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   BVerwG, 05.04.2011 - 3 B 79.10   

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BVerwG, 05.04.2011 - 3 B 79.10 (https://dejure.org/2011,13806)
BVerwG, Entscheidung vom 05.04.2011 - 3 B 79.10 (https://dejure.org/2011,13806)
BVerwG, Entscheidung vom 05. April 2011 - 3 B 79.10 (https://dejure.org/2011,13806)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 11 Abs 1 LFGB, § 4 Abs 1 Nr 2 LMKV, § 4 Abs 5 LMKV
    Irreführende Bezeichnung industriell hergestellter Fleischerzeugnisse

  • Wolters Kluwer

    Beurteilungskriterien für die Feststellung einer Irreführung entgegen § 11 Abs. 1 Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB)

  • rewis.io

    Irreführende Bezeichnung industriell hergestellter Fleischerzeugnisse

  • ra.de
  • rewis.io

    Irreführende Bezeichnung industriell hergestellter Fleischerzeugnisse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Leitsätze des Deutschen Lebensmittelbuchs zur Ermittlung der Verbrauchervorstellungen bei Feststellung einer Irreführung des Verbrauchers i.S.d. § 11 Abs. 1 LFGB; Assoziation des Verbrauchers bei "Filetstreifen" und "Putenbrust, Natur" als von einem Stück ...

  • rechtsportal.de

    Leitsätze des Deutschen Lebensmittelbuchs zur Ermittlung der Verbrauchervorstellungen bei Feststellung einer Irreführung des Verbrauchers i.S.d. § 11 Abs. 1 LFGB; Assoziation des Verbrauchers bei "Filetstreifen" und "Putenbrust, Natur" als von einem Stück ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • beck.de PDF, S. 30 (Entscheidungsbesprechung)

    § 11 I LFGB; § 132 II Nr. 1, 137 II VwGO; § 4 I Nr. 2, V LMKV
    Bezeichnung "Filetstreifen" für Erzeugnisse aus zerkleinertem und anschließend neu zusammengefügtem Geflügelfiletfleisch ist irreführend

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 17.01.2008 - 3 C 1.07

    Berufswidrige Werbung; Apothekenbezeichnung; Internationale Apotheke; Bezeichnung

    Auszug aus BVerwG, 05.04.2011 - 3 B 79.10
    Dessen Feststellungen binden nach § 137 Abs. 2 VwGO das Revisionsgericht, soweit sie nicht mit zulässigen und begründeten Verfahrensrügen angegriffen werden oder etwa allgemeinen Erfahrungssätzen widersprechen (vgl. nur Urteil vom 17. Januar 2008 - BVerwG 3 C 1.07 - Buchholz 418.21 ApBO Nr. 17 Rn. 22 m.w.N.).
  • BVerwG, 10.12.1987 - 3 C 18.87

    Lebensmittel - Bezeichnung - Wortzusammensetzung - Verkehrsauffassung - Deutsches

    Auszug aus BVerwG, 05.04.2011 - 3 B 79.10
    Das Berufungsgericht hat seiner Prüfung diesen Maßstab zugrunde gelegt und sich in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 10. Dezember 1987 - BVerwG 3 C 18.87 - Buchholz 418.711 LMBG Nr. 24) bei der Ermittlung der Verbrauchervorstellungen unter anderem an den Leitsätzen des Deutschen Lebensmittelbuchs orientiert.
  • VG Osnabrück, 23.08.2007 - 4 A 119/06

    Hähnchenbrustfilet; Kochschinken; Lebensmittel; Lebensmittelbezeichnung;

    Auszug aus BVerwG, 05.04.2011 - 3 B 79.10
    Dass ein dem Berufungsgericht nachgeordnetes Verwaltungsgericht zeitlich vor der hier angegriffenen Berufungsentscheidung für in vergleichbarer Weise industriell hergestellte Fleischzubereitungen die Bezeichnung "Hähnchenbrustfilet" als nicht irreführend angesehen hat (VG Osnabrück, Urteil vom 23. August 2007 - VG 4 A 119/06 -), begründet noch keinen Verstoß des Berufungsgerichts gegen allgemeine Erfahrungssätze.
  • BVerwG, 23.01.1992 - 3 C 33.89

    Irreführung - Gemeinschaftsrecht

    Auszug aus BVerwG, 05.04.2011 - 3 B 79.10
    Das von der Klägerin außerdem angeführte Urteil des Senats vom 23. Januar 1992 - BVerwG 3 C 33.89 - (BVerwGE 89, 320) ist nicht einschlägig; es betraf die Bezeichnung "Diät-Wurst" für ein Produkt, bei dem tierische gegen pflanzliche Fette ausgetauscht und in der Kennzeichnung auf diesen Austausch hingewiesen worden war.
  • VGH Baden-Württemberg, 29.10.2012 - 9 S 1353/11

    Für Verbraucher irreführende Bezeichnung industriell hergestellter

    Der Referenzverbraucher rechnet nicht damit, dass solche Produkte aus der erkalteten Masse gewonnen werden, die entsteht, nachdem Geflügelbrüste durch mechanische Behandlung (Tumbeln) eine weiche Struktur erhalten haben und teilweise zerrissen worden sind und dann mit einem erheblichen Anteil an brätartig fein zerkleinerter Fleischmasse in einen Kunstdarm gefüllt und gekocht worden sind (im Anschluss an OVG Lüneburg, Urteil vom 30.06.2010 - 13 LB 9/08 -, Juris; BVerwG, Beschluss vom 05.04.2011 - 3 B 79.10 -, Juris).

    8 In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union, des Bundesverwaltungsgerichts und des beschließenden Senats hat das Verwaltungsgericht hinsichtlich der Frage, ob eine bestimmte Angabe irreführend ist, zutreffend darauf abgestellt, wie ein durchschnittlich informierter, aufmerksamer und verständiger Durchschnittsverbraucher die Bezeichnung wahrscheinlich auffassen wird (zu diesem Maßstab vgl. EuGH, Urteile vom 04.04.2000 - C-465/98 -, "Darbo", Slg. 2000, I-2297, Rn. 20, und vom 10.09.2009 - C-446/07 -, "Severi", Slg. 2009, I-8041, Rn. 61; BVerwG, Beschluss vom 05.04.2011 - 3 B 79.10 -, Juris, Rn. 4; Senatsurteil vom 11.02.2010, a.a.O.; Zipfel/Rathke, a.a.O., C 102 § 11 LFGB, Rn. 49 ff.).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat zu denselben Produktbezeichnungen ausgeführt, dass es "im Grunde offensichtlich" sei, "dass mit den gewählten Bezeichnungen die Assoziation geweckt werden kann, die Produkte würden wie im traditionellen Fleischerhandwerk aus einem Stück wie gewachsen geschnitten und gerade nicht aus einem Kochpökelerzeugnis" (Beschluss vom 05.04.2011, a.a.O., Rn. 6).

    Denn dieser Umstand besagt nichts darüber, ob sich die Verbraucher aufgrund der Produktbezeichnung (möglicherweise über einen längeren Zeitraum) fehlerhafte Vorstellungen von dem Produkt machen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 05.04.2011, a.a.O., Rn. 8).

    Bereits das Bundesverwaltungsgericht hat festgestellt, dass der Umstand, dass der Testbericht der Stiftung Warentest über Kochschinken, ein Schweinefleischprodukt, die Art der Herstellung dieser Produkte nicht beanstandet, sondern als "Marktrealität" darstellt, nicht die Frage berührt, unter welcher Bezeichnung eine Kochpökelware, in diesem Fall aus Geflügelfleisch, verkehrsfähig ist (vgl. Beschluss vom 05.04.2011, a.a.O., Rn. 8).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.05.2014 - 5 N 23.12

    Bezeichnung eines Kochpökelerzeugnisses aus Truthahnbrust-Fleischstücken als

    In ihr sind jedoch die konkreten Bezeichnungen für jedes Geflügelfleisch-Teilstück definiert, die dem Verbraucher, aus dessen Sicht es keine Unterschiede in der Definition von Roh- und Koch-/Bratware gibt, im täglichen Umgang geläufig sind und die als Auslegungshilfen für die mutmaßliche Erwartungshaltung eines Durchschnittsverbrauchers herangezogen werden können (so auch Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Urteil vom 30. Juni 2010 - 13 LB 9/08 -, juris Rn. 43, bestätigt durch Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 5. April 2011 - BVerwG 3 B 79.10 -, juris Rn. 4 ff.).

    Vor diesem Hintergrund und bei natürlicher Betrachtungsweise geht der Durchschnittsverbraucher, der erwarten kann, dass auch für verarbeitete Produkte die anatomisch korrekten Begriffe verwendet werden, davon aus, dass ein als "Truthahnbrust, fein gebraten" bezeichnetes Produkt aus einem Stück wie gewachsen geschnitten ist (so auch für Hähnchenbrustfilet VGH Mannheim, Beschluss vom 29. Oktober 2012 - 9 S 1353/11 -, juris Rn 8 sowie für Hähnchen- und Putenfiletstreifen und Putenbrust OVG Lüneburg, Urteil vom 30. Juni 2010, a.a.O., juris Rn. 50, bestätigt durch Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 5. April 2011, a.a.O., juris).

    Keineswegs muss er ernsthaft damit rechnen, dass das streitgegenständliche Produkt aus einer erkalteten Masse gewonnen wird, die entsteht, nachdem mit Kochsalzlake versehene Putenbrüste durch Tumbeln eine weiche Struktur erhalten haben und teilweise zerrissen und dann mit einem nicht unerheblichen Anteil an brätartig fein zerkleinerter Fleischmasse in einen Kunstdarm gefüllt und gekocht worden sind, mit der Folge, dass das Produkt aus einer Vielzahl zerkleinerter und sodann wieder zusammengefügter Geflügelfleischstücken besteht (vgl. auch Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 5. April 2011, a.a.O., juris Rn. 5; OVG Lüneburg, Urteil vom 30. Juni 2010, a.a.O., juris Rn. 50; VGH Mannheim, Beschluss vom 29. Oktober 2012, a.a.O., juris Rn. 8).

    Abgesehen davon, dass der Beklagte eine entsprechende auf das streitgegenständliche Produkt bezogene Behauptung der Klägerin bestritten hat, besagt dieser Umstand nichts darüber, ob sich die Verbraucher aufgrund der Produktbezeichnung (möglicherweise über einen längeren Zeitraum) fehlerhafte Vorstellungen von dem Produkt machen (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 5. April 2011, a.a.O., Rn. 8).

    Dies haben weder das Verwaltungsgericht noch, wie an anderer Stelle von der Klägerin behauptet, das Bundesverwaltungsgericht in seinem der EuGH-Entscheidung zeitlich nachfolgenden Beschluss vom 5. April 2011 (a.a.O., juris Rn. 8) verkannt.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.05.2014 - 5 N 3.12

    Produkt Truthahnbrust; gebratenes Geflügelfleisch; zusammengefügte Fleischstücke;

    In ihr sind jedoch die konkreten Bezeichnungen für jedes Geflügelfleisch-Teilstück definiert, die dem Verbraucher, aus dessen Sicht es keine Unterschiede in der Definition von Roh- und Koch-/Bratware gibt, im täglichen Umgang geläufig sind und die als Auslegungshilfen für die mutmaßliche Erwartungshaltung eines Durchschnittsverbrauchers herangezogen werden können (so auch Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Urteil vom 30. Juni 2010 - 13 LB 9/08 -, juris Rn. 43, bestätigt durch Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 5. April 2011 - BVerwG 3 B 79.10 -, juris Rn. 4 ff.).

    Vor diesem Hintergrund und bei natürlicher Betrachtungsweise geht der Durchschnittsverbraucher, der erwarten kann, dass auch für verarbeitete Produkte die anatomisch korrekten Begriffe verwendet werden, davon aus, dass ein als "Truthahnbrust fein gebraten" bezeichnetes Produkt aus einem Stück wie gewachsen geschnitten ist (so auch für Hähnchenbrustfilet VGH Mannheim, Beschluss vom 29. Oktober 2012 - 9 S 1353/11 -, juris Rn 8 sowie für Hähnchen- und Putenfiletstreifen und Putenbrust OVG Lüneburg, Urteil vom 30. Juni 2010, a.a.O., juris Rn. 50, bestätigt durch Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 5. April 2011, a.a.O., juris).

    Keineswegs muss er ernsthaft damit rechnen, dass das streitgegenständliche Produkt aus einer erkalteten Masse gewonnen wird, die entsteht, nachdem mit Kochsalzlake versehene Putenbrüste durch Tumbeln eine weiche Struktur erhalten haben und teilweise zerrissen und dann mit einem nicht unerheblichen Anteil an brätartig fein zerkleinerter Fleischmasse in einen Kunstdarm gefüllt und gekocht worden sind, mit der Folge, dass das Produkt aus einer Vielzahl zerkleinerter und sodann wieder zusammengefügter Geflügelfleischstücken besteht (vgl. auch Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 5. April 2011, a.a.O., juris Rn. 5; OVG Lüneburg, Urteil vom 30. Juni 2010, a.a.O., juris Rn. 50; VGH Mannheim, Beschluss vom 29. Oktober 2012, a.a.O., juris Rn. 8).

    Abgesehen davon, dass der Beklagte eine entsprechende auf das streitgegenständliche Produkt bezogene Behauptung der Klägerin bestritten hat, besagt dieser Umstand nichts darüber, ob sich die Verbraucher aufgrund der Produktbezeichnung (möglicherweise über einen längeren Zeitraum) fehlerhafte Vorstellungen von dem Produkt machen (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 5. April 2011, a.a.O., Rn. 8).

    Dies haben weder das Verwaltungsgericht noch, wie an anderer Stelle von der Klägerin behauptet, das Bundesverwaltungsgericht in seinem der EuGH-Entscheidung zeitlich nachfolgenden Beschluss vom 5. April 2011 (a.a.O., juris Rn. 8) verkannt.

  • VGH Bayern, 13.03.2013 - 9 B 09.2135

    Spitzenqualität: es geht um die Wurst

    Bei der Ermittlung der Verkehrsauffassung ist in erster Linie die mutmaßliche Erwartung eines Durchschnittsverbrauchers, der angemessen gut unterrichtet und angemessen aufmerksam und kritisch ist, unter Berücksichtigung sozialer, kultureller und sprachlicher Faktoren zugrunde zu legen (vgl. Erwägungsgrund Nr. 18 der Richtlinie 2005/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11.5.2005, ABl EG Nr. L 149 S 22/25; Wehlau, LFGB, § 11 Rn. 24, 117; Meyer in Meyer/Streinz, LFGB, 2. Aufl. 2012, § 11 Rn. 36 ff. mit umfänglichen Nachweisen aus der Rspr) bzw. die anzunehmende Erwartung eines informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers (so BVerwG, B.v. 18.10.2000 - 1 B 45/00 - juris Rn. 4; B.v. 5.4.2011 - 3 B 79/10 - juris Rn. 4).

    Sollte es zutreffen, dass die Behörden längere Zeit gegen die streitbefangene Auslobung des Produkts der Klägerin oder gegen die Auslobung gleichartiger Produkte anderer Hersteller nicht vorgegangen sind - was im Übrigen vom Beklagten insbesondere für den Zeitraum vor 2006 ausdrücklich bestritten wird (vgl. auch Niederschrift der mündlichen Verhandlung vom 11.3.2013, S. 5) -, besagt dies nichts darüber, ob sich der Verbraucher aufgrund der Produktbezeichnung (möglicherweise über einen längeren Zeitraum) fehlerhafte Vorstellungen über das Produkt gemacht hat (vgl. BVerwG, B.v. 5.4.2011 - 3 B 79/10 - juris Rn. 8).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.08.2022 - 9 A 517/20

    Bezeichnung Geflügel Salami irreführend bei Schweinespeck als Zutat

    vgl. BVerwG, Urteil vom 27. September 2012 - 3 C 17.12 -, NVwZ-RR 2013, 141 = juris Rn. 22, und Beschluss vom 5. April 2011 - 3 B 79.10 -, LRE 63, 110 = juris Rn. 4.
  • BVerwG, 20.06.2012 - 3 B 87.11

    Irreführende Bezeichnung von Lebensmitteln; Aufzählung von Zutaten; Beurteilung

    Das Berufungsgericht hat für die Beurteilung, ob die Angabe "Nussecken mit Kuvertüre und kakaohaltiger Fettglasur" im Sinne von § 11 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 Nr. 1 LFGB irreführend ist, in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschlüsse vom 5. April 2011 - BVerwG 3 B 79.10 - LRE 63, 110 und vom 18. Oktober 2000 - BVerwG 1 B 45.00 - Buchholz 418.711 LMBG Nr. 34) auf die Sicht eines durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers abgestellt.

    Die darauf beruhenden berufungsgerichtlichen Feststellungen zur Verbrauchererwartung sind Teil der Tatsachenfeststellung und binden den Senat nach § 137 Abs. 2 VwGO, weil die Klägerin hiergegen keine zulässigen und begründeten Verfahrensrügen erhoben hat (vgl. Beschluss vom 5. April 2011 a.a.O. = juris Rn. 4 m.w.N.).

  • BVerwG, 19.09.2016 - 3 B 52.15

    Untersagung eines Firmennamens wegen Irreführung

    Diese Tatsachenfeststellungen zum Inhalt der Verbrauchererwartung (BVerwG, Beschlüsse vom 5. April 2011 - 3 B 79.10 - juris Rn. 4 und vom 20. Juni 2012 - 3 B 87.11 - juris Rn. 4, jeweils m.w.N.) und zu den Gegebenheiten im Betrieb der Klägerin sind von der Beschwerde nicht mit einer Verfahrensrüge im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO angegriffen worden und daher für den Senat bindend (vgl. § 137 Abs. 2 VwGO).
  • VGH Bayern, 13.03.2013 - 9 B 09.2162

    Spitzenqualität: es geht um die Wurst

    Bei der Ermittlung der Verkehrsauffassung ist in erster Linie die mutmaßliche Erwartung eines Durchschnittsverbrauchers, der angemessen gut unterrichtet und angemessen aufmerksam und kritisch ist, unter Berücksichtigung sozialer, kultureller und sprachlicher Faktoren zugrunde zu legen (vgl. Erwägungsgrund Nr. 18 der Richtlinie 2005/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11.5.2005, ABl EG Nr. L 149 S 22/25; Wehlau, LFGB, § 11 Rn. 24, 117; Meyer in Meyer/Streinz, LFGB, 2. Aufl. 2012, § 11 Rn. 36 ff. mit umfänglichen Nachweisen aus der Rspr) bzw. die anzunehmende Erwartung eines informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers (so BVerwG, B.v. 18.10.2000 - 1 B 45/00 - juris Rn. 4; B.v. 5.4.2011 - 3 B 79/10 - juris Rn. 4).

    Sollte es zutreffen, dass die Behörden längere Zeit gegen die streitbefangene Auslobung des Produkts der Klägerin oder gegen die Auslobung gleichartiger Produkte anderer Hersteller nicht vorgegangen sind - was im Übrigen vom Beklagten insbesondere für den Zeitraum vor 2006 ausdrücklich bestritten wird (vgl. Niederschrift der mündlichen Verhandlung vom 11.3.2013, S. 5) -, besagt dies nichts darüber, ob sich der Verbraucher aufgrund der Produktbezeichnung (möglicherweise über einen längeren Zeitraum) fehlerhafte Vorstellungen über das Produkt gemacht hat (vgl. BVerwG, B.v. 5.4.2011 - 3 B 79/10 - juris Rn. 8).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.05.2014 - 5 N 34.11

    Gegartes Fleischerzeugnis; zusammengefügte Fleischstücke; Auslobung als

    Die darauf basierenden Feststellungen zur Verbrauchererwartung sind Teil der Tatsachenwürdigung (vgl. Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. April 2011 - BVerwG 3 B 79.10 -, juris Rn. 4).

    Im Übrigen besagt die Behauptung der Klägerin, dass die Behörden längere Zeit gegen die Auslobung des Fleischerzeugnisses der Klägerin oder gleichartiger Fleischerzeugnisse anderer Hersteller nicht vorgegangen seien, nichts darüber aus, ob sich der Verbraucher auf Grund der Bezeichnung fehlerhafte Vorstellungen über das Produkt gemacht hat (vgl. Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. April 2011, a.a.O., juris Rn. 8).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.05.2014 - 5 B 4.11

    "Jagdwurst"; Brühwursterzeugnis; Wiederverarbeitung von Brühwurstbrät (so

    Entscheidend für die Begriffsbestimmung ist danach die Verkehrsauffassung, für die in erster Linie die mutmaßliche Erwartungshaltung eines durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers zu Grunde zu legen ist (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschlüsse vom 5. April 2011 - BVerwG 3 B 79.10 -, juris Rn. 4, und vom 20. Juni 2012 - BVerwG 3 B 87.11 -, juris Rn. 4; EuGH, Urteil vom 16. Juli 1998 - C-210/96 -, juris Rn. 37).

    Denn selbst eine langjährige behördliche Untätigkeit sagt nichts darüber aus, ob sich der Verbraucher auf Grund der Bezeichnung fehlerhafte Vorstellungen über das Produkt gemacht hat (vgl. Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. April 2011, a.a.O., juris Rn. 8).

  • VG Gelsenkirchen, 19.03.2012 - 19 L 145/12

    Lebensmittel; Beschaffenheit; Bezeichnung; Kennzeichnung; Irreführung; Gouda;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.10.2011 - 6 A 10690/11

    Irreführende Bezeichnung eines Backerzeugnisses - "Nussecke mit Kuvertüre und

  • VG Neustadt, 24.03.2016 - 4 K 1059/15
  • VG Neustadt, 12.10.2015 - 5 K 1059/14

    Verwendung des Begriffs Fassbrause mit alkoholfreiem Erfrischungsgetränk; Verstoß

  • VG Berlin, 06.07.2011 - 14 A 7.08

    Jagdwurst ist nicht immer Spitze

  • VG München, 27.08.2020 - M 26b S 20.486

    Irreführung bei Kennzeichnung von Futtermitteln

  • VG Ansbach, 29.01.2020 - AN 14 S 19.02388

    Tierische Nebenprodukte, Anordnung des Sofortvollzugs, Antragsgegner,

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