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   BVerwG, 05.02.1976 - VII A 1.76   

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https://dejure.org/1976,104
BVerwG, 05.02.1976 - VII A 1.76 (https://dejure.org/1976,104)
BVerwG, Entscheidung vom 05.02.1976 - VII A 1.76 (https://dejure.org/1976,104)
BVerwG, Entscheidung vom 05. Februar 1976 - VII A 1.76 (https://dejure.org/1976,104)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ausschluß neuer Anträge - Vergabe von Studienplätzen - Einstweilige Anordnungen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 50, 124
  • NJW 1976, 1113
 
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Wird zitiert von ... (45)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 18.07.1972 - 1 BvL 32/70

    numerus clausus I

    Auszug aus BVerwG, 05.02.1976 - 7 A 1.76
    Die Regelung der Vergabe von Studienplätzen dient zwar im Verhältnis des Studienbewerbers zum Staat der Verwirklichung von Grundrechten, und die Form der Regelung wird von daher bestimmt, wie in der numerus-clausus-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juli 1972 (BVerfGE 33, 303 ) im einzelnen dargelegt ist.

    Für die Annahme einer verfassungsrechtlichen Natur des Staatsvertrags kann der Senat einen hinreichenden Anhaltspunkt auch nicht darin sehen, daß die Länder mit dem Vertrag einem vom Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 33, 303 [357 f.]) aus Bundesverfassungsrecht entwickelten Gebot entsprachen, für die numerus-clausus-Fächer eine Vergabe der Studienplätze nach bundeseinheitlichen Kriterien herbeizuführen.

  • BVerfG, 03.04.1974 - 1 BvR 282/73

    Bonus-Malus-Regelung

    Auszug aus BVerwG, 05.02.1976 - 7 A 1.76
    Diese sogenannte bonus-malus-Regelung hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluß vom 5. April 1974 (BVerfGE 37, 104 ) "unter den derzeitigen Gegebenheiten" - wie es in der Entscheidung heißt (a.a.O. S. 114) - für verfassungsgemäß gehalten.

    Die der einstweiligen Anordnung in der Beschlußformel zugrundeliegende Entscheidung, wonach für das Sommersemester 1976 noch nach der bonus-malus-Regelung zu verfahren ist, ergibt sich nach Ansicht des Senats jedoch aus einer Berücksichtigung des öffentlichen Interesses an einem möglichst hohen Maß an Kontinuität des Studienplatzvergabeverfahrens: Bei einem Staatsvertrag, der 1973 die Zustimmung aller Länder der Bundesrepublik Deutschland gefunden und den das Bundesverfassungsgericht bezüglich der in diesem Verfahren streitigen Regelung am 3. April 1974 für verfassungsgemäß gehalten hat (BVerfGE 37, 104 ), ist jedenfalls im gegenwärtigen Zeitpunkt bei dem Erlaß einer einstweiligen Anordnung, die den Vollzug des Staatsvertrags nach seinem ursprünglichen Inhalt teilweise aussetzt, besondere Zurückhaltung geboten.

  • BVerwG, 28.10.1970 - VI C 55.68

    Qualifizierung einer Dienstpostenbewertung im Beamtenrecht als Verwaltungsakt -

    Auszug aus BVerwG, 05.02.1976 - 7 A 1.76
    Wann eine Streitigkeit nichtverfassungsrechtlicher Art ist, läßt sich - wie das Bundesverwaltungsgericht wiederholt betont hat (vgl. BVerwGE 36, 218 [227 f.]; 24, 272 [279]) - nicht allgemeingültig bestimmen.
  • BVerfG, 29.11.1967 - 1 BvL 16/63

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs.1 GG

    Auszug aus BVerwG, 05.02.1976 - 7 A 1.76
    Denn Zweifel genügen für diese Vorlage ebensowenig wie für eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht gemäß Art. 100 Abs. 1 GG (vgl. hierzu BVerfGE 22, 373 [378] mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung).
  • BVerfG, 23.06.1958 - 2 BvQ 3/58

    Einstweilige Anordnung gegen die Volksbefragung über Atombewaffnung

    Auszug aus BVerwG, 05.02.1976 - 7 A 1.76
    Wie in der Regel bei Meinungsverschiedenheiten in einer grundsätzlichen Frage zwischen Bundesländern ist auch hier davon auszugehen, daß weder die Auffassung der einen noch die der anderen Seite als unhaltbar oder evident unrichtig bezeichnet werden kann (vgl. BVerfGE 8, 42 [44]; 12, 36 [40]).
  • BVerfG, 30.01.1973 - 2 BvH 1/72

    Coburg

    Auszug aus BVerwG, 05.02.1976 - 7 A 1.76
    Einen verfassungsrechtlichen Inhalt der Art, wie ihn das Bundesverfassungsgericht bei dein Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Coburg und dem Freistaat Bayern vom 14. Februar 1920 für die Zuordnung zum Verfassungsrecht festgestellt hat (vgl. BVerfGE 22, 221 [229 f.]; 34, 216 [226]; 38, 231 [237]), oder auch nur einer, vergleichbaren Art hat der Staatsvertrag über die Vergabe von Studienplätzen nicht.
  • BVerfG, 27.11.1974 - 2 BvH 1/73

    Auflösung des Forstamtes Königsberg i. Bay.

    Auszug aus BVerwG, 05.02.1976 - 7 A 1.76
    Einen verfassungsrechtlichen Inhalt der Art, wie ihn das Bundesverfassungsgericht bei dein Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Coburg und dem Freistaat Bayern vom 14. Februar 1920 für die Zuordnung zum Verfassungsrecht festgestellt hat (vgl. BVerfGE 22, 221 [229 f.]; 34, 216 [226]; 38, 231 [237]), oder auch nur einer, vergleichbaren Art hat der Staatsvertrag über die Vergabe von Studienplätzen nicht.
  • BVerfG, 09.04.1975 - 1 BvR 344/73

    Kapazitätsausnutzung

    Auszug aus BVerwG, 05.02.1976 - 7 A 1.76
    Die Regelung bleibt aber Verwaltung, Verwaltung eines Mangels, wie Haas (DVBl. 1974, 22, [23 f.]) und ihm folgend das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 39, 258 [271]) treffend formulieren.
  • BVerwG, 16.01.1968 - I A 1.67

    Munitionsanstalt der Bundeswehr - § 40 VwGO, 'nichtverfassungsrechtlich'; Art. 30

    Auszug aus BVerwG, 05.02.1976 - 7 A 1.76
    Vorfragen (Inzidentfragen, vgl. BVerwGE 29, 52 [53]) dürfen aber zur rechtlichen Qualifizierung der Streitsache nicht herangezogen werden.
  • BVerfG, 18.07.1967 - 2 BvH 1/63
    Auszug aus BVerwG, 05.02.1976 - 7 A 1.76
    Einen verfassungsrechtlichen Inhalt der Art, wie ihn das Bundesverfassungsgericht bei dein Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Coburg und dem Freistaat Bayern vom 14. Februar 1920 für die Zuordnung zum Verfassungsrecht festgestellt hat (vgl. BVerfGE 22, 221 [229 f.]; 34, 216 [226]; 38, 231 [237]), oder auch nur einer, vergleichbaren Art hat der Staatsvertrag über die Vergabe von Studienplätzen nicht.
  • BVerwG, 06.07.1966 - V C 79.65

    Subsidiarität der Feststellungsklage - Parteifähigkeit von Behörden - Neufassung

  • VerfGH Bayern, 01.08.1975 - 11-VII-73
  • BVerfG, 27.08.1973 - 1 BvR 282/73

    Keine einstweilige Anordnung gegen den Staatsvertrag zur Vergabe von

  • BVerfG, 17.12.1960 - 2 BvQ 4/60

    Einstweilige Anordnung gegen die Ausstrahlung von Fernsehsendungen durch eine

  • BVerfG, 08.02.1977 - 1 BvF 1/76

    numerus clausus II

    In diesem Beschluß wurde ebenfalls der im Staatsvertrag als Übergangslösung vereinbarte pauschale Notenausgleich in Gestalt der sogenannten Bonus-Malus-Regelung (Art. 11 Abs. 8) gebilligt, der später Gegenstand weiterer Verfahren vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof (NJW 1975, S. 1733), dem Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 42, 103 ) und dem Bundesverwaltungsgericht (NJW 1976, S. 1113 und NJW 1977, S. 66) wurde.
  • BVerwG, 03.11.1988 - 7 C 115.86

    Kontrolldichte

    Sie wäre nur dann zu bejahen, wenn die Auslegung und Anwendung verfassungsrechtlicher Normen den eigentlichen Kern des Rechtsstreits bilden würde oder - anders ausgedrückt - wenn das streitige Rechtsverhältnis entscheidend vom Verfassungsrecht geformt wäre (Senatsurteil vom 11. Juli 1985 - BVerwG 7 C 64.83 -, NJW 1985, 2344; Senatsbeschluß vom 5. Februar 1976 - BVerwG 7 A 1.76 -, BVerwGE 50, 124 [BVerwG 05.02.1976 - VII A 1/76]).
  • BSG, 04.04.2012 - B 12 SF 1/10 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsweg - Auskunftsanspruch nach dem

    Die Streitigkeit ist nichtverfassungsrechtlicher Art, weil sie nicht auf Grund verfassungs- oder einfachgesetzlicher Rechtsvorschriften in die Kompetenz der Verfassungsgerichte fällt und auch die Auslegung und Anwendung verfassungsrechtlicher Normen nicht den eigentlichen Kern des Rechtsstreits bildet bzw das streitige Rechtsverhältnis nicht entscheidend vom Verfassungsrecht geformt wird (vgl BVerwGE 50, 124, 130; 80, 355, 357) .
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