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   BVerwG, 04.10.1962 - I C 151.60   

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https://dejure.org/1962,567
BVerwG, 04.10.1962 - I C 151.60 (https://dejure.org/1962,567)
BVerwG, Entscheidung vom 04.10.1962 - I C 151.60 (https://dejure.org/1962,567)
BVerwG, Entscheidung vom 04. Oktober 1962 - I C 151.60 (https://dejure.org/1962,567)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ernennung zum Anwaltsnotar - Ausschluss der Rechtsanwälte vom Notariat im Gebiet des rheinischen Rechts - Berufliche Eingliederung der Vertriebenen - Berücksichtigung der Flüchtlinge bei der Zulassung zur Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit im Verhältnis ihrer Zahl ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1963, 71
  • DNotZ 1962, 670
  • BB 1962, 1345
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 15.02.1961 - V C 124.60

    Anspruch eines im Gebiet des Deutschen Reiches als Anwaltsnotar bestellten

    Auszug aus BVerwG, 04.10.1962 - I C 151.60
    Die vorstehende Auslegung des Gesetzes steht im Widerspruch zu einem Urteil des V. Senats vom 15. Februar 1961 (BVerwGE 12, 68), der aus dem Wortlaut des § 7 a EKG gefolgert hat, daß ein Heimkehrer, der vor seiner Kriegsgefangenschaft als Rechtsanwalt und Notar zugelassen war, am Orte seiner Niederlassung im Geltungsbereich des Heimkehrergesetzes zur Ausübung beider Berufe keiner Neuzulassung bedürfe und das Recht habe, die beiden Berufe auch im Gebiete des Nurnotariats auszuüben.
  • BVerwG, 07.11.1959 - I C 185.56
    Auszug aus BVerwG, 04.10.1962 - I C 151.60
    Diese Vorschrift will, wie der Senat in einem Beschluß vom 7. November 1959 (DVBl. 1960 S. 174) ausgesprochen hat, überall dort, wo gesetzliche Regelungen die Zulassung nur einer beschränkten Anzahl von Berufsbewerbern ermöglichen, eine gerechte Verteilung der vorhandenen Arbeitsplätze unter Einheimischen und Vertriebenen durchsetzen.
  • BVerwG, 27.09.1961 - I C 148.60

    Voraussetzungen einer Ernennung zum Notar - Ablehnung der Bestellung als

    Auszug aus BVerwG, 04.10.1962 - I C 151.60
    Der Senat hat die Frage, ob der Ausschluß der Rechtsanwälte vom Notariat im Gebiet des rheinischen Rechts gegen das Grundgesetz verstößt, in einem Urteil vom 27. September 1961 (DNotZ 1962 S. 149 = MDR 1962 S. 503 Nr. 112) verneint.
  • BVerwG, 24.07.1963 - VI C 190.60

    Rechtsmittel

    Die möglicherweise abweichende frühere Rechtsprechung des I. und VII. Senats des Bundesverwaltungsgerichts nötigt nicht zur Anrufung des Großen Senats gemäß § 11 Abs. 3 VwGO, weil sich diese Entscheidungen auf das nicht mehr geltende Verfahrensrecht der Militärregierungsverordnung Nr. 165 bzw. des Verwaltungsgerichtsgesetzes von Bremen beziehen und die Stellungnahme des Großen Senats im Hinblick auf die oben aufgezeigte neuere Rechtsentwicklung in der hier zur Entscheidung stehenden Frage für die Förderung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortbildung des Rechts nicht mehr von Bedeutung wäre (vgl. Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. Oktober 1962 - BVerwG I C 151.60 -, NJW 1963 S. 71 [72] und vom 22. März 1963 - BVerwG VI C 36.60 -).
  • BVerwG, 13.03.1964 - VII C 35.63

    Rechtsmittel

    Vielmehr bezweckt die gesetzliche Regelung, wie auch der I. Senat in seinem Urteil vom 4. Oktober 1962 - BVerwG I C 151.60 - (NJW 1963, 71) hervorgehoben hat, überall dort, wo gesetzliche Regelungen die Zulassungen nur einer beschränkten Anzahl von Berufsbewerbern ermöglichen, eine gerechte Verteilung der vorhandenen Arbeitsplätze unter Einheimischen und Vertriebenen durchzusetzen.
  • BVerwG, 22.03.1963 - VI C 36.60

    Rechtsmittel

    Auch § 11 Abs. 3 VwGO dient nur diesem Ziel, wie der I. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 4. Oktober 1962 - BVerwG I C 151.60 - (NJW 1963 S. 71 [72]) dargelegt hat.
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