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BVerwG, 05.04.1982 - 3 B 66.79 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Nichtzulassungsbeschwerde - Nicht gegen sämtliche Klagabweisungsgründe geltend gemachte Zulassungsgründe - Feststellung eines Entziehungsschadens an einem in Breslau belegenen Grundstück - Anrechnung des in die freie Verfügung der Verfolgten gelangten Kaufpreises - ...
Verfahrensgang
- VG Saarlouis, 09.07.1979 - 5 K 574/77
- BVerwG, 05.04.1982 - 3 B 66.79
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 09.11.1972 - III C 41.71
Angemessene Gegenleistung für entzogene Grundstücke - Schadensfeststellung im …
Auszug aus BVerwG, 05.04.1982 - 3 B 66.79
Ob sich im Hinblick auf die vom Beteiligten in seiner Beschwerdeerwiderung erwähnten Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. November 1972 - BVerwG 3 C 41.71 - (BVerwGE 41, 145) sowie vom 9. Dezember 1976 - BVerwG 3 C 23.76 - (ZLA 1977, 65) zum Begriff des zwangsweise veranlaßten oder gegen die guten Sitten verstoßenden Rechtsgeschäftes im Sinne von § 1 Abs. 1 Nr. 1 der 7. FeststellungsDV noch grundsätzlich klärungsbedürftige Rechtsfragen hätten stellen können, muß bei dem vorliegend festgestellten Sachverhalt im übrigen ebenso dahingestellt bleiben, wie eine Überprüfung der von den Klägern weiterhin behaupteten Abweichung des angefochtenen Urteils von den in der Beschwerdeschrift im einzelnen bezeichneten Urteilen des beschließenden Senats. - BVerwG, 09.12.1976 - 3 C 23.76
Schädigung jüdischer Vermögenswerte zur Zeit des Nationalsozialismus
Auszug aus BVerwG, 05.04.1982 - 3 B 66.79
Ob sich im Hinblick auf die vom Beteiligten in seiner Beschwerdeerwiderung erwähnten Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. November 1972 - BVerwG 3 C 41.71 - (BVerwGE 41, 145) sowie vom 9. Dezember 1976 - BVerwG 3 C 23.76 - (ZLA 1977, 65) zum Begriff des zwangsweise veranlaßten oder gegen die guten Sitten verstoßenden Rechtsgeschäftes im Sinne von § 1 Abs. 1 Nr. 1 der 7. FeststellungsDV noch grundsätzlich klärungsbedürftige Rechtsfragen hätten stellen können, muß bei dem vorliegend festgestellten Sachverhalt im übrigen ebenso dahingestellt bleiben, wie eine Überprüfung der von den Klägern weiterhin behaupteten Abweichung des angefochtenen Urteils von den in der Beschwerdeschrift im einzelnen bezeichneten Urteilen des beschließenden Senats. - BVerwG, 08.08.1973 - IV B 13.73
Auszug aus BVerwG, 05.04.1982 - 3 B 66.79
Da hiernach nicht hinsichtlich jeder der die Klageabweisung tragenden Begründungen ein Zulassungsgrund vorliegt oder behauptet worden ist (vgl. hierzu Beschluß vom 8. August 1973 - BVerwG 4 B 13.73 - [Buchholz 310 § 132 Nr. 115];… Weyreuther, Revisionszulassung und Nichtzulassungsbeschwerde in der Rechtsprechung der obersten Bundesgerichte, Aufl. 1971 RdNr. 79 ff. m.w.N.), muß die Beschwerde mit der Kostenfolge aus § 154 Abs. 2 VwGO zurückgewiesen werden.
- BVerwG, 18.02.1983 - 3 B 74.82
Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zur Krankenpflege unter der Bezeichnung …
Wird eine Entscheidung von mehreren selbständigen Begründungen in der Weise gestützt, daß jede der Begründungen für sich genommen die angefochtene Entscheidung trägt, kann die Revision nur zugelassen werden, wenn im Hinblick auf jede der Begründungen ein Zulassungsgrund vorliegt (vgl. Beschlüsse vom 10. Mai 1979 - BVerwG 3 B 102.79 -, vom 5. April 1982 - BVerwG 3 B 66.79 - und vom 15. Juni 1982 - BVerwG 3 B 16.82 -).