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   BVerwG, 05.02.2009 - 20 F 3.08   

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BVerwG, 05.02.2009 - 20 F 3.08 (https://dejure.org/2009,4019)
BVerwG, Entscheidung vom 05.02.2009 - 20 F 3.08 (https://dejure.org/2009,4019)
BVerwG, Entscheidung vom 05. Februar 2009 - 20 F 3.08 (https://dejure.org/2009,4019)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Einsichtnahme in Akten nach den Vorschriften des Umweltinformationsgesetzes (UIG) im Zwischenverfahren; Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Sperrerklärung eines Beigeladenen; Gerichtliche Zuständigkeit für Entscheidungen im Zwischenverfahren ...

  • lda.brandenburg.de PDF

    Ablehnungsbegründung, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, Drittbetroffenheit, Interessenabwägung, Konkurrierende Rechtsvorschriften, Verteidigung

  • fragdenstaat.de

    Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse - Drittbetroffenheit - Interessenabwägung - Konkurrierende Rechtsvorschriften - Verteidigung - Ablehnungsbegründung - in-camera Verfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lda.brandenburg.de (Kurzinformation)

    Ablehnungsbegründung, Konkurrierende Rechtsvorschriften, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, Drittbetroffenheit, Interessenabwägung, Verteidigung

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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 21.02.2008 - 20 F 2.07

    Verwaltungsstreit wegen Zugang zu Umweltinformationen;

    Auszug aus BVerwG, 05.02.2009 - 20 F 3.08
    6 Wie der beschließende Senat mit Beschluss vom 21. Februar 2008 BVerwG 20 F 2.07 (BVerwGE 130, 236 = Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 46) klargestellt hat, gilt dies auch dann, wenn wie hier die Vorlage der Akten selbst Gegenstand des Rechtsstreits ist, weil derartige Fälle von der Geltung des § 99 Abs. 2 VwGO nicht ausgenommen sind.

    9 Durch die Ermessenseinräumung nach § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO wird der obersten Aufsichtsbehörde die Möglichkeit eröffnet, dem öffentlichen Interesse und dem individuellen Interesse der Prozessparteien an der Wahrheitsfindung und an effektivem Rechtsschutz in dem vom Untersuchungsgrundsatz beherrschten Verwaltungsprozess den Vorrang vor dem Interesse an der Geheimhaltung der Schriftstücke zu geben (stRspr; vgl. Beschluss vom 21. Februar 2008 a.a.O. Rn. 18 m.w.N.).

    In diesem Verhältnis stellt das Gesetz die Auskunftserteilung und Aktenvorlage in das Ermessen der Behörde, lässt dieser also die Wahl, ob sie die Akten oder die Auskunft wegen ihrer Geheimhaltungsbedürftigkeit zurückhält oder ob sie davon um der Wahrheitsfindung und des effektiven Rechtsschutzes willen absieht (Beschlüsse vom 13. Juni 2006 BVerwG 20 F 5.05 Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 42 und vom 21. Februar 2008 a.a.O.).

    Dementsprechend ist der obersten Aufsichtsbehörde auch in den Fällen Ermessen zugebilligt, in denen das Fachgesetz der zuständigen Fachbehörde kein Ermessen einräumt (Beschlüsse vom 1. August 2007 BVerwG 20 F 10.06 juris Rn. 5 und vom 21. Februar 2008 a.a.O. Rn. 19).

    11 Wie der Senat in seinem Beschluss vom 21. Februar 2008 (a.a.O. Rn. 20) weiter ausgeführt hat, kann das Ergebnis der Ermessensausübung nach § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO in bestimmten Fallkonstellationen durch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit rechtlich zwingend vorgezeichnet sein.

    Der Anspruch auf Zugang zu Umweltinformationen dient, wie der Senat in seinem Beschluss vom 21. Februar 2008 (a.a.O. Rn. 24) ausgeführt hat, nicht oder nicht in erster Linie der Befriedigung von privaten Informationsinteressen.

    17 Nach welchem Maßstab in den Fällen, in denen wie hier das Interesse des Klägers an Umweltinformationen in Widerstreit gerät mit dem Interesse am Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen eines Beigeladenen, die Interessenlage von der obersten Aufsichtsbehörde bei ihrer Entscheidung über die Aktenvorlage gemäß § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO im Einklang mit der Verfassung zu beurteilen ist, hat der Senat ebenfalls bereits in seinem Beschluss vom 21. Februar 2008 (a.a.O. Rn. 26) dargelegt.

  • BVerfG, 07.07.1992 - 2 BvR 1631/90

    Verletzung des Rechtsstaatsprinzips durch Anwendung der geänderten Vorschrift

    Auszug aus BVerwG, 05.02.2009 - 20 F 3.08
    Wie das Bundesverfassungsgericht unter Hinweis auf die rechtsstaatlichen Grundsätze der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes in seinem Beschluss vom 7. Juli 1992 2 BvR 1631/90, 2 BvR 1728/90 (BVerfGE 87, 48 ) entschieden hat, bleiben Rechtsbehelfe, die wie hier nach bisherigem Recht in zulässiger Weise eingelegt worden sind, ungeachtet einer späteren Verschärfung des Verfahrensrechts wirksam, es sei denn, der Gesetzgeber ordnet durch eine hinreichend deutliche Übergangsregelung die Geltung des neuen Rechts an.
  • BVerfG, 14.03.2006 - 1 BvR 2087/03

    Geschäftsgeheimnisse

    Auszug aus BVerwG, 05.02.2009 - 20 F 3.08
    Maßstab ist dabei neben dem privaten Interesse an effektivem Rechtsschutz und dem je nach Fallkonstellation öffentlichen oder privaten Interesse an Geheimnisschutz auch das öffentliche Interesse an der Wahrheitsfindung (BVerfG, Beschluss vom 14. März 2006 1 BvR 2087/03, 1 BvR 2111/03 BVerfGE 115, 205 ).
  • OVG Niedersachsen, 09.06.2005 - 14 PS 1/05

    Möglichkeit der Verweigerung der Aktenvorlage durch die Behörden;

    Auszug aus BVerwG, 05.02.2009 - 20 F 3.08
    Das bestätigt, dass der Gesetzgeber die Stellung dieses Antrags, wenn er wie in der Regel beim Verwaltungsgericht zu stellen war, anders als die Einlegung der Beschwerde nach § 99 Abs. 2 Satz 12 VwGO nicht dem Vertretungszwang nach § 67 Abs. 1 Satz 1 VwGO a.F. unterwerfen wollte (im Ergebnis ebenso OVG Lüneburg, Beschluss vom 9. Juni 2005 14 PS 1/05 NVwZ-RR 2005, 819; Rudisile, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Stand März 2008, § 99 Rn. 31; Kopp/Schenke, VwGO, 15. Aufl. 2007, § 99 Rn. 18; Geiger, in: Eyermann/Fröhler, VwGO, 12. Aufl. 2006, § 99 Rn. 16; Bader, in: Bader/Funke-Kaiser/Kuntze/v. Albedyll, VwGO, 4. Aufl. 2007, § 67 Rn. 17; wohl auch Redeker/v. Oertzen, VwGO, 14. Aufl. 2004, § 99 Rn. 22).
  • BVerwG, 24.11.2003 - 20 F 13.03

    In-Camera-Verfahren; Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen;

    Auszug aus BVerwG, 05.02.2009 - 20 F 3.08
    Abgesehen davon ist ein Beschluss des Gerichts der Hauptsache über die Entscheidungserheblichkeit des Akteninhalts ausnahmsweise entbehrlich, wenn die zurückgehaltenen Unterlagen zweifelsfrei entscheidungserheblich sind (Beschluss vom 24. November 2003 BVerwG 20 F 13.03 BVerwGE 119, 229 = Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 36).
  • BVerwG, 09.01.2007 - 20 F 1.06

    Verwaltungsrechtsstreit wegen der Genehmigung des Entgelts für Netzzugang;

    Auszug aus BVerwG, 05.02.2009 - 20 F 3.08
    Dieses Verfahrensmodell, bei dem das Gericht der Hauptsache die Akten ohne das Recht der Beteiligten zur Einsichtnahme für seine Entscheidung verwerten darf, ist jedoch in § 99 Abs. 2 VwGO nicht verwirklicht worden (Beschlüsse vom 15. August 2003 BVerwG 20 F 8.03 Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 34 und vom 9. Januar 2007 BVerwG 20 F 1.06 BVerwGE 127, 282 = Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 44).
  • BVerfG, 27.10.1999 - 1 BvR 385/90

    Akteneinsichtsrecht

    Auszug aus BVerwG, 05.02.2009 - 20 F 3.08
    Die gegenwärtige Fassung des § 99 VwGO geht auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Oktober 1999 1 BvR 385/90 (BVerfGE 101, 106) zurück, in der dieses zum Schutz des Grundrechts des Klägers auf effektiven Rechtsschutz gemäß Art. 19 Abs. 4 GG verlangt hatte, dass die Verweigerung der Aktenvorlage in einem "in camera"-Verfahren vom Gericht überprüft werde; in dem dieser Entscheidung zugrunde liegenden Klageverfahren ging es ebenfalls um ein Auskunftsbegehren.
  • VG Frankfurt/Main, 23.01.2008 - 7 E 3280/06

    Erteilung von Auskünften und Akteneinsicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz

    Auszug aus BVerwG, 05.02.2009 - 20 F 3.08
    Ob die vom Vertreter des Bundesinteresses vorgelegte Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 23. Januar 2008 7 E 3280/06(V) im Lichte des § 99 VwGO Bestand hätte, hat der Senat nicht zu entscheiden.
  • BVerwG, 15.08.2003 - 20 F 8.03

    In-camera" -Verfahren; Offenlegung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen im

    Auszug aus BVerwG, 05.02.2009 - 20 F 3.08
    Dieses Verfahrensmodell, bei dem das Gericht der Hauptsache die Akten ohne das Recht der Beteiligten zur Einsichtnahme für seine Entscheidung verwerten darf, ist jedoch in § 99 Abs. 2 VwGO nicht verwirklicht worden (Beschlüsse vom 15. August 2003 BVerwG 20 F 8.03 Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 34 und vom 9. Januar 2007 BVerwG 20 F 1.06 BVerwGE 127, 282 = Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 44).
  • BVerwG, 04.05.2006 - 20 F 2.05

    Verweigerung der Vorlage einer Akte im Verwaltungsrechtsstreit auf Grund ihrer

    Auszug aus BVerwG, 05.02.2009 - 20 F 3.08
    Das ist immer dann der Fall, wenn wie hier die Pflicht zur Vorlage der Behördenakten Streitgegenstand des Verfahrens zur Hauptsache ist und die Entscheidung des Verfahrens zur Hauptsache von der allein anhand des Inhalts der umstrittenen Akten zu beantwortenden Frage abhängt, ob die Akten bzw. Aktenteile, wie von der Behörde geltend gemacht, geheimhaltungsbedürftig sind (Beschluss vom 4. Mai 2006 BVerwG 20 F 2.05 juris).
  • BVerwG, 13.06.2006 - 20 F 5.05

    Anspruch auf Akteneinsichtsrecht nach Landesrecht, landesrechtlich geregelte

  • BVerwG, 01.08.2007 - 20 F 10.06

    Gewährung von Auskunft zu den beim Bundesamt für Verfassungsschutz gespeicherten

  • BVerwG, 08.02.2024 - 20 F 28.22
    Dieses Verfahrensmodell, bei dem das Gericht der Hauptsache die Akten ohne das Recht der Beteiligten zur Einsichtnahme für seine Entscheidung verwerten darf, ist jedoch in § 99 Abs. 2 VwGO nicht verwirklicht worden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 5. Februar 2009 - 20 F 3.08 - juris Rn. 6).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.04.2014 - 8 A 654/12

    Klage eines Nahrungsmittelunternehmens gegen die Erteilung von

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 21. Februar 2008 - 20 F 2.07 -, BVerwGE 130, 236 = juris Rn. 12, vom 15. Oktober 2008 - 20 F 1.08 -, Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 50 = juris Rn. 7 f., und vom 5. Februar 2009 - 20 F 3.08 -, juris Rn. 6 f.; kritisch hierzu u. a. Mayen, NVwZ 2003, 537 (542 ff.), und Schoch, NJW 2009, 2987 (2993); vgl. demgegenüber etwa für telekommunikationsrechtliche Streitigkeiten die Sonderregelung in § 138 Abs. 2 TKG, hierzu BVerwG, Beschlüsse vom 9. Januar 2007 - 20 F 1.06 u. a. -, BVerwGE 127, 282 = juris Rn. 12 ff., und vom 21. Januar 2014 - 6 B 43.13 -, juris Rn. 10.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.04.2014 - 8 A 655/12

    Erteilung von Informationen über das Migrationsverhalten bestimmter

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 21. Februar 2008 - 20 F 2.07 -, BVerwGE 130, 236 = juris Rn. 12, vom 15. Oktober 2008 - 20 F 1.08 -, Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 50 = juris Rn. 7 f., und vom 5. Februar 2009 - 20 F 3.08 -, juris Rn. 6 f.; kritisch hierzu u. a. Mayen, NVwZ 2003, 537 (542 ff.), und Schoch, NJW 2009, 2987 (2993); vgl. demgegenüber etwa für telekommunikationsrechtliche Streitigkeiten die Sonderregelung in § 138 Abs. 2 TKG, hierzu BVerwG, Beschlüsse vom 9. Januar 2007 - 20 F 1.06 u. a. -, BVerwGE 127, 282 = juris Rn. 12 ff., und vom 21. Januar 2014 - 6 B 43.13 -, juris Rn. 10.
  • BVerwG, 31.08.2009 - 20 F 10.08

    Informationszugangsrechte; "in-camera" -Verfahren; fachgesetzliche

    Nur ausnahmsweise ist ein Beweisbeschluss oder eine förmliche Äußerung des Gerichts der Hauptsache zur Klärung der rechtlichen Erheblichkeit des Akteninhalts für die Entscheidung des Rechtsstreits dann entbehrlich, wenn die zurückgehaltenen Unterlagen zweifelsfrei rechtserheblich sind (stRspr; vgl. nur Beschluss vom 5. Februar 2009 - BVerwG 20 F 3.08 - [...] Rn. 4).
  • BVerwG, 18.04.2012 - 20 F 7.11

    In-camera-Verfahren; Sperrerklärung; Prozesserklärung; rechtliches Gehör;

    Hat das Gericht der Hauptsache - wie hier - die Entscheidungserheblichkeit in einem Beschluss geprüft und bejaht, ist der Fachsenat grundsätzlich an dessen Rechtsauffassung gebunden (stRspr, vgl. nur Beschluss vom 5. Februar 2009 - BVerwG 20 F 3.08 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 20.09.2010 - 20 F 9.10

    Verweigerung der Aktenvorlage

    Hat das Gericht der Hauptsache - wie hier - die Entscheidungserheblichkeit in einem Beschluss geprüft und bejaht, ist der Fachsenat grundsätzlich an dessen Rechtsauffassung gebunden (stRspr, vgl. nur Beschluss vom 5. Februar 2009 - BVerwG 20 F 3.08 - juris Rn.4).
  • BVerwG, 02.07.2009 - 20 F 4.09

    Statthaftigkeit eines Zwischenverfahrens vor den Verwaltungsgerichten zur Klärung

    Hat das Gericht der Hauptsache - wie hier - die Entscheidungserheblichkeit in einem Beschluss geprüft und bejaht, ist der Fachsenat grundsätzlich an dessen Rechtsauffassung gebunden (Beschlüsse vom 28. März 2006 a.a.O. Rn. 6; vom 21. Februar 2008 - BVerwG 20 F 2.07 - BVerwGE 130, 236 Rn. 13 und vom 5. Februar 2009 - BVerwG 20 F 3.08 - juris Rn.4).
  • OVG Niedersachsen, 05.10.2016 - 14 PS 9/16

    In-camera-Verfahren; Vertretungszwang

    Nach dem Wortlaut dieser Bestimmung unterliegt auch der gemäß § 99 Abs. 2 Satz 3 VwGO bei dem Gericht der Hauptsache zu stellende Antrag auf Durchführung eines Zwischenverfahrens nach § 99 Abs. 2 VwGO vor dem nach § 189 VwGO gebildeten Fachsenat des Oberverwaltungsgerichts dem Vertretungszwang des § 67 Abs. 4 Satz 1 VwGO (vgl. BVerwG, Beschl. v. 5.2.2009 - BVerwG 20 F 3.08 -, juris Rn. 3; Eyermann, VwGO, 14. Aufl., § 99 Rn. 16).

    Der Gesetzgeber hat hiermit die vorausgegangene Regelung in § 67 Abs. 1 Satz 2 VwGO in der bis zum 30. Juni 2008 geltenden Fassung geändert, die lediglich für die Beschwerde gegen Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts im Zwischenverfahren nach § 99 Abs. 2 VwGO ein Vertretungserfordernis vorsah (vgl. zu dieser alten Rechtslage: BVerwG, Beschl. v. 5.2.2009, a.a.O., Rn. 3; Senatsbeschl. v. 9.6.2005 - 14 PS 1/05 -, NVwZ-RR 2005, 819 jeweils mit weiteren Nachweisen).

  • BVerwG, 18.04.2012 - 20 F 5.11

    Anspruch auf Zugang zu allen vom Bundesamt geführten Herkunftsländer-Leitsätzen

    Hat das Gericht der Hauptsache - wie hier - die Entscheidungserheblichkeit in einem Beschluss geprüft und bejaht, ist der Fachsenat grundsätzlich an dessen Rechtsauffassung gebunden (stRspr vgl. nur Beschluss vom 5. Februar 2009 - BVerwG 20 F 3.08 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 12.10.2009 - 20 F 1.09

    Anspruch auf eine Verkehrsfähigkeitsbescheinigung für den Parallelimport eines in

    Hat das Gericht der Hauptsache - wie hier - die Entscheidungserheblichkeit in einem Beschluss geprüft und bejaht, ist der Fachsenat grundsätzlich an dessen Rechtsauffassung gebunden (Beschlüsse vom 28. März 2006 - BVerwG 20 F 1.05 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 40 Rn. 6; vom 21. Februar 2008 - BVerwG 20 F 2.07 - BVerwGE 130, 236 Rn. 13 = Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 46 und vom 5. Februar 2009 - BVerwG 20 F 3.08 - juris Rn.4).
  • BVerwG, 28.06.2023 - 20 F 2.23

    Auskunftsanspruch über die bei der Verfassungsschutzbehörde des Landes

  • BVerwG, 20.09.2010 - 20 F 7.10

    Schutzkonzepte und -maßnahmen atomrechtlicher Anlagen als Gründe für

  • BVerwG, 12.10.2009 - 20 F 12.08

    Verkehrsfähigkeitsbescheinigung für den Parallelimport eines in Belgien

  • BVerwG, 17.11.2016 - 20 F 13.16

    Verpflichtung zur Gewährung von Einsicht in verschiedene Unterlagen eines bei der

  • BVerwG, 12.10.2009 - 20 F 14.08

    Verkehrsfähigkeitsbescheinigung für den Parallelimport eines in Frankreich

  • BVerwG, 12.10.2009 - 20 F 19.08

    Anspruch auf eine Verkehrsfähigkeitsbescheinigung für den Parallelimport eines in

  • BVerwG, 12.10.2009 - 20 F 20.08

    Anspruch auf eine Verkehrsfähigkeitsbescheinigung für den Parallelimport eines in

  • BVerwG, 12.10.2009 - 20 F 21.08

    Anspruch auf eine Verkehrsfähigkeitsbescheinigung für den Parallelimport eines in

  • BVerwG, 12.10.2009 - 20 F 23.08

    Anspruch auf eine Verkehrsfähigkeitsbescheinigung für den Parallelimport eines in

  • BVerwG, 12.10.2009 - 20 F 16.08

    Verkehrsfähigkeitsbescheinigung für den Parallelimport eines in Großbritannien

  • BVerwG, 12.10.2009 - 20 F 17.08

    Anspruch auf eine Verkehrsfähigkeitsbescheinigung für den Parallelimport eines in

  • BVerwG, 12.10.2009 - 20 F 18.08

    Anspruch auf eine Verkehrsfähigkeitsbescheinigung für den Parallelimport eines in

  • BVerwG, 12.10.2009 - 20 F 22.08

    Anspruch auf eine Verkehrsfähigkeitsbescheinigung für den Parallelimport eines in

  • BVerwG, 08.10.2009 - 20 F 13.08

    Rechtmäßigkeit der Verweigerung einer Verkehrsfähigkeitsbescheinigung für den

  • BVerwG, 12.10.2009 - 20 F 15.08

    Verkehrsfähigkeitsbescheinigung für den Parallelimport eines in Großbritannien

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.10.2009 - 13a F 11/09

    Rechtmäßigkeit der Verweigerung einer Aktenvorlage durch eine oberste

  • OVG Saarland, 14.01.2020 - 8 F 346/19

    Vertretungszwang bei in-camera-Verfahren; Vorliegen einer Sperrerklärung

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