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   BVerwG, 04.11.1968 - Gr. Sen. 1.67, Gr. Sen. 2.67   

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BVerwG, 04.11.1968 - Gr. Sen. 1.67, Gr. Sen. 2.67 (https://dejure.org/1968,200)
BVerwG, Entscheidung vom 04.11.1968 - Gr. Sen. 1.67, Gr. Sen. 2.67 (https://dejure.org/1968,200)
BVerwG, Entscheidung vom 04. November 1968 - Gr. Sen. 1.67, Gr. Sen. 2.67 (https://dejure.org/1968,200)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Umfang des Bestehens des Vertretungserfordernisses nach § 67 Abs. 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) für einen Vertreter des öffentlichen Interesses beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen - Auslegung der nordrhein-westfälischen Verordnung über die ...

  • Wolters Kluwer

    Freistellung vom Anwaltszwang; Klage eines Vertreters des öffentlichen Interesses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BVerwGE 31, 5
  • NJW 1969, 249
  • DÖV 1969, 251
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 14.05.1969 - IV C 19.68

    Zulässigkeit von Fischerhütten im Außenbereich

    Gegen die Zulässigkeit der Revision des Vertreters des öffentlichen Interesses bestehen entgegen der vom Kläger vertretenen Auffassung keine Bedenken (vgl. dazu den Beschluß des Großen Senats vom 4. November 1968 - BVerwG Gr. Sen. 1 und 2.67 - [DÖV 1969, 251]).
  • BVerwG, 11.03.1983 - 9 B 2597.82

    Voraussetzungen für die Anerkennung als Asylberechtigter - Zulässigkeit und

    Im Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht unterliegt er dabei nicht dem Vertretungserfordernis nach § 67 Abs. 1 VwGO (BVerwGE 31, 5).
  • BVerwG, 06.06.1989 - 7 NB 4.88

    Prozessvertretung - Übertragung - Normenkontrollantrag

    Denn die Landesanwaltschaft nimmt die Funktion des Vertreters des öffentlichen Interesses nur in denjenigen Verfahren wahr, in denen sie nicht als Prozeßvertreter des Landes auftritt (BVerwGE 31, 5 ; 36, 188 ; 74, 19 ).

    Der Bundesgesetzgeber hat den Ländern die organisatorische Ausgestaltung der Einrichtung des Vertreters des öffentlichen Interesses nicht vorgeschrieben (BVerwGE 31, 5 ).

  • BVerwG, 09.08.1994 - 7 C 44.93

    Atomverfahren - Teilgenehmigung - Genehmigungsbehörde - Umbaueines

    Außerdem liefe eine aus der Rechtsmittelbefugnis resultierende Rolle des Oberbundesanwalts als Streithelfer der Verwaltung oder eines anderen Beteiligten seiner eher beratenden, der Objektivität verpflichteten und nicht vom Interesse einer Partei geleiteten Funktion als "unbeteiligter Mittler" (Kopp, VwGO, 9. Aufl. 1992, § 35 Rn. 1; vgl. auch Beschluß des Großen Senats vom 4. November 1968 - BVerwGE 31, 5 (7); Neis, DVBl 1968, 229 (231), 861 (864)) zuwider.
  • BVerwG, 02.03.1971 - I C 37.69

    Zulässigkeit des Erlasses von Bestimmungen über die Verpflichtung von

    Die Revision des Vertreters des öffentlichen Interesses beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen ist zulässig (BVerwGE 31, 5), jedoch nicht begründet.
  • OVG Thüringen, 20.07.1998 - 2 KO 143/97

    Finanzausgleich; Finanzausgleich; Kreisumlage; Ausgleichsaufgaben;

    Zwar ist davon auszugehen, daß die Landesanwaltschaft nicht gleichzeitig in einem Verfahren sowohl als Vertreterin des öffentlichen Interesses als auch als Prozeßvertreterin auftreten kann (vgl. dazu BVerwG, Beschluß des Großen Senats vom 4.11.1968 - BVerwGE 31, 5, 12 f.; Urteil vom 28.10.1970 - BVerwGE 36, 188, 191 f.).
  • BVerwG, 09.08.1994 - 7 C 45.93

    Verletzung der Rechte eines nach Abschluss eines atomrechtlichen

    Außerdem liefe eine aus der Rechtsmittelbefugnis resultierende Rolle des Oberbundesanwalts als Streithelfer der Verwaltung oder eines anderen Beteiligten seiner eher beratenden, der Objektivität verpflichteten und nicht vom Interesse einer Partei geleiteten Funktion als "unbeteiligter Mittler" (Kopp, VwGO, 9. Aufl. 1992, § 35 Rdnr. 1; vgl. auch Beschluß des Großen Senats vom 4. November 1968 - BVerwG Gr.Sen. 1 und 2.67 -, BVerwGE 31, 5 ; Neis, DVBl 1968, 229 , 861 ) zuwider.
  • OVG Thüringen, 11.12.2001 - 2 KO 140/97

    Finanzausgleich; Finanzausgleich; Kreisumlage; Landrat; Eilentscheidungsrecht;

    Zwar ist davon auszugehen, daß die Landesanwaltschaft nicht gleichzeitig in einem Verfahren sowohl als Vertreterin des öffentlichen Interesses als auch als Prozeßvertreterin auftreten kann (vgl. dazu BVerwG, Beschluß des Großen Senats vom 4.11.1968 - BVerwGE 31, 5, 12 f.; Urteil vom 28.10.1970 - BVerwGE 36, 188, 191 f.).
  • OVG Thüringen, 16.10.2001 - 2 KO 141/97

    Finanzausgleich; Finanzausgleich; Kreisumlage; Fehlerquote; Schulumlage;

    Zwar ist davon auszugehen, dass die Landesanwaltschaft nicht gleichzeitig in einem Verfahren sowohl als Vertreterin des öffentlichen Interesses als auch als Prozeßvertreterin auftreten kann (vgl. dazu BVerwG, Beschluß des Großen Senats vom 4.11.1968 - BVerwGE 31, 5, 12 f.; Urteil vom 28.10.1970 - BVerwGE 36, 188, 191 f.).
  • BVerwG, 28.10.1970 - VI C 129.67

    Rechtsmittel

    Der Große Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat in BVerwGE 31, 5 dargelegt, daß dem Oberbundesanwalt beim Bundesverwaltungsgericht und dem Vertreter des öffentlichen Interesses bei dem Oberverwaltungsgericht und bei dem Verwaltungsgericht die Aufgabe gemeinsam ist, sich an dem Verfahren zur Wahrung des öffentlichen, von dem Interessenstandpunkt der Parteien und des Beigeladenen losgelösten Interesses zu beteiligen (BVerwGE 31, 5 [7]; ähnlich schon BVerwGE 16, 205 [BVerwG 10.07.1963 - VI C 91/60] [207]), und daß ein Staatsorgan die Funktion des Vertreters des öffentlichen Interesses nur in den Verfahren wahrnehmen kann, in denen es nicht die Funktion eines Prozeßvertreters des Landes oder einer Landesbehörde ausübt (BVerwGE 31, 5 [12]).
  • BVerwG, 22.02.1985 - 9 C 95.84

    Anerkennung als Asylberechtigter - Bedrohung mit politischer Verfolgung -

  • BVerwG, 14.05.1970 - III C 196.67

    Beginn des Vertreibungsjahres als letzter Feststellungszeitpunkt -

  • BVerwG, 09.08.1994 - 7 C 46.93

    Prüfung von atomrechtlichen Genehmigungen oder Teilgenehmigungen -

  • BVerwG, 05.03.1982 - 4 B 185.81

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anfechtung eines

  • BVerwG, 28.02.1969 - VII C 22.67

    Erhebung von Gebühren durch die Gemeinden für Vollstreckungsmaßnahmen zur

  • BVerwG, 24.11.1978 - 6 B 74.78

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 07.08.1979 - 4 B 101.79

    Postulationsfähigkeit der Landesanwaltschaft Bayern als Vertreterin des

  • BVerwG, 24.11.1978 - 6 B 77.78
  • BVerwG, 24.11.1978 - 6 B 75.78
  • BVerwG, 21.11.1978 - 6 B 76.78

    Nichtzulassungsbeschwerde unter dem Aspekt eines Vertretungserfordernisses -

  • VGH Bayern, 03.12.2008 - 15 N 04.3176

    Normenkontrollverfahren; Restitutionsklage; Klagefrist

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