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   BVerwG, 04.10.2000 - 11 B 52.00   

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https://dejure.org/2000,12784
BVerwG, 04.10.2000 - 11 B 52.00 (https://dejure.org/2000,12784)
BVerwG, Entscheidung vom 04.10.2000 - 11 B 52.00 (https://dejure.org/2000,12784)
BVerwG, Entscheidung vom 04. Oktober 2000 - 11 B 52.00 (https://dejure.org/2000,12784)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 20.01.1984 - 4 C 37.80

    Grundwassergefährdende Lagerbehälter - Konkursverwalter - Gemeinschuldner -

    Auszug aus BVerwG, 04.10.2000 - 11 B 52.00
    Diese Frage ist - wie die Beschwerde selbst nicht verkennt - vom Bundesverwaltungsgericht bereits dahin gehend beantwortet worden, dass der Konkursverwalter nach den Vorschriften der Konkursordnung berechtigt ist, einen zur Konkursmasse gehörenden Gegenstand aus der Konkursmasse freizugeben mit der Folge, dass die öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen, die sich auf den freigegebenen Gegenstand beziehen, grundsätzlich von diesem Zeitpunkt an auf den Gemeinschuldner übergehen (Urteil vom 20. Januar 1984 - BVerwG 4 C 37.80 - Buchholz 402.41 Allgemeines Polizeirecht Nr. 35).
  • BGH, 28.03.1996 - IX ZR 77/95

    Geltendmachung von Schadensersatzforderungen in Konkurs einer GmbH & Co. KG;

    Auszug aus BVerwG, 04.10.2000 - 11 B 52.00
    Denn dieser Einwand ist in einer höchstrichterlichen Entscheidung bereits geprüft und zurückgewiesen worden (BGH, Urteil vom 28. März 1996 - IX ZR 77.95 - ZIP 1996, 842 ).
  • VGH Bayern, 04.05.2005 - 22 B 99.2208

    Betreiben einer immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlage durch

    Die öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen, die sich auf den freigegebenen Gegenstand beziehen, gehen grundsätzlich von diesem Zeitpunkt an auf den Gemeinschuldner über (BVerwG vom 20.1.1984, BayVBl 1984, 759; BVerwG vom 4.10.2000 - Az. 11 B 52.00).

    Dies schließt allerdings nicht aus, dass die Freigabeerklärung wegen der Tatbestandsmerkmale, an welche das Ordnungsrecht anknüpft, ordnungsrechtlich ins Leere gehen kann (BVerwG vom 23.9.2004, DÖV 2005, 205/207; BVerwG vom 4.10.2000 - Az. 11 B 52.00).

  • VGH Bayern, 04.05.2005 - 22 B 99.2209

    Betreiben einer immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlage durch

    Die öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen, die sich auf den freigegebenen Gegenstand beziehen, gehen grundsätzlich von diesem Zeitpunkt an auf den Gemeinschuldner über (BVerwG vom 20.1.1984, BayVBl 1984, 759; BVerwG vom 4.10.2000 - Az. 11 B 52.00).

    Dies schließt allerdings nicht aus, dass die Freigabeerklärung wegen der Tatbestandsmerkmale, an welche das Ordnungsrecht anknüpft, ordnungsrechtlich ins Leere gehen kann (BVerwG vom 23.9.2004, DÖV 2005, 205/207; BVerwG vom 4.10.2000 - Az. 11 B 52.00).

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