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   BVerwG, 05.02.2018 - 10 B 11.17   

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https://dejure.org/2018,5090
BVerwG, 05.02.2018 - 10 B 11.17 (https://dejure.org/2018,5090)
BVerwG, Entscheidung vom 05.02.2018 - 10 B 11.17 (https://dejure.org/2018,5090)
BVerwG, Entscheidung vom 05. Februar 2018 - 10 B 11.17 (https://dejure.org/2018,5090)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Berichtigung der Kostenentscheidung; Korrektur eines weiteren Fehlers von Amts wegen

  • rewis.io

    Anwendungsbereich und Verfassungsmäßigkeit des pauschalen Gegenstandswertes gemäß § 6 Abs. 3 VZOG

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    VwGO § 118 Abs. 1 ; GKG § 63 Abs. 3
    Antrag auf Berichtigung der Kostenentscheidung; Korrektur eines weiteren Fehlers von Amts wegen

  • datenbank.nwb.de

    Anwendungsbereich und Verfassungsmäßigkeit des pauschalen Gegenstandswertes gemäß § 6 Abs. 3 VZOG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 17.02.2005 - 8 B 9.05

    Verstoß gegen die Rechtsmittelklarheit durch die außerordentlichen Beschwerde;

    Auszug aus BVerwG, 05.02.2018 - 10 B 11.17
    Diese Auslegung wird systematisch durch die ebenfalls weit gefasste Rechtswegregelung des § 6 Abs. 1 VZOG gestützt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. August 2007 - 3 B 35.07 - Buchholz 428.2 § 8 VZOG Nr. 9 Rn. 3 f. zur Anwendbarkeit auch auf Streitigkeiten um Sekundäransprüche; zur Parallelregelung für vermögensrechtliche Streitigkeiten in § 37 Abs. 2 VermG vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Februar 2005 - 8 B 9.05 - Buchholz 428 § 37 VermG Nr. 36 = juris Rn. 4: Anwendbarkeit auf ein dem vermögensrechtlichen Hauptsacheverfahren nachfolgendes Vollstreckungsverfahren).
  • BVerwG, 08.08.2007 - 3 B 35.07

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Erlösauskehr gem. § 8 Abs. 4 S. 2

    Auszug aus BVerwG, 05.02.2018 - 10 B 11.17
    Diese Auslegung wird systematisch durch die ebenfalls weit gefasste Rechtswegregelung des § 6 Abs. 1 VZOG gestützt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. August 2007 - 3 B 35.07 - Buchholz 428.2 § 8 VZOG Nr. 9 Rn. 3 f. zur Anwendbarkeit auch auf Streitigkeiten um Sekundäransprüche; zur Parallelregelung für vermögensrechtliche Streitigkeiten in § 37 Abs. 2 VermG vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Februar 2005 - 8 B 9.05 - Buchholz 428 § 37 VermG Nr. 36 = juris Rn. 4: Anwendbarkeit auf ein dem vermögensrechtlichen Hauptsacheverfahren nachfolgendes Vollstreckungsverfahren).
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