Rechtsprechung
   BVerwG, 04.07.2008 - 3 B 18.08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,18330
BVerwG, 04.07.2008 - 3 B 18.08 (https://dejure.org/2008,18330)
BVerwG, Entscheidung vom 04.07.2008 - 3 B 18.08 (https://dejure.org/2008,18330)
BVerwG, Entscheidung vom 04. Juli 2008 - 3 B 18.08 (https://dejure.org/2008,18330)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,18330) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 21.12.1995 - 3 C 24.94

    Berufsrecht - Heilpraktiker: Fehlender Beurteilungsspielraum bei Amtsärztliche

    Auszug aus BVerwG, 04.07.2008 - 3 B 18.08
    Der Kläger sieht eine Abweichung darin, dass das Berufungsgericht sich allein auf die Ansicht des Beklagten bzw. von dessen Amtsärztin gestützt habe, obwohl der Behörde nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Dezember 1995 BVerwG 3 C 24.94 (BVerwGE 100, 221) keine Einschätzungsprärogative zukomme und das Gericht die Sache spruchreif machen müsse.

    Die Verwaltungsgerichte sind hiernach verpflichtet, die Sache spruchreif zu machen und den Verpflichtungsanspruch abschließend zu bescheiden (BVerwG, Urteil vom 21. Dezember 1995 BVerwG 3 C 24.94 a.a.O. S. 228).

    Sie beruht auf einem Fehlverständnis des Rechtssatzes, dass die Überprüfung beliebig wiederholbar ist (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 21. Dezember 1995 BVerwG 3 C 24.94 a.a.O. S. 227; ferner Beschluss vom 18. Februar 2008 BVerwG 3 B 88.07 juris Rn. 4).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.11.2007 - 13 A 3786/05

    Geeignetheit des Antwort-Wahl-Verfahrens als Prüfungssystem i.R.d. Überprüfung

    Auszug aus BVerwG, 04.07.2008 - 3 B 18.08
    Die daraufhin erfolgte erneute Versagung der Heilpraktikererlaubnis ist Gegenstand eines weiteren Verfahrens (OVG 13 A 3786/05; BVerwG 3 B 19.08).

    Das Berufungsgericht hat (durch Bezugnahme auf seine Ausführungen in dem in der Parallelsache OVG 13 A 3786/05 ergangenen Beschluss vom 20. November 2007, dort insb. BA S. 10 f.) nicht den Charakter als berufsbezogene Prüfung verneint, sondern aus der Eigenart der Überprüfung als Maßnahme der gesundheitspolizeilichen Gefahrenabwehr sowie dem Umstand, dass es sich bei dem Heilpraktikergesetz um vorkonstitutionelles Recht handelt, das Fehlen einer die Durchführung des schriftlichen Teils der Überprüfung im Antwort-Wahl-Verfahren ausdrücklich zulassenden Ermächtigungsgrundlage für unschädlich gehalten (ebenso VGH Mannheim, Urteil vom 26. Oktober 2005 9 S 2343/04 VBlBW 2006, 146; OVG Bremen, Urteil vom 12. Februar 2008 1 A 234/03 juris; s. auch BVerwG, Beschluss vom 27. Juni 1989 BVerwG 3 B 18.89 Buchholz 418.04 Heilpraktiker Nr. 15).

  • OVG Bremen, 12.02.2008 - 1 A 234/03

    Ausübung der Heilkunde nach dem Heilpraktikergesetz

    Auszug aus BVerwG, 04.07.2008 - 3 B 18.08
    Das Berufungsgericht hat (durch Bezugnahme auf seine Ausführungen in dem in der Parallelsache OVG 13 A 3786/05 ergangenen Beschluss vom 20. November 2007, dort insb. BA S. 10 f.) nicht den Charakter als berufsbezogene Prüfung verneint, sondern aus der Eigenart der Überprüfung als Maßnahme der gesundheitspolizeilichen Gefahrenabwehr sowie dem Umstand, dass es sich bei dem Heilpraktikergesetz um vorkonstitutionelles Recht handelt, das Fehlen einer die Durchführung des schriftlichen Teils der Überprüfung im Antwort-Wahl-Verfahren ausdrücklich zulassenden Ermächtigungsgrundlage für unschädlich gehalten (ebenso VGH Mannheim, Urteil vom 26. Oktober 2005 9 S 2343/04 VBlBW 2006, 146; OVG Bremen, Urteil vom 12. Februar 2008 1 A 234/03 juris; s. auch BVerwG, Beschluss vom 27. Juni 1989 BVerwG 3 B 18.89 Buchholz 418.04 Heilpraktiker Nr. 15).

    Zwar wird in der obergerichtlichen Rechtsprechung vereinzelt die Ansicht vertreten, dass eine Heilpraktikererlaubnis nicht mehr erteilt werden dürfe, wenn jedenfalls die letzte Überprüfung erfolglos geblieben sei, weshalb bei mehreren erfolglosen Überprüfungen eine Klage aufgrund einer früheren Überprüfung nur Erfolg haben könne, wenn zugleich die aufgrund der späteren Überprüfungen ergangenen Versagungsbescheide aufgehoben würden (OVG Bremen, Urteil vom 12. Februar 2008 1 A 234/03 juris Rn. 32).

  • BVerwG, 04.07.2008 - 3 B 19.08

    Versagung einer Heilpraktikererlaubnis - Gefahr für die Volksgesundheit

    Auszug aus BVerwG, 04.07.2008 - 3 B 18.08
    Die daraufhin erfolgte erneute Versagung der Heilpraktikererlaubnis ist Gegenstand eines weiteren Verfahrens (OVG 13 A 3786/05; BVerwG 3 B 19.08).

    15 Die Entscheidungserheblichkeit dieser Frage entfällt worauf der Senat mit Blick auf das weitere Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht vorsorglich hinweist nicht etwa deshalb, weil der Kläger zeitlich nach der hier in Rede stehenden Überprüfung eine weitere Überprüfung nicht bestanden hat und die gegen die deshalb ergangenen Versagungsbescheide geführten Rechtsmittel erfolglos geblieben sind (s. den Beschluss des Senats vom heutigen Tage in der Parallelsache BVerwG 3 B 19.08).

  • BVerwG, 01.09.1997 - 8 B 144.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Anforderungen an die Begründungspflicht nach § 108 Abs.

    Auszug aus BVerwG, 04.07.2008 - 3 B 18.08
    Enthält dagegen das Urteil zu zentralen rechtlichen Gesichtspunkten im Vortrag eines Beteiligten keine nähere Auseinandersetzung in den Entscheidungsgründen und auch keinen Hinweis darauf, weshalb diese Argumente nach Ansicht des Gerichts nicht entscheidungserheblich sind, liegt ein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör vor (vgl. BVerwG, Beschluss vom 1. September 1997 BVerwG 8 B 144.97 Buchholz 406.11 § 128 BauGB Nr. 50; Dawin, in: Schoch/ Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 108 Rn. 153).
  • BVerwG, 20.02.1981 - 7 C 78.80

    Verzicht auf mündliche Verhandlung - Fernmündliche Abgabe - Berichterstatter des

    Auszug aus BVerwG, 04.07.2008 - 3 B 18.08
    Eine Bestätigung des Berufungsurteils als jedenfalls im Ergebnis zutreffend (§ 144 Abs. 4 VwGO) käme bei einer Gehörsverletzung als absolutem Revisionsgrund allenfalls dann in Betracht, wenn sich die Verletzung nicht auf das Gesamtergebnis des Verfahrens, sondern nur auf einzelne Feststellungen bezöge, auf die es für die Entscheidung nicht ankäme (BVerwG, Urteil vom 20. Februar 1981 BVerwG 7 C 78.80 BVerwGE 62, 6 ; Urteil vom 20. November 1995 BVerwG 4 C 10.95 Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 267).
  • BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung

    Auszug aus BVerwG, 04.07.2008 - 3 B 18.08
    Davon ist zwar grundsätzlich auszugehen; dies setzt aber voraus, dass das wesentliche Vorbringen in den Entscheidungsgründen verarbeitet wird (vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 1. Februar 1978 1 BvR 426/77 BVerfGE 47, 182 ; Beschluss vom 19. Mai 1992 1 BvR 986/91 BVerfGE 86, 133 ; BVerwG, Beschluss vom 25. November 1999 BVerwG 9 B 70.99 Buchholz 310 § 138 Ziff. 3 VwGO Nr. 64).
  • BVerwG, 25.11.1999 - 9 B 70.99
    Auszug aus BVerwG, 04.07.2008 - 3 B 18.08
    Davon ist zwar grundsätzlich auszugehen; dies setzt aber voraus, dass das wesentliche Vorbringen in den Entscheidungsgründen verarbeitet wird (vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 1. Februar 1978 1 BvR 426/77 BVerfGE 47, 182 ; Beschluss vom 19. Mai 1992 1 BvR 986/91 BVerfGE 86, 133 ; BVerwG, Beschluss vom 25. November 1999 BVerwG 9 B 70.99 Buchholz 310 § 138 Ziff. 3 VwGO Nr. 64).
  • BVerwG, 20.11.1995 - 4 C 10.95

    Rechtliches Gehör - Nichtberücksichtigung entscheidungserheblichen

    Auszug aus BVerwG, 04.07.2008 - 3 B 18.08
    Eine Bestätigung des Berufungsurteils als jedenfalls im Ergebnis zutreffend (§ 144 Abs. 4 VwGO) käme bei einer Gehörsverletzung als absolutem Revisionsgrund allenfalls dann in Betracht, wenn sich die Verletzung nicht auf das Gesamtergebnis des Verfahrens, sondern nur auf einzelne Feststellungen bezöge, auf die es für die Entscheidung nicht ankäme (BVerwG, Urteil vom 20. Februar 1981 BVerwG 7 C 78.80 BVerwGE 62, 6 ; Urteil vom 20. November 1995 BVerwG 4 C 10.95 Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 267).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.10.2005 - 9 S 2343/04

    Zur Überprüfung der Kenntnisse und Fähigkeiten eines

    Auszug aus BVerwG, 04.07.2008 - 3 B 18.08
    Das Berufungsgericht hat (durch Bezugnahme auf seine Ausführungen in dem in der Parallelsache OVG 13 A 3786/05 ergangenen Beschluss vom 20. November 2007, dort insb. BA S. 10 f.) nicht den Charakter als berufsbezogene Prüfung verneint, sondern aus der Eigenart der Überprüfung als Maßnahme der gesundheitspolizeilichen Gefahrenabwehr sowie dem Umstand, dass es sich bei dem Heilpraktikergesetz um vorkonstitutionelles Recht handelt, das Fehlen einer die Durchführung des schriftlichen Teils der Überprüfung im Antwort-Wahl-Verfahren ausdrücklich zulassenden Ermächtigungsgrundlage für unschädlich gehalten (ebenso VGH Mannheim, Urteil vom 26. Oktober 2005 9 S 2343/04 VBlBW 2006, 146; OVG Bremen, Urteil vom 12. Februar 2008 1 A 234/03 juris; s. auch BVerwG, Beschluss vom 27. Juni 1989 BVerwG 3 B 18.89 Buchholz 418.04 Heilpraktiker Nr. 15).
  • OVG Sachsen, 10.10.2002 - 4 BS 328/02

    Antwort-Wahl-Verfahren (Multiple Choice); Anspruch auf erneute Prüfungsteilnahme;

  • BVerwG, 03.02.1993 - 11 B 12.92

    Recht auf eine mündliche Verhandlung vor dem Berufungsgericht - Recht auf eine

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

  • BVerwG, 18.02.2008 - 3 B 88.07

    Verwaltungsgerichtliche Kontrolle einer durch stattgebenden Folgebescheid

  • BVerwG, 27.06.1989 - 3 B 18.89
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.08.2009 - 13 A 3785/05

    Voraussetzungen für eine Erteilung der Erlaubnis für eine Tätigkeit als

    Im vorliegenden, die schriftliche Überprüfung des Klägers vom 5. Juli 2001 betreffenden Verfahren hob das Bundesverwaltungsgericht durch Beschluss vom 4. Juli 2008 (- 3 B 18.08 - , juris), auf den im Einzelnen Bezug genommen wird, den Beschluss des Senats vom 20. November 2007 auf und verwies die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Oberverwaltungsgericht zurück.
  • BVerwG, 25.10.2011 - 3 B 17.11

    Aufnahme in den Krankenhausrahmenplan; bedarfsgerechte Versorgung;

    Ein Gehörsverstoß kommt deshalb nur in Betracht, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich ergeben, dass tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 ; BVerwG, Beschlüsse vom 25. November 1999 - BVerwG 9 B 70.99 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 3 VwGO Nr. 64 und vom 4. Juli 2008 - BVerwG 3 B 18.08 - juris Rn. 10).
  • BVerwG, 18.12.2013 - 3 B 35.13

    Heranziehung zum Notfalldienst; nebenberufliche Privatpraxis; Heilkunde

    Ein Gehörsverstoß kommt deshalb nur in Betracht, wenn im Einzelfall besondere Umstände ergeben, dass tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (stRspr; BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 ; BVerwG, Beschlüsse vom 25. November 1999 - BVerwG 9 B 70.99 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 3 VwGO Nr. 64 und vom 4. Juli 2008 - BVerwG 3 B 18.08 - juris Rn. 10).
  • BVerwG, 04.07.2008 - 3 B 19.08
    Die daraufhin erfolgte Versagung der Erlaubnis ist Gegenstand eines weiteren Verfahrens (OVG 13 A 3785/05; BVerwG 3 B 18.08).

    Darin unterscheidet sich die hier angegriffene Berufungsentscheidung von der vom Kläger im Parallelverfahren mit denselben Zulassungsgründen angegriffenen Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (s. dazu Beschluss des Senats vom heutigen Tage im Verfahren BVerwG 3 B 18.08).

  • BVerwG, 08.03.2010 - 4 B 76.09

    Trennungsgebot; Konfliktlösung; Nachsteuerung

    Unter diesen Umständen ist ohne weiteres davon auszugehen, dass sich das Oberverwaltungsgericht, das die Entscheidung des Verwaltungsgerichts nicht nur "im Ergebnis" für zutreffend gehalten hat, dessen Gründe insoweit stillschweigend zu Eigen gemacht hat, zumal es sich bereits aus der Sicht des Verwaltungsgerichts erkennbar nicht um einen zentralen rechtlichen Gesichtspunkt im Vortrag der Klägerin gehandelt hat (vgl. zu diesem Kriterium etwa Beschluss vom 4. Juli 2008 - BVerwG 3 B 18.08 - juris Rn. 10 m.w.N.).
  • BVerwG, 17.11.2009 - 3 B 85.09

    Zulässigkeit der Durchführung der schriftlichen Heilpraktikerprüfung als

    Anders als in dem vorhergehenden Berufungsverfahren (vgl. dazu den Beschluss des Senats vom 4. Juli 2008 - BVerwG 3 B 18.08 - juris) hat das Oberverwaltungsgericht sich diesmal nach Einholung eines Sachverständigengutachtens im Einzelnen mit den Einwendungen des Klägers gegen die Prüfungsfragen auseinander gesetzt und ausgeführt, warum es die Einholung eines weiteren Sachverständigengutachtens nicht für erforderlich hält.
  • BVerwG, 08.06.2021 - 9 B 26.20

    Rücknahme von auf der rückwirkenden Anwendung von § 8 Abs. 7 Satz 2 KAG BB n.F.

    Enthält dagegen das Urteil zu zentralen rechtlichen Gesichtspunkten im Vortrag eines Beteiligten keine nähere Auseinandersetzung in den Entscheidungsgründen und auch keinen Hinweis darauf, weshalb diese Argumente nach Ansicht des Gerichts nicht entscheidungserheblich sind, liegt ein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör vor (BVerwG, Urteil vom 31. Juli 2002 - 8 C 37.01 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 35 S. 109 und Beschluss vom 4. Juli 2008 - 3 B 18.08 - juris Rn. 10).
  • BVerwG, 21.12.2021 - 9 B 19.21

    Fristversäumnis durch Faxversand an ein unzuständiges Gericht wegen Eingabe einer

    Die fehlende Bescheidung des Vorbringens von Beteiligten in den Entscheidungsgründen lässt nur dann auf dessen Nichtberücksichtigung schließen, wenn dieses Vorbringen den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags zu einer Frage von zentraler Bedeutung für das Verfahren betrifft und nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert ist (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 29. Oktober 2009 - 9 B 41.09 - juris Rn. 6 m.w.N.) oder wenn die Entscheidung zu zentralen rechtlichen Gesichtspunkten im Vortrag eines Beteiligten keine nähere Auseinandersetzung in den Entscheidungsgründen und auch keinen Hinweis darauf enthält, weshalb diese Argumente nach Ansicht des Gerichts nicht entscheidungserheblich sind (BVerwG, Urteil vom 31. Juli 2002 - 8 C 37.01 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 35 S. 109 und Beschluss vom 4. Juli 2008 - 3 B 18.08 - juris Rn. 10).
  • BVerwG, 23.11.2009 - 3 B 32.09

    Rücknahme einer erteilten Rehabilitierungsbescheinigung nach dem Beruflichen

    Der Anspruch der Prozessbeteiligten auf rechtliches Gehör verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Prozessbeteiligten nicht nur zur Kenntnis zu nehmen, sondern auch in Erwägung zu ziehen (Beschluss vom 4. Juli 2008 - BVerwG 3 B 18.08 - juris Rn. 10 m.w.N.).
  • BVerwG, 10.09.2014 - 3 B 18.14

    Erhebung einer nach Größe des Betriebs und Zahl der geschlachteten Tiere

    Ein Gehörsverstoß kommt deshalb nur in Betracht, wenn im Einzelfall besondere Umstände ergeben, dass tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (stRspr; BVerfG, vgl. Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 ; BVerwG, Beschlüsse vom 25. November 1999 - BVerwG 9 B 70.99 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 3 VwGO Nr. 64 und vom 4. Juli 2008 - BVerwG 3 B 18.08 - juris Rn. 10).
  • OVG Niedersachsen, 18.02.2019 - 9 LA 164/19

    Verwertung eines vom Verwaltungsgericht nicht in das Verfahren eingeführten

  • VGH Bayern, 20.11.2019 - 10 ZB 19.33495

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.06.2012 - 13 A 1863/10

    Anspruch auf Erteilung einer Heilpraktikererlaubnis

  • OVG Schleswig-Holstein, 15.09.2009 - 2 LA 35/09

    Verhältnisausgleich nach dem Ergebnis einer Kommunalwahl vom Mai 2008 zur

  • VG München, 15.01.2019 - M 16 K 17.4427

    Sektorale Heilpraktikererlaubnis

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht