C 151.57

    Rechtsmittel

    Zwar ist die die Grundlage der Berufungsentscheidung bildende Verordnung PR 71/51 auf Grund der §§ 2 und 3 des Preisgesetzes vom 10. April 1948 (WiGBl. S. 27) in der Fassung des Gesetzes zur weiteren Verlängerung der Geltungsdauer des Preisgesetzes vom 29. März 1951 (BGBl. I S. 223) - PreisG - erlassen, dessen Verfassungsmäßigkeit bestritten ist (BVerwGE 4, 24 [BVerwG 04.07.1956 - V C 199/55]).
  • BVerwG, 19.06.1957 - V C 103.56

    Rechtsmittel

    Diese Vorschrift hat der erkennende Senat im Beschluß vom 4. Juli 1956 (BVerwGE 4, 24 [BVerwG 04.07.1956 - V C 199/55]) für verfassungswidrig erachtet und dies im einzelnen damit begründet, daß.
  • BVerwG, 28.03.1958 - VII C 150.57

    Rechtsmittel

    Der V. Senat hat deshalb mit Beschluß vom 4. Juli 1956 (BVerwGE 4, 24 [BVerwG 04.07.1956 - V C 199/55]) die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsmäßigkeit des § 2 Abs. 1 des Preisgesetzes beantragt.
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 03.03.1964 - P L 1/64

    Abordnung eines Mitgliedes des Personalrats; Ausscheiden eines Mitgliedes aus dem

    Die Entscheidung über die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde ist unanfechtbar (Bundesverwaltungsgericht, Beschluß vom 2. Mai 1957 - II C 02.56 -, BVerwGE 4, 35 [BVerwG 04.07.1956 - V C 199/55] = RiA 1957, 303 = NJW 1957, 1249 = DÖV 1957, 831 = AP Nr. 1 zu § 76 NdsPersVG).
  • BVerwG, 19.06.1957 - V C 138.56

    Rechtsmittel

    Die VO PR 71/51 beruht zwar auf § 2 des Preisgesetzes vom 10. April 1948 (WiGBl. S. 27) in der Fassung des Verlängerungsgesetzes vom 29. März 1951 (BGBl. I S. 223), und diese Vorschrift hat der erkennende Senat für verfassungswidrig erachtet; vgl. den Beschluß vom 4. Juli 1956 (BVerwGE 4, 24 [BVerwG 04.07.1956 - V C 199/55]).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 03.11.1969 - P B 1/69

    Ungültigkeit der Wahl des Örtlichen Personalrats; Anfechtung der Wahl der

    Für eine Kostenentscheidung ist im Beschlußverfahren kein Raum (BVerwGE 4, 35, 9) [BVerwG 04.07.1956 - V C 199/55].
  • BVerwG, 24.09.1957 - V C 116.56

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 15.07.1957 - V C 182.56

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 15.07.1957 - V C 175.56

    Rechtsmittel

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