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   BVerwG, 04.07.2007 - 7 B 18.07   

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https://dejure.org/2007,3520
BVerwG, 04.07.2007 - 7 B 18.07 (https://dejure.org/2007,3520)
BVerwG, Entscheidung vom 04.07.2007 - 7 B 18.07 (https://dejure.org/2007,3520)
BVerwG, Entscheidung vom 04. Juli 2007 - 7 B 18.07 (https://dejure.org/2007,3520)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Zumutbarkeit von Geräuschimmissionen durch ein Volksfest unter Heranziehung der Freizeitlärm-Richtlinie für die Schutzbedürftigkeit des betroffenen Grundstücks; Anerkennung des Bebauungsplans als normativer Bestimmung der Schutzwürdigkeit der Nachbarschaft im ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (48)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 12.08.1999 - 4 CN 4.98

    Bebauungsplan; Sportplatzerweiterung; Sportanlage; Sportlärm;

    Auszug aus BVerwG, 04.07.2007 - 7 B 18.07
    Im Übrigen trifft zwar zu, dass sich im Fall einer erheblichen Abweichung die vorgesehene bauliche Entwicklung "vor allem" aus dem Flächennutzungsplan ergibt (Urteil vom 12. August 1999 BVerwG 4 CN 4.98 BVerwGE 109, 246 ), aber auch aus dem Bebauungsplan ergeben kann, sofern dieser nicht jegliche Steuerungsfähigkeit verloren hat.

    Mit der Anerkennung des Bebauungsplans als normativer Bestimmung der Schutzwürdigkeit der Nachbarschaft im Einwirkungsbereich emittierender Anlagen gewährleistet das Immissionsschutzrecht, dass der Bebauungsplan seine Aufgabe erfüllen kann, eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu erreichen und dauerhaft zu sichern (Urteil vom 12. August 1999 BVerwG 4 CN 4.98 BVerwGE 109, 246 ).

  • BVerwG, 25.03.1980 - 4 C 87.77

    Pflicht des Vorsitzenden - Erörterungspflicht - Hinwirken auf sachdienliche

    Auszug aus BVerwG, 04.07.2007 - 7 B 18.07
    Das Berufungsgericht darf deshalb seine Entscheidung nicht auf Tatsachen oder Rechtsgründe stützen, die für einen erstinstanzlich erfolgreichen Beteiligten in Ansehung der Begründung des verwaltungsgerichtlichen Urteils überraschend ist (Urteil vom 14. März 1991 BVerwG 10 C 10.91 Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 43, Urteil vom 25. März 1980 BVerwG 4 C 87.77 Buchholz 310 § 104 VwGO Nr. 13).
  • BVerwG, 14.02.1984 - 3 B 111.81

    Verfolgungsschäden und Vertreibungsschäden nach dem Lastenausgleichsgesetz -

    Auszug aus BVerwG, 04.07.2007 - 7 B 18.07
    Inhalt der Hinweispflicht des § 86 Abs. 3 VwGO ist es nicht, einen anwaltlich vertretenen Kläger in allen möglichen oder denkbaren materiellen Richtungen zu beraten (Beschluss vom 14. Februar 1984 BVerwG 3 B 111.81 Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 34).
  • BVerwG, 14.03.1991 - 10 C 10.91

    Einstellung des Trennungsgeldes bei Nichtannahme eines Wohnungsangebots wegen

    Auszug aus BVerwG, 04.07.2007 - 7 B 18.07
    Das Berufungsgericht darf deshalb seine Entscheidung nicht auf Tatsachen oder Rechtsgründe stützen, die für einen erstinstanzlich erfolgreichen Beteiligten in Ansehung der Begründung des verwaltungsgerichtlichen Urteils überraschend ist (Urteil vom 14. März 1991 BVerwG 10 C 10.91 Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 43, Urteil vom 25. März 1980 BVerwG 4 C 87.77 Buchholz 310 § 104 VwGO Nr. 13).
  • BGH, 21.05.1985 - VI ZR 235/83

    Verkehrssicherungspflicht eines Bauunternehmers bei Straßenbaumaßnahmen;

    Auszug aus BVerwG, 04.07.2007 - 7 B 18.07
    Ob anderes gilt, wenn das Berufungsgericht eine durch Augenschein getroffene tatsächliche Feststellung abweichend von der Vorinstanz würdigt (BGH, VersR 1985, 839; zur abweichenden Würdigung einer Sachverständigenaussage Beschluss vom 26. Juni 1992 BVerwG 4 B 1 11.92 Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 89 S. 86 ), kann dahingestellt bleiben, da ein Fall dieser Art hier nicht gegeben ist.
  • BVerwG, 11.11.1970 - VI C 49.68

    Geltendmachung Beamtenrechtlicher Versorgungsansprüche - Verletzung der

    Auszug aus BVerwG, 04.07.2007 - 7 B 18.07
    Die Hinweispflicht konkretisiert den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs (§ 108 Abs. 2 VwGO) und zielt mit dieser Funktion insbesondere auf die Vermeidung von Überraschungsentscheidungen (Urteil vom 11. November 1970 BVerwG 6 C 49.68 BVerwGE 36, 264 ).
  • BVerwG, 12.12.1975 - IV C 71.73

    Fortführung anhängiger Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG; Zurechnung

    Auszug aus BVerwG, 04.07.2007 - 7 B 18.07
    Vielmehr ist gewissermaßen umgekehrt in den Bereichen, in denen Baugebiete von unterschiedlicher Qualität und Schutzwürdigkeit zusammentreffen, die Grundstücksnutzung mit einer gegenseitigen Pflicht zur Rücksichtnahme belastet, die unter anderem dazu führt, dass der Belästigte Nachteile hinnehmen muss, die er außerhalb dieses Grenzbereichs nicht hinzunehmen brauchte (vgl. Urteil vom 12. Dezember 1975 BVerwG 4 C 71.73 BVerwGE 50, 49 ).
  • BVerwG, 28.09.1993 - 4 B 151.93

    Außenbereich - Lärmimmission - Mittelwert - Ortsüblichkeit

    Auszug aus BVerwG, 04.07.2007 - 7 B 18.07
    In derartigen Gemengelagen ist infolgedessen der Grundsatz der gegenseitigen Rücksichtnahme dahin zu konkretisieren, dass ein freilich nicht schematisch zu verstehender Zwischenwert gebildet wird, dem die Aufgabe zukommt, die Zumutbarkeit unter Berücksichtigung der Ortsüblichkeit und der Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen (Beschluss vom 28. September 1993 BVerwG 4 B 151.93 Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 119).
  • BVerwG, 29.04.1977 - 4 C 39.75

    Außerkrafttreten bauplanerischer Festsetzungen wegen Funktionslosigkeit

    Auszug aus BVerwG, 04.07.2007 - 7 B 18.07
    Ob die Verhältnisse, auf die sich die Festsetzung des für das Grundstück der Kläger maßgeblichen Bereichs als Mischgebiet bezieht, in der tatsächlichen Entwicklung noch nicht einen Zustand erreicht haben, der eine Verwirklichung der Festsetzung auf unabsehbare Zeit ausschließt, oder diese Tatsache nicht so offensichtlich ist, dass ein in ihre Fortgeltung gesetztes Vertrauen keinen Schutz verdient (Urteil vom 29. April 1977 BVerwG 4 C 39.75 BVerwGE 54, 5), ist eine Frage des materiellen Rechts.
  • BVerwG, 21.05.2008 - 6 C 13.07

    Verfassungsschutzbericht; Unterlassungsanspruch; Tatsachenbehauptungen;

    Inhalt der Hinweispflicht des § 86 Abs. 3 VwGO ist es aber nicht, einen anwaltlich vertretenen Kläger in allen möglichen oder denkbaren Richtungen zu beraten (vgl. Beschlüsse vom 4. Juli 2007 - BVerwG 7 B 18.07 - juris Rn. 5 und vom 14. Februar 1984 - BVerwG 3 B 111.81 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 34).
  • BVerwG, 20.03.2012 - 5 C 1.11

    Einbürgerung; Staatsverband; Einbürgerungsantrag; Anspruchsgrundlagen;

    Hiergegen verstößt das Gericht, wenn es einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit welcher der unterlegene Beteiligte nach dem Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchte (Urteil vom 11. November 1970 - BVerwG 6 C 49.68 - BVerwGE 36, 264 ; Beschlüsse vom 29. Juli 2004 - BVerwG 9 B 23.04 - juris Rn. 2 m.w.N. und vom 4. Juli 2007 - BVerwG 7 B 18.07 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 14.06.2011 - 4 B 3.11

    Zum Verhältnis von Baugenehmigung und fachaufsichtlichem Genehmigungsverfahren

    Das Berufungsgericht darf deshalb seine Entscheidung nicht auf Tatsachen oder Rechtsgründe stützen, die für einen erstinstanzlich erfolgreichen Beteiligten in Ansehung der Begründung des verwaltungsgerichtlichen Urteils überraschend sind (Beschluss vom 4. Juli 2007 - BVerwG 7 B 18.07 - juris Rn. 5).
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