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   BVerwG, 04.12.2017 - 6 B 47.17   

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https://dejure.org/2017,48573
BVerwG, 04.12.2017 - 6 B 47.17 (https://dejure.org/2017,48573)
BVerwG, Entscheidung vom 04.12.2017 - 6 B 47.17 (https://dejure.org/2017,48573)
BVerwG, Entscheidung vom 04. Dezember 2017 - 6 B 47.17 (https://dejure.org/2017,48573)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Abweisung der auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Auskunftssperre gerichteten Klage durch Prozessurteil; Vorliegen einer Melderegisterauskunft mit größerem Verwaltungsaufwand unabhängig von der Frage der Rechtmäßigkeit der Auskunftssperre

  • rewis.io

    Besorgnis der Befangenheit; Besetzungsverstoß

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschwerde gegen die Abweisung der auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Auskunftssperre gerichteten Klage durch Prozessurteil; Vorliegen einer Melderegisterauskunft mit größerem Verwaltungsaufwand unabhängig von der Frage der Rechtmäßigkeit der Auskunftssperre

  • rechtsportal.de

    Beschwerde gegen die Abweisung der auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Auskunftssperre gerichteten Klage durch Prozessurteil; Vorliegen einer Melderegisterauskunft mit größerem Verwaltungsaufwand unabhängig von der Frage der Rechtmäßigkeit der Auskunftssperre

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 07.03.2017 - 6 B 53.16

    Abhilfeverfahren; Anzeigepflicht; Auskunftssperre; Ausschließungsgrund;

    Auszug aus BVerwG, 04.12.2017 - 6 B 47.17
    Mit den Ablehnungsgesuchen des Klägers vom 26. August 2016 hat sich der Senat bereits im Beschluss vom 7. März 2017 - 6 B 53.16 - Rn. 10 befasst und sie als unzulässig angesehen; auf diese Ausführungen wird Bezug genommen.

    Denn über jenen Streitgegenstand ist mit der Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Beschluss des Senats vom 7. März 2017 - 6 B 53.16 - bereits rechtskräftig entschieden (§ 133 Abs. 5 Satz 3 VwGO).

    Der in § 138 Nr. 2 VwGO sanktionierte Verfahrensfehler ist demnach nur gegeben, wenn ein Ablehnungsgesuch in der Vorinstanz tatsächlich Erfolg gehabt hat (BVerwG, Beschluss vom 7. März 2017 - 6 B 53.16 [ECLI:DE:BVerwG:2017:070317B6B53.16.0] - NVwZ-RR 2017, 468 Rn. 19 m.w.N.).

  • BVerwG, 16.04.1997 - 6 C 9.95

    Befangenheitsrüge nach Zustellung des Berufungsurteils - Besetzung der

    Auszug aus BVerwG, 04.12.2017 - 6 B 47.17
    Demzufolge könnte die Verfahrensrüge nur Erfolg haben, wenn der Spruchkörper der Vorinstanz als in materieller Hinsicht nicht vorschriftsmäßig besetzt anzusehen wäre, d.h. die Richter tatsächlich und so eindeutig die gebotene Distanz und Neutralität hätten vermissen lassen, dass jede andere Würdigung als die einer Besorgnis der Befangenheit willkürlich erschiene; dann läge zugleich ein Verstoß unmittelbar gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG vor (BVerwG, Urteile vom 21. März 2012 - 6 C 19.11 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 412 Rn. 18 und vom 16. April 1997 - 6 C 9.95 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 382 S. 186).
  • BVerwG, 21.03.2012 - 6 C 19.11

    Prüfungsrecht; Verfahrensregelungen; Sanktionierung von Prüferbeeinflussungen;

    Auszug aus BVerwG, 04.12.2017 - 6 B 47.17
    Demzufolge könnte die Verfahrensrüge nur Erfolg haben, wenn der Spruchkörper der Vorinstanz als in materieller Hinsicht nicht vorschriftsmäßig besetzt anzusehen wäre, d.h. die Richter tatsächlich und so eindeutig die gebotene Distanz und Neutralität hätten vermissen lassen, dass jede andere Würdigung als die einer Besorgnis der Befangenheit willkürlich erschiene; dann läge zugleich ein Verstoß unmittelbar gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG vor (BVerwG, Urteile vom 21. März 2012 - 6 C 19.11 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 412 Rn. 18 und vom 16. April 1997 - 6 C 9.95 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 382 S. 186).
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