Rechtsprechung
BVerwG, 04.12.1991 - 4 B 216.91 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Bestimmung des Bebauungszusammenhangs
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 04.09.1991 - 3 S 1816/91
- BVerwG, 04.12.1991 - 4 B 216.91
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 22.07.1987 - 1 B 170.86
Ausländer - Abschiebungskosten - Arbeitgeber
Auszug aus BVerwG, 04.12.1991 - 4 B 216.91
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist eine Divergenz im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO nur gegeben, wenn das Berufungsgericht in Anwendung derselben Rechtsvorschrift mit einem seine Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz zu einem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen Rechtssatz in Widerspruch tritt (vgl. Beschluß vom 22. Juli 1987 - BVerwG 1 B 170.86 - NVwZ 1987, 1086 [BVerwG 22.07.1987 - 1 B 170/86]). - BVerwG, 06.11.1987 - 6 B 23.87
Darlegung einer Abweichung - Kriegsdienstverweigerung - Nothilfeähnliche …
Auszug aus BVerwG, 04.12.1991 - 4 B 216.91
Dieser Zulassungsgrund muß durch Angabe der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, von der das Berufungsgericht abgewichen sein soll, und durch Darlegung der als solche miteinander in unmittelbarem Widerspruch stehenden, entscheidungstragenden Rechtssätze bezeichnet werden (vgl. Beschluß vom 6. November 1987 - BVerwG 6 B 23.87 - Buchholz 448.6 § 1 KDVG Nr. 20). - BVerwG, 14.04.1967 - IV C 134.65
Unerlaubter Wohnbau im Außenbereich - Versagung einer Baugenehmigung - Verletzung …
Auszug aus BVerwG, 04.12.1991 - 4 B 216.91
Ein solches Grundstück ist nicht wegen seiner besonderen Zweckbestimmung als Ausweichparkplatz im Sinne des Urteils des Senats vom 14. April 1967 - BVerwG 4 C 134.65 - (BRS 18 Nr. 23) einer Bebauung mit der Folge entzogen, daß es den Bebauungszusammenhang nicht unterbrechen könnte.