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BVerwG, 04.10.1991 - 4 B 174.91 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Verwerfen der Nichtzulassungsbeschwerde wegen nicht genügender Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen, 07.06.1991 - 6 L 79/89
- BVerwG, 04.10.1991 - 4 B 174.91
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 10.12.1980 - 2 BvF 3/77
Berufsausbildungsabgabe
Auszug aus BVerwG, 04.10.1991 - 4 B 174.91
Zwar kann auch die Frage aufgeworfen werden, ob eine landesrechtliche Norm mit einer solchen des Bundesrechts vereinbar sei; die Revision kann jedoch in einem solchen Fall nur dann zugelassen werden, wenn - erstens - die bundesrechtliche Norm deutlich bezeichnet wird und - zweitens - der Inhalt eines bundesrechtlichen oder bundesverfassungsrechtlichen Gebots selbst zu erörtern ist, um die Gültigkeit des Landesrechts daran zu messen (vgl. dazu BVerfGE 55, 337 [BVerfG 10.12.1980 - 2 BvF 3/77]; 78, 347) [BVerfG 21.06.1988 - 2 BvR 975/83]. - BVerfG, 21.06.1988 - 2 BvR 975/83
Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde eines kommunalen Mandatsträgers
Auszug aus BVerwG, 04.10.1991 - 4 B 174.91
Zwar kann auch die Frage aufgeworfen werden, ob eine landesrechtliche Norm mit einer solchen des Bundesrechts vereinbar sei; die Revision kann jedoch in einem solchen Fall nur dann zugelassen werden, wenn - erstens - die bundesrechtliche Norm deutlich bezeichnet wird und - zweitens - der Inhalt eines bundesrechtlichen oder bundesverfassungsrechtlichen Gebots selbst zu erörtern ist, um die Gültigkeit des Landesrechts daran zu messen (vgl. dazu BVerfGE 55, 337 [BVerfG 10.12.1980 - 2 BvF 3/77]; 78, 347) [BVerfG 21.06.1988 - 2 BvR 975/83].