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   BVerwG, 04.10.2010 - 3 B 17.10   

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BVerwG, 04.10.2010 - 3 B 17.10 (https://dejure.org/2010,5172)
BVerwG, Entscheidung vom 04.10.2010 - 3 B 17.10 (https://dejure.org/2010,5172)
BVerwG, Entscheidung vom 04. Oktober 2010 - 3 B 17.10 (https://dejure.org/2010,5172)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    LAG § 349 Abs. 3, Abs. 4 Satz 4, Abs. 5; BGB § 421 Satz 1; § 1922; §§ 2371 ff.
    Anteilsrechte; Aktiengesellschaft; Ausforschungsbeweis; Auswahlermessen; Begriff des Erben; Beweisnot; Erbengemeinschaft; Erbenhaftung; Erbquoten; Erbteil; Erbteilserwerber; Erbteilsübertragung; Ermessen bei der Auswahl der Gesamtschuldner; Gesamtschuld; ...

  • openjur.de

    Anteilsrechte; Aktiengesellschaft; Ausforschungsbeweis; Auswahlermessen; Begriff des Erben; Beweisnot; Erbengemeinschaft; Erbenhaftung; Erbquoten; Erbteil; Erbteilserwerber; Erbteilsübertragung; Ermessen bei der Auswahl der Gesamtschuldner; Gesamtschuld; ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    LAG § 349 Abs. 3, Abs. 4 Satz 4, Abs. 5
    Aktiengesellschaft; Anteilsrechte; Ausforschungsbeweis; Auswahlermessen; Begriff des Erben; Beweisnot; Erbengemeinschaft; Erbenhaftung; Erbquoten; Erbteil; Erbteilserwerber; Erbteilsübertragung; Ermessen bei der Auswahl der Gesamtschuldner; Gesamtschuld; Miterben; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 349 Abs 3 LAG, § 349 Abs 4 S 4 LAG, § 349 Abs 5 LAG, § 421 S 1 BGB, § 1922 BGB
    Erbenbegriff im Lastenausgleichsrecht; Gesamtschuldnerhaftung von Miterben

  • Wolters Kluwer

    Verwendung der Erbenbegriffs i.S.d. § 1922 BGB im Lastenausgleichsrecht bei der Rückforderung von Lastenausgleich; Behandlung der rechtsgeschäftlichen Erbteilserwerber i.S.d. §§ 2371 ff. BGB als Rechtsnachfolger der Erben oder als Miterben; Ermessen bei der Inanspruchnahme der ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anteilsrechte; Ausforschungsbeweis; Begriff des Erben; Beweisnot; Erbengemeinschaft; Erbenhaftung; Erbteilserwerber; Erbteilsübertragung; Ermessen bei der Auswahl der Gesamtschuldner; Gesamtschuld; Miterben; Objektidentität; Rückforderung von Lastenausgleich; ...

  • rewis.io

    Erbenbegriff im Lastenausgleichsrecht; Gesamtschuldnerhaftung von Miterben

  • ra.de
  • rewis.io

    Erbenbegriff im Lastenausgleichsrecht; Gesamtschuldnerhaftung von Miterben

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwendung der Erbenbegriffs i.S.d. § 1922 BGB im Lastenausgleichsrecht bei der Rückforderung von Lastenausgleich; Behandlung der rechtsgeschäftlichen Erbteilserwerber i.S.d. §§ 2371 ff. BGB als Rechtsnachfolger der Erben oder als Miterben; Ermessen bei der Inanspruchnahme der ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rückforderung von Lastenausgleichsleistungen von den Erben

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2011, 45
  • FamRZ 2011, 34
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 22.01.1993 - 8 C 57.91

    Pflicht zur Erbringung einer monatlichen Ausgleichszahlung durch den Inhaber

    Auszug aus BVerwG, 04.10.2010 - 3 B 17.10
    Im öffentlichen Recht tritt an die Stelle des freien Beliebens der Inanspruchnahme nach § 421 Satz 1 BGB ein Ermessen bei der Auswahl unter den Gesamtschuldnern (vgl. Urteile vom 22. Januar 1993 - BVerwG 8 C 57.91 - Buchholz 401.71 AFWoG Nr. 10, S. 99 m.w.N. und vom 21. Oktober 1994 - BVerwG 8 C 11.93 - Buchholz 451.29 Schornsteinfeger Nr. 38 = NVwZ-RR 1995, 305; ferner Bydlinski in: MünchKomm-BGB, Band 2, 5. Aufl. 2007, § 421 Rn. 77).

    Diesem Auswahlermessen sind weite Grenzen gezogen, weil § 349 Abs. 5 LAG der Verwaltungsvereinfachung und der Effizienz des Gesetzesvollzugs dient, nicht aber dem Schutz des in Anspruch genommenen Schuldners (vgl. auch Urteil vom 22. Januar 1993, a.a.O. S. 101).

  • BVerwG, 12.04.1988 - 3 C 37.87

    Antrag auf Feststellung von Vermögensschäden an einem Betrieb - Flucht aus

    Auszug aus BVerwG, 04.10.2010 - 3 B 17.10
    Die Einordnung als Ausforschungsbeweis ist auch nicht deshalb fehlerhaft, weil sich die Kläger auf eine Beweisnot berufen, der im Rahmen der prozessualen Darlegungs- und Mitwirkungslast freilich Rechnung zu tragen gewesen wäre (vgl. Urteil vom 12. April 1988 - BVerwG 3 C 37.87 - Buchholz 427.6 § 15 BFG Nr. 28).

    Eine bloße Vermutung gibt dem Tatsachengericht daher nur dann Anlass zu weiterer Sachaufklärung von Amts wegen, wenn der Beteiligte von den entscheidungserheblichen Tatsachen objektiv keine eigene Kenntnis haben kann (vgl. Urteil vom 12. April 1988 a.a.O. S. 4).

  • BVerwG, 28.02.2007 - 3 C 40.06

    Schadensausgleich; Rückforderung von Lastenausgleich wegen Schadensausgleich;

    Auszug aus BVerwG, 04.10.2010 - 3 B 17.10
    Es ist geklärt, dass Miterben, die einen Empfänger von Ausgleichsleistungen gemeinsam beerbt haben, für die Rückzahlungspflicht gemeinsam einzustehen haben, und zwar ungeachtet dessen, dass ihnen im Ergebnis jeweils nur ein Teil des Schadensausgleichs zufließt (vgl. Urteile vom 20. Juni 2002 - BVerwG 3 C 1.02 - Buchholz 427.3 § 349 LAG Nr. 9 = NJW 2002, 3189 und vom 28. Februar 2007 - BVerwG 3 C 40.06 - Buchholz 427.3 § 349 LAG Nr. 12 = ZOV 2009, 80).

    Sind Erbteilserwerber aber Rechtsnachfolger eines Erben, dann sind die Kläger - im Falle von Satz 1 des § 349 Abs. 5 LAG - allein rückzahlungspflichtig oder dürfen jedenfalls - im Falle von Satz 2 - neben den Rechtsnachfolgern als Gesamtschuldner in Anspruch genommen werden (dazu Urteil vom 28. Februar 2007 a.a.O.).

  • BGH, 22.04.1971 - III ZR 46/68

    Vorkaufsrecht der Miterben

    Auszug aus BVerwG, 04.10.2010 - 3 B 17.10
    Allerdings ist es nicht zweifelhaft, dass rechtsgeschäftliche Erbteilserwerber im Sinne der §§ 2371 ff. BGB keine Miterbenstellung erhalten, obwohl sie in die Erbengemeinschaft eintreten; denn die (Mit)Erbenstellung kann rechtsgeschäftlich nur durch Verfügung von Todes wegen vermittelt werden (vgl. BGH, Urteil vom 22. April 1971 - III ZR 46/68 - BGHZ 56, 115; Gergen in: MünchKomm-BGB, Band 9, 5. Aufl. 2010, § 2033 Rn. 26).
  • BVerwG, 17.11.2005 - 3 C 1.05

    Rückforderung von Lastenausgleichsleistungen; Schadensausgleich; Wertminderungen;

    Auszug aus BVerwG, 04.10.2010 - 3 B 17.10
    Ohne Erfolg berufen sich die Kläger auf eine Divergenz zu den Urteilen des Senats vom 17. November 2005 - BVerwG 3 C 1.05 (ZOV 2006, 280), vom 10. Juli 2008 - BVerwG 3 C 40.07 (Buchholz 427.3 § 349 LAG Nr. 17) und vom 30. April 2009 - BVerwG 3 C 21.08 (Buchholz 427.3 § 349 LAG Nr. 20).
  • BVerwG, 21.10.1994 - 8 C 11.93

    Schornsteinfeger - Rechnungslegung - Gesamtschuldner - Anfechtungsklage

    Auszug aus BVerwG, 04.10.2010 - 3 B 17.10
    Im öffentlichen Recht tritt an die Stelle des freien Beliebens der Inanspruchnahme nach § 421 Satz 1 BGB ein Ermessen bei der Auswahl unter den Gesamtschuldnern (vgl. Urteile vom 22. Januar 1993 - BVerwG 8 C 57.91 - Buchholz 401.71 AFWoG Nr. 10, S. 99 m.w.N. und vom 21. Oktober 1994 - BVerwG 8 C 11.93 - Buchholz 451.29 Schornsteinfeger Nr. 38 = NVwZ-RR 1995, 305; ferner Bydlinski in: MünchKomm-BGB, Band 2, 5. Aufl. 2007, § 421 Rn. 77).
  • BVerwG, 20.06.2002 - 3 C 1.02

    Erbe des Ausgleichsleistungsempfängers; Rückzahlungsverpflichtete; Bestandskraft

    Auszug aus BVerwG, 04.10.2010 - 3 B 17.10
    Es ist geklärt, dass Miterben, die einen Empfänger von Ausgleichsleistungen gemeinsam beerbt haben, für die Rückzahlungspflicht gemeinsam einzustehen haben, und zwar ungeachtet dessen, dass ihnen im Ergebnis jeweils nur ein Teil des Schadensausgleichs zufließt (vgl. Urteile vom 20. Juni 2002 - BVerwG 3 C 1.02 - Buchholz 427.3 § 349 LAG Nr. 9 = NJW 2002, 3189 und vom 28. Februar 2007 - BVerwG 3 C 40.06 - Buchholz 427.3 § 349 LAG Nr. 12 = ZOV 2009, 80).
  • BVerwG, 25.03.2010 - 9 B 74.09

    Kampfhundesteuer für American Staffordshire Terrier

    Auszug aus BVerwG, 04.10.2010 - 3 B 17.10
    Ein unzulässiger Ausforschungsbeweis liegt vor, wenn für den Wahrheitsgehalt der Tatsachenbehauptungen nicht wenigstens eine gewisse Wahrscheinlichkeit spricht, die mit anderen Worten ohne greifbare Anhaltspunkte willkürlich "aus der Luft gegriffen", "aufs Geratewohl" oder "ins Blaue hinein" aufgestellt werden, für die tatsächliche Grundlagen jedoch fehlen (stRpr, vgl. Beschluss vom 25. März 2010 - BVerwG 9 B 74.09 - juris Rn. 32 m.w.N.).
  • BVerwG, 30.04.2009 - 3 C 21.08

    Schadensausgleich; Schadensausgleichsfiktion; Rückforderung von Lastenausgleich

    Auszug aus BVerwG, 04.10.2010 - 3 B 17.10
    Ohne Erfolg berufen sich die Kläger auf eine Divergenz zu den Urteilen des Senats vom 17. November 2005 - BVerwG 3 C 1.05 (ZOV 2006, 280), vom 10. Juli 2008 - BVerwG 3 C 40.07 (Buchholz 427.3 § 349 LAG Nr. 17) und vom 30. April 2009 - BVerwG 3 C 21.08 (Buchholz 427.3 § 349 LAG Nr. 20).
  • BVerwG, 10.07.2008 - 3 C 40.07

    Rückforderung von Lastenausgleichsleistungen; Lastenausgleich; Schadensausgleich;

    Auszug aus BVerwG, 04.10.2010 - 3 B 17.10
    Ohne Erfolg berufen sich die Kläger auf eine Divergenz zu den Urteilen des Senats vom 17. November 2005 - BVerwG 3 C 1.05 (ZOV 2006, 280), vom 10. Juli 2008 - BVerwG 3 C 40.07 (Buchholz 427.3 § 349 LAG Nr. 17) und vom 30. April 2009 - BVerwG 3 C 21.08 (Buchholz 427.3 § 349 LAG Nr. 20).
  • VGH Hessen, 04.07.2012 - 6 C 824/11

    Feststellungsinteresse bei beabsichtigter Erhebung eines Zivilprozesses

    Einem Prozessbevollmächtigten kann es etwa verwehrt sein, unter formalem Beweisantritt Behauptungen aufzustellen, deren Wahrheitsgehalt nicht eine gewisse Wahrscheinlichkeit für sich haben könnte (BVerwG, Beschluss vom 4. Oktober 2010 - 3 B 17.10 -, NVwZ-RR 2011, 45 - Beschluss vom 27. März 2000 - 9 B 518.99 -, NVwZ 2000, Beilage Nr. 9, 99).
  • VGH Hessen, 27.02.2013 - 6 C 825/11

    Stilllegung eines Kernkraftwerks

    Einem Prozessbevollmächtigten kann es etwa verwehrt sein, unter formalem Beweisantritt Behauptungen aufzustellen, deren Wahrheitsgehalt nicht eine gewisse Wahrscheinlichkeit für sich haben könnte (BVerwG, Beschluss vom 4. Oktober 2010 - 3 B 17.10 -, NVwZ-RR 2011, 45 - Beschluss vom 27. März 2000 - 9 B 518.99 -, NVwZ 2000, Beilage Nr. 9, 99).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.12.2011 - 4 L 90/10

    Zur Verrechnung der Abwasserabgabe nach § 10 Abs 3 AbwAG

    Es handelt sich dabei um einen sog. "Ausforschungsbeweisantrag" (vgl. BVerwG, Beschl. v. 6. Januar 2011 - 4 B 51.10 - und v. 4. Oktober 2010 - 3 B 17.10 -, jeweils zit. nach JURIS), der schon im Berufungsverfahren selbst unbeachtlich wäre.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 08.01.2018 - 3 LZ 331/17

    Baugenehmigungsverfahren; Umfang der vorzulegenden Bauunterlagen

    Ein unzulässiger Ausforschungsbeweis liegt vor, wenn für den Wahrheitsgehalt der Tatsachenbehauptungen nicht wenigstens eine gewisse Wahrscheinlichkeit spricht, die mit anderen Worten ohne greifbare Anhaltspunkte willkürlich "aus der Luft gegriffen", "aufs Geratewohl" oder "ins Blaue hinein" aufgestellt werden, für die tatsächliche Grundlagen jedoch fehlen (BVerwG, B. v. 04.10.2010 - 3 B 17/10 - NVwZ-RR 2011, 45).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.05.2017 - 13 A 198/17

    Abschiebungsverbot eines Ausländers bei erheblicher konkreter Gefahr der

    vgl. hierzu etwa BVerwG, Beschluss vom 4. Oktober 2010 - 3 B 17.10 -, NVwZ-RR 2011, 45 = juris, Rn. 3 m. w. N.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.07.2019 - 1 L 85/18

    Ermessensausübung bei gesamtschuldnerischer Haftung

    Für eine Bindung des Ermessens an eine bestimmte Rangfolge bei der Inanspruchnahme bedürfte es daher eines Anhaltspunktes im Gesetz (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. Oktober 2010 - 3 B 17.10 -, juris Rn. 10 m. w. N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.05.2014 - 16 A 2256/12

    Zulässigkeit von Anträgen eines Ausforschungsbeweises i.R.d. Erhebung von Daten

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. Oktober 2010 - 3 B 17.10 -, NVwZ-RR 2011, 45 f. = juris Rn. 3 m.w.N.
  • VG Cottbus, 28.06.2021 - 6 K 1129/16
    Dies folgt aus dem ergänzend heranzuziehenden § 421 Satz 1 BGB wobei an die Stelle von dessen Worten "nach Belieben" sinngemäß die Worte "nach Ermessen" treten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. Oktober 2010 - 3 B 17/10 -, juris Rn. 10; Urteil vom 22. Januar 1993 - 8 C 57/91 -, juris Rn. 20).
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