Rechtsprechung
BVerwG, 04.09.2012 - 5 B 31.12 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 82 S 3 SGB 9, Art 33 Abs 2 GG, § 22 AGG, § 242 BGB
Bewerbung eines schwerbehinderten Menschen um einen Arbeitsplatz; offensichtlich fachliche Ungeeignetheit - REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision - Entschädigung wegen Benachteiligung im Bewerbungsverfahren - Fehlerhafte Entscheidung - Grundsätzliche Bedeutung
- Wolters Kluwer
Rechtsmissbräuchlichkeit einer Entschädigungsklage eines schwerbehinderten Bewerbers wegen Vorenthaltung des Vorstellungsgesprächs aufgrund mangelnder Ernsthaftigkeit der Bewerbung; Feststellung einer offensichtlichen fachlichen Ungeeignetheit durch einen Vergleich ...
- rewis.io
Bewerbung eines schwerbehinderten Menschen um einen Arbeitsplatz; offensichtlich fachliche Ungeeignetheit
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AGG § 22; BGB § 242; SGB IX § 82 S. 3
Rechtsmissbräuchlichkeit einer Entschädigungsklage eines schwerbehinderten Bewerbers wegen Vorenthaltung des Vorstellungsgesprächs aufgrund mangelnder Ernsthaftigkeit der Bewerbung; Feststellung einer offensichtlichen fachlichen Ungeeignetheit durch einen Vergleich ... - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 16.12.2010 - 3 K 1688/10
- VGH Baden-Württemberg, 07.02.2012 - 4 S 82/11
- VGH Baden-Württemberg, 07.02.2012 - 4 S 82/12
- BVerwG, 04.09.2012 - 5 B 31.12
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 03.03.2011 - 5 C 16.10
Anforderungsprofil; Benachteiligungsverbot Schwerbehinderter; Eignung, fachliche …
Auszug aus BVerwG, 04.09.2012 - 5 B 31.12
Dabei ist es in der Rechtsprechung des Senats geklärt, dass eine Entschädigungsklage eines schwerbehinderten Bewerbers wegen Vorenthaltung des Vorstellungsgesprächs insbesondere wegen mangelnder Ernsthaftigkeit der Bewerbung rechtsmissbräuchlich sein kann (Urteil vom 3. März 2011 - BVerwG 5 C 16.10 - BVerwGE 139, 135 ).Ohne Dokumentation wäre es dem öffentlichen Arbeitgeber ansonsten in nahezu jedem Fall möglich, Eignungsmerkmale nachzuschieben, die das Absehen von der Einladung zu einem Vorstellungsgespräch rechtfertigen (Urteil vom 3. März 2011 a.a.O. S. 142 ff. ).
Erfüllt der öffentliche Arbeitgeber gleichwohl die Verpflichtung zur Durchführung eines Vorstellungsgesprächs mit dem schwerbehinderten Bewerber nicht, können für den nach § 22 AGG möglichen Nachweis, dass für die Nichteinladung ausschließlich andere Gründe als die Behinderung maßgeblich waren, grundsätzlich nur solche Gründe herangezogen werden, die nicht die fachliche Eignung betreffen (Urteil vom 3. März 2011 a.a.O. S. 146).
- BVerfG, 23.07.2003 - 2 BvR 624/01
Wahrung rechtlichen Gehörs in einem gerichtlichen Verfahren
Auszug aus BVerwG, 04.09.2012 - 5 B 31.12
Etwas anderes gilt, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Juli 2003 - 2 BvR 624/01 - NVwZ-RR 2004, 3; BVerwG…, Beschluss vom 22. Oktober 2009 - BVerwG 5 B 51.09 - juris Rn. 22). - BVerwG, 30.04.2008 - 6 B 16.08
Voraussetzungen der rechtsmissbräuchlichen Geltendmachung eines Anspruchs auf …
Auszug aus BVerwG, 04.09.2012 - 5 B 31.12
Wann die Geltendmachung eines materiellen oder prozessualen Rechts nach dem auch im öffentlichen Recht geltenden Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) rechtsmissbräuchlich ist, wird in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts regelmäßig fallgruppenbezogen unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände des Einzelfalls entschieden (Beschluss vom 30. April 2008 - BVerwG 6 B 16.08 - juris Rn. 7).
- BVerwG, 22.10.2009 - 5 B 51.09
Staatliche Ausgleichsleistungen für Enteignungen auf besatzungsrechtlicher oder …
Auszug aus BVerwG, 04.09.2012 - 5 B 31.12
Etwas anderes gilt, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Juli 2003 - 2 BvR 624/01 - NVwZ-RR 2004, 3; BVerwG, Beschluss vom 22. Oktober 2009 - BVerwG 5 B 51.09 - juris Rn. 22). - BVerwG, 02.02.2011 - 6 B 37.10
Allgemeine Studiengebühr; Vertrauensschutz; Recht auf Teilhabe an den staatlichen …
Auszug aus BVerwG, 04.09.2012 - 5 B 31.12
Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Rechtssache nur zu, wenn für die angefochtene Entscheidung der Vorinstanz eine konkrete, fallübergreifende und bislang höchstrichterlich ungeklärte Rechtsfrage des revisiblen Rechts von Bedeutung war, deren Klärung im Revisionsverfahren zu erwarten und zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder zur Weiterentwicklung des Rechts geboten ist (stRspr, vgl. Beschluss vom 2. Februar 2011 - BVerwG 6 B 37.10 - Buchholz 421.2 Hochschulrecht Nr. 173). - BVerwG, 15.12.2011 - 2 A 13.10
Schwerbehinderte Bewerber; Meldepflicht des öffentlichen Arbeitgebers; …
Auszug aus BVerwG, 04.09.2012 - 5 B 31.12
Es ist in der Rechtsprechung des Senats bereits geklärt, dass abgesehen von hier nicht entscheidungserheblichen Fallkonstellationen einer aus Rechtsgründen ausgeschlossenen fachlichen Eignung (vgl. dazu Urteil vom 15. Dezember 2011 - BVerwG 2 A 13.10 - NVwZ-RR 2012, 320 ) die Frage einer offensichtlichen fachlichen Ungeeignetheit durch einen Vergleich zwischen dem vom Arbeitgeber aufgestellten Anforderungsprofil der zu besetzenden Stelle und dem Leistungsprofil des Bewerbes zu beantworten ist.
- BVerwG, 24.02.2015 - 5 P 1.14
Anfechtung einer Personalratswahl einer Agentur für Arbeit; Antragsberechtigung; …
Etwas anderes gilt, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (BVerfG, Kammerbeschluss vom 23. Juli 2003 - 2 BvR 624/01 - NVwZ-RR 2004, 3; BVerwG, Beschluss vom 4. September 2012 - 5 B 31.12 - juris Rn. 2). - BVerwG, 24.02.2015 - 5 P 6.14
Anfechtung einer Personalratswahl im Hinblick auf die Anzahl der zu wählenden …
Etwas anderes gilt, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (BVerfG, Kammerbeschluss vom 23. Juli 2003 - 2 BvR 624/01 - NVwZ-RR 2004, 3; BVerwG, Beschluss vom 4. September 2012 - 5 B 31.12 - juris Rn. 2). - BVerwG, 24.02.2015 - 5 P 5.14
Anspruch auf Fürungültigerklärung der Wahl des Personalrats einer Arbeitsagentur
Etwas anderes gilt, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (BVerfG, Kammerbeschluss vom 23. Juli 2003 - 2 BvR 624/01 - NVwZ-RR 2004, 3; BVerwG, Beschluss vom 4. September 2012 - 5 B 31.12 - juris Rn. 2). - BVerwG, 24.02.2015 - 5 P 3.14
Anfechtung einer Personalratswahl im Hinblick auf die Anzahl der zu wählenden …
Etwas anderes gilt, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (BVerfG, Kammerbeschluss vom 23. Juli 2003 - 2 BvR 624/01 - NVwZ-RR 2004, 3; BVerwG, Beschluss vom 4. September 2012 - 5 B 31.12 - juris Rn. 2). - BVerwG, 24.02.2015 - 5 P 2.14
Berechtigung zur Anfechtung der Wahl zum Personalrat der Agentur für Arbeit und …
Etwas anderes gilt, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (BVerfG, Kammerbeschluss vom 23. Juli 2003 - 2 BvR 624/01 - NVwZ-RR 2004, 3; BVerwG, Beschluss vom 4. September 2012 - 5 B 31.12 - juris Rn. 2).