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   BVerwG, 04.10.2010 - 9 B 17.10   

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BVerwG, 04.10.2010 - 9 B 17.10 (https://dejure.org/2010,12728)
BVerwG, Entscheidung vom 04.10.2010 - 9 B 17.10 (https://dejure.org/2010,12728)
BVerwG, Entscheidung vom 04. Oktober 2010 - 9 B 17.10 (https://dejure.org/2010,12728)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 130a S 2 VwGO, § 125 Abs 2 S 3 VwGO, § 132 Abs 2 Nr 3 VwGO, Art 103 Abs 1 GG
    Entscheidung durch Beschluss gemäß § 130a VwGO; Verfahrensrüge; Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • Wolters Kluwer

    Erfordernis eines jeweils vorliegenden Zulassungsgrundes für die Zulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde bei mehreren selbstständig tragenden Entscheidungsbegründungen

  • rewis.io

    Entscheidung durch Beschluss gemäß § 130a VwGO; Verfahrensrüge; Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • ra.de
  • rewis.io

    Entscheidung durch Beschluss gemäß § 130a VwGO; Verfahrensrüge; Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erfordernis eines jeweils vorliegenden Zulassungsgrundes für die Zulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde bei mehreren selbstständig tragenden Entscheidungsbegründungen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerwG, 04.10.2010 - 9 B 17.10
    Eine Verpflichtung zur weitergehenden Gewährung rechtlichen Gehörs besteht allerdings ausnahmsweise dann, wenn das Gericht bei seiner Entscheidung auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellen will, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf - selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen - nicht zu rechnen brauchte (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 ; BVerwG, Beschluss vom 25. August 2004 - BVerwG 9 BN 2.04 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 167 S. 143).

    Selbst wenn die Rechtslage umstritten oder problematisch ist, muss ein Verfahrensbeteiligter von sich aus grundsätzlich alle vertretbaren rechtlichen Gesichtspunkte in Betracht ziehen und seinen Vortrag darauf einstellen (BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1992 a.a.O. S. 145).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.07.2008 - 14 B 2661/06

    Zulässigkeit einer Einstufung und rückwirkenden Besteuerung von über mehrere

    Auszug aus BVerwG, 04.10.2010 - 9 B 17.10
    Schließlich war dem Beklagten nach den Ausführungen des Oberverwaltungsgerichts der Beschluss vom 17. Juli 2008 - 14 B 2661/06 - bekannt, in dem die Schutzwürdigkeit des Vertrauens darauf, dass die "Fun Games"-Spielgeräte nicht rückwirkend als Geldspielgeräte besteuert werden, problematisiert worden war.
  • BVerwG, 21.03.2000 - 9 C 39.99

    Vereinfachtes Berufungsverfahren; Entscheidung ohne mündliche Verhandlung;

    Auszug aus BVerwG, 04.10.2010 - 9 B 17.10
    Deshalb muss die Anhörung erkennen lassen, dass ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss entschieden werden soll und ob das Gericht die Berufung für begründet oder unbegründet hält (Urteil vom 21. März 2000 - BVerwG 9 C 39.99 - Buchholz 310 § 130a VwGO Nr. 49 S. 34).
  • BVerwG, 21.08.1981 - 4 C 6.81

    Berufungskläger - Mündliche Verhandlung - Beschluß - Hinweis

    Auszug aus BVerwG, 04.10.2010 - 9 B 17.10
    Gleichzeitig muss darauf hingewiesen werden, dass sich die Beteiligten zu dem beabsichtigten Verfahren äußern können (vgl. Urteil vom 21. August 1981 - BVerwG 4 C 6.81 - Buchholz 312 EntlG Nr. 21 S. 6).
  • BVerwG, 28.11.2001 - 8 C 14.01

    Festsetzung des Wertausgleichs; Berechnungsmethode; Freibetrag; jährliche

    Auszug aus BVerwG, 04.10.2010 - 9 B 17.10
    Die Beschwerde macht geltend, der die angegriffene Entscheidung selbständig tragende Rechtssatz des Oberverwaltungsgerichts, dass es im Ermessen der Behörde stehe, ob sie von dem ihr grundsätzlich zustehenden Recht der reformatio in peius Gebrauch mache, stehe in Widerspruch zum Rechtssatz des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 28. November 2001 - BVerwG 8 C 14.01 - (BVerwGE 115, 259 ), nach dem sich die Zulässigkeit der reformatio in peius im Widerspruchsverfahren nicht bereits aus der Verwaltungsgerichtsordnung ergibt, sondern nach Maßgabe des jeweils anzuwendenden materiellen Bundes- oder Landesrechts zu beurteilen ist.
  • BVerwG, 13.12.1983 - 9 B 1387.82

    Entlastungsgesetz - Berufungsgericht - Berufung - Zurückweisung - Einstimmigkeit

    Auszug aus BVerwG, 04.10.2010 - 9 B 17.10
    Die - vor der Schlussberatung nur vorläufigen - Gründe für die in Betracht gezogene Sachentscheidung müssen jedoch in der Anhörungsmitteilung nicht angegeben werden (Beschluss vom 13. Dezember 1983 - BVerwG 9 B 1387.82 - Buchholz 312 EntlG Nr. 34).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 04.10.2010 - 9 B 17.10
    Bei einer mehrfachen, die Entscheidung jeweils selbständig tragenden Begründung bedarf es zur Zulässigkeit der Beschwerde in Bezug auf jede dieser Begründungen eines geltend gemachten und vorliegenden Zulassungsgrundes (Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 15).
  • BVerwG, 25.08.2004 - 9 BN 2.04

    Recht auf wirksamen Rechtsschutz gegen die öffentliche Gewalt; Normenkontrolle.

    Auszug aus BVerwG, 04.10.2010 - 9 B 17.10
    Eine Verpflichtung zur weitergehenden Gewährung rechtlichen Gehörs besteht allerdings ausnahmsweise dann, wenn das Gericht bei seiner Entscheidung auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellen will, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf - selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen - nicht zu rechnen brauchte (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 ; BVerwG, Beschluss vom 25. August 2004 - BVerwG 9 BN 2.04 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 167 S. 143).
  • BVerwG, 12.06.2018 - 9 B 4.18

    Ablehnungsgesuch; Abweisung durch Beschluss; Anhörung; Berufungsgericht;

    Etwas anderes gilt nur, falls das Gericht auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellen will, mit dem nach bisherigem Prozessverlauf nicht zu rechnen war (vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 4. Oktober 2010 - 9 B 17.10 - juris Rn. 6 m.w.N.).
  • BVerwG, 13.08.2015 - 4 B 15.15

    Erforderlichkeit einer mündlichen Verhandlung im Berufungsverfahren

    Die - vor der Schlussberatung nur vorläufigen - Gründe für die in Betracht gezogene Sachentscheidung müssen jedoch in der Anhörungsmitteilung nicht angegeben werden (BVerwG, Beschlüsse vom 13. Dezember 1983 - 9 B 1387.82 - Buchholz 312 EntlG Nr. 34 = juris Rn. 5, vom 25. September 2007 - 5 B 53.07 - juris Rn. 16, vom 4. Oktober 2010 - 9 B 17.10 - juris Rn. 6 und vom 28. Januar 2014 - 4 B 50.13 - juris Rn. 7).
  • BVerwG, 10.12.2021 - 6 B 1.21

    Feststellung sonderpädagogischen Förderbedarfs; gesetzlicher Richter; rechtliches

    In der Anhörungsmitteilung müssen weder die Gründe für die beabsichtigte Entscheidungsform noch die - vor der Schlussberatung ohnedies nur vorläufigen - Gründe für die beabsichtigte Entscheidung in der Sache angegeben werden (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 13. Dezember 1983 - 9 B 1387.82 - NVwZ 1984, 792 [zu Art. 2 § 5 EntlG], vom 19. Januar 2001 - 3 B 113.00 , vom 25. September 2007 - 5 B 53.07 - juris Rn. 16, vom 4. Oktober 2010 - 9 B 17.10 - juris Rn. 6, vom 28. Januar 2014 - 4 B 50.13 - juris Rn. 7 und vom 13. August 2015 - 4 B 15.15 - juris Rn. 5; Seibert, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 130a Rn. 22).
  • BSG, 18.02.2019 - B 14 AS 44/18 B

    Statthaftigkeit einer Berufung

    Ein solcher Hinweis ist nur dann erforderlich, wenn eine Überraschungsentscheidung droht, weil das Gericht auf einen Gesichtspunkt abstellen will, mit dem nach dem Prozessverlauf nicht zu rechnen war (Groth in Krasney/Udsching, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, 7. Aufl 2016, VIII. Kap, RdNr 75; Wolff-Dellen in Breitkreuz/Fichte, SGG, 2. Aufl 2014, § 158 RdNr 6; vgl auch BSG vom 30.8.2017 - B 14 AS 12/17 B - RdNr 4 zu § 153 Abs. 4 Satz 2 SGG sowie ferner BSG vom 19.12.2006 - B 7a AL 148/06 B; vgl auch BVerwG vom 4.10.2010 - 9 B 17.10 zu § 125 Abs. 2 Satz 3 VwGO; aA wohl Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, 12. Aufl 2017, SGG, § 158 RdNr 8) .
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2011 - 15 A 647/07

    Die Begründung eines Bebauungsplans ist nicht normativer Bestandteil der Satzung

    4. Oktober 2010 - 9 B 17.10 - und vom 2. März 2010 - 6 B 72.09 , NVwZ 2010, 845.
  • BVerwG, 14.04.2016 - 5 B 7.16

    Erneuter Sachvortrag nach Anhörung zur Entscheidung über beschleunigtes

    Indes folgt aus dem Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs auch in der Ausprägung, die er in § 130a Satz 2 i.V.m. § 125 Abs. 2 Satz 3 VwGO gefunden hat, keine Pflicht des Gerichts, den Beteiligten schon im Vorhinein die Gründe für die beabsichtigte Entscheidung in der Sache mitzuteilen (BVerwG, Beschluss vom 4. Oktober 2010 - 9 B 17.10 - juris m.w.N.).
  • BSG, 18.02.2019 - B 14 AS 99/18 B

    Statthaftigkeit einer Berufung

    Ein solcher Hinweis ist nur dann erforderlich, wenn eine Überraschungsentscheidung droht, weil das Gericht auf einen Gesichtspunkt abstellen will, mit dem nach dem Prozessverlauf nicht zu rechnen war (Groth in Krasney/Udsching, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, 7. Aufl 2016, VIII Kap, RdNr 75; Wolff-Dellen in Breitkreuz/Fichte, SGG , 2. Aufl 2014, § 158 RdNr 6; vgl auch BSG vom 30.8.2017 - B 14 AS 12/17 B - RdNr 4 zu § 153 Abs. 4 Satz 2 SGG sowie ferner BSG vom 19.12.2006 - B 7a AL 148/06 B; vgl auch BVerwG vom 4.10.2010 - 9 B 17/10 zu § 125 Abs. 2 Satz 3 VwGO , aA wohl Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, 12. Aufl 2017, SGG , § 158 RdNr 8).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2011 - 15 A 648/07

    Heranziehung des Klägers zu Erschließungsbeiträgen ist rechtmäßig; Heranziehung

    4. Oktober 2010 - 9 B 17.10 - und vom 2. März 2010 - 6 B 72.09 , NVwZ 2010, 845.
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