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   BVerwG, 04.10.2012 - 1 C 12.11   

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BVerwG, 04.10.2012 - 1 C 12.11 (https://dejure.org/2012,38096)
BVerwG, Entscheidung vom 04.10.2012 - 1 C 12.11 (https://dejure.org/2012,38096)
BVerwG, Entscheidung vom 04. Oktober 2012 - 1 C 12.11 (https://dejure.org/2012,38096)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    AufenthG § 14 Abs. 1 Nr. 2, § ... 23 Abs. 2, § 50 Abs. 1, § 51 Abs. 1 Nr. 6 und 7, Abs. 2 Satz 1, § 58 Abs. 2 Nr. 1, § 59 Abs. 1 Satz 1 und 4, § 101 Abs. 1 Satz 1 und 2, §§ 102, 103; HumHAG § 1 Abs. 1; Richtlinie 2008/115/EG Art. 11 Abs. 1
    Abschiebungsandrohung; Aufenthaltsbeendigung; Aufnahme; Aufnahmezusage; Ausreisefrist; Einreiseverbot; jüdische Emigranten aus der früheren Sowjetunion; Kontingentflüchtling; Rechtsstellung; Rückkehrentscheidung; Statuserwerb; unerlaubte Einreise; Vertrauensschutz

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    AufenthG § 14 Abs. 1 Nr. 2, § 23 Abs. 2, § 50 Abs. 1, § 51 Abs. 1 Nr. 6 und 7, Abs. 2 Satz 1
    Abschiebungsandrohung; Aufenthaltsbeendigung; Aufnahme; Aufnahmezusage; Ausreisefrist; Einreiseverbot; Kontingentflüchtling; Rechtsstellung; Rückkehrentscheidung; Statuserwerb; Vertrauensschutz; jüdische Emigranten aus der früheren Sowjetunion; unerlaubte Einreise

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 14 Abs 1 Nr 2 AufenthG 2004, § 23 Abs 2 AufenthG 2004, § 50 Abs 1 AufenthG 2004, § 51 Abs 1 Nr 6 AufenthG 2004, § 51 Abs 1 Nr 7 AufenthG 2004
    Rechtsstellung jüdischer Emigranten aus der ehemaligen Sowjetunion

  • Wolters Kluwer

    Genuss einer Rechtsstellung in entsprechender Anwendung des § 1 Abs. 1 HumHAG durch jüdische Emigranten seit Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 14 Abs. 1 Nr. 2, AufenthLG § 23 Abs. 2, Aufe... nthG § 50 Abs. 1, AufenthLG § 51 Abs. 1 Nr. 6, AufenthLG § 51 Abs. 1 Nr. 7, AufenthG § 51 Abs. 2 S. 1, AufenthG § 58 Abs. 2 Nr. 1, AufenthG § 59 Abs. 1 S. 1, AufenthG § 59 Abs. 1 S. 4, AufenthG § 101 Abs. 1 S. 1, AufenthG § 101 Abs. 1 S. 2, AufenthG § 102, AufenthG § 103, HumHG § 1 Abs. 1, RL 2008/115/EG Art. 11 Abs. 1
    Abschiebungsandrohung, Aufenthaltsbeendigung, aufenthaltsbeendende Maßnahmen, Aufnahme, Aufnahmezusage, Ausreisefrist, Einreiseverbot, jüdische Emigranten, jüdische Kontingentflüchtlinge, Juden, jüdische Emigranten aus der ehemaligen Sowjetunion, jüdische Emigranten aus ...

  • rewis.io

    Rechtsstellung jüdischer Emigranten aus der ehemaligen Sowjetunion

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FlüMaßnG § 1 Abs. 1
    Genuss einer Rechtsstellung in entsprechender Anwendung des § 1 Abs. 1 HumHAG durch jüdische Emigranten seit Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes

  • datenbank.nwb.de

    Rechtsstellung jüdischer Emigranten aus der ehemaligen Sowjetunion

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2013, 125
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 22.03.2012 - 1 C 3.11

    Abschiebungsandrohung; Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot;

    Auszug aus BVerwG, 04.10.2012 - 1 C 12.11
    Seit Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes genießen jüdische Emigranten aus der ehemaligen Sowjetunion keine Rechtsstellung in entsprechender Anwendung des § 1 Abs. 1 HumHAG (wie Urteil vom 22. März 2012 - BVerwG 1 C 3.11 - InfAuslR 2012, 261).

    Maßgeblich für die rechtliche Beurteilung der begehrten Statusfeststellung und der noch nicht vollzogenen Abschiebungsandrohung ist grundsätzlich die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung des Tatsachengerichts, hier also des Berufungsgerichts am 13. Juli 2011 (Urteil vom 22. März 2012 - BVerwG 1 C 3.11 - InfAuslR 2012, 261 Rn. 13 - zur Veröffentlichung in der Sammlung BVerwGE vorgesehen).

    Das hat der Senat in seinem Urteil vom 22. März 2012 - BVerwG 1 C 3.11 - (a.a.O. Rn. 18 ff.) näher ausgeführt; darauf wird Bezug genommen.

    1.2 Die Rechtsstellung in entsprechender Anwendung des § 1 Abs. 1 HumHAG, die die Klägerin als jüdische Emigrantin aus der ehemaligen Sowjetunion durch die Aufnahmezusage und die daraufhin mit einem Visum erfolgte Einreise in das Bundesgebiet erlangt hat (vgl. Urteil vom 22. März 2012 a.a.O. Rn. 22 ff.), ist mit dem Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes am 1. Januar 2005 erloschen.

    Der Senat hat sich in seinem Urteil vom 22. März 2012 (a.a.O. Rn. 29 ff.) bereits mit der Auffassung des Berufungsgerichts auseinandergesetzt und unter Rückgriff auf die Gesetzesmaterialien ausgeführt, dass der Gesetzgeber speziell im Hinblick auf die Aufnahme jüdischer Emigranten aus der ehemaligen Sowjetunion angesichts der bisher praktizierten entsprechenden Anwendung des Kontingentflüchtlingsgesetzes ein Bedürfnis für die Schaffung einer "sicheren Rechtsgrundlage" gesehen hat.

    Die darin liegende unechte Rückwirkung der Neuregelung ist mit Blick auf die bisherigen rechtlichen Unsicherheiten verfassungsrechtlich unbedenklich und verstößt auch nicht gegen den Grundsatz des Vertrauensschutzes (Urteil vom 22. März 2012 a.a.O. Rn. 32).

  • BVerwG, 11.01.2011 - 1 C 1.10

    Schengen-Visum; Besuchsvisum; kurzfristiger Aufenthalt; einheitliches Visum;

    Auszug aus BVerwG, 04.10.2012 - 1 C 12.11
    Rechtsänderungen während des Revisionsverfahrens sind allerdings zu beachten, wenn das Berufungsgericht - entschiede es anstelle des Bundesverwaltungsgerichts - sie zu berücksichtigen hätte (Urteil vom 11. Januar 2011 - BVerwG 1 C 1.10 - BVerwGE 138, 371 Rn. 10 m.w.N.).
  • BVerwG, 10.07.2012 - 1 C 19.11

    Antrag; Äquivalenzgrundsatz; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches

    Auszug aus BVerwG, 04.10.2012 - 1 C 12.11
    Die Frage, ob die Abschiebungsandrohung an den mittlerweile maßgeblichen Bestimmungen der Richtlinie 2008/115/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 - Rückführungsrichtlinie (ABl EU Nr. L 348 vom 24. Dezember 2008 S. 98) zu messen ist, kann im vorliegenden Fall offenbleiben (vgl. dazu Urteil vom 10. Juli 2012 - BVerwG 1 C 19.11 - juris Rn. 45 - zur Veröffentlichung in der Sammlung BVerwGE bestimmt).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.07.2011 - 11 S 1413/10

    Rechtswidrigkeit einer Ausreiseaufforderung und Abschiebungsandrohung gegenüber

    Auszug aus BVerwG, 04.10.2012 - 1 C 12.11
    Auf die Berufung der Klägerin hat der Verwaltungsgerichtshof mit Urteil vom 13. Juli 2011 die Entscheidung des Verwaltungsgerichts geändert und unter Aufhebung der entgegenstehenden Bescheide festgestellt, dass die Klägerin über eine Rechtsstellung in entsprechender Anwendung des § 1 Abs. 1 HumHAG verfügt (InfAuslR 2011, 383).
  • BVerwG, 15.01.2013 - 1 C 7.12

    Niederlassungserlaubnis; wohnsitzbeschränkende Auflage; Wohnsitzauflage; jüdische

    Jüdische Zuwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion wurden aufgrund des Beschlusses der Ministerpräsidentenkonferenz (Besprechung des Bundeskanzlers mit den Regierungschefs der Länder) vom 9. Januar 1991 und der darauf aufbauenden Aufnahmepraxis nicht als verfolgte oder durch ein Flüchtlingsschicksal gekennzeichnete Gruppe, sondern im Bewusstsein der historischen Verantwortung der Bundesrepublik Deutschland für die Verbrechen des Nationalsozialismus zur Erhaltung der Lebensfähigkeit jüdischer Gemeinden in Deutschland und zur Revitalisierung des jüdischen Elements im deutschen Kultur- und Geistesleben aufgenommen (Urteile vom 22. März 2012 - BVerwG 1 C 3.11 - BVerwGE 142, 179 Rn. 18 ff. und vom 4. Oktober 2012 - BVerwG 1 C 12.11 - juris Rn. 12).

    Aus den Übergangsregelungen des Aufenthaltsgesetzes ergibt sich, dass der Gesetzgeber mit der Neuregelung des § 23 Abs. 2 AufenthG die zukünftige Rechtsstellung auch der vor dem 1. Januar 2005 aufgenommenen jüdischen Zuwanderer abschließend neu geregelt, von den sich aus der Genfer Flüchtlingskonvention ergebenden Rechtsfolgen abgekoppelt und rein aufenthaltsrechtlich ausgestaltet hat (Urteile vom 22. März 2012 a.a.O. Rn. 27 ff. und vom 4. Oktober 2012 a.a.O Rn. 13).

  • BVerwG, 25.03.2015 - 1 C 19.14

    Abschiebungsandrohung; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches

    Unerheblich ist, ob sich der Kläger dieses Umstands bewusst war oder nicht (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 4. Oktober 2012 - 1 C 12.11 - InfAuslR 2013, 93 Rn. 16).

    Mit dem Gebot einer nach Tagen zu bestimmenden Ausreisefrist ist eine datumsmäßige Fixierung jedenfalls dann zu vereinbaren, wenn die Ausreisepflicht - wie hier - kraft Gesetzes vollziehbar ist (BVerwG, Urteil vom 4. Oktober 2012 - 1 C 12.11 - InfAuslR 2013, 93 Rn. 17).

  • BVerwG, 07.12.2011 - 1 C 15.11

    Abschiebungsandrohung; Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot;

    Dies hat der Senat in seinen den Beteiligten bekannten Urteilen vom 22. März 2012 - BVerwG 1 C 3.11 - (a.a.O. Rn. 17 ff.) und vom 4. Oktober 2012 - BVerwG 1 C 12.11 (Rn. 12) - näher ausgeführt; hierauf wird Bezug genommen.

    Die in dieser Einwirkung auf einen noch fortdauernden und damit nicht abgeschlossenen Sachverhalt liegende unechte Rückwirkung ist nicht zu beanstanden, da sie u.a. der Beseitigung der aus der entsprechenden Anwendung des Kontingentflüchtlingsgesetzes sich ergebenden Rechtsunsicherheit diente (Urteile vom 22. März 2012 a.a.O. Rn. 17 ff., und vom 4. Oktober 2012 a.a.O. Rn. 13 f.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.07.2014 - 7 B 40.13

    Abschiebungsandrohung; gesetzliche Ausreisepflicht; Assoziationsrecht EWG-Türkei;

    Dabei ist unerheblich, ob sich der Kläger dieses Umstands bewusst war oder nicht (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Oktober 2012 - 1 C 12.11 - juris Rn. 16).

    Mit dem Gebot einer nach Tagen zu bestimmenden Ausreisepflicht ist eine datumsmäßige Fixierung jedenfalls dann zu vereinbaren, wenn die Ausreisepflicht - wie hier - kraft Gesetzes vollziehbar ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Oktober 2012, a.a.O., Rn. 18).

    Denn das Fehlen einer eventuell notwendigen und von der Ausländerbehörde bislang nicht nachgeholten Befristungsentscheidung würde jedenfalls nicht zur Rechtswidrigkeit der Abschiebungsandrohung führen, weil nicht bereits die Androhung, sondern erst die Durchführung der Abschiebung nach den Regelungen des Aufenthaltsgesetzes (§ 11 Abs. 1 Satz 1 AufenthG) das Einreiseverbot auslöst (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Oktober 2012 - 1 C 12.11 - juris Rn. 18).

  • VGH Baden-Württemberg, 19.12.2012 - 11 S 2303/12

    Abschiebung eines abgelehnten Asylbewerbers; Anwendbarkeit der

    5 1. Der Senat hat bereits mehrfach entschieden, dass nach nationalem Recht die Abschiebungsandrohung gemäß § 59 AufenthG die Rückkehrentscheidung im Sinne des Art. 3 Nr. 4 Richtlinie 2008/115/EG vom 16.12.2008 über gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger (ABl. L 348 vom 24.12.2008, S. 98) - RFRL - ist und nicht etwa die Ausweisung oder ein sonstiger die Legalität des Aufenthalts beendender Verwaltungsakt (vgl. im Einzelnen Urteile vom 10.02.2012 - 11 S 1361/11 - NVwZ-RR 2012, 492 und vom 07.12.2011 - 11 S 897/11 - NVwZ-RR 2012, 412; das Bundesverwaltungsgericht hat in seinen Urteilen vom 04.10.2012 - 1 C 12.11 -juris Rn. 18 und vom 07.10.2012 - 1 C 19.11 - juris Rn 45 diese Frage offen gelassen).

    Im Zeitpunkt ihres Erlasses besteht kein Bedürfnis für eine Festsetzung der zeitlichen Dauer eines solchen Verbots (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 04.10.2012 -1 C 12.11 -juris Rn. 18), denn reist der Ausländer nach einer Abschiebungsandrohung freiwillig aus, entsteht keine Sperrwirkung.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat - anders als der Senat (vgl. Urteile vom 16.05.2012 - 11 S 2328/11 - juris Rn. 147 und vom 16.04.2012 - 1 C 4/12 - juris Rn. 49 ff.) - die Frage der Geltung der Rückführungsrichtlinie für Abschiebungsandrohungen, die vor Ablauf der Umsetzungsfrist für die Richtlinie am 24.12.2010 erlassen worden sind, zunächst verneint (Urteile vom 14.02.2012 - 1 C.11 - InfAuslR 2012, 255 Rn. 35 und vom 22.03.2012 - 1 C 3.11 - juris Rn. 15), zuletzt jedoch offen gelassenen (Urteile vom 10.07.2012 - 1 C 19.11 - juris Rn. 45 - m.w.N. und vom 04.10.2012 - 1 C 12.11 - juris Rn. 18).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.03.2014 - 12 S 113.13

    Anschlussbeschwerde; Rückführungsrichtlinie; Einreiseverbot; Befristung;

    Denn eine unmittelbare Anwendung der Richtlinie zulasten des Ausländers scheidet aus (BVerwG, Urteil vom 4. Oktober 2012 - BVerwG 1 C 12.11 - InfAuslR 2013, 93, hier zit. n. juris Rn. 18; Funke-Kaiser, in: GK-AufenthG, Stand 3/2013, § 59 Rn. 285; zur unmittelbaren Wirkung der RL 2008/115/EG zugunsten des Ausländers vgl. EuGH, Urteil vom 28. April 2011 - Rs. C-61/11 PPU - InfAuslR 2011, 320, hier zit. n. juris Rn. 46 f.; allg. zur einseitig vertikalen Wirkung von EU-Richtlinien etwa Herrmann/Michl, JuS 2009, 1065, 1066 m. w. N. zur Rspr. des EuGH).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.11.2013 - A 10 S 2362/13

    Befristung einer Ausreiseentscheidung

    Denn eine Abschiebungsandrohung löst nach den Regeln des Aufenthaltsgesetzes kein Einreiseverbot aus, so dass im Zeitpunkt ihres Erlasses kein Bedürfnis für eine Festsetzung der zeitlichen Dauer eines solchen Verbots besteht (vgl. BVerwG, Urteil vom 04.10.2012 - 1 C 12.11 - NVwZ-RR 2013, 125).
  • VGH Bayern, 29.04.2021 - 19 ZB 21.488

    Ohne Therapie kein Wegfall der Wiederholungsgefahr bei auf Suchterkrankung

    Die Rechtstellung der - wie der Kläger - vor dem 1. Januar 2005 aufgenommenen jüdischen Emigranten aus der ehemaligen Sowjetunion ist darüber hinaus in der Weise höchstrichterlich geklärt, dass deren Kontingentflüchtlingsstatus über den 1. Januar 2005 hinaus nicht fortbesteht (BVerwG, U.v. 4.10.2012 - 1 C 12/11 - juris Rn. 13 f.).
  • VGH Bayern, 06.08.2014 - 19 CS 14.968

    Jüdischer Emigrant; Erlöschen des Aufenthaltstitels durch Auslandsaufenthalt

    Jüdische Emigranten aus der ehemaligen Sowjetunion wurden aufgrund des Beschlusses der Ministerkonferenz vom 9. Januar 1991 nicht als verfolgte oder durch ein Flüchtlingsschicksal gekennzeichnete Gruppe aufgenommen (BVerwG, U.v. 22.3.2012 - 1 C 3.11, U.v. 4.10.2012 - 1 C 12.11, U.v. 11.12.2012 - 1 C 15/11 - jeweils juris).
  • VG Frankfurt/Oder, 13.01.2022 - 3 L 251/21
    Das ergibt sich aus dem vom Antragsgegner in der Begründung der Ausreiseaufforderung gewählten Begriff der "Ausreisefrist", der üblicherweise mit einer Regelung nach § 59 Abs. 1 S. 1 AufenthG verbunden ist (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 04. Oktober 2012 - 1 C 12/11 -, juris Rn. 17).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.09.2014 - 12 S 55.14

    Unterbrechung der Ausreisefrist aufgrund des Entfallens der Vollziehbarkeit der

  • VG Berlin, 22.10.2014 - 19 L 213.14

    Rechtmäßigkeit einer Abschiebungsandrohung

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