Rechtsprechung
BVerwG, 04.10.2000 - 11 B 52.00 |
Zitiervorschläge
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ewir-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 3,90 €) (Entscheidungsbesprechung)
KO § 114; InsO §§ 32, 38, 55
Rechtswidrigkeit einer wasserbehördlichen Anordnung nach Freigabe von mit Altlasten behafteten Gegenständen auch bei Handelsgesellschaften ("Galvanik-Betrieb")
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen, 10.02.2000 - 3 L 6876/95
- BVerwG, 04.10.2000 - 11 B 52.00
Wird zitiert von ... (2)
- VGH Bayern, 04.05.2005 - 22 B 99.2208
Betreiben einer immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlage durch …
Die öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen, die sich auf den freigegebenen Gegenstand beziehen, gehen grundsätzlich von diesem Zeitpunkt an auf den Gemeinschuldner über (BVerwG vom 20.1.1984, BayVBl 1984, 759; BVerwG vom 4.10.2000 - Az. 11 B 52.00).Dies schließt allerdings nicht aus, dass die Freigabeerklärung wegen der Tatbestandsmerkmale, an welche das Ordnungsrecht anknüpft, ordnungsrechtlich ins Leere gehen kann (BVerwG vom 23.9.2004, DÖV 2005, 205/207; BVerwG vom 4.10.2000 - Az. 11 B 52.00).
- VGH Bayern, 04.05.2005 - 22 B 99.2209
Betreiben einer immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlage durch …
Die öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen, die sich auf den freigegebenen Gegenstand beziehen, gehen grundsätzlich von diesem Zeitpunkt an auf den Gemeinschuldner über (BVerwG vom 20.1.1984, BayVBl 1984, 759; BVerwG vom 4.10.2000 - Az. 11 B 52.00).Dies schließt allerdings nicht aus, dass die Freigabeerklärung wegen der Tatbestandsmerkmale, an welche das Ordnungsrecht anknüpft, ordnungsrechtlich ins Leere gehen kann (BVerwG vom 23.9.2004, DÖV 2005, 205/207; BVerwG vom 4.10.2000 - Az. 11 B 52.00).
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