Rechtsprechung
   BVerwG, 05.04.2006 - 10 C 6.05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,1880
BVerwG, 05.04.2006 - 10 C 6.05 (https://dejure.org/2006,1880)
BVerwG, Entscheidung vom 05.04.2006 - 10 C 6.05 (https://dejure.org/2006,1880)
BVerwG, Entscheidung vom 05. April 2006 - 10 C 6.05 (https://dejure.org/2006,1880)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,1880) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    GG Art. 3 Abs. 1; AO § 227; GrStG § 41 Satz 1; GrStDV §§ 29, 30 Abs. 3; EV Anl. I Kap. IV Sachgebiet B Abschn. II Nr. 30
    Grundsteuer; Einheitswert; Steuermessbetrag; Steuermesszahl; Gemeindegruppen; Eingemeindung; Hebesatz; Billigkeitserlass; Gleichbehandlung.

  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 3 Abs. 1
    Abstufung; Bemessung; Billigkeit; Billigkeitserlass; Eingemeindung; Eingemeindung; Einheitsbewertung; Einheitswert; Erlass; Gemeinde; Gemeindegruppen; Gleichbehandlung; Gleichbehandlung; Grundsteuer; Grundsteuer; Grundsteuermessbescheid; Grundstück; Größe; Hebesatz; ...

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf einen Teilerlass der Grundsteuer aus Billigkeitsgründen; Unterstellen einer pauschalen Übernahme jeglicher höchstrichterlicher Rechtsprechung zu einem umfassenden Regelwerk durch den Gesetzgeber; Auslegung des § 30 Abs. 3 Grundsteuerdurchführungsverordnung ...

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; AO § 227; ; GrStG § 41 Satz 1; ; GrStDV § 29; ; GrStDV § 30 Abs. 3; ; EV Anl. I Kap. IV Sachgebiet B Abschn. II Nr. 30

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kein Teilerlass der Grundsteuer aus Billigkeitsgründen bei Festsetzung der Grundsteuermesszahl für Grundstücke in neuen Bundesländern

  • datenbank.nwb.de

    Kein Erlass der gestaffelten Grundsteuer in eingemeindeten Kommunen der neuen Bundesländer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Kein Erlass der gestaffelten Grundsteuer in eingemeindeten Kommunen der neuen Bundesländer

  • 123recht.net (Pressemeldung, 5.4.2006)

    Bundesverwaltungsgericht bestätigt Grundsteuer in Ostdeutschland // Teils unterschiedliche Höhe in einer Stadt rechtmäßig

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2006, 989
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 05.06.1959 - VII C 97.57
    Auszug aus BVerwG, 05.04.2006 - 10 C 6.05
    Dass bei der Festsetzung der Grundsteuermesszahl für Grundstücke in den neuen Bundesländern, die nach Maßgabe der aufgrund des Einigungsvertrages wieder in Kraft gesetzten §§ 29, 30 GrStDV zu beurteilen sind, nach § 30 Abs. 3 GrStDV eine nach dem 1. Januar 1935 erfolgte Eingemeindung mit der Folge einer erhöhten Grundsteuerbelastung unberücksichtigt bleibt, begründet keinen Anspruch auf einen Teilerlass der Grundsteuer aus Billigkeitsgründen (insoweit Aufgabe von BVerwG, Urteil vom 5. Juni 1959 BVerwG 7 C 97.57 BVerwGE 8, 334).

    Das Berufungsgericht hat den Teilerlass der für die Klägerin festgesetzten Grundsteuer zunächst selbständig tragend auf die Begründungserwägungen des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. Juni 1959 (BVerwG 7 C 97.57 BVerwGE 8, 334) gestützt.

    Aus dieser Erkenntnis über den Ausgleichszweck der Messzahlstaffelung folgt zugleich, dass die vom Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 5. Juni 1959 (BVerwG 7 C 97.57 BVerwGE 8, 334) für den Billigkeitserlass gegebene Begründung nicht aufrechterhalten werden kann.

  • BFH, 20.10.2004 - II R 55/02

    GrSt-Messbetrag: Grundstücke im Beitrittsgebiet - Einheitswerte 1935

    Auszug aus BVerwG, 05.04.2006 - 10 C 6.05
    Mit dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 20. Oktober 2004 II R 55/02 sei davon auszugehen, dass die Abstufung der Messzahlen nach § 29 GrStDV sachlich begründet und damit verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden sei.

    Insbesondere hat sich auch der Bundesfinanzhof in der Folgezeit auf einen von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahre 1959 abweichenden Standpunkt gestellt und dabei die Auffassung vertreten, dass die Abstufung der Steuermesszahlen in § 29 GrStDV sachlich begründet sei (BFH, Urteil vom 20. Oktober 2004 II R 55/02 BFH/NV 2005, 577 zur vertikalen Stufung zwischen verschiedenen Grundstücksgruppen) und dass die Beibehaltung der Messzahlabstufung nach der Eingemeindung einer kleineren in eine größere Gemeinde gemäß § 30 Abs. 3 GrStDV nicht zu beanstanden sei (BFH, Urteil vom 9. Dezember 1966 III 168/63 BFHE 87, 572).

    Die Feststellungen des Berufungsgerichts zum Ausgleichszweck der Messzahlstaffelung in § 29 GrStDV decken sich mit entsprechenden Erkenntnissen des Bundesfinanzhofs (Urteil vom 9. Dezember 1966 III 168/63 BFHE 87, 572 ; Urteil vom 20. Oktober 2004 II R 55/02 BFH/NV 2005, 577) und werden auch im rechtswissenschaftlichen Schrifttum bestätigt (Halaczinsky, Grundsteuer Kommentar, 2. Auflage 1995, § 41 GrStG Rn. 11; Gürsching, BB 1960, 204; Rössler, KStZ 1959, 221 , Gürsching/Stenger, GrStG Kommentar 1959, § 12 GrStG Rn. 13).

  • BFH, 09.12.1966 - III 168/63

    Einordnung einer Gemeinde in eine Gemeindegruppe und Anwendung der

    Auszug aus BVerwG, 05.04.2006 - 10 C 6.05
    Insbesondere hat sich auch der Bundesfinanzhof in der Folgezeit auf einen von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahre 1959 abweichenden Standpunkt gestellt und dabei die Auffassung vertreten, dass die Abstufung der Steuermesszahlen in § 29 GrStDV sachlich begründet sei (BFH, Urteil vom 20. Oktober 2004 II R 55/02 BFH/NV 2005, 577 zur vertikalen Stufung zwischen verschiedenen Grundstücksgruppen) und dass die Beibehaltung der Messzahlabstufung nach der Eingemeindung einer kleineren in eine größere Gemeinde gemäß § 30 Abs. 3 GrStDV nicht zu beanstanden sei (BFH, Urteil vom 9. Dezember 1966 III 168/63 BFHE 87, 572).

    Die Feststellungen des Berufungsgerichts zum Ausgleichszweck der Messzahlstaffelung in § 29 GrStDV decken sich mit entsprechenden Erkenntnissen des Bundesfinanzhofs (Urteil vom 9. Dezember 1966 III 168/63 BFHE 87, 572 ; Urteil vom 20. Oktober 2004 II R 55/02 BFH/NV 2005, 577) und werden auch im rechtswissenschaftlichen Schrifttum bestätigt (Halaczinsky, Grundsteuer Kommentar, 2. Auflage 1995, § 41 GrStG Rn. 11; Gürsching, BB 1960, 204; Rössler, KStZ 1959, 221 , Gürsching/Stenger, GrStG Kommentar 1959, § 12 GrStG Rn. 13).

  • BFH, 11.08.1987 - VII R 121/84

    Erlaß von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis: Zu den Voraussetzungen, die

    Auszug aus BVerwG, 05.04.2006 - 10 C 6.05
    In solchen Fällen setzt ein Erlass nach § 227 AO neben der persönlichen oder sachlichen Unbilligkeit der Steuereinziehung voraus, dass die Steuerfestsetzung (oder der Grundlagenbescheid) offensichtlich und eindeutig unrichtig ist, und es außerdem dem Steuerpflichtigen nicht möglich und nicht zumutbar war, sich rechtzeitig gegen diese Fehlerhaftigkeit zu wehren (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. August 1990 BVerwG 8 C 42.88 Buchholz 401.0 § 222 AO Nr. 1, S. 5; BFH, Urteil vom 11. August 1987 VII R 121/84 BFHE 150, 502 sowie Groll, in: Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO/FGO, § 227 AO Rn. 170 ff. m.w.N. zur Rspr).

    Auch entbindet selbst eine gefestigte finanzgerichtliche Rechtsprechung zur Verfassungsmäßigkeit der Staffelung der Steuermesszahlen die Klägerin grundsätzlich nicht von der Last, Rechtsbehelfe gegen die Hoheitsakte zu ergreifen, in denen die von ihr beanstandete Verfassungswidrigkeit der Steuermesszahlregelung für eingemeindete Kommunen ihren unmittelbaren Niederschlag findet, und hierbei eine Klärung der behaupteten Verfassungswidrigkeit der Vorschriften herbeizuführen (im Ergebnis ebenso BFH, Urteil vom 11. August 1987 VII R 121/84 a.a.O.).

  • BVerfG, 22.11.2000 - 1 BvR 2307/94

    Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz - Verfassungsbeschwerden erfolglos

    Auszug aus BVerwG, 05.04.2006 - 10 C 6.05
    Hinzu kommt, dass das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber, jedenfalls was die Bindung an den Gleichheitssatz betrifft, einen besonders weiten Spielraum zugesteht, wenn es, wie hier, um die Bewältigung der Folgen aus der Teilung Deutschlands geht (vgl. BVerfG, Urteil vom 22. November 2000 1 BvR 2307/94 u.a. BVerfGE 102, 254 m.w.N. zu Wiedergutmachungsfragen).
  • BVerwG, 22.12.1999 - 11 CN 1.99

    Vergnügungssteuer; Spielautomatensteuer; Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit in

    Auszug aus BVerwG, 05.04.2006 - 10 C 6.05
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts steht dem Gesetzgeber namentlich zur Regelung von Massenerscheinungen, wie im Steuerrecht üblich, ein weiter Gestaltungsspielraum zu, der Durchbrechungen des Gleichheitssatzes durch Typisierungen und Pauschalierungen vor allem auch aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung und praktikabilität rechtfertigt, solange die durch jede typisierende Regelung entstehende Ungerechtigkeit noch in einem angemessenen Verhältnis zu den steuerlichen Vorteilen der Typisierung steht (BVerwG, Urteil vom 22. Dezember 1999 BVerwG 11 CN 1.99 BVerwGE 110, 237 ; Urteil vom 13. April 2005 BVerwG 10 C 5.04 BVerwGE 123, 218 m.w.N.).
  • BVerwG, 13.04.2005 - 10 C 5.04

    Vergnügungssteuer; Aufwandsteuer; Spielautomatensteuer; Stückzahlmaßstab;

    Auszug aus BVerwG, 05.04.2006 - 10 C 6.05
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts steht dem Gesetzgeber namentlich zur Regelung von Massenerscheinungen, wie im Steuerrecht üblich, ein weiter Gestaltungsspielraum zu, der Durchbrechungen des Gleichheitssatzes durch Typisierungen und Pauschalierungen vor allem auch aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung und praktikabilität rechtfertigt, solange die durch jede typisierende Regelung entstehende Ungerechtigkeit noch in einem angemessenen Verhältnis zu den steuerlichen Vorteilen der Typisierung steht (BVerwG, Urteil vom 22. Dezember 1999 BVerwG 11 CN 1.99 BVerwGE 110, 237 ; Urteil vom 13. April 2005 BVerwG 10 C 5.04 BVerwGE 123, 218 m.w.N.).
  • BVerfG, 05.04.1978 - 1 BvR 117/73

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Versagung eines Steuererlasses aus

    Auszug aus BVerwG, 05.04.2006 - 10 C 6.05
    Die Verfassungswidrigkeit eines Gesetzes und mithin der auf seiner Grundlage ergangenen Steuerbescheide sei indes keine Frage der Billigkeit (BVerfG, Beschluss vom 5. April 1978 1 BvR 117/73 BVerfGE 48, 102 ).
  • BVerwG, 23.08.1990 - 8 C 42.88

    Voraussetzungen für einen Billigkeitserlaß der Gewerbesteuer

    Auszug aus BVerwG, 05.04.2006 - 10 C 6.05
    In solchen Fällen setzt ein Erlass nach § 227 AO neben der persönlichen oder sachlichen Unbilligkeit der Steuereinziehung voraus, dass die Steuerfestsetzung (oder der Grundlagenbescheid) offensichtlich und eindeutig unrichtig ist, und es außerdem dem Steuerpflichtigen nicht möglich und nicht zumutbar war, sich rechtzeitig gegen diese Fehlerhaftigkeit zu wehren (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. August 1990 BVerwG 8 C 42.88 Buchholz 401.0 § 222 AO Nr. 1, S. 5; BFH, Urteil vom 11. August 1987 VII R 121/84 BFHE 150, 502 sowie Groll, in: Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO/FGO, § 227 AO Rn. 170 ff. m.w.N. zur Rspr).
  • OVG Sachsen, 08.12.2004 - 5 B 111/03

    Grundsteuerlass

    Auszug aus BVerwG, 05.04.2006 - 10 C 6.05
    das Urteil des Verwaltungsgerichts Chemnitz vom 10. Dezember 2002 (Az. 8 K 1419/98) und das Urteil des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 8. Dezember 2004 (Az. 5 B 111/03) aufzuheben und die Klage abzuweisen.
  • OVG Sachsen, 05.03.2012 - 1 A 966/10

    Aufstellen von Altpapiertonnen für private Sammlung als Anliegergebrauch

    Die sich aus den besonderen Nutzungsbedürfnissen und -möglichkeiten von Anliegern im Vergleich zu anderen Nutzern (etwa bloßen Verkehrsteilnehmern) ergebende "gesteigerte" Straßennutzung war - auch ohne Aufnahme einer gesonderten Regelung in den Gesetzestext - bei Schaffung des Sächsischen Straßengesetzes in der straßenrechtlichen Verwaltungspraxis und Rechtsprechung der Bundesrepublik Deutschland seit langem allgemein anerkannt (Stahlhut, in: Kodal, Straßenrecht, 7. Aufl., Kapitel 26 Rn. 10 ff.; Fickert, Stra- ßenrecht in NRW, 3. Aufl., § 14a StrWG Rn. 3), weshalb mangels gegenteiliger Anhaltspunkte in den Gesetzesmaterialien davon auszugehen ist, dass der sächsische Landesgesetzgeber das - insoweit - nach dem Vorbild der anderen Bundesländer geschaffene Straßenrecht mit dem Inhalt zur Geltung bringen wollte, den es im Zeitpunkt der Rezeption namentlich durch die damalige langjährige höchstrichterliche Rechtsprechung erfahren hatte (für die Rezeption von Bundesrecht vgl. etwa BVerwG, Urt. v. 5 April 2006, SächsVBl. 2006, 212, 213 f.).
  • BVerwG, 06.12.2006 - 10 B 62.06

    Deichpflicht; Deichverband; Beitragspflicht; Deichbeiträge; Deichlast;

    Deswegen zeigt sie auch nicht nachvollziehbar auf, warum ein Beitragsmaßstab, der typisierend an die Einheitswerte anknüpft, für die Beitragspflichtigen Ungerechtigkeiten zur Folge hat, die unter Berücksichtigung der durch die Typisierung erzielten Verwaltungsvereinfachung und -praktikabilität nicht mehr zu rechtfertigen sind, und zwar, obwohl bei der Regelung von Massenerscheinungen im Abgabenrecht Typisierungen und Pauschalierungen im Grundsatz durchaus erlaubt sind (vgl. Urteil vom 5. April 2006 - BVerwG 10 C 6.05 - juris Rn. 46 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.04.2020 - 14 E 871/19
    vgl. BVerwG, Urteile vom 5. April 2006 - 10 C 6.05 -, DVBl. 2006, 989 (991), und vom 23. August 1990 - 8 C 42.88 -, NJW 1991, 1073 (1074); BFH, Urteil vom 21. Januar 2015 - X R 40/12 -, BFHE 248, 485 (491), Rdnr. 29.
  • FG Sachsen, 17.07.2013 - 8 K 786/07

    Verfassungsmäßigkeit der Staffelung der Grundsteuermesszahlen nach

    Die Rechtsprechung sieht in der Staffelung der Grundsteuermesszahlen nach Gemeindegruppen keinen Verstoß gegen Artikel 3 Abs. 1 Grundgesetz - GG - (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. April 2006 10 C 6/05; Senatsurteil vom 25. Juni 2008 8 K 430/07; BFH-Beschluss vom 23.11.2009 II B 118/08 und BVerfG, Beschluss vom 5. April 2011 1 BvR 2355/10).
  • OVG Sachsen, 11.02.2013 - 1 B 241/12

    Mehrmonatige Absperrung von Geh- und Radweg als Anliegergebrauch?

    Die sich aus den besonderen Nutzungsbedürfnissen und -möglichkeiten von Anliegern im Vergleich zu anderen Nutzern (etwa bloßen Verkehrsteilnehmern) ergebende "gesteigerte" Straßennutzung war - auch ohne Aufnahme einer gesonderten Regelung in den Gesetzestext - bei Schaffung des Sächsischen Straßengesetzes in der straßenrechtlichen Verwaltungspraxis und Rechtsprechung der Bundesrepublik Deutschland seit langem allgemein anerkannt (Stahlhut, in: Kodal, Straßenrecht, 7. Aufl., Kapitel 26 Rn. 10 ff.; Fickert, Straßenrecht in NRW, 3. Aufl., § 14a StrWG Rn. 3), weshalb mangels gegenteiliger Anhaltspunktein den Gesetzesmaterialien davon auszugehen ist, dass der sächsische Landesgesetzgeber das - insoweit - nach dem Vorbild der anderen Bundesländer geschaffene Stra- ßenrecht mit dem Inhalt zur Geltung bringen wollte, den es im Zeitpunkt der Rezeption namentlich durch die damalige langjährige höchstrichterliche Rechtsprechung erfahren hatte (für die Rezeption von Bundesrecht vgl. etwa BVerwG, Urt. v. 5 April 2006, SächsVBl. 2006, 212, 213 f.).
  • BVerwG, 27.06.2005 - 10 B 32.05

    Zulassung einer Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache -

    Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 10 C 6.05 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch den Beschwerdeführer bedarf es nicht.
  • OVG Sachsen, 09.07.2019 - 1 A 48/17

    Zuwendung; Subvention; Erstattung; Erstattungsbescheid; Schlussbescheid;

    Bezieht sich der Gesetzgeber mit einer gesetzlichen Neuregelung auf eine bereits seit langem in Kraft befindliche Regelung (hier: § 25 HGB), ist regelmäßig davon auszugehen, dass die Neuregelung mit dem Inhalt zur Geltung gebracht werden soll, die in der langjährigen höchstrichterlichen Rechtsprechung anerkannt ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 5. April 2006 - 10 C 6.05 -, juris Rn. 20).
  • BFH, 23.11.2009 - II B 118/08

    Grundsätzliche Bedeutung und Verfassungsmäßigkeit der Staffelung der

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in der Staffelung der Grundsteuermesszahlen nach Gemeindegruppen keinen Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG gesehen (Urteil vom 5. April 2006 10 C 6/05, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2007, 163, unter II.2.c).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.12.2012 - 4 L 174/12

    Grundsteuerhebesatz nach Eingemeindung

    Dies gilt auch hinsichtlich der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 05.04.2006 - BVerwG 10 C 6.05 -, zit. nach JURIS) sowie dem dieser Entscheidung zugrundeliegenden Urteil des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts (v. 08.12.2004 - 5 B 111/03 -, zit. nach JURIS), die die Frage der Anwendung unterschiedlicher Steuermesszahlen zum Gegenstand haben und für die hier maßgebliche Fragestellung - vor dem Hintergrund der in § 25 Abs. 4 Satz 2 GrStG getroffenen Regelung - nicht entscheidungserheblich sind (vgl. stattdessen zu der mit § 25 Abs. 4 Satz 2 GrStG inhaltsgleichen Regelung des § 16 Abs. 4 Satz 2 GewStG: BVerwG, Beschl. v. 15.09.1981 - BVerwG 8 B 210.81 -, zit. nach JURIS).
  • OVG Sachsen, 09.04.2013 - 5 A 119/10

    Hydrantenschaden auf dem mitversorgten Nachbargrundstück, Wassergebührenerlass,

    Ein Erlassantrag gemäß § 227 AO wegen sachlicher Unbilligkeit kann jedoch wegen 14 der damit verbundenen Durchbrechung der Bestandskraft des zugrundeliegenden Abgabenbescheides nur ausnahmsweise zu einer sachlichen Überprüfung der Abgabenfestsetzung führen, und zwar dann, wenn die Abgabenfestsetzung offensichtlich und eindeutig falsch ist und wenn es dem Abgabenpflichtigen nicht möglich und nicht zumutbar war, sich gegen die Fehlerhaftigkeit rechtzeitig zu wehren (BVerwG, Urt. v. 23. August 1990 - 8 C 42/88 -, juris Rn. 29 = DVBl 1990, 1405 ff.; BVerwG, Urt. v. 5. April 2006 - 10 C 6/05 -, juris Rn. 28 = DVBl 2006, 989).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht