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   BVerwG, 05.03.1991 - 1 D 48.89   

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https://dejure.org/1991,6435
BVerwG, 05.03.1991 - 1 D 48.89 (https://dejure.org/1991,6435)
BVerwG, Entscheidung vom 05.03.1991 - 1 D 48.89 (https://dejure.org/1991,6435)
BVerwG, Entscheidung vom 05. März 1991 - 1 D 48.89 (https://dejure.org/1991,6435)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Tätigkeit als Postbeamter im Schalterdienst - Strafgerichtliche Verurteilung wegen fortgesetzter Untreue in Tateinheit mit fortgesetzter Unterschlagung - Minderung der Schuldfähigkeit bzw. Schuldunfähigkeit wegen krankhafter Spielsucht - Bindung an die Feststellungen des ...

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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 29.11.1989 - 1 D 71.88

    Disziplinarverfahren - Lösungsmöglichkeit - Strafgerichtliche

    Auszug aus BVerwG, 05.03.1991 - 1 D 48.89
    Die bloße Möglichkeit, daß das Geschehen objektiv oder subjektiv auch anders gewesen sein könnte, reicht zu einem Lösungsbeschluß nicht aus (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Urteil vom 29. November 1989 - BVerwG 1 D 71.88 - <DöD 1990, 123 = BVerwG Dok. Ber. B 1990, 96>).
  • BGH, 08.11.1988 - 1 StR 544/88

    Anforderungen an die Täterabsicht bei Verurteilung wegen erpresserischem

    Auszug aus BVerwG, 05.03.1991 - 1 D 48.89
    Im Normalfall ist hiervon jedoch nicht auszugehen (vgl. Urteil des Senats vom 7. November 1989 - BVerwG 1 D 65.88 - , ferner Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 8. November 1988 - 1 StR 544/88 - ).
  • BVerwG, 07.11.1989 - 1 D 65.88

    Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegen einen Beamten - Untreue eines

    Auszug aus BVerwG, 05.03.1991 - 1 D 48.89
    Im Normalfall ist hiervon jedoch nicht auszugehen (vgl. Urteil des Senats vom 7. November 1989 - BVerwG 1 D 65.88 - , ferner Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 8. November 1988 - 1 StR 544/88 - ).
  • BVerwG, 06.02.1991 - 1 D 36.90

    Strafbarkeit wegen Verletzung des Postgeheimnisses in Tateinheit mit

    Auszug aus BVerwG, 05.03.1991 - 1 D 48.89
    Wer diese für das an Effektivität und Sparsamkeit orientierte Funktionieren des öffentlichen Dienstes unerläßliche Vertrauensgrundlage durch eigennütziges Handeln zerstört, muß daher - und das ist in allen Verwaltungszweigen bekannt - grundsätzlich mit der Auflösung des Beamtenverhältnisses rechnen (ständige Rechtsprechung, z.B. Urteil vom 6. Februar 1991 - BVerwG 1 D 36.90 - mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 11.04.1989 - 1 D 75.88
    Auszug aus BVerwG, 05.03.1991 - 1 D 48.89
    Sollte der Beamte im Tatzeitraum nur vermindert schuldfähig gewesen sein, so könnte dies auch nicht zu einem Lösungsbeschluß führen, weil verminderte Zurechnungsfähigkeit nach der ständigen Rechtsprechung des Senats bei Zugriffsdelikten nicht zum Absehen von der Höchstmaßnahme führen kann (vgl. z.B. Urteil vom 11. April 1989 - BVerwG 1 D 75.88 - ).
  • BVerwG, 16.03.1993 - 1 D 69.91

    Schuldfähigkeit - Bulemie - Beschaffungskriminalität

    Damit steht gemäß § 18 Abs. 1 Satz 1 BDO auch für das Disziplinarverfahren die Schuldfähigkeit der Beamtin fest (vgl. Urteil des Senats vom 5. März 1991 - BVerwG 1 D 48.89 - m.w.N.).
  • BVerwG, 19.01.1993 - 1 D 68.91

    Entfernung eines Beamten aus dem Dienst auf Grund eines Dienstvergehens -

    Die bloße Möglichkeit, daß das Geschehen objektiv oder subjektiv auch anders gewesen sein könnte, reicht zu einem Lösungsbeschluß nicht aus (vgl. z.B. Urteil vom 10. März 1992 - BVerwG 1 D 50.91 - ; Urteil vom 5. März 1991 - BVerwG 1 D 48.89 - m.w.N.).
  • BVerwG, 14.10.1997 - 1 D 60.96

    Veruntreuung von eingezogenen Nachnahmebeträgen und Zustellentgelten eines

    Das Amtsgericht ist davon ausgegangen, daß der Beamte im Tatzeitraum schuldfähig war, weil sonst eine Verurteilung nicht hätte erfolgen dürfen (vgl. Urteil vom 5. März 1991 - BVerwG 1 D 48.89 - m.w.N.).
  • BVerwG, 09.09.1997 - 1 D 36.96

    Bindung der Disziplinargerichte an strafgerichtliche Feststellungen -

    Das Amtsgericht ist davon ausgegangen, daß der Beamte im Tatzeitraum schuldfähig war, weil sonst eine Verurteilung nicht hätte erfolgen dürfen (vgl. Urteil vom 5. März 1991 - BVerwG 1 D 48.89 - m.w.N.).
  • VG Meiningen, 08.12.2008 - 6 D 60024/06

    Disziplinarrecht der Landesbeamten; Unterschlagung dienstlich zugänglich

    Sowohl das Amts- als auch das Landgericht sind davon ausgegangen, dass die Beklagte im Tatzeitraum schuldfähig war, weil ansonsten die Verurteilungen nicht hätten erfolgen dürfen (vgl. auch BVerwG, U. v. 05.03.1991, 1 D 48.89, m. w. N.; VG Meiningen, U. v. 08.05.2006, 6 D 60011/02.Me).
  • VG Meiningen, 08.05.2006 - 6 D 60011/02

    Disziplinarrecht der Landesbeamten; Disziplinarrecht; Untersuchungsführer;

    Sowohl das Amts- als auch das Landgericht sowie das Oberlandesgericht sind davon ausgegangen, dass der Beamte im Tatzeitraum schuldfähig war, weil sonst eine Verurteilung nicht hätte erfolgen dürfen (vgl. auch BVerwG, U. v. 05.03.1991, 1 D 48.89, m. w. N.).
  • VG Berlin, 02.03.2006 - 80 A 29.04

    Aberkennung der Lehrerpension beim Besitz von Kinderpornos

    Das Amtsgericht ist davon ausgegangen, dass der Beamte im Tatzeitraum schuldfähig war, weil sonst eine Verurteilung nicht hätte erfolgen dürfen (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 5. März 1991-1 D 48.89 - m.w.N.).
  • VG Berlin, 05.02.2007 - 80 Dn 63.06

    Antrag, eine Frist zum Abschluss eines Disziplinarverfahrens zu setzen.

    Denn das Amtsgericht ist davon ausgegangen, dass der Beamte im Tatzeitraum schuldfähig war, weil sonst eine Verurteilung nicht hätte erfolgen dürfen (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 5. März 1991 - BVerwG 1 D 48.89 - m.w.N.).
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