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   BVerwG, 04.10.1991 - 4 B 174.91   

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https://dejure.org/1991,14391
BVerwG, 04.10.1991 - 4 B 174.91 (https://dejure.org/1991,14391)
BVerwG, Entscheidung vom 04.10.1991 - 4 B 174.91 (https://dejure.org/1991,14391)
BVerwG, Entscheidung vom 04. Oktober 1991 - 4 B 174.91 (https://dejure.org/1991,14391)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Verwerfen der Nichtzulassungsbeschwerde wegen nicht genügender Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache

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  • BVerfG, 10.12.1980 - 2 BvF 3/77

    Berufsausbildungsabgabe

    Auszug aus BVerwG, 04.10.1991 - 4 B 174.91
    Zwar kann auch die Frage aufgeworfen werden, ob eine landesrechtliche Norm mit einer solchen des Bundesrechts vereinbar sei; die Revision kann jedoch in einem solchen Fall nur dann zugelassen werden, wenn - erstens - die bundesrechtliche Norm deutlich bezeichnet wird und - zweitens - der Inhalt eines bundesrechtlichen oder bundesverfassungsrechtlichen Gebots selbst zu erörtern ist, um die Gültigkeit des Landesrechts daran zu messen (vgl. dazu BVerfGE 55, 337 [BVerfG 10.12.1980 - 2 BvF 3/77]; 78, 347) [BVerfG 21.06.1988 - 2 BvR 975/83].
  • BVerfG, 21.06.1988 - 2 BvR 975/83

    Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde eines kommunalen Mandatsträgers

    Auszug aus BVerwG, 04.10.1991 - 4 B 174.91
    Zwar kann auch die Frage aufgeworfen werden, ob eine landesrechtliche Norm mit einer solchen des Bundesrechts vereinbar sei; die Revision kann jedoch in einem solchen Fall nur dann zugelassen werden, wenn - erstens - die bundesrechtliche Norm deutlich bezeichnet wird und - zweitens - der Inhalt eines bundesrechtlichen oder bundesverfassungsrechtlichen Gebots selbst zu erörtern ist, um die Gültigkeit des Landesrechts daran zu messen (vgl. dazu BVerfGE 55, 337 [BVerfG 10.12.1980 - 2 BvF 3/77]; 78, 347) [BVerfG 21.06.1988 - 2 BvR 975/83].
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