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   BVerwG, 04.08.2016 - 4 BN 12.16   

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BVerwG, 04.08.2016 - 4 BN 12.16 (https://dejure.org/2016,26269)
BVerwG, Entscheidung vom 04.08.2016 - 4 BN 12.16 (https://dejure.org/2016,26269)
BVerwG, Entscheidung vom 04. August 2016 - 4 BN 12.16 (https://dejure.org/2016,26269)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    AEUV Art. 267 Abs. 1 Buchst. b; FFH-RL Art. 4 Abs. 2; Anhang III; VwGO § 86 Abs. 1 Satz 1
    FFH-Gebiet; Gebietsausweisung; Meldeverfahren; Phase 2; Liste der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung; Vorabentscheidungsverfahren; Beweisantrag; Substantiierung.

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    AEUV Art. 267 Abs. 1 Buchst. b
    Beweisantrag; FFH-Gebiet; Gebietsausweisung; Liste der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung; Meldeverfahren; Phase 2; Substantiierung; Vorabentscheidungsverfahren

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 4 Abs 2 UAbs 1 EWGRL 43/92, Art 267 Abs 2 Buchst b AEUV, § 86 Abs 1 S 1 VwGO
    Zu berücksichtigende Belange bei der Auswahlentscheidung für die Aufnahme in die Liste der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiet)

  • Wolters Kluwer

    Beachtung naturschutzfachlicher Gründe bei der Erstellung einer Liste der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung nach Art. 4 Abs. 2 Unterabs. 1 FFH-RL

  • doev.de PDF

    FFH-Gebiet; Liste der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung

  • rewis.io

    Zu berücksichtigende Belange bei der Auswahlentscheidung für die Aufnahme in die Liste der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiet)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FFH-Gebiet; Gebietsausweisung; Meldeverfahren; Phase 2; Liste der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung; Vorabentscheidungsverfahren; Beweisantrag; Substantiierung

  • rechtsportal.de

    Beachtung naturschutzfachlicher Gründe bei der Erstellung einer Liste der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung nach Art. 4 Abs. 2 Unterabs. 1 FFH-RL

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nur naturschutzfachliche Gründe dürfen beachtet werden!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2016, 1646
  • DÖV 2016, 1011
  • BauR 2016, 2129
  • BauR 2017, 94
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (13)

  • EuGH, 14.01.2010 - C-226/08

    Die Mitgliedstaaten dürfen sich nur aus naturschutzfachlichen Gründen weigern,

    Auszug aus BVerwG, 04.08.2016 - 4 BN 12.16
    Bei der Erstellung einer Liste der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung nach Art. 4 Abs. 2 Unterabs. 1 FFH-RL darf die Kommission keine anderen als die naturschutzfachlichen Gründe nach Anhang III Phase 2 FFH-RL beachten (im Anschluss an EuGH, Urteil vom 14. Januar 2010 - C-226/08 [ECLI:EU:C:2010:10], Stadt Papenburg - Rn. 30).

    Diese Frage ist nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 14. Januar 2010 - C-226/08 [ECLI:EU:C:2010:10], Stadt Papenburg - Rn. 27 ff. zu verneinen (ebenso Möckel, in: Schlacke , GK-BNatSchG, 1. Aufl. 2012, § 32 Rn. 30; Glaser, EuZW 2010, 225 ; Gärditz, DVBl. 2010, 247).

    Die seinerzeit zur Vorabentscheidung vorgelegte Frage beantwortete der Europäische Gerichtshof dahin, dass Art. 4 Abs. 2 Unterabs. 1 FFH-RL es einem Mitgliedstaat nicht erlaubt, sein Einvernehmen zur Aufnahme eines oder mehrerer Gebiete in einen von der Kommission erstellten Entwurf einer Liste der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung aus anderen als naturschutzfachlichen Gründen zu verweigern (EuGH, Urteil vom 14. Januar 2010 - C-226/08 - Rn. 33).

    Diese Feststellung trifft der Europäische Gerichtshof für die Phase 2 insgesamt, nämlich "wenn die Kommission jeweils im Einvernehmen mit den Mitgliedstaaten" den Entwurf einer Liste der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung erstellt (so EuGH, Urteil vom 14. Januar 2010 - C-226/08 - Rn. 30).

  • BVerwG, 25.01.1988 - 7 CB 81.87

    Darlegungslast - Beweisantrag - Mangelnde Substantiierung - Entkräftete

    Auszug aus BVerwG, 04.08.2016 - 4 BN 12.16
    Einer ohne Auseinandersetzung mit den Gegenargumenten "ins Blaue hinein" aufrechterhaltenen Behauptung braucht das Gericht nicht nachzugehen (BVerwG, Beschlüsse vom 25. Januar 1988 - 7 CB 81.87 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 196 S. 14 und vom 22. November 2013 - 7 B 16.13 - juris Rn. 6).
  • BVerwG, 15.05.2003 - 9 BN 4.03

    Darlegung einer Divergenz - Unterlaufen offensichtlich abfallvermeidender

    Auszug aus BVerwG, 04.08.2016 - 4 BN 12.16
    Eine Verletzung der Aufklärungspflicht liegt aber regelmäßig nicht vor, wenn das Gericht den entscheidungserheblichen Sachverhalt aufgrund der beigezogenen Verwaltungsvorgänge oder einer Beweisaufnahme für aufgeklärt gehalten hat und die sachkundig vertretenen Verfahrensbeteiligten Beweiserhebungen nicht in der gemäß § 86 Abs. 2 VwGO vorgesehenen Form beantragt haben (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. Mai 2003 - 9 BN 4.03 - juris Rn. 13).
  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

    Auszug aus BVerwG, 04.08.2016 - 4 BN 12.16
    Das Gericht des Mitgliedstaates muss indes nicht allein deshalb, weil eine Partei geltend macht, der Rechtsstreit werfe eine Frage nach der Gültigkeit von Gemeinschaftsrecht auf, davon ausgehen, dass sich eine Frage im Sinne von Artikel 267 Abs. 1 AEUV stellt (vgl. EuGH, Urteil vom 6. Oktober 1982 - C-283/81 [ECLI:EU:C:1982:335], CILFIT - Rn. 9).
  • BVerwG, 24.09.2012 - 5 B 30.12

    Ablehnung eines Beweisantrags wegen mangelnder Substantiierung

    Auszug aus BVerwG, 04.08.2016 - 4 BN 12.16
    Unsubstantiierten Beweisangeboten muss ein Tatsachengericht nicht nachgehen (BVerwG, Beschluss vom 24. September 2012 - 5 B 30.12 - juris Rn. 9).
  • BVerwG, 17.03.2000 - 8 B 287.99

    Anmeldefrist für Restitutionsanträge; Ausschlußfrist; Nachsichtgewährung;

    Auszug aus BVerwG, 04.08.2016 - 4 BN 12.16
    Im Übrigen hat das Oberverwaltungsgericht das Vorliegen dieser Voraussetzungen nicht festgestellt, so dass schon aus diesem Grund die Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung ausscheidet (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 17. März 2000 - 8 B 287.99 - BVerwGE 111, 61 und vom 21. Januar 2016 - 4 BN 36.15 - juris Rn. 12).
  • BVerwG, 21.01.2016 - 4 BN 36.15

    Nichtigkeit eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans; Zugang zur Revisionsinstanz;

    Auszug aus BVerwG, 04.08.2016 - 4 BN 12.16
    Im Übrigen hat das Oberverwaltungsgericht das Vorliegen dieser Voraussetzungen nicht festgestellt, so dass schon aus diesem Grund die Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung ausscheidet (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 17. März 2000 - 8 B 287.99 - BVerwGE 111, 61 und vom 21. Januar 2016 - 4 BN 36.15 - juris Rn. 12).
  • BVerwG, 29.03.1995 - 11 B 21.95

    Antrag auf Entschädigung nach dem Flurbereinigungsgesetz - Unzulässige

    Auszug aus BVerwG, 04.08.2016 - 4 BN 12.16
    Unsubstantiiert sind nicht nur Beweisanträge, die das Beweisthema nicht hinreichend konkretisieren, sondern auch Beweisanträge, die dazu dienen sollen, unsubstantiierte Behauptungen zu stützen, etwa solche, die erkennbar ohne jede tatsächliche Grundlage erhoben worden sind (BVerwG, Beschluss vom 29. März 1995 - 11 B 21.95 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 266 S. 10).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 04.08.2016 - 4 BN 12.16
    In der Beschwerdebegründung muss dargelegt (§ 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO), also näher ausgeführt werden, dass und inwieweit eine bestimmte Rechtsfrage des Bundesrechts im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und warum ihre Klärung in dem beabsichtigten Revisionsverfahren zu erwarten ist (stRspr, BVerwG, Beschluss vom 2. Oktober 1961 - 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 ).
  • EuGH, 10.01.2006 - C-344/04

    DIE VERORDNUNG ÜBER AUSGLEICHS- UND UNTERSTÜTZUNGSLEISTUNGEN FÜR FLUGGÄSTE IST

    Auszug aus BVerwG, 04.08.2016 - 4 BN 12.16
    Daher ist allein der Gerichtshof befugt, die Ungültigkeit eines Gemeinschaftsrechtsakts festzustellen (stRspr, EuGH, Urteil vom 10. Januar 2006 - C-344/04 [ECLI:EU:C:2006:10], IATA und ELFAA - Rn. 27).
  • BVerwG, 22.11.2013 - 7 B 16.13

    Abwehrmaßnahmen eines Grundstückseigentümers vor Vernässung und Schadstoffeintrag

  • BVerwG, 24.08.1999 - 4 B 72.99

    Prozeßvergleich; Widerrufsvorbehalt; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand;

  • BVerwG, 02.07.1998 - 11 B 30.97

    Lagerung von CASTOR-Behältern im Brennelement-Zwischenlager Ahaus

  • BVerwG, 30.11.2016 - 4 BN 16.16

    Abwägungserheblichkeit; Antragsbefugnis; Bebauungsplan; Belang; Friedhof;

    In der Beschwerdebegründung muss dargelegt (§ 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO), also näher ausgeführt werden, dass und inwieweit eine bestimmte Rechtsfrage des Bundesrechts im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und warum ihre Klärung in dem beabsichtigten Revisionsverfahren zu erwarten ist (stRspr, BVerwG, Beschlüsse vom 2. Oktober 1961 - 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 und vom 4. August 2016 - 4 BN 12.16 - NVwZ 2016, 1646 Rn. 4).
  • BVerwG, 10.06.2020 - 4 BN 55.19

    Analogie; Anregungen und Bedenken; Auslegungsbekanntmachung;

    In der Beschwerdebegründung muss dargelegt (§ 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO), also näher ausgeführt werden, dass und inwieweit eine bestimmte Rechtsfrage des revisiblen Rechts im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und warum ihre Klärung in dem beabsichtigten Revisionsverfahren zu erwarten ist (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 2. Oktober 1961 - 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 und vom 4. August 2016 - 4 BN 12.16 - NVwZ 2016, 1646 Rn. 4).
  • BVerwG, 10.07.2020 - 4 BN 50.19

    Antragsbefugnis in einem Normenkontrollverfahren gegen einen Bebauungsplan

    In der Beschwerdebegründung muss dargelegt (§ 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO), also näher ausgeführt werden, dass und inwieweit eine bestimmte Rechtsfrage des revisiblen Rechts im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und warum ihre Klärung in dem beabsichtigten Revisionsverfahren zu erwarten ist (stRspr, BVerwG, Beschlüsse vom 2. Oktober 1961 - 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 und vom 4. August 2016 - 4 BN 12.16 - NVwZ 2016, 1646 Rn. 4).
  • BVerwG, 10.06.2020 - 4 BN 57.19

    Streit um eine fehlerhafte Auslegungsbekanntmachung in der Regionalplanung;

    In der Beschwerdebegründung muss dargelegt (§ 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO), also näher ausgeführt werden, dass und inwieweit eine bestimmte Rechtsfrage des revisiblen Rechts im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und warum ihre Klärung in dem beabsichtigten Revisionsverfahren zu erwarten ist (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 2. Oktober 1961 - 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 und vom 4. August 2016 - 4 BN 12.16 - NVwZ 2016, 1646 Rn. 4).
  • BVerwG, 21.12.2017 - 4 BN 12.17

    Antragsbefugnis bei Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan

    In der Beschwerdebegründung muss dargelegt (§ 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO), also näher ausgeführt werden, dass und inwieweit eine bestimmte Rechtsfrage des Bundesrechts im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und warum ihre Klärung in dem beabsichtigten Revisionsverfahren zu erwarten ist (stRspr, BVerwG, Beschlüsse vom 2. Oktober 1961 - 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 und vom 4. August 2016 - 4 BN 12.16 - NVwZ 2016, 1646 Rn. 4).
  • VGH Bayern, 08.10.2019 - 8 B 18.809

    Nachträgliche Festsetzung von Auflagen zum Schutz eines Fischereirechts

    Die Beiziehung von Akten des Wasserwirtschaftsamts und Einholung eines Sachverständigengutachtens sollen vielmehr erst dazu dienen, Tatsachen aufzudecken, die als Anhaltspunkt für einen weiteren Sachvortrag infrage kommen könnten (Ausforschungs- und Beweisermittlungsantrag, vgl. BVerwG, B.v. 4.8.2016 - 4 BN 12.16 - NVwZ 2016, 1646 = juris Rn. 11; B.v. 14.8.2017 - 9 B 3.17 - juris Rn. 6).
  • BGH, 18.11.2021 - RiZ 6/20

    Heranziehung eines Richters zur Ausbildung von vier Patentanwaltsbewerber für den

    Einer Beiziehung von Akten bedarf es selbst auf Antrag eines Beteiligten nicht, wenn erst eine solche Beiziehung die aus Sicht eines Beteiligten entscheidungserheblichen Tatsachen aufdecken kann, wie sie als Anhaltspunkt für weiteren Sachvortrag dienen kann (BVerwG NVwZ 2016, 1646 Rn. 11; NVwZ 1999, 654 [juris Rn. 13]).
  • OVG Thüringen, 09.02.2017 - 2 EO 802/16

    Zulassung zum Studiengang an der Thüringer Fachhochschule für öffentliche

    von Akten bedarf es selbst auf Antrag eines Beteiligten nicht, wenn erst eine solche Beiziehung die aus Sicht eines Beteiligten entscheidungserheblichen Tatsachen und Behauptungen aufdecken kann, weil sie als Anhaltspunkt für weiteren Sachvortrag dienen kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. August 2016 - 4 BN 12/16 - Juris, Rn. 11; Beschluss vom 2. Juli 1998 - 11 B 30/97 - Juris, Rn. 13).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.08.2018 - 70 A 1.16

    Heranziehung zu Vorschüssen auf Teilnehmerbeiträge im kombinierten Bodenordnungs-

    Wie das Bundesverwaltungsgericht mit Blick auf Beweisanträge ausgeführt hat, braucht das Gericht einer unsubstantiierten, "ins Blaue hinein" aufrechterhaltenen Behauptung nicht nachzugehen (BVerwG, Beschluss vom 4. August 2016 - 4 BN 12/16 -, zit. nach juris Rn 15 m.w.N.).
  • BVerwG, 10.06.2020 - 4 BN 56.19

    Streit um eine fehlerhafte Auslegungsbekanntmachung in der Regionalplanung;

    In der Beschwerdebegründung muss dargelegt (§ 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO), also näher ausgeführt werden, dass und inwieweit eine bestimmte Rechtsfrage des revisiblen Rechts im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und warum ihre Klärung in dem beabsichtigten Revisionsverfahren zu erwarten ist (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 2. Oktober 1961 - 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 und vom 4. August 2016 - 4 BN 12.16 - NVwZ 2016, 1646 Rn. 4).
  • BVerwG, 10.06.2020 - 4 BN 59.19

    Streit um eine fehlerhafte Auslegungsbekanntmachung in der Regionalplanung;

  • BVerwG, 10.06.2020 - 4 BN 58.19

    Streit um eine fehlerhafte Auslegungsbekanntmachung in der Regionalplanung;

  • BVerwG, 10.07.2020 - 4 BN 50
  • VG Köln, 17.12.2021 - 14 I 27/21
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