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   BVerwG, 04.11.1966 - IV C 65.65   

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https://dejure.org/1966,331
BVerwG, 04.11.1966 - IV C 65.65 (https://dejure.org/1966,331)
BVerwG, Entscheidung vom 04.11.1966 - IV C 65.65 (https://dejure.org/1966,331)
BVerwG, Entscheidung vom 04. November 1966 - IV C 65.65 (https://dejure.org/1966,331)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • ArgeLandentwicklung

    Augenscheinseinnahme; Beweiserhebung durch das Flurbereinigungsgericht; Flurbereinigungsgericht; Ortsbesichtigung

    Enthalten in der kostenlosen behördlichen Rechtsprechungsdatenbank RzF, welche zunächst heruntergeladen und installiert werden muß.

  • Wolters Kluwer

    Besetzung des Flurbereinigungsgerichts bei Ortsbesichtigungen - Beauftragung einer Mehrzahl von Mitgliedern eines Gerichts - Zweckmäßigkeit der Durchführung einer Beweisaufnahme durch das Mitglied eines Gerichts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 25, 251
  • NJW 1967, 995
  • MDR 1967, 333
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 20.07.1963 - I B 88.63

    Ausschluss mehrerer Parzellen aus einem Flurbereinigungsverfahren

    Auszug aus BVerwG, 04.11.1966 - IV C 65.65
    Der Senat weicht damit von dem Beschluß des früher in Flurbereinigungssachen zuständig gewesenen I. Senats vom 20. Juli 1963 - BVerwG I B 88.63 - ab.

    - Das beklagte Land bittet, der Revision den Erfolg zu versagen und meint, die zur Zulassung führende Frage, ob allein der Vorsitzende und zwei Beisitzer eines Flurbereinigungsgerichts eine Ortsbesichtigung vornehmen dürfen, sei schon im Einblick auf den Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Juli 1963 (RdL 1963, 278) zu bejahen.

    Der erkennende Senat kann sich daher nicht der Ansicht des früher in Flurbereinigungssachen zuständig gewesenen I. Senats des Bundesverwaltungsgerichts im Beschluß vom 20. Juli 1963 - BVerwG I B 88.63 - (RdL 1963, 278) anschließen, daß eine Ortsbesichtigung durch den Vorsitzenden des Flurbereinigungsgerichts gemeinsam mit einem beauftragten Richter nicht zu beanstanden sei.

  • BGH, 27.04.1960 - IV ZR 100/59

    Tatsachengrundlage für die Entscheidung des Gerichts

    Auszug aus BVerwG, 04.11.1966 - IV C 65.65
    Im Sinne der Auffassung des erkennenden Senats hat - allerdings in anderem Zusammenhang - das Oberverwaltungsgericht Hamburg in seiner Entscheidung vom 24. September 1959 (veröffentlicht in MDR 1960, 706) und das Oberverwaltungsgericht Lüneburg in der Entscheidung vom 11. September 1963 (veröffentlicht in DVBl. 1964, 403) Stellung genommen (vgl. auch Eyermann-Fröhler, VwGO, 4. Aufl. 1965, RdNr. 1 zu § 96; Redeker-v. Oertzen, VwGO, Erl. Nr. 2 zu § 96; andere Ansicht: Schunck-de Clerck, VwGO, 1961, Anm. 3 b zu § 96; Koehler, VwGO, § 96, Anm. V 6; Wieczorek, ZPO, Anm. B II a 1 zu § 355 ZPO; vgl. auch zum Grundsatz der Gleichwertigkeit richterlicher Stimmen BGHZ 32, 233 [238] unter Bezugnahme auf Brüggemann, JZ 52, 173 und Stein-Jonas-Schönke, ZPO, 18. Aufl., § 355, Anm. II 2).
  • BVerwG, 06.09.1968 - IV C 12.66

    Bindungswirkung einer Bodenverkehrsgenehmigung

    Für das weitere Verfahren vor dem Berufungsgericht ist darüber hinaus vorsorglich noch darauf hinzuweisen, daß eine Augenscheinseinnahme durch zwei Richter des Senats §.96 Abs. 2 VwGO widerspricht (vgl. Urteil vom 4. November 1966 - BVerwG IV C 65.65 - in BVerwGE 25, 251 [253 ff.]).
  • BVerwG, 17.11.1972 - IV C 41.68

    Verstoß gegen den prozessrechtlichen Grundsatz der Unmittelbarkeit der

    Daß diese Form der Augenscheinseinnahme Verfahrensfehlerhaft ist, hat der Senat in seinem Urteil vom 4. November 1966 - BVerwG IV C 65.65 - (BVerwGE 25, 251 ff.) für ein Flurbereinigungsverfahren unter Aufgabe der insoweit großzügigeren Rechtsprechung des I. Senats (vgl. Beschluß vom 20. Juli 1963 - BVerwG I B 88.63 - [NJW 1963, 2043]) entschieden.
  • BVerwG, 29.04.1982 - 5 C 81.80

    Nutzungsausfallentschädigung für ein zum Ausbau eines Gewässers in Anspruch

    Es bedarf deshalb keiner Entscheidung, ob an einem Termin, der lediglich der Erörterung der Streitsache und nicht etwa der Verhandlung und der Ermittlung des Sachverhalts dient (vgl. dazu BVerwGE 25, 251), außer dem beauftragten Richter auch weitere Mitglieder des Gerichts mitwirken dürfen (so Kopp, VwGO, 5. Aufl. 1981, Rdnr. 5 zu § 87).
  • BVerwG, 29.04.1982 - 5 C 82.80

    Anforderungen an die Rechtswirksamkeit eines Prozessvergleichs - Auslegung eines

    Es bedarf daher keiner Entscheidung, ob in einem Termin, der lediglich der Erörterung der Sach- und Rechtslage, und nicht etwa der Beweisaufnahme dient (vgl. dazu BVerwGE 25, 251), außer dem beauftragten Richter auch weitere Mitglieder des Gerichts mitwirken dürfen (so Kopp, VwGO, 5. Aufl. 1981, Rdnr. 5 zu § 87).
  • BVerwG, 18.12.1985 - 5 B 12.85

    Revisionszulassung wegen einer Augenscheinseinnahme ohne Beweisanordnung -

    Mit den verfahrensrechtlichen Erfordernissen, die sich daraus ergeben, ist es nicht vereinbar, daß das Flurbereinigungsgericht die genannte - in der Niederschrift vom 28. August 1984 als Ortstermin bezeichnete - Augenscheinseinnahme nicht durch den vollbesetzten Senat und auch nicht allein durch den Berichterstatter, sondern durch diesen und einen weiteren (ehrenamtlichen) Richter vorgenommen hat (vgl. BVerwGE 25, 251 [BVerwG 04.11.1966 - IV C 65/65]; 41, 174 [BVerwG 16.11.1967 - V C 3/72]).
  • BVerwG, 12.08.1967 - IV B 252.65

    Heilung eines Verfahrensmangels durch die unterlasssene Rüge in der nächsten

    Der beschließende Senat hat mit dem für die Veröffentlichung vorgesehenen Urteil vom 4. November 1966 - BVerwG IV C 65.65 - für das flurgerichtliche Verfahren eine solche Verfahrensweise für unzulässig erklärt; das dort zu § 143 FlurbG Gesagte gilt in gleicher Weise für § 96 Abs. 2 VwGO.
  • VGH Bayern, 16.08.1973 - 206 VII 68
    und 8.4.1971 waren eine Beweisaufnahme (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 4.11.1966 - IV C 65.65 - BVerwGE 25, 251 ff.).
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