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   BVerwG, 05.02.1990 - 4 B 1.90   

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BVerwG, 05.02.1990 - 4 B 1.90 (https://dejure.org/1990,3276)
BVerwG, Entscheidung vom 05.02.1990 - 4 B 1.90 (https://dejure.org/1990,3276)
BVerwG, Entscheidung vom 05. Februar 1990 - 4 B 1.90 (https://dejure.org/1990,3276)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtscharakter einer Fläche als Bahnanlage - Vorübergehende Überlassung an Dritte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1990, 462
  • DÖV 1990, 475
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 16.12.1988 - 4 C 48.86

    Beschränkung der kommunalen Planungshoheit durch Fachplanungen

    Auszug aus BVerwG, 05.02.1990 - 4 B 1.90
    Der Senat hat in seinem Urteil vom 16. Dezember 1988 - BVerwG 4 C 48.86 - (BVerwGE 81, 111) entschieden, daß die Entwidmung von Anlagen der Bundesbahn zu bahnfremden Nutzungen nur durch solche eindeutige und bekanntgemachte Erklärungen der Bahn, die für jedermann klare Verhältnisse schaffen, geschehen könne.

    Daß planerische Festsetzungen funktionslos und damit rechtsungültig werden können (Urteil des Senats vom 16. Dezember 1988 a.a.O. S. 117 und Urteil des Senats vom 29. April 1977 - BVerwG U C 39.75 - BVerwGE 54, 5), hat das Berufungsgericht grundsätzlich nicht in Frage gestellt.

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 05.02.1990 - 4 B 1.90
    Es ist schon zweifelhaft, ob sie den Anforderungen des § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO an die Darlegung der geltend gemachten Zulassungsgründe (vgl. dazu BVerwGE 13, 90 ) entspricht.
  • BVerwG, 29.04.1977 - 4 C 39.75

    Außerkrafttreten bauplanerischer Festsetzungen wegen Funktionslosigkeit

    Auszug aus BVerwG, 05.02.1990 - 4 B 1.90
    Daß planerische Festsetzungen funktionslos und damit rechtsungültig werden können (Urteil des Senats vom 16. Dezember 1988 a.a.O. S. 117 und Urteil des Senats vom 29. April 1977 - BVerwG U C 39.75 - BVerwGE 54, 5), hat das Berufungsgericht grundsätzlich nicht in Frage gestellt.
  • BGH, 19.06.2020 - V ZR 83/18

    Eisenbahnvermögen: Vermögensverfügungsbeschränkungen aufgrund frührer Widmungen

    Eine solche förmliche Entwidmung konnte auch durch eine baurechtlich genehmigte jahrzehntelange bahnfremde Nutzung im Grundsatz nicht ersetzt werden (vgl. BVerwG, NVwZ 1990, 462, 463).
  • OVG Saarland, 10.01.2017 - 2 A 3/16

    Verpflichtung zur Durchführung einer UVP (Umweltrechtsbehelf) vor Benutzung eines

    ( vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 20.8.1990 - 1 W 137/90 -, unter Verweis auf ein "rechtsstaatliches Gebot der Eindeutigkeit öffentlich-sachenrechtlicher Rechtsverhältnisse", betreffend eine Beschlagnahme von ehemaligen Bahnhofs- und Verwaltungsgebäuden durch die Ortspolizeibehörde zum Zwecke der Unterbringung obdachloser Asylbewerber; siehe auch BVerwG, Beschluss vom 5.2.1990 - 4 B 1.90 -, BRS 50 Nr. 70, wonach eine nur vorübergehende Überlassung von Bundesbahngelände an Dritte ist nicht geeignet, den Rechtscharakter der Fläche als Bahnanlage, dort einer Lagerhalle, aufzuheben ) Die Aufgabe der privilegierten anlagenbezogenen Planungshoheit der Bahn muss wegen der rechtsstaatlich gebotenen Eindeutigkeit öffentlich-sachenrechtlicher Rechtsverhältnisse vielmehr durch einen mit einem Mindestmaß an Publizität versehenen hoheitlichen Akt erfolgen, der für jedermann klare Verhältnisse schafft, ob und welche bisher als Bahnanlagen dienenden Flächen künftig wieder für andere Arten von Nutzungen offen stehen.
  • BVerwG, 17.01.1991 - 4 B 186.90

    Bauplanungsrecht: Voraussetzungen für die Privilegierung einer Nutzungsänderung

    Abgesehen davon könnte, solange die Widmung des Bahnhofsgeländes für die besonderen Zwecke des Bahnbetriebes nicht aufgehoben ist, auf ihm auch die Deutsche Bundesbahn selbst nicht ohne weiteres einen Holzverarbeitungsbetrieb führen (vgl. dazu Urteil des beschließenden Senats vom 16. Dezember 1988 - BVerwG 4 C 48.86 - BVerwGE 81, 111 (119 f.) und Beschluß vom 5. Februar 1990 - BVerwG 4 B 1.90 - NVwZ 1990, 462).
  • BVerwG, 31.08.1995 - 7 A 19.94

    Verkehrslärm - Schienenweg - Änderung - Wiedererrichtung - Wesentliche Änderung

    Nach der Rechtsprechung des 4. Senats des Bundesverwaltungsgerichts, der sich der erkennende Senat anschließt, verliert eine Bahnanlage ihre rechtliche Zweckbestimmung nur durch einen eindeutigen Hoheitsakt, der für jedermann klare Verhältnisse darüber schafft, ob und welche Flächen künftig wieder für andere Nutzungen offenstehen (Urteil vom 16. Dezember 1988 - BVerwG 4 C 48.86 - BVerwGE 81, 111 [118]; Beschluß vom 5. Februar 1990 - BVerwG 4 B 1.90 - Buchholz 442.08 § 36 BBahnG Nr. 17).
  • BVerwG, 26.02.1996 - 11 VR 33.95

    Recht des Schienenverkehrs: Klagebefugnis von Gemeinden und Gemeindeverbänden

    Nach der Rechtsprechung des 4. Senats des Bundesverwaltungsgerichts verliert eine Bahnanlage ihre rechtliche Zweckbestimmung nur durch einen eindeutigen Hoheitsakt, der für jedermann klare Verhältnisse darüber schafft, ob und welche Flächen künftig wieder für andere Nutzungen offenstehen(Urteil vom 16. Dezember 1988 - BVerwG 4 C 48.86 - BVerwGE 81, 111 [BVerwG 16.12.1988 - 4 C 48/86];Beschluß vom 5. Februar 1990 - BVerwG 4 B 1.90 - Buchholz 442.08 § 36 BBahnG Nr. 17).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.04.2005 - 15 A 2667/02

    Kanalanschlussbeitragspflicht

    BVerwG, Beschluss vom 5.2.1990 - 4 B 1.90 -, DÖV 1990, 475.
  • OVG Saarland, 10.01.2017 - 2 A 142/15

    Freistellung von Bahnbetriebszwecken

    Erforderlich ist vielmehr eine Entwidmung entweder durch förmliche Planfeststellung oder durch eine sonstige eindeutige und bekannt zu gebende Erklärung des Bahnbetreibers.(Vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 20.8.1990 - 1 W 137/90 -, unter Verweis auf ein "rechtsstaatliches Gebot der Eindeutigkeit öffentlich-sachenrechtlicher Rechtsverhältnisse", betreffend eine Beschlagnahme von ehemaligen Bahnhofs- und Verwaltungsgebäuden durch die Ortspolizeibehörde zum Zwecke der Unterbringung obdachloser Asylbewerber; siehe auch BVerwG, Beschluss vom 5.2.1990 - 4 B 1.90 -, BRS 50 Nr. 70, wonach eine nur vorübergehende Überlassung von Bundesbahngelände an Dritte nicht geeignet ist, den Rechtscharakter der Fläche als Bahnanlage, dort einer Lagerhalle, aufzuheben) Die Aufgabe der privilegierten anlagenbezogenen Planungshoheit der Bahn muss wegen der rechtsstaatlich gebotenen Eindeutigkeit öffentlich-sachenrechtlicher Rechtsverhältnisse durch einen mit einem Mindestmaß an Publizität versehenen hoheitlichen Akt erfolgen, der für jedermann klare Verhältnisse schafft, ob und welche bisher als Bahnanlagen dienenden Flächen künftig wieder für andere Arten von Nutzungen offen stehen.(Vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 26.8.1998 - 11 VR 4.98 -, NVwZ 1999, 535 m.w.N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 23.01.1998 - 1 K 14/94

    Festsetzungen des Bebauungsplans; Zweckbestimmung zur Freizeitnutzung;

    Bis zum 30. Mai 1990 unterlag das Grundstück dem sog. Fachplanungsvorbehalt der Deutschen Bundesbahn gemäß § 38 S. 1 BBauG/BauGB und war eine private - nicht bahneigenen Zwecken dienende - private Stellplatzanlage daher nicht genehmigungsfähig (BVerwG, Urt. v. 16.12.1988 - 4 C 48.86 -, DVBl. 1989, 458, Beschl. v. 05.02.1990 - 4 B 1.90 -, BRS 50 Nr. 70; HessVGH, Urt. v. 29.04.1997 - 4 UE 1349/92 -, ZfBR 1998, 163).
  • OVG Saarland, 12.12.2012 - 2 C 320/11

    Rechtssetzungsbefugnis einer Gemeinde für Satzung über geschützten

    Erforderlich ist vielmehr eine Entwidmung entweder durch förmliche Planfeststellung oder durch eine sonstige eindeutige und bekannt zu gebende Erklärung des Bahnbetreibers.(vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 20.8.1990 - 1 W 137/90 -, unter Verweis auf ein "rechtsstaatliches Gebot der Eindeutigkeit öffentlich-sachenrechtlicher Rechtsverhältnisse", betreffend eine Beschlagnahme von ehemaligen Bahnhofs- und Verwaltungsgebäuden durch die Ortspolizeibehörde zum Zwecke der Unterbringung obdachloser Asylbewerber; siehe auch BVerwG, Beschluss vom 5.2.1990 - 4 B 1.90 -, BRS 50 Nr. 70, wonach eine nur vorübergehende Überlassung von Bundesbahngelände an Dritte ist nicht geeignet, den Rechtscharakter der Fläche als Bahnanlage, dort einer Lagerhalle, aufzuheben) Die Aufgabe der privilegierten anlagenbezogenen Planungshoheit der Bahn muss wegen der rechtsstaatlich gebotenen Eindeutigkeit öffentlich-sachenrechtlicher Rechtsverhältnisse vielmehr durch einen mit einem Mindestmaß an Publizität versehenen hoheitlichen Akt erfolgen, der für jedermann klare Verhältnisse schafft, ob und welche bisher als Bahnanlagen dienenden Flächen künftig wieder für andere Arten von Nutzungen offen stehen.(vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 26.8.1998 - 11 VR 4.98 -, NVwZ 1999, 535 m.w.N.) Anknüpfend daran hat der Bundesgesetzgeber das "Entwidmungsverfahren" inzwischen in § 23 AEG geregelt.(vgl. das Gesetz vom 27.4.2005, BGBl I 2005, 1138) Ein solche Freistellung ist hier jedenfalls unstreitig nicht erfolgt und auch von der Antragsgegnerin - wenngleich von ihrem durch die entsprechende Auskunft des Eisenbahnbundesamts vom 19.4.2010 im Rahmen der Trägerbeteiligung begründeten Rechtsstandpunkt aus konsequent - bisher auch nicht beantragt worden.
  • OVG Berlin, 08.02.1991 - 2 S 18.90

    Immissionsschutzrecht, Eisenbahnrecht, - Neubau, - wesentliche Änderung, - S-Bahn

    Das Bundesverwaltungsgericht hat sich in letzter Zeit zweimal mit der Stillegung von Bahnanlagen bzw. Entwidmung von Bahnanlagen oder Bundesbahngelände beschäftigt (BVerwG 4 C 48.86 vom 16. Dezember 1988 = BVerwGE 81, 111 ; BVerwG 4 B 1.90 vom 5. Februar 1990 = DÖV 1990, 475).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.08.1996 - 8 S 269/96

    Untätigkeitsklage: zureichender Grund für die Verzögerung - Aussetzung einer nach

  • OVG Niedersachsen, 31.05.1996 - 6 L 3564/93

    Gewerbetrieb in Bahnhofsgebäude; Bauantrag nach den §§ 1 ff. der

  • VGH Hessen, 29.04.1997 - 4 UE 1349/92

    Bauvoranfrage betreffend die Errichtung eines Lebensmittelmarktes auf einem

  • VG Ansbach, 21.04.2022 - AN 17 K 21.01144

    Beseitigungsanordnung und Nutzungsuntersagung als Lagerplatz für ein ehemaliges

  • VGH Bayern, 13.01.2014 - 20 ZB 13.2090

    Antrag auf Zulassung der Berufung

  • VG München, 09.11.2011 - M 17 K 11.2561

    Befangenheitsantrag

  • VG Ansbach, 12.11.2021 - AN 10 K 20.00108

    Freistellung von Grundstücken von Bahnbetriebszwecken - Ringbahn Nürnberg

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