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   BVerwG, 04.07.2013 - 9 A 7.13, 9 A 7.13 (9 A 17.11)   

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BVerwG, 04.07.2013 - 9 A 7.13, 9 A 7.13 (9 A 17.11) (https://dejure.org/2013,17623)
BVerwG, Entscheidung vom 04.07.2013 - 9 A 7.13, 9 A 7.13 (9 A 17.11) (https://dejure.org/2013,17623)
BVerwG, Entscheidung vom 04. Juli 2013 - 9 A 7.13, 9 A 7.13 (9 A 17.11) (https://dejure.org/2013,17623)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    GG Art. 103 Abs. 1; VwGO § 104 Abs. 1
    Anhörungsrüge; rechtliches Gehör; Erörterungspflicht; Rechtsgespräch; mündliche Verhandlung.

  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 103 Abs. 1
    Anhörungsrüge; Erörterungspflicht; Rechtsgespräch; mündliche Verhandlung; rechtliches Gehör

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 1 GG, § 104 Abs 1 VwGO, § 34 Abs 4 BNatSchG, § 34 Abs 3 BNatSchG
    Planfeststellungsverfahren; Anhörungsrüge; Umfang der Erörterung; Gründe des Gesundheitsschutzes - BNatSchG

  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit der Kenntnisnahme und des Inerwägungziehens des Vortrags der Parteien für die Vermeidung der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör; Prüfung einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Zusammenhang mit einem Streit über den Bau einer ...

  • rewis.io

    Planfeststellungsverfahren; Anhörungsrüge; Umfang der Erörterung; Gründe des Gesundheitsschutzes - BNatSchG

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 104 Abs. 1; GG Art. 103 Abs. 1
    Notwendigkeit der Kenntnisnahme und des Inerwägungziehens des Vortrags der Parteien für die Vermeidung der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör; Prüfung einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Zusammenhang mit einem Streit über den Bau einer ...

  • datenbank.nwb.de

    Planfeststellungsverfahren; Anhörungsrüge; Umfang der Erörterung; Gründe des Gesundheitsschutzes - BNatSchG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Erörterungspflicht und Rechtsgespräch in der mündlichen Verhandlung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2013, 1549
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 27.01.2000 - 4 C 2.99

    Straßenplanung; Bundesfernstraße; Ortsumgehungsstraße; Planfeststellung;

    Auszug aus BVerwG, 04.07.2013 - 9 A 7.13
    Anders als der Kläger ist der Senat allerdings der Auffassung, dass diese Maßnahmen - die Teilsperrung der Durchgangsstraße B 68 mit Umleitungen für den Lkw-Verkehr sowie der Bau einer innerörtlichen Entlastungsstraße, die den Lkw-Verkehr um den Ortskern herumleitet - die Gründe des Gesundheitsschutzes auch bei Anlegung eines strengen Maßstabes, wie er im Urteil vom 27. Januar 2000 - BVerwG 4 C 2.99 - (BVerwGE 110, 302 ) entwickelt worden ist, nicht entfallen lassen.

    Da mit "zwingenden" Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses nicht das Vorliegen unausweichlicher Sachzwänge gemeint ist, sondern ein durch Vernunft und Verantwortungsbewusstsein geleitetes staatliches Handeln (Urteil vom 27. Januar 2000 a.a.O. S. 314), muss sich die Planfeststellungsbehörde in Bezug auf den Schutz der Gesundheit nicht auf Behelfslösungen verweisen lassen, die gleichzeitig Belastungen für Menschen an anderer Stelle hervorrufen.

    Ohne sich mit seinem Vortrag auseinanderzusetzen, weiche der Senat von den Substantiierungsanforderungen ab, die in der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Januar 2000 (a.a.O.) aufgestellt worden seien.

  • BVerfG, 21.04.1982 - 2 BvR 810/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung des

    Auszug aus BVerwG, 04.07.2013 - 9 A 7.13
    Art. 103 Abs. 1 GG vermittelt keinen Schutz davor, dass ein Gericht aus Gründen des materiellen Rechts Parteivorbringen nicht weiter aufnimmt (BVerfG, Beschlüsse vom 21. April 1982 - 2 BvR 810/81 - BVerfGE 60, 305 m.w.N. und vom 30. Januar 1985 - 1 BvR 393/84 - BVerfGE 69, 141 ).
  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvR 399/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen

    Auszug aus BVerwG, 04.07.2013 - 9 A 7.13
    Art. 103 Abs. 1 GG ist erst dann verletzt, wenn sich im Einzelfall aus besonderen Umständen klar ergibt, dass tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 22. November 1983 - 2 BvR 399/81 - BVerfGE 65, 293 , vom 8. Oktober 1985 - 1 BvR 33/83 - BVerfGE 70, 288 und vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 ; stRspr).
  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 393/84

    Nichtladung von Zeugen trotz Beweisbeschluß und Zahlung des Vorschusses

    Auszug aus BVerwG, 04.07.2013 - 9 A 7.13
    Art. 103 Abs. 1 GG vermittelt keinen Schutz davor, dass ein Gericht aus Gründen des materiellen Rechts Parteivorbringen nicht weiter aufnimmt (BVerfG, Beschlüsse vom 21. April 1982 - 2 BvR 810/81 - BVerfGE 60, 305 m.w.N. und vom 30. Januar 1985 - 1 BvR 393/84 - BVerfGE 69, 141 ).
  • BVerfG, 08.10.1985 - 1 BvR 33/83

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BVerwG, 04.07.2013 - 9 A 7.13
    Art. 103 Abs. 1 GG ist erst dann verletzt, wenn sich im Einzelfall aus besonderen Umständen klar ergibt, dass tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 22. November 1983 - 2 BvR 399/81 - BVerfGE 65, 293 , vom 8. Oktober 1985 - 1 BvR 33/83 - BVerfGE 70, 288 und vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 ; stRspr).
  • BVerfG, 03.06.1987 - 1 BvR 313/85

    Strauß-Karikatur

    Auszug aus BVerwG, 04.07.2013 - 9 A 7.13
    Der Gehörsgrundsatz verpflichtet die Gerichte, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen, nicht jedoch, den Vorstellungen eines Beteiligten zu folgen (vgl. BVerfG, Urteil vom 7. Juli 1992 - 1 BvL 51/86, 50/87 und 1 BvR 873/90, 761/91 - BVerfGE 87, 1 ; Beschluss vom 3. Juni 1987 - 1 BvR 313/85 - BVerfGE 75, 369 ).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerwG, 04.07.2013 - 9 A 7.13
    Art. 103 Abs. 1 GG ist erst dann verletzt, wenn sich im Einzelfall aus besonderen Umständen klar ergibt, dass tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 22. November 1983 - 2 BvR 399/81 - BVerfGE 65, 293 , vom 8. Oktober 1985 - 1 BvR 33/83 - BVerfGE 70, 288 und vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 ; stRspr).
  • BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86

    Trümmerfrauen

    Auszug aus BVerwG, 04.07.2013 - 9 A 7.13
    Der Gehörsgrundsatz verpflichtet die Gerichte, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen, nicht jedoch, den Vorstellungen eines Beteiligten zu folgen (vgl. BVerfG, Urteil vom 7. Juli 1992 - 1 BvL 51/86, 50/87 und 1 BvR 873/90, 761/91 - BVerfGE 87, 1 ; Beschluss vom 3. Juni 1987 - 1 BvR 313/85 - BVerfGE 75, 369 ).
  • BVerwG, 05.03.1980 - 3 B 2.79

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit

    Auszug aus BVerwG, 04.07.2013 - 9 A 7.13
    Das Gericht ist insbesondere bei Planfeststellungsverfahren mit umfangreichem Tatsachenvortrag nicht verpflichtet, mit den durch einen Rechtsanwalt vertretenen Beteiligten ein erschöpfendes Rechtsgespräch über alle von der Streitsache berührten oder für die Entscheidung der Streitsache erheblichen Rechtsfragen zu führen, wenn bereits hinreichend Gelegenheit bestand, zu bestimmten Gesichtspunkten Stellung zu nehmen oder diese sonst auf der Hand liegen (Beschlüsse vom 5. März 1980 - BVerwG 3 B 2.79 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 115 S. 41 und vom 19. März 2007 - BVerwG 9 B 20.06 - juris Rn. 10; Dolderer, in: Sodan/Ziekow, Verwaltungsgerichtsordnung, 3. Aufl. 2010, § 104 Rn. 18 f.).
  • BVerwG, 30.10.1987 - 2 B 85.87

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 04.07.2013 - 9 A 7.13
    Der Umfang der tatsächlichen und rechtlichen Erörterungen ist nicht formell festgelegt, sondern an der jeweiligen konkreten Sachlage auszurichten (Beschlüsse vom 30. Oktober 1987 - BVerwG 2 B 85.87 - Buchholz 310 § 104 VwGO Nr. 20 S. 1 und vom 16. Juni 2003 - BVerwG 7 B 106.02 - Buchholz 303 § 279 ZPO Nr. 1 S. 1; Ortloff, in: Schoch/Schneider/Bier, Verwaltungsgerichtsordnung, Stand August 2012, § 104 Rn. 60) und schließt ein, dass der Vorsitzende im Interesse der Übersichtlichkeit der Verhandlung die Erörterung auf Schwerpunkte beschränken darf.
  • BVerwG, 16.06.2003 - 7 B 106.02

    Beweisaufnahme; Erörterung des Sach- und Streitstands; Erörterung des

  • BVerwG, 19.03.2007 - 9 B 20.06

    Pflicht einer anwaltlich vertretenen Partei zur Beantragung einer für notwendig

  • BVerwG, 27.07.2010 - 9 B 108.09

    Straßenplanung; Anliegerinteresse in der Abwägung; Gewinneinbußen von

  • BVerwG, 06.11.2012 - 9 A 17.11

    Planfeststellung; FFH-Gebiet; Gebietsabgrenzung; Gebietsauswahl;

  • VGH Bayern, 19.02.2014 - 8 A 11.40040

    3. Start- und Landebahn des Flughafens München

    Dabei handelt es sich nicht um eine fachplanerische, sondern um eine bipolare, den spezifischen Regeln des FFH-Rechts folgende Abwägung (vgl. BVerwG, U.v. 9.7.2009 - 4 C 12/07 - BVerwGE 134, 166 Rn. 12f. m.w.N.; vgl. auch B.v. 4.7.2013 - 9 A 7.13 - juris Rn. 7).

    Auch in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist geklärt, dass aus dem Anspruch auf rechtliches Gehör nach Art. 103 Abs. 1 GG keine Pflicht der Gerichte folgt, sich mit jedem Vorbringen im Detail in den Entscheidungsgründen ausdrücklich zu befassen (BVerfG, B.v. 19.5.1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133/146; vgl. auch BVerwG, B.v. 4.7.2013 - 9 A 7.13 - juris Rn. 4).

  • BVerwG, 27.06.2019 - 2 KSt 1.19

    Aufwendung; Bahnfahrkarte; Behördenvertreter; Deutsche Bahn; Einsparmöglichkeit;

    Dabei ist jeder Beteiligte aus dem prozessrechtlichen Verhältnis heraus verpflichtet, die Kosten so niedrig wie möglich zu halten (BVerwG, Beschluss vom 20. August 2014 - 9 KSt 3.14 <9 A 7.13 > - Buchholz 310 § 162 VwGO Nr. 52 Rn. 2), soweit sich dies mit der Wahrung ihrer berechtigten Belange vereinbaren lässt (vgl. BGH, Beschluss vom 11. September 2012 - VI ZB 59/11 - NJW 2013, 66 Rn. 9; Schulz, in: Münchener Kommentar zur ZPO, 5. Aufl. 2016, § 91 Rn. 49 m.w.N. der Rspr).
  • VGH Bayern, 19.02.2014 - 8 A 11.40040-40045
    Dabei handelt es sich nicht um eine fachplanerische, sondern um eine bipolare, den spezifischen Regeln des FFH-Rechts folgende Abwägung (vgl. BVerwG, U.v. 9.7.2009 - 4 C 12/07 - BVerwGE 134, 166 Rn. 12f . m.w.N.; vgl. auch B.v. 4.7.2013 - 9 A 7.13 - juris Rn. 7 ).

    Auch in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist geklärt, dass aus dem Anspruch auf rechtliches Gehör nach Art. 103 Abs. 1 GG keine Pflicht der Gerichte folgt, sich mit jedem Vorbringen im Detail in den Entscheidungsgründen ausdrücklich zu befassen (BVerfG, B.v. 19.5.1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133/146; vgl. auch BVerwG, B.v. 4.7.2013 - 9 A 7.13 - juris Rn. 4 ).

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