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   BVerwG, 04.10.1990 - 4 B 148.90   

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BVerwG, 04.10.1990 - 4 B 148.90 (https://dejure.org/1990,8808)
BVerwG, Entscheidung vom 04.10.1990 - 4 B 148.90 (https://dejure.org/1990,8808)
BVerwG, Entscheidung vom 04. Oktober 1990 - 4 B 148.90 (https://dejure.org/1990,8808)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - Vorliegen einer Klärungsbedürftigkeit bezüglich des Verhältnisses zwischen dem Recht auf freien Rundfunkempfang und dem baurechtlichen Rücksichtnahmegebot

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus BVerwG, 04.10.1990 - 4 B 148.90
    Ein Gesetz ist in diesem Sinne allgemein, wenn seine Regelungen sich nicht gegen die gewährte Freiheit als solche richten (vgl. BVerfGE 7, 198 [BVerfG 15.01.1958 - 1 BvR 400/51] zur Meinungsfreiheit; BVerfGE 62, 230 ).

    Auch dies bedarf keiner grundsätzlichen Klärung, weil die so gebotene Interpretation des Art. 5 Abs. 2 GG vom Bundesverfassungsgericht vielfach dargelegt worden ist (vgl. BVerfGE 7, 198 [BVerfG 15.01.1958 - 1 BvR 400/51]; 35, 202 ; 49, 304 ; 59, 231 ; 71, 206 ; 74, 297 ) und insoweit als geklärt anzusehen ist.

  • BVerfG, 13.01.1982 - 1 BvR 848/77

    Freie Mitarbeiter

    Auszug aus BVerwG, 04.10.1990 - 4 B 148.90
    Auch dies bedarf keiner grundsätzlichen Klärung, weil die so gebotene Interpretation des Art. 5 Abs. 2 GG vom Bundesverfassungsgericht vielfach dargelegt worden ist (vgl. BVerfGE 7, 198 [BVerfG 15.01.1958 - 1 BvR 400/51]; 35, 202 ; 49, 304 ; 59, 231 ; 71, 206 ; 74, 297 ) und insoweit als geklärt anzusehen ist.
  • BVerfG, 11.10.1978 - 1 BvR 84/74

    Sachverständigenhaftung

    Auszug aus BVerwG, 04.10.1990 - 4 B 148.90
    Auch dies bedarf keiner grundsätzlichen Klärung, weil die so gebotene Interpretation des Art. 5 Abs. 2 GG vom Bundesverfassungsgericht vielfach dargelegt worden ist (vgl. BVerfGE 7, 198 [BVerfG 15.01.1958 - 1 BvR 400/51]; 35, 202 ; 49, 304 ; 59, 231 ; 71, 206 ; 74, 297 ) und insoweit als geklärt anzusehen ist.
  • BVerfG, 24.03.1987 - 1 BvR 147/86

    5. Rundfunkentscheidung

    Auszug aus BVerwG, 04.10.1990 - 4 B 148.90
    Auch dies bedarf keiner grundsätzlichen Klärung, weil die so gebotene Interpretation des Art. 5 Abs. 2 GG vom Bundesverfassungsgericht vielfach dargelegt worden ist (vgl. BVerfGE 7, 198 [BVerfG 15.01.1958 - 1 BvR 400/51]; 35, 202 ; 49, 304 ; 59, 231 ; 71, 206 ; 74, 297 ) und insoweit als geklärt anzusehen ist.
  • BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72

    Der Soldatenmord von Lebach

    Auszug aus BVerwG, 04.10.1990 - 4 B 148.90
    Auch dies bedarf keiner grundsätzlichen Klärung, weil die so gebotene Interpretation des Art. 5 Abs. 2 GG vom Bundesverfassungsgericht vielfach dargelegt worden ist (vgl. BVerfGE 7, 198 [BVerfG 15.01.1958 - 1 BvR 400/51]; 35, 202 ; 49, 304 ; 59, 231 ; 71, 206 ; 74, 297 ) und insoweit als geklärt anzusehen ist.
  • BVerfG, 03.12.1985 - 1 BvL 15/84

    Veröffentlichungen "im Wortlaut" - Zur Verfassungsmäßigkeit von § 353d Nr. 3 StGB

    Auszug aus BVerwG, 04.10.1990 - 4 B 148.90
    Auch dies bedarf keiner grundsätzlichen Klärung, weil die so gebotene Interpretation des Art. 5 Abs. 2 GG vom Bundesverfassungsgericht vielfach dargelegt worden ist (vgl. BVerfGE 7, 198 [BVerfG 15.01.1958 - 1 BvR 400/51]; 35, 202 ; 49, 304 ; 59, 231 ; 71, 206 ; 74, 297 ) und insoweit als geklärt anzusehen ist.
  • BVerwG, 18.02.1983 - 4 C 18.81

    Gebot des Einfügens - Gebot der Rücksichtnahme - Private Windenergieanlage -

    Auszug aus BVerwG, 04.10.1990 - 4 B 148.90
    Vielmehr hat das Berufungsgericht durchaus abwägend nach Maßgabe der konkreten Umstände des Einzelfalles entschieden (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 18. Februar 1983 - BVerwG 4 O 18.81 - BVerwGE 67, 23 zur bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit einer Windenergieanlage).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 04.10.1990 - 4 B 148.90
    Wenn gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache als Zulassungsgrund geltend gemacht werden soll, muß eine konkrete klärungsfähige und klärungsbedürftige Rechtsfrage revisiblen Rechts von allgemeiner Bedeutung aufgewiesen werden (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
    Auszug aus BVerwG, 04.10.1990 - 4 B 148.90
    Wenn gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache als Zulassungsgrund geltend gemacht werden soll, muß eine konkrete klärungsfähige und klärungsbedürftige Rechtsfrage revisiblen Rechts von allgemeiner Bedeutung aufgewiesen werden (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerfG, 15.11.1982 - 1 BvR 108/80

    Boykottaufruf

    Auszug aus BVerwG, 04.10.1990 - 4 B 148.90
    Ein Gesetz ist in diesem Sinne allgemein, wenn seine Regelungen sich nicht gegen die gewährte Freiheit als solche richten (vgl. BVerfGE 7, 198 [BVerfG 15.01.1958 - 1 BvR 400/51] zur Meinungsfreiheit; BVerfGE 62, 230 ).
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