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   BVerwG, 04.07.2005 - 9 B 6.05   

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BVerwG, 04.07.2005 - 9 B 6.05 (https://dejure.org/2005,17990)
BVerwG, Entscheidung vom 04.07.2005 - 9 B 6.05 (https://dejure.org/2005,17990)
BVerwG, Entscheidung vom 04. Juli 2005 - 9 B 6.05 (https://dejure.org/2005,17990)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Vorliegen eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen einer Kommune und einer Privatperson als grundsätzlich bedeutsame Frage; Gegenstand und Rechtsnatur des Rechtsverhältnisses für eine Beurteilung hinsichtlich des Vorliegens eines öffentlich-rechtlichen Vertrags; ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • GemSOGB, 10.04.1986 - GmS-OGB 1/85

    Rechtsweg für Streitigkeiten zwischen Trägern der gesetzlichen

    Auszug aus BVerwG, 04.07.2005 - 9 B 6.05
    Jedenfalls bedarf es zur Beantwortung der vorbezeichneten Frage nicht der Durchführung eines Revisionsverfahrens, weil sie sich ohne weiteres anhand des Gesetzes und vorhandener Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts beantworten lässt: Danach beurteilt sich die Rechtsnatur eines Vertrages als privatrechtlich oder als öffentlich-rechtlich (i.S.v. § 54 VwVfG des Bundes oder der gleichlautenden Verwaltungsverfahrensgesetze der Länder) nach dem Gegenstand und der Rechtsnatur des Rechtsverhältnisses, das durch den Vertrag begründet, geändert oder aufgehoben wird (vgl. Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, Beschluss vom 10. April 1986 GmS-OGB 1/85 BVerwGE 74, 368 = NJW 1986, 2359).
  • VGH Bayern, 23.04.1996 - 8 B 95.877

    Straßenrecht: Anspruch auf Vergütung von Mehrkosten für den aufwendigeren Ausbau

    Auszug aus BVerwG, 04.07.2005 - 9 B 6.05
    Gerade die Anlegung eines besonderen Abbiegestreifens oder einer Linksabbiegespur wird als ein Anwendungsfall des § 7a FStrG angesehen (vgl. BayVGH, Urteil vom 23. April 1996 8 B 95.877 BayVBl 1996, 628 ; Rinke, in: Kodal/Krämer, Straßenrecht, 6. Aufl. 1999, Kap. 15 Rn. 15.13; Sauthoff, a.a.O., § 25 Rn. 1337; Marschall/Schroeter/Kastner, a.a.O., § 7a Rn. 1, 2 unter Hinweis auf die Gesetzesbegründung in BTDrucks 7/1265, S. 16).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 04.07.2005 - 9 B 6.05
    Erforderlich hierfür ist, dass die Beschwerde erstens einen allgemeinen Rechtssatz in einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts anführt und zweitens dem einen inhaltlich bestimmten, die angegriffene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz gegenüberstellt, mit dem das Berufungsgericht von dem erstgenannten Rechtssatz des Bundesverwaltungsgerichts abgewichen sei (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 BVerwG 7 B 261.97 Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26, S. 14).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.08.1996 - 8 S 380/96

    Übernahme der Kosten eines Straßenausbaus durch einen ansiedlungswilligen

    Auszug aus BVerwG, 04.07.2005 - 9 B 6.05
    Zudem legt die Beschwerde auch nicht näher dar, was einer vertraglichen Regelung entgegenstehen soll, die im Ergebnis eine Zahlungspflicht festschreibt, welche sich für die Beklagte ohnehin aus § 7a FStrG ergibt (vgl. dazu etwa VGH Mannheim, Urteil vom 5. August 1986 8 S 380/96 VBlBW 1997, 27 für das Straßengesetz für Baden-Württemberg).
  • BVerwG, 16.05.2000 - 4 C 4.99

    Verwaltungsrechtlicher Vertrag; Austauschvertrag; Billigkeitsausgleich;

    Auszug aus BVerwG, 04.07.2005 - 9 B 6.05
    Maßgebend für die Zuordnung ist, ob der wesentliche Sachverhalt und prägende Vertragsgegenstand vom Zivilrecht oder vom öffentlichen Recht geordnet ist und mit ihm in einem engen Zusammenhang steht (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Mai 2000 BVerwG 4 C 4.99 BVerwGE 111, 162 = NVwZ 2000, 1285 ; Bonk, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 6. Aufl. 2001, § 54 Rn. 73 ff. ).
  • BVerwG, 05.09.1975 - IV C 2.73

    Gemeinde - Erschließungsbeiträge - Bundesfernstraße - Bund - Baulast

    Auszug aus BVerwG, 04.07.2005 - 9 B 6.05
    Die Beschwerde gibt bereits den im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. September 1975 BVerwG 4 C 2.73 Buchholz 406.11 § 123 BBauG Nr. 13 aufgestellten Rechtssatz nicht zutreffend wieder, indem sie dieser Entscheidung die Aussage entnimmt, dass durch öffentlich-rechtlichen Vertrag die dem Bund obliegende Straßenbaulast nicht auf eine Kommune übertragen werden könne.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.03.2015 - 2 L 2/14

    Vorabentscheidung über die Zulässigkeit des Rechtswegs; Kostenerstattung für die

    Die Anlegung eines besonderen Abbiegestreifens wird als Anwendungsfall von § 7a FStrG angesehen (BVerwG, Beschl. v. 04.07.2005 - BVerwG 9 B 6.05 -, juris RdNr. 9).

    Bei der Regelung des § 7a FStrG handelt es sich um einen gesetzlich geregelten Kostenausgleich und spezialgesetzlichen Fall eines öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs (BVerwG, Beschl. v. 04.07.2005, a.a.O.).

    Möglich ist aber auch eine vertragliche Regelung, die im Ergebnis eine Zahlungspflicht festschreibt, welche sich aus § 7a FStrG ergibt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 04.07.2005, a.a.O., RdNr. 9 in juris, m.w.N.).

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