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   BVerwG, 05.03.1998 - 7 C 13.97   

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BVerwG, 05.03.1998 - 7 C 13.97 (https://dejure.org/1998,1710)
BVerwG, Entscheidung vom 05.03.1998 - 7 C 13.97 (https://dejure.org/1998,1710)
BVerwG, Entscheidung vom 05. März 1998 - 7 C 13.97 (https://dejure.org/1998,1710)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Eigentumsaufgabe wegen Überschuldung - Bebautes Grundstück i.S.d. § 1 Abs. 2 VermG - Baulicher Funktionszusammenhang - Funktionsflächen - Buchgrundstück - Nutzungskonflikte - Überbau - Notwegrecht - Rückgabe von Funktionseinheiten - Grundsatz der Konnexität zwischen ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Buchgrundstück; Überschuldung; nicht kostendeckende Mieten; Eigentumsverzicht durch Erbengemeinschaft

  • Judicialis

    VermG § 1 Abs. 2; ; VermG § 5 Abs. 1 Buchst. b; ; BGB §§ 912 ff.; ; ZGB § 310 Abs. 1; ; ZGB § 320; ; ZGB §§ 321 f.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Offene Vermögensfragen; Eigentumsaufgabe wegen Überschuldung; bebautes Grundstück i.S.d. § 1 Abs. 2 VermG; baulicher Funktionszusammenhang; Funktionsflächen; Buchgrundstück; Nutzungskonflikte; überbau; Notwegrecht; Rückgabe von Funktionseinheiten; Grundsatz der Konnexität ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 1998, 440
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 22.08.1996 - 7 C 74.94

    Offene Vermögensfragen - Buchgrundstück als überschuldetes Grundstück, Zeitwert

    Auszug aus BVerwG, 05.03.1998 - 7 C 13.97
    Maßgeblich ist dabei das Grundstück im Rechtssinne, also das Buchgrundstück; denn allein dieses war beleihbar und konnte deshalb überschuldet im Sinne des § 1 Abs. 2 VermG sein (BVerwG, Urteil vom 22. August 1996 - BVerwG 7 C 74.94 Buchholz a.a.O. Nr. 85).

    Es wird dabei nach den in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen (BVerwG, Urteil vom 22. August 1996 - BVerwG 7 C 74.94 -, a.a.O.) von dem an der seinerzeitigen Beleihungspraxis orientierten Beleihungswert aller Buchgrundstücke auszugehen haben, welche die Funktionseinheit bildeten.

  • BVerwG, 15.05.1997 - 7 C 50.96

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus BVerwG, 05.03.1998 - 7 C 13.97
    Der Rückgabeanspruch setzt daher den überschuldungsbedingten Verlust eines bebauten und - zumindest gleichgewichtig mit einer etwaigen Eigennutzung - vermieteten Grundstücks voraus (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Januar 1997 - BVerwG 7 C 2.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 101; Urteil vom 15. Mai 1997 - BVerwG 7 C 50.96 - VIZ 1997, 475; Urteil vom 16. Oktober 1997 - BVerwG 7 C 51.96 - ZOV 1998, 62).
  • BVerwG, 16.10.1997 - 7 C 51.96

    Eigentumsverzicht - Vermietungsbedingte Überschuldung - Kausalität - Eigennutzung

    Auszug aus BVerwG, 05.03.1998 - 7 C 13.97
    Der Rückgabeanspruch setzt daher den überschuldungsbedingten Verlust eines bebauten und - zumindest gleichgewichtig mit einer etwaigen Eigennutzung - vermieteten Grundstücks voraus (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Januar 1997 - BVerwG 7 C 2.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 101; Urteil vom 15. Mai 1997 - BVerwG 7 C 50.96 - VIZ 1997, 475; Urteil vom 16. Oktober 1997 - BVerwG 7 C 51.96 - ZOV 1998, 62).
  • BVerwG, 23.01.1997 - 7 C 2.96

    Treuhandanstalt - Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben -

    Auszug aus BVerwG, 05.03.1998 - 7 C 13.97
    Der Rückgabeanspruch setzt daher den überschuldungsbedingten Verlust eines bebauten und - zumindest gleichgewichtig mit einer etwaigen Eigennutzung - vermieteten Grundstücks voraus (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Januar 1997 - BVerwG 7 C 2.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 101; Urteil vom 15. Mai 1997 - BVerwG 7 C 50.96 - VIZ 1997, 475; Urteil vom 16. Oktober 1997 - BVerwG 7 C 51.96 - ZOV 1998, 62).
  • BVerwG, 16.05.1991 - 4 C 2.89

    Bauplanungsrecht: Begriff des "Dienens" für einen land- oder

    Auszug aus BVerwG, 05.03.1998 - 7 C 13.97
    Ebensowenig reicht es aus, daß unbebaute Grundstücke der Nutzung eines bebauten Grundstücks vernünftigerweise zugeordnet sind, wie es der Begriff des "Dienens" im Sinne des § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB verlangt (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 3. November 1972 - BVerwG 4 C 9.70 - BVerwGE 41, 138 , sowie Urteil vom 16. Mai 1991 - BVerwG 4 C 2.89 - Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 272).
  • BVerwG, 03.11.1972 - IV C 9.70

    Begriff der Landwirtschaft und des "Dienens"

    Auszug aus BVerwG, 05.03.1998 - 7 C 13.97
    Ebensowenig reicht es aus, daß unbebaute Grundstücke der Nutzung eines bebauten Grundstücks vernünftigerweise zugeordnet sind, wie es der Begriff des "Dienens" im Sinne des § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB verlangt (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 3. November 1972 - BVerwG 4 C 9.70 - BVerwGE 41, 138 , sowie Urteil vom 16. Mai 1991 - BVerwG 4 C 2.89 - Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 272).
  • BVerwG, 28.08.1997 - 7 B 279.97

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Bezeichnung

    Auszug aus BVerwG, 05.03.1998 - 7 C 13.97
    Erforderlich ist vielmehr, daß das benachbarte Grundstück für eine bestimmungsgemäße Nutzung der angrenzenden bebauten Flächen notwendig ist; denn in solchen Fällen führt eine isolierte Rückgabe des "herrschenden" Grundstücks - soweit sie überhaupt rechtlich zulässig ist (vgl. dazu BVerwG, Beschluß vom 22. September 1997 - BVerwG 7 B 157.97 - VIZ 1998, 35 sowie Beschluß vom 24. September 1996 - BVerwG 7 B 279.97 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 35) zu Nutzungskonflikten, die nur mit den Notbehelfen des zivilen Nachbarrechts (§§ 912 ff. BGB) zu bewältigen sind.
  • BVerwG, 22.09.1997 - 7 B 157.97

    Volkseigenes Grundstück - Eigenheim - Dingliches Nutzungsrecht - Teilrückgabe -

    Auszug aus BVerwG, 05.03.1998 - 7 C 13.97
    Erforderlich ist vielmehr, daß das benachbarte Grundstück für eine bestimmungsgemäße Nutzung der angrenzenden bebauten Flächen notwendig ist; denn in solchen Fällen führt eine isolierte Rückgabe des "herrschenden" Grundstücks - soweit sie überhaupt rechtlich zulässig ist (vgl. dazu BVerwG, Beschluß vom 22. September 1997 - BVerwG 7 B 157.97 - VIZ 1998, 35 sowie Beschluß vom 24. September 1996 - BVerwG 7 B 279.97 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 35) zu Nutzungskonflikten, die nur mit den Notbehelfen des zivilen Nachbarrechts (§§ 912 ff. BGB) zu bewältigen sind.
  • BVerwG, 24.10.1996 - 7 C 14.96

    Offene Vermögensfragen - Schädigungstatbestand des § 1 Abs. 1 Buchst. c VermG

    Auszug aus BVerwG, 05.03.1998 - 7 C 13.97
    Das Urteil des Verwaltungsgerichts erweist sich auch nicht deshalb im Ergebnis als richtig, weil die Rückgabe eines ehemals einer Erbengemeinschaft gehörenden Grundstücks nach § 2 a Abs. 4 VermG voraussetzt, daß diese als solche geschädigt wurde, hier jedoch die Miterben ihr Grundeigentum nacheinander und beschränkt auf ihren Erbanteil aufgaben (vgl. Urteil vom 24. Oktober 1996 - BVerwG 7 C 14.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 93); denn eine nach einzelnen Schädigungsmaßnahmen getrennte Betrachtungsweise wird dem von § 1 Abs. 2 VermG erfaßten Lebenssachverhalt nicht gerecht, wenn die Maßnahmen in ihrer Gesamtheit zu einem vollständigen Entzug des zur gesamten Hand gehaltenen Vermögenswerts geführt haben.
  • BVerwG, 24.10.2001 - 8 C 23.00

    Rückübertragung an Erbengemeinschaft; Erbengemeinschaft; Erbanteil; Berechtigter,

    Ausnahmsweise zählen zu den bebauten Grundstücken im Sinne des § 1 Abs. 2 VermG auch unbebaute Buchgrundstücke, die mit einem bebauten Nachbargrundstück eine Funktionseinheit in dem Sinne bilden, dass für die bestimmungsgemäße Nutzung eines der beiden Grundstücke das andere Grundstück notwendig ist (vgl. Urteil vom 5. März 1998 - BVerwG 7 C 13.97 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 141 S. 428 und Beschluss vom 13. März 2001 - BVerwG 8 B 266.00 - n.v.).

    Erforderlich ist vielmehr, dass eines der benachbarten Grundstücke für eine bestimmungsgemäße Nutzung der angrenzenden Flächen notwendig ist; denn in solchen Fällen führt eine isolierte Rückgabe des bebauten Grundstücks - soweit sie überhaupt rechtlich zulässig ist - zu Nutzungskonflikten, die nur mit den Notbehelfen des zivilen Nachbarrechts (§§ 912 ff. BGB) zu bewältigen sind (vgl. Urteil vom 5. März 1998 - BVerwG 7 C 13.97 - a.a.O. S. 429 f.).

    Ist ein unbebautes Grundstück zur bestimmungsgemäßen Nutzung des bebauten Nachbargrundstücks notwendig, müssen alle von dem Funktionszusammenhang erfassten Grundstücke als bebaut im Sinne des § 1 Abs. 2 VermG angesehen werden (vgl. Urteil vom 5. März 1998 - BVerwG 7 C 13.97 - a.a.O. S. 430).

    Wenn dies der Fall ist, ist das Gartengrundstück für die bestimmungsgemäße Nutzung des Hausgrundstücks notwendig (vgl. Urteil vom 5. März 1998 - BVerwG 7 C 13.97 - a.a.O. S. 431).

  • BVerwG, 29.06.2005 - 8 C 9.04

    Erbverzicht; Überschuldung; Mietwohngrundstück; Buchgrundstück;

    Ausnahmsweise zählen zu den bebauten Grundstücken im Sinne des § 1 Abs. 2 VermG aber auch unbebaute Buchgrundstücke, die mit einem bebauten Nachbargrundstück eine Funktionseinheit in dem Sinne bilden, dass für die bestimmungsgemäße Nutzung eines der beiden Grundstücke das andere Grundstück notwendig ist (vgl. Urteile vom 5. März 1998 - BVerwG 7 C 13.97 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 141 S. 428 und vom 24. Oktober 2001 - BVerwG 8 C 23.00 - a.a.O. m.w.N.).

    Denn in solchen Fällen führt eine isolierte Rückgabe des bebauten Grundstücks - soweit sie überhaupt rechtlich zulässig ist - zu Nutzungskonflikten, die nur mit den Notbehelfen des zivilen Nachbarrechts (§§ 912 ff. BGB) zu bewältigen sind (vgl. Urteile vom 5. März 1998 - BVerwG 7 C 13.97 - a.a.O. S. 429 f. und vom 24. Oktober 2001 - BVerwG 8 C 23.00 - a.a.O.).

    Eine solche Notwendigkeit benachbarter Grundstücke für die bestimmungsgemäße Nutzung ist dann gegeben, wenn eine Überbauung vorliegt (Urteil vom 24. Oktober 2001 - BVerwG 8 C 23.00 - a.a.O. S. 87; s.a. Urteil vom 5. März 1998 - BVerwG 7 C 13.97 - a.a.O. S. 431).

  • BVerwG, 20.02.2003 - 7 C 10.02

    Rückübertragung an eine Erbengemeinschaft; Anteilsschädigung; mehrere

    Der Senat hat mit Urteil vom 5. März 1998 - BVerwG 7 C 13.97 - (Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 141) entschieden, dass im Anwendungsbereich des § 1 Abs. 2 VermG bei einem sukzessiven Zugriff auf Gesamthandsanteile eine nach einzelnen Maßnahmen getrennte rechtliche Betrachtungsweise dem von dieser Norm erfassten Lebenssachverhalt nicht gerecht wird, wenn die Maßnahmen - erstens - in ihrer Summe zu einem vollständigen Entzug des zur gesamten Hand gehaltenen Vermögenswerts geführt haben und - zweitens - der Grund für den Eigentumsverlust derselbe gewesen ist, nämlich eine seit dem ersten schädigendem Zugriff bestehende Überschuldungssituation.

    Wären die gewünschten Verzichte erklärt worden, hätte nach den vom Senat bereits in seinem Urteil vom 5. März 1998 (a.a.O.) entwickelten Grundsätzen eine Schädigung der Gesamthandsgemeinschaft angenommen werden müssen.

  • BVerwG, 29.07.1999 - 7 C 31.98

    Investiver Verkauf; Erlösauskehr; Rückgabeausschlußgrund;

    Der Gesetzgeber will damit erreichen, daß eine Rückgabe generell nicht stattfindet, wenn dies im Hinblick auf die dadurch eintretenden Folgen, insbesondere wegen dadurch hervorgerufener schwerwiegender Konfliktsituationen, unvernünftig wäre; denn damit würde ein sozialverträglicher Ausgleich der unterschiedlichen Interessen, dem das Restitutionsrecht in seiner Gesamtheit verpflichtet ist (vgl. Abs. 2 der Einleitung der erwähnten Gemeinsamen Erklärung, a.a.O.), von vornherein verfehlt (zur Notwendigkeit konfliktverhindernder Handhabung von Restitutionsvorschriften vgl. auch das Urteil des Senats vom 5. März 1998 - BVerwG 7 C 13.97 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 141).
  • BVerwG, 24.10.2002 - 7 C 11.02

    Eigentumsverzicht; Gehöft, landwirtschaftliches; Wohnhausflurstück;

    Gegen-stand einer solchen Schädigung ist das Grundstück im Rechtssinne, also ein bestimmter Teil der Erdoberfläche, der im Grundbuch als selbständiges Grundstück eingetragen war; denn allein das Buchgrundstück war beleihbar und konnte deshalb i.S. des § 1 Abs. 2 VermG überschuldet sein (Urteil vom 5. März 1998 - BVerwG 7 C 13.97 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 141 S. 428 m.w.N.).
  • BVerwG, 17.10.2012 - 8 B 42.12

    Restitution bei Miterbengemeinschaft

    Hierzu hat es auf den Umstand verwiesen, dass nicht ein, sondern insgesamt drei Entzugsakte vorliegen, die sich jeweils gegen einen der seinerzeit drei Miterben richteten, und dass jedenfalls der erste dieser drei Entzugsakte (von 1948/49) mit den beiden anderen (von 1972) nicht derart in sachlichem Zusammenhang stand, dass der Tatbestand einer sogenannten sukzessiven Enteignung erfüllt wäre (vgl. hierzu Urteile vom 5. März 1998 - BVerwG 7 C 13.97 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 141 S. 431 und vom 20. Februar 2003 a.a.O.; Beschluss vom 23. März 2012 - BVerwG 8 B 84.11 - ZOV 2012, 158).
  • VG Cottbus, 05.11.2008 - 1 K 1334/06

    Nachweis der Rechtsnachfolge in vermögensrechtlichem Restitutionsverfahren;

    In solchen Fällen würde die isolierte Rückgabe des bebauten Grundstücks zu Nutzungskonflikten führen, die nur mit den Notbehelfen des Nachbarrechts nach §§ 912 ff. BGB zu lösen wären (BVerwG, Urteil vom 29. Juni 2005 - BVerwG 8 C 9.04 - Buchholz 428 § 1 Abs. 2 VermG Nr. 32, S. 125, 126; Urteil vom 24. Oktober 2001 - BVerwG 8 C 23.00 - Buchholz 428 § 1 Abs. 2 VermG Nr. 21, S. 86 und 88; Urteil vom 05. März 1998 - BVerwG 7 C 13.97 - Buchholz § 1 VermG Nr. 141, S. 429/430; Urteil der Kammer vom 16. März 2005 - 1 K 91/00); eine "Wirtschaftseinheit" zwischen bebautem und unbebautem Grundstück genügt jedoch ebenso wenig wie die Überlegung, dass das unbebaute dem bebauten Grundstück vernünftigerweise zugeordnet ist, wie es der Begriff des Dienens im Rahmen der Tatbestandsalternativen des § 35 Abs. 1 des Baugesetzbuches verlangt.
  • BVerwG, 20.02.2003 - 7 C 14.02

    Vermögensrechtliche Rückübertragung eines Grundstückes - Auskehr des nach

    Gegenstand einer solchen Schädigung ist das Grundstück im Rechtssinne (Urteil vom 5. März 1998 BVerwG 7 C 13.97 Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 141).
  • BVerwG, 03.05.2004 - 8 B 6.04
    Das angefochtene Urteil weicht von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. März 1998 - BVerwG 7 C 13.97 - (Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 141) im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO ab.
  • BVerwG, 31.01.2002 - 7 B 93.01

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache bei Annahme einer gegen eine

    Das Revisionsverfahren kann im Anschluss an das Urteil des Senats vom 5. März 1998 - BVerwG 7 C 13.97 - (Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 141) Gelegenheit zur Klärung der Frage bieten, ob eine gegen eine Gesamthandsgemeinschaft gerichtete Schädigung auch dann angenommen werden kann, wenn die auf einzelne Anteile beschränkten Zugriffe zwar zum vollständigen Verlust des zur gesamten Hand gehaltenen Vermögenswerts geführt haben, die einzelnen Maßnahmen aber unter § 1 Abs. 1 Buchst. c und § 1 Abs. 2 VermG und damit unter verschiedene Schädigungstatbestände fallen.
  • OLG Brandenburg, 22.03.2007 - 5 U 106/05

    Rechtskauf: Zahlungsanspruch auf Grund des Verkaufs eines

  • VG Meiningen, 14.03.2007 - 5 K 12/99

    Rückübertragungsrecht; Rückübertragungsrecht; Rückübertragung; Berechtigung;

  • BVerwG, 13.03.2001 - 8 B 266.00

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Sinn und Zweck des § 1 Abs. 2

  • BVerwG, 12.05.2004 - 8 B 16.04

    Überschuldung eines Grundstücks - Erforderlichkeit der persönlichen Anhörung der

  • BVerwG, 05.09.2000 - 7 B 120.00

    Relevanz des Funktionszusammenhangs bei der Rückgabe bebauter Grundstücke nach

  • BVerwG, 12.10.2000 - 8 B 193.00

    Ausnahmsweise Erfassung eines unbebauten Buchgrundstücks vom

  • BVerwG, 21.01.2000 - 7 B 174.99
  • VG Schwerin, 31.05.2000 - 3 A 294/96

    Drittwiderspruch gegen die Rückübertragung eines mit einem Miethaus bebauten

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