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   BVerwG, 05.03.1986 - 6 C 81.83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,3272
BVerwG, 05.03.1986 - 6 C 81.83 (https://dejure.org/1986,3272)
BVerwG, Entscheidung vom 05.03.1986 - 6 C 81.83 (https://dejure.org/1986,3272)
BVerwG, Entscheidung vom 05. März 1986 - 6 C 81.83 (https://dejure.org/1986,3272)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Kriegsdienstverweigerung - Aufklärungspflicht - Begründungspflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1986, 747
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 13.06.1983 - 1 BvR 1239/82

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Verhängung einer Sperrzeit bei

    Auszug aus BVerwG, 05.03.1986 - 6 C 81.83
    Diese Einstellung des Klägers sprach auch keineswegs notwendig gegen die Annahme einer solchen Gewissensentscheidung, weil nämlich die Bereitschaft des Wehrpflichtigen zur bloß mittelbaren Förderung der militärischen Verteidigung als solche, die Annahme einer Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe im Sinne von Art. 4 Abs. 3 GG noch nicht ausschließt, wie insbesondere die Regelung des Art. 12 a Abs. 2 Satz 3 GG zeigt, wonach sich der als Kriegsdienstverweigerer anerkannte Wehrpflichtige auch für einen Ersatzdienst entscheiden kann, der im Zusammenhang mit den Verbänden der Streitkräfte steht; außerdem hatte der Kläger gerade durch den Vergleich seiner beruflichen Tätigkeit bei der Firma Dornier mit der beruflichen Tätigkeit eines Bäckers, der für die Soldaten Brötchen backt, klargemacht, daß er seine berufliche Tätigkeit bei der Firma Dornier keinesfalls mit der Bereitschaft zur Anwendung von Waffen im Krieg gleichsetzen wollte (vgl. zur Problematik des nur mittelbaren Zusammenhangs zwischen der beruflichen Tätigkeit in einem Rüstungsbetrieb einerseits und der Verweigerung des Kriegsdienstes mit der Waffe aus Gewissensgründen andererseits auch Urteil des Bundessozialgerichts vom 23. Juni 1982 - 7 RAr 89/81 - <NJW 1983, 701> und Beschluß des Bundesverfassungsgerichts - Vorprüfungsausschuß - gemäß § 93 a Abs. 3 BVerfGG vom 13. Juni 1983 - 1 BvR 1239/82 - <NJW 1984, 912>).
  • BSG, 23.06.1982 - 7 RAr 89/81

    Verhängung einer Sperrzeit bei Ablehnung eines Arbeitsangebots aus

    Auszug aus BVerwG, 05.03.1986 - 6 C 81.83
    Diese Einstellung des Klägers sprach auch keineswegs notwendig gegen die Annahme einer solchen Gewissensentscheidung, weil nämlich die Bereitschaft des Wehrpflichtigen zur bloß mittelbaren Förderung der militärischen Verteidigung als solche, die Annahme einer Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe im Sinne von Art. 4 Abs. 3 GG noch nicht ausschließt, wie insbesondere die Regelung des Art. 12 a Abs. 2 Satz 3 GG zeigt, wonach sich der als Kriegsdienstverweigerer anerkannte Wehrpflichtige auch für einen Ersatzdienst entscheiden kann, der im Zusammenhang mit den Verbänden der Streitkräfte steht; außerdem hatte der Kläger gerade durch den Vergleich seiner beruflichen Tätigkeit bei der Firma Dornier mit der beruflichen Tätigkeit eines Bäckers, der für die Soldaten Brötchen backt, klargemacht, daß er seine berufliche Tätigkeit bei der Firma Dornier keinesfalls mit der Bereitschaft zur Anwendung von Waffen im Krieg gleichsetzen wollte (vgl. zur Problematik des nur mittelbaren Zusammenhangs zwischen der beruflichen Tätigkeit in einem Rüstungsbetrieb einerseits und der Verweigerung des Kriegsdienstes mit der Waffe aus Gewissensgründen andererseits auch Urteil des Bundessozialgerichts vom 23. Juni 1982 - 7 RAr 89/81 - <NJW 1983, 701> und Beschluß des Bundesverfassungsgerichts - Vorprüfungsausschuß - gemäß § 93 a Abs. 3 BVerfGG vom 13. Juni 1983 - 1 BvR 1239/82 - <NJW 1984, 912>).
  • BVerwG, 03.12.1986 - 6 C 115.83

    Kriegsdienstverweigerung - Gewissensgründe - Anerkennung - Wehrpflichtiger -

    Im Urteil vom 5. März 1986 - BVerwG 6 C 81.83 - (Buchholz 448.6 § 1 KDVG Nr. 6) hat das Bundesverwaltungsgericht festgestellt, daß auch ein nach Meinung des Verwaltungsgerichts introvertierter Wehrpflichtiger eine Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe getroffen haben könne, der bei seinen Überlegungen nicht differenziere und nicht durch abstrakte Auseinandersetzung mit entgegenstehenden Argumenten im Sinne einer Fortentwicklung zu einer Entscheidung gelange, sondern auf gefühlsmäßiger Grundlage "glaube".
  • BVerwG, 27.09.1990 - 6 C 30.89

    Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe und Bereitschaft zur

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß die Bereitschaft des Wehrpflichtigen zur bloß mittelbaren Förderung der militärischen Verteidigung als solche die Annahme einer Gewissensentscheidung im Sinne von Art. 4 Abs. 3 GG nicht ausschließt; dies zeigt insbesondere die Regelung des Art. 12 a Abs. 2 Satz 3 GG, wonach sich der als Kriegsdienstverweigerer anerkannte Wehrpflichtige "auch" für einen Ersatzdienst entscheiden kann, der im Zusammenhang mit den Verbänden der Streitkräfte steht; auch die berufliche Tätigkeit in einem Rüstungsbetrieb steht deshalb der Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer nicht ohne weiteres entgegen (vgl. dazu Urteil vom 5. März 1986 - BVerwG 6 C 81.83 - sowie Beschluß des Vorprüfungsausschusses des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Juni 1983 - 1 BvR 1239/82 - <NJW 1984, 912>).
  • VGH Bayern, 27.02.2020 - 3 ZB 18.137

    Berücksichtigung der Schwerbehinderung bei der Beurteilung eines nunmehr im

    Nicht erforderlich ist es, dass sich die Tatsacheninstanz in den Gründen ihrer Entscheidung mit allen Einzelheiten des Vorbringens der Beteiligten und des festgestellten Sachverhalts auseinandersetzt; vielmehr kann sich das Gericht auf die wesentlichen Gründe beschränken (BVerwG, U.v. 5.3.1986 - 6 C 81.83 - juris Rn. 10, 13).
  • BVerwG, 18.10.1989 - 6 B 20.89

    Zulassung der Revision auf Grund der Abweichung von höchstrichterlicher

    Die Entscheidung über die Nichtzulassung der Revision in dem angegriffenen Urteil ist auf die Beschwerde des Klägers aufzuheben und die Revision ist zuzulassen, weil das Urteil von den in der Beschwerdebegründung bezeichneten Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. März 1986 - BVerwG 6 C 81.83 - und vom 22. September 1987 - BVerwG 6 C 54.85 - (Buchholz 448.6 § 1 KDVG Nrn. 6 und 16) zur Bedeutung der beruflichen Mitwirkung eines Kriegsdienstverweigerers in der Rüstungsindustrie und zu seiner Bereitschaft, notfalls Friedenswehrdienst zu leisten, abweicht und auf diesen Abweichungen beruht.
  • VG Koblenz, 29.10.1990 - 1 K 207/89

    Genehmigung einer - schon durchgeführten - Erweiterung einer Teichanlage;

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  • BVerwG, 26.04.1988 - 6 B 71.87

    Darlegung der Abweichung eines Urteils von einer Entscheidung des

    Diese Wertung beruhte somit ausschließlich auf dem Umstand fehlender tatsächlicher Angaben des Klägers, die sein Vorbringen hätten glaubhaft machen können; keineswegs hat das Verwaltungsgericht dem Kläger damit in Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (z.B. im Urteil vom 5. März 1986 - BVerwG 6 C 81.83 - 6 C 81/83]>) differenzierende und abstrahierende Antworten oder eine Auseinandersetzung mit rationalen Erwägungen abverlangt.
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