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   BVerwG, 04.07.1974 - II C 22.73   

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BVerwG, 04.07.1974 - II C 22.73 (https://dejure.org/1974,2221)
BVerwG, Entscheidung vom 04.07.1974 - II C 22.73 (https://dejure.org/1974,2221)
BVerwG, Entscheidung vom 04. Juli 1974 - II C 22.73 (https://dejure.org/1974,2221)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 04.05.1972 - II C 2.72

    Anspruch eines Soldaten auf die Gewährung von Trennungsgeld - Ausschlussfrist für

    Auszug aus BVerwG, 04.07.1974 - II C 22.73
    Auch in bezug auf die in § 8 Abs. 1 TGV enthaltene Ausschlußfristregelung genügt die in § 15 BUKG enthaltene Ermächtigung den Anforderungen des Art. 80 Abs. 1 GG (im Anschluß an Urteil vom 4. Mai 1972 - BVerwG II C 2.72 -).

    Diese Tendenz des Gesetzgebers, der zu entnehmen ist, daß der Verordnungsgeber zum Erlaß einer solchen - in ihrer Ausgestaltung dem Ermessen des Verordnungsgebers überlassenen - Ausschlußfristregelung ermächtigt wurde, ergibt sich aber, wie schon in dem Urteil des Senats vom 4. Mai 1972 - BVerwG II C 2.72 - (DÖD 73, 8) ausgeführt worden ist, mit hinreichender Deutlichkeit bereits aus dem Umstand, daß der Gesetzgeber selbst in § 2 Abs. 6 BUKG die Erstattung oder den Ausgleich aller anderen aus Anlaß einer Versetzung oder Abordnung entstandenen notwendigen Mehrauslagen von der Einhaltung einer Ausschlußfrist abhängig gemacht hat.

    Die soeben angeführten Umstände und außerdem insonderheit der schon in dem angeführten Urteil BVerwG II C 2.72 vom Senat herausgestellte Zweck des § 8 Abs. 1 TGV rechtfertigen die Auffassung, daß die dort vorgesehene Ausschlußfrist nach dem Willen des Verordnunggebers schon am 1. Juli 1965 in den Fällen begann, in denen bereits an diesem Tage die für die Gewährung des Trennungsgeldes maßgebenden - tatsächlichen - Voraussetzungen vorlagen.

    Schon in seinem Urteil BVerwG II C 2.72 hat der Senat zum Regelungszweck dargelegt, der Dienstherr müsse im Rahmen der ihm obliegenden sparsamen Verwaltung öffentlicher Mittel personelle Maßnahmen planen können; deswegen müsse er annähernd übersehen können, mit welchen Forderungen aus früheren Versetzungen und Abordnungen er zu rechnen habe, um durch weitere dienstrechtliche Maßnahmen dieser Art den Haushalt nicht unangemessen zu belasten.

  • BVerfG, 26.01.1971 - 2 BvL 2/68

    Verfassungskonforme Auslegung des § 17a Abs. 2 BewG

    Auszug aus BVerwG, 04.07.1974 - II C 22.73
    Die rückwirkende Inkraftsetzung der Trennungsgeldverordnung verstößt schon deswegen nicht gegen Art. 20 Abs. 3 GG, weil es sich um eine Verordnung handelt, die Rechte gewährt, also dem Beamten/Soldaten keine Leistungen aufbürdet (vgl. BVerfGE 30, 129 [BVerfG 26.01.1971 - 2 BvL 2/68]/140; 30, 367/380, 383).
  • BVerfG, 23.03.1971 - 2 BvL 2/66

    Bundesentschädigungsgesetz

    Auszug aus BVerwG, 04.07.1974 - II C 22.73
    Die rückwirkende Inkraftsetzung der Trennungsgeldverordnung verstößt schon deswegen nicht gegen Art. 20 Abs. 3 GG, weil es sich um eine Verordnung handelt, die Rechte gewährt, also dem Beamten/Soldaten keine Leistungen aufbürdet (vgl. BVerfGE 30, 129 [BVerfG 26.01.1971 - 2 BvL 2/68]/140; 30, 367/380, 383).
  • BVerwG, 13.04.1972 - II C 3.72

    Ermächtigung nach § 15 Abs. 1 Bundesumzugskostengesetz (BUKG) - Fürsorgepflicht

    Auszug aus BVerwG, 04.07.1974 - II C 22.73
    § 8 TGV stehe auch nicht im Widerspruch zu § 15 Abs. 1 des Bundesumzugskostengesetzes vom 8. April 1964 (BGBl. I S. 253) - BUKG - denn die im Bundesumzugskostengesetz enthaltene Ermächtigung schließe nur solche Regelungen aus, die den Erwägungen der Fürsorge und Billigkeit, von denen das ermächtigende Gesetz getragen werde, nicht genügen (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. April 1972 - BVerwG II C 3.72 -).
  • BVerwG, 04.02.1976 - VI C 132.73

    Zwingende persönliche Gründe - Versetzung der berufstätigen Ehefrau

    In Übereinstimmung hiermit hat der II. Senat des Bundesverwaltungsgerichts durch Urteil vom 4. Juli 1974 - BVerwG II C 22.73 - (Buchholz 238.90 Reise- und Umzugskosten Nr. 57) entschieden, daß auch in bezug auf die in § 8 Abs. 1 TGV enthaltene Ausschlußfristregelung die in § 15 BUKG enthaltene Ermächtigung den Anforderungen des Art. 80 Abs. 1 GG genügt.
  • BVerwG, 25.07.1979 - 6 B 93.78

    Beginn der Frist für einen Antrag auf Umzugskostenvergütung - Tatsächliche

    Dementsprechend hat der 2. Senat des Bundesverwaltungsgerichts ausdrücklich auch zu der insoweit inhaltsgleichen Regelung des § 8 Abs. 1 der Verordnung über das Trennungsgeld bei Versetzungen und Abordnungen im Inland (Trennungsgeldverordnung - TGV) vom 12. August 1965 (BGBl. I S. 808) in dem bereits vom Berufungsgericht angeführten Urteil vom 4. Juli 1974 - BVerwG 2 C 22.73 - (Buchholz 238.90 Reise- und Umzugskosten Nr. 57) entschieden, daß die Ausschlußfrist für die durch die rückwirkende Inkraftsetzung der Trennungsgeldverordnung begünstigten Beamten/Soldaten schon am 1. Juli 1965 begann, wenn bei ihnen an diesem Tage alle tatsächlichen Voraussetzungen für die Gewährung des Trennungsgeldes erfüllt waren.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.11.1996 - 6 A 626/95

    Verjährung bzw. Ablauf der Antragsfrist des Anspruchs eines Beamten auf

    Auch war die Antragsfrist entgegen der Auffassung des Klägers hier nicht auf einen unangemessen kurzen Teil der Jahresfrist, vgl. BVerwG, Beschluß vom 25. Juli 1979 - 6 B 93.78 -, aaO, unter Hinweis u.a. auf BVerwG, Urteil vom 4. Juli 1974 - II C 22.73 -, Buchholz, aaO, 238.90 Reise- und Umzugskosten Nr. 57, beschränkt worden.
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