Rechtsprechung
BVerwG, 04.11.1997 - 9 C 34.96 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- VN-Flüchtlingsbehörde (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Kein Asyl für Bürgerkriegsflüchtlinge aus Afghanistan
- Max-Planck-Institut (Kurzinformation)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Staatsähnliche Organisationen - Anforderungsvoraussetzungen
Verfahrensgang
- VG Kassel, 18.10.1995 - 3 E 13/94
- VGH Hessen, 08.07.1996 - 13 UE 962/96
- VG Koblenz, 19.08.1996 - 8 K 1446/96
- VG Koblenz, 19.08.1996 - 8 K 1447/96
- OVG Rheinland-Pfalz, 23.07.1997 - 11 A 10570/97
- BVerwG, 04.11.1997 - 9 C 34.96
- BVerwG, 19.05.1998 - 9 C 5.98
- BVerfG, 10.08.2000 - 2 BvR 260/98
- BVerwG, 20.02.2001 - 9 C 20.00
- BVerwG, 20.02.2001 - 9 C 21.00
Papierfundstellen
- BVerwGE 105, 306
- NVwZ 1998, 750
- DVBl 1998, 280
Wird zitiert von ... (120) Neu Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 06.08.1996 - 9 C 172.95
Keine Asylberechtigung von Muslimen aus Bosnien-Herzogowina
Auszug aus BVerwG, 04.11.1997 - 9 C 34.96
»Zu den Anforderungen an staatsähnliche Organisationen (hier: in Afghanistan; Fortführung von BVerwGE 101, 328 und Urteil vom 15. April 1997 - BVerwG 9 C 15.96 - NVwZ, 1131 [zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt]).«.Ein Asylanspruch nach Art. 16 a GG und ein Anspruch auf Abschiebungsschutz nach § 51 Abs. 1 AuslG bestehen nur, wenn der Ausländer von politischer, d.h. staatlicher oder quasistaatlicher Verfolgung bedroht ist (vgl. zuletzt die Urteile vom 6. August 1996 - BVerwG 9 C 172.95 - BVerwGE 101, 328 und vom 15. April 1997 - BVerwG 9 C 15.96 - InfAuslR 1997, 379, zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehen).
Die tatsächliche Grundlage einer derartigen Annahme wäre nämlich - wie mit den Beteiligten in der Revisionsverhandlung erörtert - jedenfalls nach dem Erlaß des Berufungsurteils mit der Eroberung Kabuls durch die Taliban Ende September 1996 entfallen (zur Berücksichtigung derartiger allgemeinkundiger Tatsachen vgl. zuletzt das Urteil vom 6. August 1996 - BVerwG 9 C 172.95 - a.a.O. S. 340 m.w.N.).
Insoweit stimmt das Berufungsurteil nicht mit den bundesrechtlichen Anforderungen an staatsähnliche Organisationen überein, wie sie der Senat zuletzt - zeitlich nach der hier angegriffenen Entscheidung und deshalb vom Berufungsgericht noch nicht berücksichtigt - in den bereits zitierten Urteilen vom 6. August 1996 - BVerwG 9 C 172.95 - und vom 15. April 1997 - BVerwG 9 C 15.96 - a.a.O. näher bestimmt und umschrieben hat.
Damit ist nur zu rechnen, wenn die Bürgerkriegsparteien nicht mehr unter Einsatz militärischer Mittel mit der Absicht, den Gegner zu vernichten, und mit Aussicht auf Erfolg um die Macht im ganzen Bürgerkriegsgebiet kämpfen, die Fronten also über längere Zeit hinweg stabil sind und allenfalls in Randbereichen noch gekämpft wird, im übrigen aber eine dauerhafte nichtmilitärische Lösung zu erwarten ist (vgl. hierzu etwa die Ausführungen zum Bürgerkrieg in Bosnien im Urteil des Senats vom 6. August 1996 - BVerwG 9 C 172.95 - aaO).
- BVerwG, 15.04.1997 - 9 C 15.96
Asyl und Abschiebungsschutz für Bürgerkriegsflüchtlinge aus Somalia?
Auszug aus BVerwG, 04.11.1997 - 9 C 34.96
»Zu den Anforderungen an staatsähnliche Organisationen (hier: in Afghanistan; Fortführung von BVerwGE 101, 328 und Urteil vom 15. April 1997 - BVerwG 9 C 15.96 - NVwZ, 1131 [zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt]).«.Ein Asylanspruch nach Art. 16 a GG und ein Anspruch auf Abschiebungsschutz nach § 51 Abs. 1 AuslG bestehen nur, wenn der Ausländer von politischer, d.h. staatlicher oder quasistaatlicher Verfolgung bedroht ist (vgl. zuletzt die Urteile vom 6. August 1996 - BVerwG 9 C 172.95 - BVerwGE 101, 328 und vom 15. April 1997 - BVerwG 9 C 15.96 - InfAuslR 1997, 379, zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehen).
Diesem auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gestützten Ansatz ist, wie der Senat zu früheren Entscheidungen des Berufungsgerichts ausgeführt hat (vgl. Urteil vom 15. April 1997 - BVerwG 9 C 15.96 - aaO), zwar mit der weiteren Überlegung zuzustimmen, daß eine zu politischer Verfolgung fähige staatsähnliche Herrschaftsmacht mehr voraussetzt als die Fähigkeit zu bloßer physischer Machtausübung mit Waffengewalt.
Insoweit stimmt das Berufungsurteil nicht mit den bundesrechtlichen Anforderungen an staatsähnliche Organisationen überein, wie sie der Senat zuletzt - zeitlich nach der hier angegriffenen Entscheidung und deshalb vom Berufungsgericht noch nicht berücksichtigt - in den bereits zitierten Urteilen vom 6. August 1996 - BVerwG 9 C 172.95 - und vom 15. April 1997 - BVerwG 9 C 15.96 - a.a.O. näher bestimmt und umschrieben hat.
- BVerwG, 15.04.1997 - 9 C 38.96
Gefahrenquelle und Staatlichkeit der Mißhandlung bei Art. 3 EMRK - …
Auszug aus BVerwG, 04.11.1997 - 9 C 34.96
Ebenso kommt ein Abschiebungshindernis nach § 53 Abs. 4 AuslG i.V.m. Art. 3 EMRK nur dann in Betracht, wenn dem Ausländer im Zielland der angedrohten Abschiebung eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung durch einen Staat oder eine staatsähnliche Organisation droht (vgl. zuletzt die Urteile des Senats vom 2. September 1997 - BVerwG 9 C 40.96 -, vom 15. April 1997 - BVerwG 9 C 38.96 - NVwZ 1997, 1127 = InfAuslR 97, 341 [jeweils zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehen] und vom 17. Oktober 1995 - BVerwG 9 C 15.95 - BVerwGE 99, 331 ).Dabei sind die Effektivität und die Stabilität regionaler Herrschaftsorganisationen in einem noch andauernden Bürgerkrieg besonders vorsichtig zu bewerten (vgl. das Urteil vom 15. April 1997 aaO).
- BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 15.95
Abschiebungshindernis - Menschenrechte - Gefährdung - Naturkatastrophen - …
Auszug aus BVerwG, 04.11.1997 - 9 C 34.96
Ebenso kommt ein Abschiebungshindernis nach § 53 Abs. 4 AuslG i.V.m. Art. 3 EMRK nur dann in Betracht, wenn dem Ausländer im Zielland der angedrohten Abschiebung eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung durch einen Staat oder eine staatsähnliche Organisation droht (vgl. zuletzt die Urteile des Senats vom 2. September 1997 - BVerwG 9 C 40.96 -, vom 15. April 1997 - BVerwG 9 C 38.96 - NVwZ 1997, 1127 = InfAuslR 97, 341 [jeweils zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehen] und vom 17. Oktober 1995 - BVerwG 9 C 15.95 - BVerwGE 99, 331 ). - BVerwG, 15.04.1997 - 9 C 19.96
Objektive Klagehäufung - Hilfsantrag - Zulassungsberufung - Abschiebungsandrohung …
Auszug aus BVerwG, 04.11.1997 - 9 C 34.96
Auf den im Rechtsschutzbegehren des Klägers enthaltenen weiteren Hilfsantrag (vgl. das Urteil des Senats vom 15. April 1997 - BVerwG 9 C 19.96 - NVwZ 1997, 1132 = InfAuslR 1997, 420; zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt) ist die Beklagte zur Feststellung der tatbestandlichen Voraussetzungen des § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG zu verpflichten. - BVerwG, 02.09.1997 - 9 C 40.96
Gefahrenquelle und Staatlichkeit der Mißhandlung nach Art. 3 EMRK; …
Auszug aus BVerwG, 04.11.1997 - 9 C 34.96
Ebenso kommt ein Abschiebungshindernis nach § 53 Abs. 4 AuslG i.V.m. Art. 3 EMRK nur dann in Betracht, wenn dem Ausländer im Zielland der angedrohten Abschiebung eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung durch einen Staat oder eine staatsähnliche Organisation droht (vgl. zuletzt die Urteile des Senats vom 2. September 1997 - BVerwG 9 C 40.96 -, vom 15. April 1997 - BVerwG 9 C 38.96 - NVwZ 1997, 1127 = InfAuslR 97, 341 [jeweils zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehen] und vom 17. Oktober 1995 - BVerwG 9 C 15.95 - BVerwGE 99, 331 ). - BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 9.95
Abschiebungsschutz für Flüchtlinge
Auszug aus BVerwG, 04.11.1997 - 9 C 34.96
Dabei handelt es sich auch nicht um eine allgemeine, der ganzen Bevölkerung oder bestimmten Bevölkerungsgruppen in Afghanistan etwa infolge des Bürgerkriegs drohende Gefahr i. S. von § 53 Abs. 6 Satz 2 AuslG , sondern um eine den Kläger - namentlich wegen seiner herausgehobenen Stellung und Funktion als Kampfpilot - als Einzelperson konkret treffende Leibes- und Lebensgefahr (zur Abgrenzung vgl. das Urteil des Senats vom 17. Oktober 1995 - BVerwG 9 C 9.95 - BVerwGE 99, 324 ).
- BVerfG, 10.08.2000 - 2 BvR 260/98
Überspannung der Anforderungen an das Vorliegen politischer Verfolgung iSv GG Art …
das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. November 1997 - BVerwG 9 C 34.96 -.Die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. November 1997 - BVerwG 9 C 34.96 - und vom 19. Mai 1998 - BVerwG 9 C 5.98 - verletzen die Beschwerdeführer in ihrem Grundrecht aus Artikel 16a Absatz 1 Grundgesetz.
Sie werden - mit Ausnahme der Entscheidung zu § 53 Absatz 6 Satz 1 Ausländergesetz im Urteil vom 4. November 1997 (BVerwG 9 C 34.96) - aufgehoben.
Das Bundesverwaltungsgericht stellte mit seinen nun angegriffenen Urteilen (Beschwerdeführer zu 1.: BVerwGE 105, 306;… Beschwerdeführer zu 2.: Buchholz 402.25, § 1 AsylVfG Nr. 198, S. 143) die erstinstanzlichen, klageabweisenden Urteile zu Art. 16a Abs. 1 GG und § 51 Abs. 1 AuslG wieder her; im Verfahren des Beschwerdeführers zu 1. wies es ferner die Klage auf Feststellung eines Abschiebungshindernisses nach § 53 Abs. 4 AuslG ab, verpflichtete aber zur Feststellung, dass beim Beschwerdeführer die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG hinsichtlich Afghanistan vorliegen.
Deshalb kann dem Bundesverwaltungsgericht auch nicht in der Annahme gefolgt werden, mit der Herausbildung staatsähnlicher, zu politischer Verfolgung fähiger Strukturen sei nur zu rechnen, "wenn die Bürgerkriegsparteien nicht mehr unter Einsatz militärischer Mittel mit der Absicht, den Gegner zu vernichten, und mit Aussicht auf Erfolg um die Macht im ganzen Bürgerkriegsgebiet kämpfen" (BVerwGE 105, 306 ).
Die angegriffenen Urteile sind daher - mit Ausnahme der Entscheidung zu § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG im Urteil vom 4. November 1997 (BVerwG 9 C 34.96) - aufzuheben; die Sachen sind in diesem Umfang an das Bundesverwaltungsgericht zurückzuverweisen (§ 93c Abs. 2, § 95 Abs. 2 BVerfGG).
- BVerwG, 20.02.2001 - 9 C 20.00
Quasistaatliche Verfolgung in Afghanistan?
Die anhaltende äußere militärische Bedrohung schließt das Bestehen eines staatsähnlichen (quasi-staatlichen) Herrschaftsgefüges im Innern nicht zwingend aus (im Anschluss an BVerfG, NVwZ 2000, 1165, insoweit unter Aufgabe von BVerwGE 105, 306).Das setzt vor allem - wie das Bundesverwaltungsgericht ständig und insoweit vom Bundesverfassungsgericht unbeanstandet ausgesprochen hat (vgl. das aufgehobene Revisionsurteil vom 4. November 1997 - BVerwG 9 C 34.96 - BVerwGE 105, 306, 310 m.w.N.) - eine gewisse Stetigkeit und Dauerhaftigkeit der Herrschaft voraus, verkörpert vorrangig in der Durchsetzungsfähigkeit und Dauerhaftigkeit des geschaffenen Machtapparates.
Das entpricht zwar im Ansatz den vorstehenden Grundsätzen (vgl. auch das erste Revisionsurteil vom 4. November 1997 a.a.O. BVerwGE 105, 306, 309 f. und zu früheren Entscheidungen des Berufungsgerichts Urteil vom 15. April 1997 a.a.O. BVerwGE 104, 254, 257 ff.).
Das Bundesverwaltungsgericht hat hierzu im ersten Revisionsurteil ausgeführt (a.a.O. BVerwGE 105, 306, 312), gegen die Annahme staatsähnlicher Gebietsgewalt spreche die Feststellung des Berufungsgerichts, alle derzeit in Afghanistan herrschenden Machthaber seien zur Aufrechterhaltung ihrer militärischen Herrschaft mehr oder minder auf autonome örtliche Kommandanten angewiesen, deren Loyalität zweifelhaft sei.
- VGH Baden-Württemberg, 27.02.1998 - A 16 S 1881/97
Afghanistan: bürgerkriegsbedingt fehlende staatliche Gewalt bzw quasistaatliche …
Die entstandenen Machtgebilde müssen sich als voraussichtlich dauerhaft und als Vorläufer neuer oder erneuerter staatlicher Strukturen darstellen, also Züge eines "werdenden" Staates tragen (wie BVerwG, Urteile vom 4.11.1997 - 9 C 34.96 und 9 C 11.97).Zwar ist das Institut des verfolgungsfähigen Reststaats anerkannt, der "Reststaatsgewalt" ausübt (vgl. BVerwG, Urteil vom 4.11.1997 - 9 C 34.96 -).
Eine solche Konstellation war etwa in Somalia gegeben (Untergang der Regierung Siad Barre, unvorhersehbare Nachfolgekämpfe verschiedener Clans untereinander, vgl. BVerwG, Urteil vom 15.4.1997 - 9 C 15.96 -) und liegt nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 4.11.1997 - 9 C 34.96 - und - 9 C 11.97 -) und des Senats (dazu unten) auch in Afghanistan vor (Untergang der Regierung Nadjibullah, unverändert anhaltende Nachfolgekämpfe konkurrierender Organisationen).
Andererseits ist, wie bei Staaten, eine nach innen und außen stabilisierte Gebietsherrschaft aber unverzichtbar (Urteil vom 4.11.1997 - 9 C 34.96 -).
Das Vorhandensein staatsähnlicher Organisationselemente im Inneren (Rechtsordnungen, Verwaltungseinrichtungen, Gewährleistung innerer Sicherheit, Übernahme staatstypischer Aufgaben der Daseinsvorsorge etc.) ist daher jedenfalls in der Phase anhaltender Kämpfe zwar ein wichtiges Indiz für eine staatsähnliche Organisation, kann aber das Fehlen einer effektiven und dauerhaften Gebietsgewalt nicht ersetzen (BVerwG, Urteil vom 4.11.1997 - 9 C 34.96 -).
Aus diesem Grund kann - von anderen Defiziten (fehlende Stabilität und Dauer der Herrschaftsmacht, dazu b)) abgesehen - auch nicht angenommen werden, daß die Regierung Rabbani/Massud die (Rest)Staatsgewalt der untergegangenen Regierung im Wege der Rechtsnachfolge übernommen hat (so zutreffend auch BVerwG, Urteil vom 4.11.1997 - 9 C 34.96 -).
Die Fähigkeit zur Durchsetzung eines prinzipiellen Machtmonopols ist - jedenfalls unter den Voraussetzungen eines anhaltenden und in ständigem Fluß befindlichen Bürgerkriegsumfeldes - aber unverzichtbares Element für die Bejahung eines hinreichend stabilisierten verfolgungsfähigen quasistaatlichen Gebildes (so zu Recht BVerwG, Urteil vom 4.11.1997 - 9 C 34.96 -).
Dieses Erfordernis politisch-militärischer Stabilität könnte, wie dargelegt, selbst durch ein umfassendes staatsähnliches System im Innern nicht ersetzt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 4.11.1997 - 9 C 34.96 -).
- BVerwG, 19.05.1998 - 9 C 5.98
Asylrecht; Ausländerrecht - Bürgerkriegspartei als staatsähnliche Organisation; …
Zu den Anforderungen an staatsähnliche Organisationen (hier: in Afghanistan; wie Urteil vom 4. November 1997 - BVerwG 9 C 34.96 - DVBl 1998, 280 = InfAuslR 1998, 145, zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt).In seinem Ausgangspunkt zutreffend geht das Berufungsgericht davon aus, daß ein Anspruch auf Asyl nach Art. 16 a GG und auf Abschiebungsschutz nach § 51 Abs. 1 AuslG nur besteht, wenn der Ausländer von politischer, d.h. staatlicher oder quasi-staatlicher Verfolgung bedroht ist (stRspr; vergleiche zuletzt das Urteil des Senats vom 4. November 1997 - BVerwG 9 C 34.96 - DVBl 1998, 280 = InfAuslR 1998, 145, zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt).
In weiteren - zum Teil nach der Berufungsentscheidung ergangenen - Revisionsurteilen zur Lage in Somalia (Urteil vom 15. April 1997 - BVerwG 9 C 15.96 - NVwZ 1997, 1131 = DöV 1997, 783) und in Afghanistan (Urteil vom 4. November 1997 a.a.O.) hat der Senat die Anforderungen an staatsähnliche Organisationen, die - in Erweiterung des Anwendungsbereichs der Asylrechtsgarantie - dem Staat als politischem Verfolger gleichstehen können, ergänzend konkretisiert.
Das ist regelmäßig erst dann der Fall, wenn nicht mehr um die Macht im ganzen Brügerkriegsgebiet gekämpft wird und eine dauerhafte nichtmilitärische Lösung zu erwarten ist (vgl. das Urteil vom 4. November 1997 a.a.O. UA S. 12).
Wie der Senat ebenfalls bereits in seinem Urteil vom 4. November 1997 (a.a.O.) ausgeführt hat, ist die Durchsetzung des für eine staatsähnliche Organisation unverzichtbaren territorialen Gewaltmonopols nämlich prinzipiell in Frage gestellt, wenn und solange die Gefahr besteht, daß einzelne Teilgebiete, die von unabhängig agierenden lokalen Machthabern beherrscht werden, wieder abfallen (…vgl. a.a.O. UA S. 13/14).
- BVerwG, 04.11.1997 - 9 C 11.97
Asylrecht - Anforderungen an die richterliche Überzeugungsbildung bei nicht …
Ein Asylanspruch nach Art. 16 a GG und ein Anspruch auf Abschiebungsschutz nach § 51 Abs. 1 AuslG bestehen nur, wenn der Ausländer von politischer, d.h. staatlicher oder quasistaatlicher Verfolgung bedroht ist (vgl. das gleichzeitig ergangene, den Beteiligten bekannte Urteil im Verfahren BVerwG 9 C 34.96 m.w.N.).Seine großenteils mit dem Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs, welches Gegenstand der Revision in dem gleichzeitig entschiedenen Verfahren BVerwG 9 C 34.96 ist, übereinstimmenden rechtlichen Ausführungen und Schlußfolgerungen dazu, Afghanistan seien trotz des Fehlens einer gesamtstaatlichen Gewalt "weitgehend autonome Teilbereiche entstanden, in denen regional begrenzt staatliche bzw. staatsähnliche Macht ausgeübt wird" (UA S. 17), die zu politischer Verfolgung im Sinne des Asylrechts fähig ist, stehen jedoch mit Bundesrecht nicht in vollem Umfang in Einklang.
Gegen eine solche Sicht des Berufungsgerichts sprechen allerdings seine weiteren Feststellungen, aus denen sich - wie im Verfahren BVerwG 9 C 34.96 - ergibt, daß es eine von allen Mudjaheddin-Gruppen gebildete oder anerkannte Regierung, die als Rechtsnachfolgerin des gestürzten kommunistischen Regimes betrachtet werden könnte, nicht gegeben hat (vgl. näher das Urteil vom 4. November 1997 - BVerwG 9 C 34.96 -).
Sein hierbei zugrunde gelegter Maßstab ist indessen zu wenig streng (vgl. das Urteil vom 4. November 1997 - BVerwG 9 C 34.96 -).
Entgegen der weiter, im Anschluß an den Hessischen Verwaltungsgerichtshof geäußerten Auffassung des Berufungsgerichts können die Anforderungen an die Stabilität und Dauerhaftigkeit einer sich unter Bürgerkriegsverhältnissen bildenden staatsähnlichen Gewalt nicht dadurch herabgesetzt werden, daß auf die allgemeinen völkerrechtlichen Kriterien für den Untergang von Staaten oder lediglich auf die Schutzbedürftigkeit der vom Bürgerkrieg betroffenen Personen abgestellt wird (vgl. hierzu näher das Urteil vom 4. November 1997 - BVerwG 9 C 34.96 -).
Damit ist die Durchsetzung des für eine staatsähnliche Organisation unverzichtbaren territorialen Gewaltmonopols in Frage gestellt (vgl. im einzelnen das Urteil im Verfahren BVerwG 9 C 34.96).
- VG Karlsruhe, 29.04.1998 - A 10 K 14467/94
Anspruch afghanischer Staatsangehöriger auf Asyl; Vollständige Ausfüllung eines …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OVG Rheinland-Pfalz, 02.04.1998 - 11 A 10694/97
Afghanistan; Staatsgewalt; Staatsähnliche Herrschaftsmacht; Politische …
Ein Asylanspruch nach Art. 16a GG und ein Anspruch auf Abschiebungsschutz nach § 51 Abs. 1 AuslG bestehen nur, wenn der Ausländer von politischer, d.h. staatlicher oder quasi-staatlicher Verfolgung bedroht ist (vgl. BVerfGE 80, 315 und BVerwG, Urteile vom 06. August 1996, BVerwGE 101, 328 , vom 15. April 1997 - 9 C 15.96 - InfAuslR 97, 379 f. und vom 04. November 1997 - 9 C 34.96 - Urteilsabdruck S. 7 f.).Ebenso kommt ein Abschiebungshindernis nach § 53 Abs. 4 AuslG in Verbindung mit Art. 3 EMRK nur dann in Betracht, wenn dem Ausländer im Zielland der angedrohten Abschiebung Folter oder eine unmenschliche oder erniedrigende Strafe oder Behandlung durch einen Staat oder einestaatsähnliche Organisation droht (vgl. BVerwG, Urteile vom 17. Oktober 1995 - 9 C 15.95 - BVerwGE 99, 331 ff., vom 15. April 1997 - 9 C 38.96 - InfAuslR 97, 341 ff., vom 02. September 1997 - 9 C 40.96 - DVBl. 98, 271 f. und vom 04. November 1997 - 9 C 34.96 - Urteilsabdruck S. 8).
Der Senat geht daher mit dem Bundesverwaltungsgericht (vgl. dessen Urteil vom 04. November 1997 - 9 C 34.96 - Urteilsabdruck S. 8 - 10) davon aus, daß seit Ende April 1992 in Afghanistan keine handlungsfähige (Rest-)Staatsgewalt mehr existiert.
Dabei erfordern Effektivität und Stabilität eine gewisse Stetigkeit und Dauerhaftigkeit der Herrschaft, verkörpert vorrangig in der Durchsetzungsfähigkeit und Dauerhaftigkeit des geschaffenen Machtapparates (…vgl. BVerwG, Urteile vom 06. August 1996 a.a.O. m.w.N., vom 15. April 1997 a.a.O. und vom 04. November 1997 - 9 C 34.96 - Urteilsabdruck S. 11).
Soweit der Senat in seinem Beschluß vom 23. Juli 1997 - 11 A 10570/97.OVG - entschieden hatte, die Taleban übten im - in seinem Innern befriedeten - Kernterritorium (vgl. zu diesem Ansatz BVerwG…, Urteil vom 15. April 1997 a.a.O. S. 380 a.E.) des von ihnen bis Ende September 1996eroberten Gebietes einschließlich der Stadt Kabul eine staatsähnliche Macht aus, hält er daran angesichts der Fortführung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu den Anforderungen an staatsähnliche Organisationen in dessen Urteil vom 04. November 1997 - 9 C 34.96 - nicht mehr fest.
Nach der neuesten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist es jedoch bei einem noch andauernden Bürgerkrieg darüber hinaus erforderlich, "daß zwischenzeitlich entstandene Machtgebilde voraussichtlich von Dauer sein werden und Vorläufer neuer oder erneuerter staatlicher Strukturen sind", wobei damit "nur zu rechnen (ist), wenn die Bürgerkriegsparteien nicht mehr unter Einsatz militärischer Mittel in der Absicht, den Gegner zu vernichten, und mit Aussicht auf Erfolg um die Macht im ganzen Bürgerkriegsgebiet kämpfen, die Fronten also über längere Zeit hinweg stabil sind und allenfalls in Randbereichen noch gekämpft wird, im übrigen aber eine dauerhafte nicht militärische Lösung zu erwarten ist" (so BVerwG, Urteil vom 04. November 1997 - 9 C 34.96 - Urteilsabdruck S. 12 unten).
- VGH Baden-Württemberg, 29.03.2001 - A 14 S 2078/99
Verfolgungssicherheit für Kosovo-Albaner bejaht
Für eine derartige Verfolgungssituation sprechen gewichtige Anhaltspunkte, dies gilt jedoch nur für das Vorliegen einer sog. örtlich begrenzten Verfolgung und nicht für die Annahme einer sog. regionalen Gruppenverfolgung (…zur Abgrenzung vgl. BVerwG, Urt. v. 30.4.1996 - 9 C 171.95 -, a.a.O.; Urt. v. 9.9.1997, a.a.O.; Beschl. v. 8.3.2000 - 9 B 620.99 -, Juris).War aber Anknüpfungspunkt für die politische Verfolgung nicht die ethnische Zugehörigkeit als solche, sondern zusätzlich ein weiteres Merkmal, nämlich der Wohnsitz oder Herkunftsort im Kosovo, kommt insoweit nur die Annahme einer örtlich begrenzten Gruppenverfolgung in Betracht (…vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 30.4.1996 - 9 C 171.95 -, a.a.O.; Urt. v. 9.9.1997, a.a.O.; Beschl. v. 8.3.2000 - 9 B 620.99 -, Juris).
Denn auch die - insoweit unterstellte - landesweite Verfolgung eines durch zusätzliche Merkmale wie Wohnsitz oder Herkunftsort charakterisierten Teils einer Volksgruppe steht der Annahme nicht entgegen, dass es sich hierbei um eine örtlich begrenzte Gruppenverfolgung handelt (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 9.9.1997 - 9 C 34.96 -, DVBl. 1998, 274, 276, rechte Spalte = BVerwGE 105, 204, 209).
- BVerwG, 19.05.1998 - 9 C 48.97
Voraussetzungen zur Anerkennung eines Ausländers als Asylberechtigten - …
In seinem Ausgangspunkt zutreffend geht das Berufungsgericht davon aus, daß ein Anspruch auf Asyl nach Art. 16 a GG und auf Abschiebungsschutz nach § 51 Abs. 1 AuslG nur besteht, wenn der Ausländer von politischer, d.h. staatlicher oder quasi-staatlicher Verfolgung bedroht ist (stRspr; vergleiche zuletzt das Urteil des Senats vom 4. November 1997 - BVerwG 9 C 34.96 - DVBl 1998, 280 = InfAuslR 1998, 145, zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt).In weiteren - zum Teil nach der Berufungsentscheidung ergangenen - Revisionsurteilen zur Lage in Somalia (Urteil vom 15. April 1997 - BVerwG 9 C 15.96 - NVwZ 1997, 1131 = DÖV 1997, 783) und in Afghanistan (Urteil vom 4. November 1997 a.a.O.) hat der Senat die Anforderungen an staatsähnliche Organisationen, die - in Erweiterung des Anwendungsbereichs der Asylrechtsgarantie - dem Staat als politischem Verfolger gleichstehen können, ergänzend konkretisiert.
Das ist regelmäßig erst dann der Fall, wenn nicht mehr um die Macht im ganzen Bürgerkriegsgebiet gekämpft wird und eine dauerhafte nichtmilitärische Lösung zu erwarten ist (vgl. das Urteil vom 4. November 1997 a.a.O. UA S. 12).
Wie der Senat ebenfalls bereits in seinem Urteil vom 4. November 1997 (a.a.O.) ausgeführt hat, ist die Durchsetzung des für eine staatsähnliche Organisation unverzichtbaren territorialen Gewaltmonopols nämlich prinzipiell in Frage gestellt, wenn und solange die Gefahr besteht, daß einzelne Teilgebiete, die von unabhängig agierenden lokalen Machthabern beherrscht werden, wieder abfallen (…vgl. a.a.O. UA S. 13/14).
Dagegen ist § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG grundsätzlich auf alle im Zielland der Abschiebung drohenden erheblichen Gefahren für Leib, Leben oder Freiheit anwendbar; bei allgemeinen Gefahren im Sinne von Satz 2, welche dem einzelnen als Teil der Bevölkerung oder einer Bevölkerungsgruppe drohen, kann Abschiebungsschutz nach Satz 1 allerdings nur ausnahmsweise bei extremer Gefahrenlage gewährt werden (vgl. Urteile vom 17. Oktober 1995 - BVerwG 9 C 9.95 - BVerwGE 99, 324 [BVerwG 17.10.1995 - 9 C 9/95] , vom 15. April 1997 - BVerwG 9 C 38.96 - a.a.O., vom 4. November 1997 - BVerwG 9 C 34.96 - a.a.O., vom 18. März 1998 - BVerwG 9 C 36.97 - und vom 27. April 1998 - BVerwG 9 C 13.97 -).
- VGH Baden-Württemberg, 15.06.1998 - A 6 S 1278/98
Afghanistan: bürgerkriegsbedingt fehlende staatliche bzw quasistaatliche Gewalt
vom 4.11.1997, Az.: 9 C 34.96, dargelegten Anforderungen an.Urteil vom 4.11.1997, a.a.O., aufgestellten Kriterien im Hinblick.
Bei wohlwollender Auslegung unter Berücksichtigung der nachfolgenden Zulassungsbegründung geht der Senat aber davon aus, daß es den Klägern zum einen um die Klärung der Rechtsfrage geht, ob die vom Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 4.11.1997 - 9 C 34.96 - aufgestellten Kriterien für die Staatlichkeit/Quasistaatlichkeit unter den Verhältnissen eines andauernden Nachfolgebürgerkriegs mit den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts in den im Antrag zitierten früheren Entscheidung vereinbar ist oder modifiziert werden muß (dazu 1.).
In diesem - dem Prozeßbevollmächtigten der Kläger bekannten - Urteil ist im einzelnen ausgeführt, daß die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 4.11.1997 - 9 C 34.96 und 9 C 11.97 - mit den dort für spezifische Bürgerkriegsverhältnisse aufgestellten Kriterien im Einklang mit früheren Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts, aber auch mit der Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 10.7.1989 (BVerfGE 80, 315ff.) stehen, sofern letztere überhaupt Aussagen zum Phänomen eines "quasistaatlichen" Verfolgers enthält.
Daher ist auch gegenwärtig davon auszugehen, daß sich die Taliban noch nicht - wie erforderlich - als voraussichtlich dauerhaft und als Vorläufer neuer oder erneuerter staatlicher Strukturen in Afghanistan darstellen, d.h. Züge eines "werdenden" künftigen afghanischen Staates tragen (vgl. Senatsurteil vom 27.2.1998, a.a.O., sowie BVerwG, Urteile vom 4.11.1997, a.a.O.).
- OVG Rheinland-Pfalz, 20.07.1999 - 11 A 11017/98
Afghanistan; Staatsgewalt; Staatsähnliche Herschaftsmacht; Politische Verfolgung
- BVerwG, 19.05.1998 - 9 C 46.97
Bestehen einer handlungsfähigen Gesamtstaatsgewalt oder staatsähnlicher …
- VGH Baden-Württemberg, 18.03.1998 - A 13 S 3665/95
Afghanistan: Abschiebungshindernis trotz lediglich regional begrenzter …
- BVerwG, 26.01.1999 - 9 B 655.98
Voraussetzung einer staatlichen oder staatsähnlichen Herrschaftsorganisation für …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.05.1999 - 9 A 4671/98
Irak, Kurden, Haft, Folter, PUK, Mitglieder, Peshmerga, Wehrdienstentziehung, …
- VGH Baden-Württemberg, 22.07.1998 - A 6 S 3421/96
Afghanistan: Abschiebungshindernis trotz lediglich regional begrenzter …
- VGH Hessen, 16.11.1998 - 9 UE 3908/96
Afghanistan: bürgerkriegsbedingt fehlende Staatsmacht oder staatsähnliche Gewalt; …
- VGH Hessen, 20.07.1999 - 9 UE 696/98
Unverzügliche Beantragung von Familienasyl im Falle eines im Bundesgebiet vor …
- VGH Hessen, 10.02.2005 - 8 UE 185/02
Afghanistan - Familienasyl - Widerruf - Machtverhältnisse seit Ende 2001
- VGH Baden-Württemberg, 20.03.1998 - A 16 S 60/97
Sri Lanka: keine gruppengerichtete Verfolgung der Tamilen; inländische …
- VGH Hessen, 03.05.2000 - 5 UE 4657/96
Sri Lanka: Keine Gruppenverfolgung der Tamilen
- OVG Schleswig-Holstein, 06.03.1998 - 2 L 126/97
Abschiebungshindernis; Staatliche Machtausübung; Bürgerkrieb; Einflußzone; …
- VGH Baden-Württemberg, 16.09.2004 - A 2 S 471/02
Keine staatliche Verfolgung im Irak
- VGH Hessen, 30.10.2003 - 4 UE 4952/96
Somalia - staatsähnliche Herrschaftsgewalt im Nordwesten des Bürgerkriegslandes
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.05.2000 - 20 A 3010/97
- BVerwG, 24.03.2000 - 9 B 120.00
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Ermittlung und Bewertung der …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.05.2000 - 20 A 3408/97
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2000 - 20 A 2307/97
Afghanistan, DVPA, PSDP, Mitglieder, Folter, Haft, Freilassung, Bestechung, …
- VGH Baden-Württemberg, 17.11.1999 - A 6 S 608/99
Afghanistan: bürgerkriegsbedingt fehlende Gebietsgewalt
- VGH Baden-Württemberg, 02.09.1998 - A 6 S 3430/96
Afghanistan: bürgerkriegsbedingt fehlende Staatsgewalt oder quasi-staatliche …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.01.1999 - 20 A 3007/97
- OVG Thüringen, 26.08.2003 - 2 KO 155/03
Asylrecht aus Kartenart 1, 4; Zur Frage einer mittelbaren Gruppenverfolgung …
- VGH Hessen, 26.06.1998 - 13 UE 294/98
Somalia: bürgerkriegsbedingt fehlende staatliche oder staatsähnliche Gewalt
- VG Köln, 09.04.2018 - 20 K 7230/17
- VGH Baden-Württemberg, 18.11.1999 - A 13 S 2844/95
Demokratische Republik Kongo: Staatsgewalt- bzw Gebietsgewalt in bestimmten …
- OVG Schleswig-Holstein, 13.05.1998 - 2 L 141/95
Afghanistan, Hindus, Religiös motivierte Verfolgung, Abschiebungshindernis, …
- OVG Niedersachsen, 19.04.2000 - 7 L 1070/97
Asyl; Asylantragsteller; Asylbewerber; Asylklage; Asylprozess; Asylrechtsstreit; …
- OVG Schleswig-Holstein, 08.07.1998 - 2 L 140/95
Alleinstehende Frauen; Familiäre Bindung; Afghanistan; Taliban; Gefahrenlage
- OVG Schleswig-Holstein, 08.07.1998 - 2 L 110/95
Beschwer; Asylrechtsstreit; Bundesamt; Folgeantrag
- OVG Schleswig-Holstein, 13.05.1998 - 2 L 139/95
Abschiebungshindernis; Gefahrenprognose; Familienverband
- BVerwG, 19.08.1998 - 9 B 808.98
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
- BVerwG, 17.07.1998 - 9 B 707.98
Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Annahme einer politischer …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.03.1998 - 1 A 10242/89
Somalia, SNM, Mitglieder, Nachfluchtgründe, Subjektive Nachfluchtgründe, …
- VGH Hessen, 15.04.1999 - 9 UZ 2349/98
Berufungszulassung im Asylverfahren wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs: …
- OVG Rheinland-Pfalz, 22.12.1998 - 11 A 11167/98
Abschiebungsschutz; Zielland; Afghanistan; Staatsgewalt; Staatsähnliche …
- BVerwG, 05.08.1998 - 9 B 594.98
Antrag auf Bewilligung von Prozeßkostenhilfe
- VGH Hessen, 03.02.1999 - 7 UE 655/97
Rücknahmefiktion für Asylantrag bei Reise in den Verfolgerstaat - Geltung im …
- VGH Hessen, 26.01.1998 - 13 UE 2978/96
Afghanistan: bürgerkriegsbedingt fehlende staatliche oder quasi-staatliche …
- VGH Baden-Württemberg, 04.12.1998 - A 14 S 495/98
Jugoslawien: Gruppenverfolgung der Kosovo-Albaner verneint; keine extreme …
- OVG Niedersachsen, 03.03.2000 - 12 L 778/00
Abschiebungshindernisse; Abschiebungsschutz; Asylrecht; Kosovo; Roma
- OVG Schleswig-Holstein, 18.02.1998 - 2 L 166/96
Irak, Kurden, PUK, Mitglieder, Gruppenverfolgung, Interne Fluchtalternative, …
- VG Karlsruhe, 09.11.2005 - A 10 K 12302/03
Zur Rückkehrgefährdung afghanischer Flüchtlinge; hier: Abschiebungshindernis …
- VG Köln, 29.06.2018 - 20 K 6782/17
- VG Köln, 15.10.2018 - 20 K 8274/16
- VGH Baden-Württemberg, 16.09.2004 - A 2 S 51/01
Irak, Kurden, Zentralirak, PUK, Mitglieder, Polizisten, Haft, Vorverfolgung, …
- VG Karlsruhe, 13.02.2002 - A 12 K 10369/00
Asyl Irak 2002: Sippenhaft - Asylantragstellung als Nachfluchtgrund - inländische …
- VGH Hessen, 14.01.1998 - 13 UZ 4132/97
Asylverfahren: Divergenzrüge - Darlegungsgebot - Bezugnahme auf eine nur als …
- VG Köln, 18.08.2022 - 20 K 4485/20
- VG Köln, 08.11.2021 - 20 K 4352/19
- VG Aachen, 23.09.2004 - 4 K 1971/02
Irak, Christen, Chaldäer, Gebietsgewalt, Politische Entwicklung, Situation bei …
- VGH Hessen, 25.02.1999 - 9 UZ 4167/98
Asylrechtsstreit: fehlerhafte Übertragung auf den Einzelrichter - Besetzungsrüge …
- BVerwG, 05.08.1998 - 9 B 344.98
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
- VG Köln, 29.12.2022 - 20 K 5666/21
- VG Köln, 09.07.2021 - 20 K 5778/19
- VG Freiburg, 23.02.2000 - A 1 K 10088/97
Anspruch eines Staatsangehörigen der Demokratischen Republik Kongo auf …
- VGH Baden-Württemberg, 11.05.1999 - A 6 S 514/99
Afghanistan: bürgerkriegsbedingt fehlende Staatsgewalt bzw quasi-staatliche …
- VG Aachen, 23.09.2004 - 4 K 811/02
Irak, Christen, Assyrer, Machtwechsel, Gebietsgewalt, Übergangsregierung, …
- BVerwG, 18.08.1998 - 9 B 807.98
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung
- BVerwG, 01.04.1998 - 9 B 338.98
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
- VGH Hessen, 12.03.1998 - 13 UZ 3003/97
Asylverfahren: Divergenzrüge nur hinsichtlich (noch) bestehender Entscheidung des …
- BVerwG, 19.12.1997 - 9 B 599.97
Antrag auf Erteilung eines Aufnahmebescheids - Voraussetzungen als Spätaussiedler …
- VG Köln, 12.01.2023 - 20 K 6400/20
- VG Köln, 02.12.2021 - 20 K 482/20
- VG Köln, 25.04.2019 - 20 K 1163/17
- VGH Hessen, 12.03.1999 - 9 UZ 969/98
Asylverfahren: Berufungszulassung wegen nachträglicher Divergenz in …
- VGH Baden-Württemberg, 27.10.1998 - A 16 S 1881/97
Afghanistan, Tadschiken, Russland (A), Studium, DVPA, Mitglieder, Haft, …
- VGH Baden-Württemberg, 31.08.1998 - A 6 S 2056/97
Umdeutung einer ursprünglich zulässigen und begründeten Grundsatzrüge in eine …
- BVerwG, 03.04.1998 - 9 PKH 147.97
Antrag des Klägers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Darlegung einer in …
- BVerwG, 03.04.1998 - 9 B 857.97
Antrag des Klägers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Darlegung einer in …
- VG Köln, 06.12.2021 - 20 K 4569/19
- VG Köln, 07.10.2021 - 20 K 14138/17
- VG Ansbach, 13.08.2008 - AN 11 K 08.30252
Im Einzelfall unbegründete Klage einer bereits 1995 ausgereisten Südafrikanerin …
- VG Hamburg, 04.04.2007 - 9 A 2040/04
Verfahrensrecht, Dubliner Übereinkommen, Zuständigkeit, Asylverfahren, …
- VG Aachen, 26.08.2004 - 4 K 1660/02
Irak, Mandäer, Christen, Politische Entwicklung, Machtwechsel, Gebietsgewalt, …
- VG Aachen, 11.09.2003 - 4 K 2360/01
Irak, Baath, Machtwechsel, Wahrscheinlichkeitsmaßstab, herabgestufter …
- VG Stuttgart, 07.05.2002 - A 6 K 12344/01
Gewalt gegen Frauen in Pakistan ist politische Verfolgung
- OVG Niedersachsen, 04.06.1999 - 7 L 4278/98
Verfolgung von Hindus in Afghanistan; Abschiebungshindernis; Afghanistan; Hindu
- OVG Niedersachsen, 03.05.1999 - 7 L 4210/98
"Sippenhaft" in Afghanistan; Abschiebungshindernis; Afghanistan; Sippenhaft; …
- VG Minden, 07.06.2005 - 1 K 1909/04
- VG Aachen, 26.08.2004 - 4 K 1974/02
Irak, Chaldäer, Christen (katholische), Machtwechsel, Gebietsgewalt, …
- VG Freiburg, 29.04.2004 - A 1 K 10627/04
Liberia: inländische Fluchtalternative in den von der UNMIL beherrschten Gebieten
- VG Aachen, 25.03.2004 - 4 K 898/01
Asylanspruch eines irakischen Staatsangehörigen kurdischer Volkszugehörigkeit bei …
- BVerwG, 28.04.1999 - 9 C 40.98
Beendigung der Revision durch Erledigung der Hauptsache in einem Fall der …
- VG Köln, 16.05.2022 - 20 K 3861/20
- VG Arnsberg, 15.03.2007 - 7 K 2807/05
Angola, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse, …
- VG Karlsruhe, 09.11.2005 - A 10 12302/03
Afghanistan, Hindus, religiös motivierte Verfolgung, Gruppenverfolgung, Genfer …
- VG Köln, 19.04.2004 - 18 K 3710/01
Irak, Kurden, Oppositionelle, Politische Entwicklung, Machtwechsel, …
- VG Aachen, 25.03.2004 - 4 K 571/02
Anforderungen an das Vorliegen des Anspruchs eines irakischen Staatsangehörigen …
- VG Köln, 12.06.2003 - 16 K 12168/99
Anforderungen an das Vorliegen eines ausländerrechtlichen …
- VG Karlsruhe, 18.05.1998 - A 12 K 10192/98
Anerkennung als Asylberechtigter; Neue rechtliche Erkenntnisse als wesentliche …
- VG München, 12.08.2008 - M 11 K 08.50282
Herkunftsland Somalia
- VG München, 25.03.2008 - M 11 K 08.50074
Herkunftsland: Somalia
- VG Göttingen, 10.05.2006 - 4 A 126/04
Afghanistan, Taliban, nichtstaatliche Verfolgung, nichtstaatliche Akteure, …
- VG München, 11.02.2005 - M 11 K 04.52157
Somalia, Verfolgungsbegriff, nichtstaatliche Verfolgung, Clans, Gebietsgewalt, …
- VG Köln, 10.11.2003 - 18 K 3734/00
Voraussetzungen des Anspruchs eines irakischen Staatsangehörigen kurdischer …
- VG Oldenburg, 22.01.2003 - 3 A 1943/99
Abschiebung; Abschiebungshindernis; Abschiebungsschutz; Asyl; Asylberechtigter; …
- VG Freiburg, 29.02.2000 - A 1 K 11163/96
Antrag auf Anerkennung als Asylberechtigte ; Wiederaufgreifensgrund für eine …
- OVG Saarland, 16.09.1998 - 9 R 10/97
Abschiebungsschutz; Drohende konventionswidrige Behandlung ; Schutzsuchender; …
- BVerwG, 16.07.1998 - 9 B 696.98
Antrag auf Gewährung von Asyl - Schutz vor politischer Verfolgung
- VG München, 05.08.2011 - M 11 K 10.30827
Somalia
- VG München, 10.01.2008 - M 11 K 07.51045
Herkunftsland: Somalia
- VGH Bayern, 11.05.1998 - 6 ZB 98.31898
Afghanistan, Bürgerkrieg, Gebietsgewalt, Taliban, Quasi-staatliche Verfolgung, …
- VGH Bayern, 11.05.1998 - 6 Z B 98.31898
Afghanistan, Quasi-staatliche Verfolgung, Gebietsgewalt, Taliban, Politische …
- OVG Rheinland-Pfalz, 20.04.1998 - 11 A 10872/97
Afghanistan, Gebietsgewalt, Bürgerkrieg, Quasi-staatliche Verfolgung, Berufung
- VG Lüneburg, 01.04.1998 - 1 B 307/88
Anordnung aufschiebender Wirkung bei vernünftigen Zweifeln am …
- VG Potsdam, 15.07.2003 - 3 K 3106/97
Afghanistan, Tadschiken, Kommunisten, Nadjibullah-Anhänger, Leibwächter, …
- VG Schleswig, 26.09.2001 - 21 A 80/01
Afghanistan, Taliban, Frauen
- VG Lüneburg, 02.08.2001 - 1 A 209/00
Afghanistan; politischer Flüchtling; Taliban
- VG Würzburg, 15.05.1998 - W 7 K 96.31368
Afghanistan, Gebietsgewalt, Einreise, Drittstaatenregelung, Abschiebungsschutz, …
- VG Würzburg, 23.03.1998 - W 7 K 97.31264
Afghanistan, Tadschiken, DVPA, Familienangehörige, Haft, Einreise, …