Rechtsprechung
   BVerwG, 05.03.1998 - 5 C 1.97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,1998
BVerwG, 05.03.1998 - 5 C 1.97 (https://dejure.org/1998,1998)
BVerwG, Entscheidung vom 05.03.1998 - 5 C 1.97 (https://dejure.org/1998,1998)
BVerwG, Entscheidung vom 05. März 1998 - 5 C 1.97 (https://dejure.org/1998,1998)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,1998) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Wert des Gegenstands von anwaltlicher Tätigkeit

  • Wolters Kluwer

    Bescheinigung über die besondere Förderlichkeit eines außereuropäischen Praktikums

  • Judicialis

    BAföG § 5 Abs. 5 Satz 3; ; BAföG § 49 Abs. 1 a, Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BAföG § 5 Abs. 5 S. 3 § 49 Abs. 1a, Abs. 2
    Ausbildungsförderungsrecht - Außereuropäisches Praktikum, besondere Förderlichkeit; Bescheinigung über die besondere Förderlichkeit eines außereuropäischen Praktikums; besondere Förderlichkeit eines Praktikums außerhalb Europas, Voraussetzungen der -; Bestätigung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 106, 204
  • NVwZ 1998, 971 (Ls.)
  • NVwZ-RR 1998, 500
  • FamRZ 1998, 1143
  • DVBl 1998, 1131
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • VG Hamburg, 03.02.2009 - 2 K 3757/07

    Ausbildungsförderung für ein Auslandssemester in Indien

    Der Begriff der besonderen Förderlichkeit ist nach der Intention des Gesetzgebers restriktiv auszulegen (vgl. BVerwG, Urt. v. 5.3.1998, 5 C 1/97, juris, Rn. 15 f.).

    Nach der bisherigen und zutreffenden Auslegung zu § 5 Abs. 5 Satz 3 BAföG a.F. ist ein Praktikum im außereuropäischen Ausland besonders förderlich, wenn ein vergleichbares Praktikum im europäischen Ausland nicht möglich ist oder sich dort ein vergleichbarer Nutzen für die Ausbildung dort nicht erzielen ließe (BVerwG, Urt. v. 5.3.1998, 5 C 1/97, juris, Rn. 16; VG Karlsruhe, Urt. v. 9.9.1994, 13 K 2905/93, juris).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.07.2012 - L 9 SO 460/11

    Sozialhilfe

    e) Fehlt es bei einer Arbeitsgelegenheit gegen Mehraufwandsentschädigung am Merkmal der Zusätzlichkeit, kann der Teilnehmer für die rechtsgrundlos erbrachte Arbeitsleistung vom Träger der Grundsicherung ggf. Wertersatz auf Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs verlangen (so BSG a.a.O.; so zu § 19 BSHG bereits Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 20.11.1997, 5 C 1/97, BVerwGE 105, 370).
  • VG Frankfurt/Main, 16.01.2007 - 10 E 2049/04

    Förderung eines Praktikums im Ausland und Nachweis der Förderlichkeit.

    Ist das nicht der Fall, sind die Ämter für Ausbildungsförderung nicht an Bestätigungen gebunden, auch wenn diese formal von besonderer Förderlichkeit ausgehen mögen (BVerwG 05.03.1998 - 5 C 1/97 - BVerwGE 106, 204).Im vorliegenden Fall hat die Beklagte im Ergebnis zu Recht trotz der vorgelegten Bescheinigung des Hessischen Landesprüfungsamtes für Heilberufe den Tatbestand des § 5 Abs. 5 Satz 3 BAföG verneint, da sich weder aus dieser allein noch aus ihr in der Zusammenschau mit ergänzenden Äußerungen des Klägers in nachvollziehbarer Weise ergibt, dass das Praktikum nach dem Ausbildungsstand des Klägers für seine Ausbildung besonders förderlich ist, wobei es auf den Stand zum Zeitpunkt des Antritts des Praktikums ankommt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht