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   BVerwG, 04.08.2010 - 9 C 7.09   

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https://dejure.org/2010,6182
BVerwG, 04.08.2010 - 9 C 7.09 (https://dejure.org/2010,6182)
BVerwG, Entscheidung vom 04.08.2010 - 9 C 7.09 (https://dejure.org/2010,6182)
BVerwG, Entscheidung vom 04. August 2010 - 9 C 7.09 (https://dejure.org/2010,6182)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4 Abs 1a ABMG, § 4 Abs 4 ABMG, § 10 LKW-MautV, Art 20 Abs 3 GG, § 21 VwKostG
    Lkw-Maut: Erstattungsstreitigkeit; Berechnung der Maut nach Autobahnabschnitten unter Anwendung der Regeln kaufmännischer Rundung

  • verkehrslexikon.de

    Zur Berechnung der Mautgebühren nach Autobahnabschnitten unter Anwendung der Regeln kaufmännischer Rundung

  • Wolters Kluwer

    Bestimmung der Mauthöhe als Summe der jeweils nach der Länge der einzelnen befahrenen Autobahnabschnitte unter Ansatz des Mautsatzes bei kaufmännischer Rundung anfallenden Beträge als rechtsgrundlose Kostenerhebung i.S.d. § 4 Abs. 1a Autobahnmautgesetz (ABMG) i.V.m. § 21 ...

  • rewis.io

    Lkw-Maut: Erstattungsstreitigkeit; Berechnung der Maut nach Autobahnabschnitten unter Anwendung der Regeln kaufmännischer Rundung

  • ra.de
  • rewis.io

    Lkw-Maut: Erstattungsstreitigkeit; Berechnung der Maut nach Autobahnabschnitten unter Anwendung der Regeln kaufmännischer Rundung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bestimmung der Mauthöhe als Summe der jeweils nach der Länge der einzelnen befahrenen Autobahnabschnitte unter Ansatz des Mautsatzes bei kaufmännischer Rundung anfallenden Beträge als rechtsgrundlose Kostenerhebung i.S.d. § 4 Abs. 1a Autobahnmautgesetzes (ABMG) i.V.m. § ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Höhe der LKW-Maut muss erneut überprüft werden

  • lto.de (Kurzinformation)

    Erneute Überprüfung der Höhe der LKW-Maut

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Höhe der LKW-Maut muss erneut überprüft werden

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 25.09.1989 - 8 B 95.89

    Rechtmäßigkeit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision -

    Auszug aus BVerwG, 04.08.2010 - 9 C 7.09
    Ein Verstoß gegen das rechtsstaatliche Bestimmtheitsgebot liegt jedoch dann vor, wenn es wegen der Unbestimmtheit der gebührenrechtlichen Regelungen nicht mehr möglich ist, objektive Kriterien zu gewinnen, die eine willkürliche Handhabung durch die Behörden ausschließen (Urteile vom 2. Juli 1969 - BVerwG IV C 68.67 - Buchholz 11 Art. 20 GG Nr. 6 S. 5 f. und vom 21. Oktober 1970 - BVerwG IV C 137.68 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 1 S. 2; Beschluss vom 25. September 1989 - BVerwG 8 B 95.89 - Buchholz 401.8 Verwaltungsgebühren Nr. 23 S. 8; Urteil vom 12. Juni 2006 - BVerwG 10 C 9.05 - BVerwGE 126, 222 Rn. 30 m.w.N.).
  • BVerwG, 02.07.1969 - IV C 68.67

    Anwendung des Grundsatzes der Bestimmtheit

    Auszug aus BVerwG, 04.08.2010 - 9 C 7.09
    Ein Verstoß gegen das rechtsstaatliche Bestimmtheitsgebot liegt jedoch dann vor, wenn es wegen der Unbestimmtheit der gebührenrechtlichen Regelungen nicht mehr möglich ist, objektive Kriterien zu gewinnen, die eine willkürliche Handhabung durch die Behörden ausschließen (Urteile vom 2. Juli 1969 - BVerwG IV C 68.67 - Buchholz 11 Art. 20 GG Nr. 6 S. 5 f. und vom 21. Oktober 1970 - BVerwG IV C 137.68 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 1 S. 2; Beschluss vom 25. September 1989 - BVerwG 8 B 95.89 - Buchholz 401.8 Verwaltungsgebühren Nr. 23 S. 8; Urteil vom 12. Juni 2006 - BVerwG 10 C 9.05 - BVerwGE 126, 222 Rn. 30 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.06.2009 - 9 A 3082/08

    LKW-Maut grundsätzlich rechtmäßig

    Auszug aus BVerwG, 04.08.2010 - 9 C 7.09
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 23. Juni 2009 - 9 A 3082/08 - wird zurückgewiesen.
  • BVerwG, 21.10.1970 - IV C 137.68

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 04.08.2010 - 9 C 7.09
    Ein Verstoß gegen das rechtsstaatliche Bestimmtheitsgebot liegt jedoch dann vor, wenn es wegen der Unbestimmtheit der gebührenrechtlichen Regelungen nicht mehr möglich ist, objektive Kriterien zu gewinnen, die eine willkürliche Handhabung durch die Behörden ausschließen (Urteile vom 2. Juli 1969 - BVerwG IV C 68.67 - Buchholz 11 Art. 20 GG Nr. 6 S. 5 f. und vom 21. Oktober 1970 - BVerwG IV C 137.68 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 1 S. 2; Beschluss vom 25. September 1989 - BVerwG 8 B 95.89 - Buchholz 401.8 Verwaltungsgebühren Nr. 23 S. 8; Urteil vom 12. Juni 2006 - BVerwG 10 C 9.05 - BVerwGE 126, 222 Rn. 30 m.w.N.).
  • BVerwG, 04.08.2010 - 9 C 6.09

    Lkw-Maut; Mautschuldner; Bundesamt für Güterverkehr; Toll Collect GmbH;

    Auszug aus BVerwG, 04.08.2010 - 9 C 7.09
    Fehlt es an den für eine Gebührenfestsetzung notwendigen normativen Festlegungen zur Rundung relevanter Größen, ist die Behörde gehalten, diese zugunsten der Gebührenpflichtigen abzurunden, um den Gebührentatbestand zur Anwendung bringen zu können (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. August 2010, 9 C 6/09).
  • BVerfG, 26.09.1978 - 1 BvR 525/77

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Versagung der Verlängerung der

    Auszug aus BVerwG, 04.08.2010 - 9 C 7.09
    a) Nach dem Rechtsstaatsgebot sind Eingriffsregelungen so bestimmt zu fassen, wie dies nach der Eigenart der zu ordnenden Lebenssachverhalte und mit Rücksicht auf den Normzweck möglich ist (BVerfG, Beschluss vom 26. September 1978 - 1 BvR 525/77 - BVerfGE 49, 168 ).
  • BVerwG, 12.07.2006 - 10 C 9.05

    Bodenschutz; Annexkompetenz; Altlastensanierung; Gefahrenabwehr; Kostenregelung;

    Auszug aus BVerwG, 04.08.2010 - 9 C 7.09
    Ein Verstoß gegen das rechtsstaatliche Bestimmtheitsgebot liegt jedoch dann vor, wenn es wegen der Unbestimmtheit der gebührenrechtlichen Regelungen nicht mehr möglich ist, objektive Kriterien zu gewinnen, die eine willkürliche Handhabung durch die Behörden ausschließen (Urteile vom 2. Juli 1969 - BVerwG IV C 68.67 - Buchholz 11 Art. 20 GG Nr. 6 S. 5 f. und vom 21. Oktober 1970 - BVerwG IV C 137.68 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 1 S. 2; Beschluss vom 25. September 1989 - BVerwG 8 B 95.89 - Buchholz 401.8 Verwaltungsgebühren Nr. 23 S. 8; Urteil vom 12. Juni 2006 - BVerwG 10 C 9.05 - BVerwGE 126, 222 Rn. 30 m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.02.2011 - 1 B 72.09

    Feuerwehrbenutzungsgebührenordnung teilweise nichtig

    Ein Verstoß gegen das (verfassungsrechtliche) Erfordernis angemessener Bestimmtheit liegt in ihrer Verwendung nur dann vor, wenn entweder unter den gegebenen Umständen die Verwendung des Begriffes nicht sachgerecht oder wenn es wegen der Unbestimmtheit nicht mehr möglich ist, objektive Kriterien zu gewinnen, die eine willkürliche Handhabung durch die Behörden und die Gerichte ausschließen (BVerwG, Urteil vom 2. Juli 1969 - IV C 68.67 -, juris Rn. 17 m. w. N.; Urteil vom 4. August 2010 - 9 C 7.09 -, juris Rn. 13).
  • VG Köln, 01.12.2015 - 14 K 7974/13

    Polnische Fuhrunternehmerin kann keine Erstattung für gezahlte Maut verlangen

    vgl. zur Vorgängernorm Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 4. August 2010 - 9 C 7.09 - Rn. 11; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Urteil vom 23. Juni 2009 - 9 A 3082/08 - Rn. 36; zitiert jeweils nach juris.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.02.2011 - 1 B 73.09

    Umfang eines Feuerwehreinsatzes bei Verkehrsunfall; Feuerwehrgebühren sind nach

    Ein Verstoß gegen das (verfassungsrechtliche) Erfordernis angemessener Bestimmtheit liegt in ihrer Verwendung nur dann vor, wenn entweder unter den gegebenen Umständen die Verwendung des Begriffes nicht sachgerecht oder wenn es wegen der Unbestimmtheit nicht mehr möglich ist, objektive Kriterien zu gewinnen, die eine willkürliche Handhabung durch die Behörden und die Gerichte ausschließen (BVerwG, Urteil vom 2. Juli 1969 - IV C 68.67 -, juris Rn. 17 m. w. N.; Urteil vom 4. August 2010 - 9 C 7.09 -, juris Rn. 13).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.11.2019 - 6 C 10268/18

    Beherbergungssteuer auf private Übernachtungen; Erhebung einer

    Die Grenze einer Auslegung ist erst erreicht, wenn sie den Rahmen der Aufgabe der Rechtsanwendungsorgane, Zweifelsfragen zu klären und Auslegungsprobleme mit den herkömmlichen Mitteln juristischer Methoden zu bewältigen, sprengen würde (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. Oktober 2010 - 2 BvL 59/06 -, juris, Rn. 59) und es wegen der Unbestimmtheit der Regelungen nicht mehr möglich ist, objektive Kriterien zu gewinnen, die eine willkürliche Handhabung durch die Behörden ausschließen (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. August 2010 - 9 C 7.09 -, juris, Rn. 13).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.02.2015 - 3 L 17/13

    Gebührenerhebung nach dem Informationszugangsrecht Sachsen-Anhalt

    Die zu entrichtende Gebühr muss allerdings nicht generell anhand des normativ vorgegebenen Gebührentatbestandes "auf den Cent genau" vorausberechnet werden können (vgl. BVerwG, Urt. v. 04.08.2010 - 9 C 7.09 -, juris).
  • VG Köln, 02.06.2015 - 14 K 5220/14

    Erstattungsanspruch eines Speditionsunternehmens von zu viel gezahlten

    vgl. zur Vorgängernorm Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 4. August 2010 - 9 C 7.09 - Rn. 11; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Urteil vom 23. Juni 2009 - 9 A 3082/08 - Rn. 36; zitiert jeweils nach juris.
  • VG Köln, 18.11.2014 - 14 K 2741/11

    Erstattung zu Unrecht gezahlter Mautgebühren; Erfüllung des Merkmals

    vgl. zur Vorgängernorm Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 4. August 2010 - 9 C 7.09 - Rn. 11; OVG NRW, Urteil vom 23. Juni 2009 - 9 A 3082/08 - Rn. 36; zitiert jeweils nach juris.
  • VG Köln, 02.06.2015 - 14 K 5222/13

    Anforderungen an die Erhebung von streckenbezogenen Gebühren für die Benutzung

    vgl. zur Vorgängernorm BVerwG, Urteil vom 4. August 2010 - 9 C 7.09 - Rn. 11; OVG NRW, Urteil vom 23. Juni 2009 - 9 A 3082/08 - Rn. 36; zitiert jeweils nach juris.
  • VG Köln, 16.06.2011 - 14 K 8930/09

    Verjährung des Anspruchs auf Erstattung der im Wege der automatischen Einbuchung

    vgl. BVerwG, Urteil vom 04. August 2010 - 9 C 7.09 -, juris; OVG NRW, Urteil vom 23. Juni 2009 - 9 A 3082/08 -, juris.
  • VG Münster, 21.08.2012 - 7 K 972/11

    Bemessung einer Abwassergebühr nach dem Durchschnitt der Niederschlagsmengen in

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. August 1997 - 8 B 170.97 -, BVerwGE 105, 144 = juris, Rn. 14, und Urteile vom 12. Juli 2005 - 10 C 9.05 -, BVerwGE 126, 222 = juris, Rn. 29 f., vom 1. Dezember 2005 - 10 C 4.04 -, NVwZ 2006, 589 = juris, Rn. 49, und vom 4. August 2010 - 9 C 7.09 -, juris, Rn. 13.
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