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   BVerwG, 05.04.2013 - 20 F 4.12   

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BVerwG, 05.04.2013 - 20 F 4.12 (https://dejure.org/2013,12129)
BVerwG, Entscheidung vom 05.04.2013 - 20 F 4.12 (https://dejure.org/2013,12129)
BVerwG, Entscheidung vom 05. April 2013 - 20 F 4.12 (https://dejure.org/2013,12129)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Einsicht in im Rahmen der Aufsicht über ein Wertpapierhandelsunternehmen angefallenen Unterlagen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes (IFG)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    IFG § 3 Nr. 1 Buchst. d
    Einsicht in im Rahmen der Aufsicht über ein Wertpapierhandelsunternehmen angefallenen Unterlagen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes (IFG)

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 05.10.2011 - 20 F 24.10

    Zur Verschwiegenheitspflicht im Gesetz über das Kreditwesen

    Auszug aus BVerwG, 05.04.2013 - 20 F 4.12
    Der Verwaltungsgerichtshof ist in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des beschließenden Senats zu Recht davon ausgegangen, dass die Weigerung, die vom Gericht der Hauptsache angeforderten Unterlagen vorzulegen, nicht auf § 99 Abs. 1 Satz 2 Alt. 2 VwGO in Verbindung mit § 9 Abs. 1 KWG und § 8 Abs. 1 WpHG gestützt werden kann (Beschlüsse vom 23. Juni 2011 - BVerwG 20 F 21.10 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 64 Rn. 10 ff., vom 5. Oktober 2011 - BVerwG 20 F 24.10 - juris Rn. 8, vom 12. April 2012 - BVerwG 20 F 2.11 - juris Rn. 8 f. und vom 27. August 2012 - BVerwG 20 F 3.12 - juris Rn. 7 f.).

    Dabei richtet es sich nach den Umständen des Einzelfalles, ob sie sich zu jedem einzelnen Schriftstück gesondert verhalten muss oder ob eine zusammenfassende Äußerung zu umfangreicheren Aktenbestandteilen ausreicht (Beschlüsse vom 5. Oktober 2011 - BVerwG 20 F 24.10 - juris Rn. 10 und vom 12. April 2012 - BVerwG 20 F 2.11 - juris Rn. 10).

    Vielmehr soll damit die wirtschaftliche Stellung des Betroffenen gegenüber den Marktkonkurrenten verteidigt werden (Beschlüsse vom 27. August 2012 - BVerwG 20 F 3.12 - juris Rn. 11 f. und vom 5. Oktober 2011 - BVerwG 20 F 24.10 - juris Rn. 11 f.).

  • BVerwG, 12.04.2012 - 20 F 2.11

    Verweigerung der Vorlage von Unterlagen aufgrund von § 9 Abs. 1 KredWG

    Auszug aus BVerwG, 05.04.2013 - 20 F 4.12
    Der Verwaltungsgerichtshof ist in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des beschließenden Senats zu Recht davon ausgegangen, dass die Weigerung, die vom Gericht der Hauptsache angeforderten Unterlagen vorzulegen, nicht auf § 99 Abs. 1 Satz 2 Alt. 2 VwGO in Verbindung mit § 9 Abs. 1 KWG und § 8 Abs. 1 WpHG gestützt werden kann (Beschlüsse vom 23. Juni 2011 - BVerwG 20 F 21.10 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 64 Rn. 10 ff., vom 5. Oktober 2011 - BVerwG 20 F 24.10 - juris Rn. 8, vom 12. April 2012 - BVerwG 20 F 2.11 - juris Rn. 8 f. und vom 27. August 2012 - BVerwG 20 F 3.12 - juris Rn. 7 f.).

    Dabei richtet es sich nach den Umständen des Einzelfalles, ob sie sich zu jedem einzelnen Schriftstück gesondert verhalten muss oder ob eine zusammenfassende Äußerung zu umfangreicheren Aktenbestandteilen ausreicht (Beschlüsse vom 5. Oktober 2011 - BVerwG 20 F 24.10 - juris Rn. 10 und vom 12. April 2012 - BVerwG 20 F 2.11 - juris Rn. 10).

    Denn auf diesen Weigerungsgrund hat sich der Beigeladene zu 2 in seiner Sperrerklärung nicht berufen; eine Auswechslung der Begründung kommt jedenfalls wegen der zu treffenden Ermessensentscheidung nicht in Betracht (Beschluss vom 12. April 2012 - BVerwG 20 F 2.11 - juris Rn. 15).

  • BVerwG, 23.06.2011 - 20 F 21.10

    In-camera-Verfahren; Informationszugangsrecht; Bundesanstalt für

    Auszug aus BVerwG, 05.04.2013 - 20 F 4.12
    II Die zulässigen Beschwerden der Beklagten und des Beigeladenen zu 2 (vgl. dazu Beschluss vom 23. Juni 2011 - BVerwG 20 F 21.10 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 64 Rn. 6) sind nicht begründet.

    Der Verwaltungsgerichtshof ist in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des beschließenden Senats zu Recht davon ausgegangen, dass die Weigerung, die vom Gericht der Hauptsache angeforderten Unterlagen vorzulegen, nicht auf § 99 Abs. 1 Satz 2 Alt. 2 VwGO in Verbindung mit § 9 Abs. 1 KWG und § 8 Abs. 1 WpHG gestützt werden kann (Beschlüsse vom 23. Juni 2011 - BVerwG 20 F 21.10 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 64 Rn. 10 ff., vom 5. Oktober 2011 - BVerwG 20 F 24.10 - juris Rn. 8, vom 12. April 2012 - BVerwG 20 F 2.11 - juris Rn. 8 f. und vom 27. August 2012 - BVerwG 20 F 3.12 - juris Rn. 7 f.).

  • BVerwG, 27.08.2012 - 20 F 3.12

    Verweigerung der Vorlage von Unterlagen aufgrund von § 9 Abs. 1 KredWG

    Auszug aus BVerwG, 05.04.2013 - 20 F 4.12
    Der Verwaltungsgerichtshof ist in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des beschließenden Senats zu Recht davon ausgegangen, dass die Weigerung, die vom Gericht der Hauptsache angeforderten Unterlagen vorzulegen, nicht auf § 99 Abs. 1 Satz 2 Alt. 2 VwGO in Verbindung mit § 9 Abs. 1 KWG und § 8 Abs. 1 WpHG gestützt werden kann (Beschlüsse vom 23. Juni 2011 - BVerwG 20 F 21.10 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 64 Rn. 10 ff., vom 5. Oktober 2011 - BVerwG 20 F 24.10 - juris Rn. 8, vom 12. April 2012 - BVerwG 20 F 2.11 - juris Rn. 8 f. und vom 27. August 2012 - BVerwG 20 F 3.12 - juris Rn. 7 f.).

    Vielmehr soll damit die wirtschaftliche Stellung des Betroffenen gegenüber den Marktkonkurrenten verteidigt werden (Beschlüsse vom 27. August 2012 - BVerwG 20 F 3.12 - juris Rn. 11 f. und vom 5. Oktober 2011 - BVerwG 20 F 24.10 - juris Rn. 11 f.).

  • VGH Hessen, 12.01.2012 - 27 F 1755/10
    Auszug aus BVerwG, 05.04.2013 - 20 F 4.12
    (2) Hessischer VGH - 12.01.2012 - AZ: VGH 27 F 1755/10.
  • BVerfG, 14.03.2006 - 1 BvR 2087/03

    Geschäftsgeheimnisse

    Auszug aus BVerwG, 05.04.2013 - 20 F 4.12
    Er erstreckt sich insbesondere auf - grundrechtlich geschützte - Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse und personenbezogene Daten Dritter (stRspr, vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. März 2006 - 1 BvR 2087/03 u.a. - BVerfGE 115, 205 ; BVerwG, Beschlüsse vom 10. Januar 2012 - BVerwG 20 F 1.11 - AfP 2012, 298 Rn. 25, vom 6. April 2011 - BVerwG 20 F 20.10 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 63 Rn. 12 und vom 8. Februar 2011 - BVerwG 20 F 14.10 - juris Rn. 16).
  • BVerwG, 21.02.2008 - 20 F 2.07

    Verwaltungsstreit wegen Zugang zu Umweltinformationen;

    Auszug aus BVerwG, 05.04.2013 - 20 F 4.12
    Sie verkennen die Eigenständigkeit der im Rahmen des § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO geforderten Ermessensausübung (vgl. nur Beschlüsse vom 21. Februar 2008 - BVerwG 20 F 2.07 - BVerwGE 130, 236 = Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 46 Rn. 11, 22 und vom 18. Juni 2008 - BVerwG 20 F 44.07 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 49).
  • BVerwG, 18.06.2008 - 20 F 44.07

    Zweck und Tatbestandsvoraussetzungen der Geheimhaltungsbedürftigkeit i.S.d. § 99

    Auszug aus BVerwG, 05.04.2013 - 20 F 4.12
    Sie verkennen die Eigenständigkeit der im Rahmen des § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO geforderten Ermessensausübung (vgl. nur Beschlüsse vom 21. Februar 2008 - BVerwG 20 F 2.07 - BVerwGE 130, 236 = Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 46 Rn. 11, 22 und vom 18. Juni 2008 - BVerwG 20 F 44.07 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 49).
  • BVerwG, 08.02.2011 - 20 F 14.10

    Anspruch eines Fachjournalisten auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes

    Auszug aus BVerwG, 05.04.2013 - 20 F 4.12
    Er erstreckt sich insbesondere auf - grundrechtlich geschützte - Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse und personenbezogene Daten Dritter (stRspr, vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. März 2006 - 1 BvR 2087/03 u.a. - BVerfGE 115, 205 ; BVerwG, Beschlüsse vom 10. Januar 2012 - BVerwG 20 F 1.11 - AfP 2012, 298 Rn. 25, vom 6. April 2011 - BVerwG 20 F 20.10 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 63 Rn. 12 und vom 8. Februar 2011 - BVerwG 20 F 14.10 - juris Rn. 16).
  • BVerwG, 10.01.2012 - 20 F 1.11

    Einstufung als Verschlusssache; Verwendung von Decknamen

    Auszug aus BVerwG, 05.04.2013 - 20 F 4.12
    Er erstreckt sich insbesondere auf - grundrechtlich geschützte - Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse und personenbezogene Daten Dritter (stRspr, vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. März 2006 - 1 BvR 2087/03 u.a. - BVerfGE 115, 205 ; BVerwG, Beschlüsse vom 10. Januar 2012 - BVerwG 20 F 1.11 - AfP 2012, 298 Rn. 25, vom 6. April 2011 - BVerwG 20 F 20.10 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 63 Rn. 12 und vom 8. Februar 2011 - BVerwG 20 F 14.10 - juris Rn. 16).
  • BVerwG, 06.04.2011 - 20 F 20.10

    Offenlegung der Dokumente der Informationsstelle "So genannte Jugendsekten und

  • BVerwG, 17.03.2016 - 7 C 2.15

    Informationszugang; Akteneinsicht; außerordentlich umfangreiche Aktenbestände;

    Der erforderliche Wettbewerbsbezug kann fehlen, wenn die Informationen abgeschlossene Vorgänge ohne Bezug zum heutigen Geschäftsbetrieb betreffen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 5. April 2013 - 20 F 4.12 - juris Rn. 12 f. und vom 24. November 2015 - 20 F 4.14 - juris Rn. 27; Rossi, IFG, 1. Aufl. 2006, § 6 Rn. 68; Guckelberger, in: Gersdorf/Paal, Beck"scher Online-Kommentar Informations- und Medienrecht, Stand 1. Februar 2016, § 5 Rn. 28 § 6 Rn. 27).
  • VGH Hessen, 29.11.2013 - 6 A 1293/13

    Zugang zu Informationen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

    Mit Beschluss vom 5. April 2013 hat der Fachsenat des Bundesverwaltungsgerichts die Beschwerden gegen den Beschluss des Hess. Verwaltungsgerichtshofs zurückgewiesen (Az. 20 F 4.12).

    Die Beklagte kann dem Anspruch des Klägers auf Einsicht in die bei ihr vorhandenen Unterlagen nicht die Sperrerklärung des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 26. Juli 2010 entgegen halten, da die Fachsenate des Hess. Verwaltungsgerichtshofs und des Bundesverwaltungsgerichts nach § 189 VwGO - Letzterer mit Beschluss vom 5. April 2013 (20 F 4.12) - festgestellt haben, dass die Sperrerklärung rechtswidrig ist.

    Nach der nunmehr gefestigten Rechtsprechung des Fachsenats des Bundesverwaltungsgerichts kann die Beklagte die Weigerung, die angeforderten Unterlagen vorzulegen, nicht in genereller Weise auf § 99 Abs. 1 Satz 2 Alt. 2 VwGO i.V.m. § 9 Abs. 1 KWG stützen (Beschlüsse vom 23.06.2011 - 20 F 21.10 -, vom 04.10.2011 - 20 F 24.10 -, vom 12.04.2012 - 20 F 2.11 -, vom 27.08.2012 - 20 F 3.12 -, sowie den im vorl. Verfahren ergangenen Beschluss vom 05.04.2013 - 20 F 4.12 -).

    Diese Feststellung hat der Fachsenat des Bundesverwaltungsgerichts im Beschluss vom 5. April 2013 (Az. 20 F 4.12) bestätigt.

    Das Bundesverwaltungsgericht geht - wie ausgeführt - in dem Beschluss vom 5. April 2013 (Az. 20 F 4.12) in Fortführung seiner früheren Rechtsprechung davon aus, dass die Weigerung der BaFin, die vom Gericht der Hauptsache angeforderten Unterlagen vorzulegen, nicht auf § 99 Abs. 1 Satz 2 Alt. 2 VwGO in Verbindung mit § 9 Abs. 1 KWG und § 8 Abs. 1 WpHG gestützt werden könne (vgl. Beschlüsse vom 23.06.2011 - 20 F 21.10 -, NVwZ 2012, 112; vom 05.10.2011 - 20 F 24.10 -, juris; vom 12.04.2012 - 20 F 2.11 -, juris).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in dem Beschluss 20 F 4.12 zudem ausgeführt (Rdnr. 12), dass Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse nicht den Schutzzweck haben, Ansprüche im Insolvenzverfahren abzuwehren.

  • BVerwG, 10.04.2019 - 7 C 22.18

    5-Jahres-Frist; BaFin; Berufsgeheimnis; Betriebs- und Geschäftsgeheimnis;

    Mit Beschluss vom 5. April 2013 (BVerwG 20 F 4.12 ) wies der Fachsenat des Bundesverwaltungsgerichts die hiergegen gerichteten Beschwerden der Beklagten und des Bundesministeriums der Finanzen zurück: Es fehle an der ordnungsgemäßen Darlegung eines Weigerungsgrunds nach § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO.

    Für ein schutzwürdiges Interesse hat er unter Bezugnahme auf den Beschluss des Fachsenats des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. April 2013 (BVerwG 20 F 4.12 ) eine fortdauernde Wettbewerbsrelevanz der Angaben verlangt.

  • VGH Hessen, 29.11.2013 - 6 A 1426/13

    Zugang zu Informationen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht;

    67 Nach der nunmehr gefestigten Rechtsprechung des Fachsenats des Bundesverwaltungsgerichts kann die Beklagte die Weigerung, die angeforderten Unterlagen vorzulegen, nicht in genereller Weise auf § 99 Abs. 1 Satz 2 Alt. 2 VwGO i.V.m. § 9 Abs. 1 KWG stützen (Beschlüsse vom 23.06.2011 - 20 F 21.10 -, vom 04.10.2011 - 20 F 24.10 -, vom 12.04.2012 - 20 F 2.11 -, vom 27.08.2012 - 20 F 3.12 -, sowie den im vorl. Verfahren ergangenen Beschluss vom 05.04.2013 - 20 F 4.12 -).

    Das Bundesverwaltungsgericht geht - wie ausgeführt - in dem Beschluss vom 5. April 2013 (Az. 20 F 4.12) in Fortführung seiner früheren Rechtsprechung davon aus, dass die Weigerung der BaFin, die vom Gericht der Hauptsache angeforderten Unterlagen vorzulegen, nicht auf § 99 Abs. 1 Satz 2 Alt. 2 VwGO in Verbindung mit § 9 Abs. 1 KWG und § 8 Abs. 1 WpHG gestützt werden könne (vgl. Beschlüsse vom 23.06.2011 - 20 F 21.10 -, NVwZ 2012, 112; vom 05.10.2011 - 20 F 24.10 -, juris; vom 12.04.2012 - 20 F 2.11 -, juris).

  • BVerwG, 04.11.2015 - 7 C 4.14

    Finanzaufsicht; BaFin; Berufsgeheimnis; Verschwiegenheitspflicht; Geheimhaltung;

    Mit Beschluss vom 5. April 2013 (20 F 4.12 ) wies der Fachsenat des Bundesverwaltungsgerichts die hiergegen gerichteten Beschwerden der Beklagten und des Bundesministeriums der Finanzen zurück: Es fehle an der ordnungsgemäßen Darlegung eines Weigerungsgrunds nach § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO.

    Für ein schutzwürdiges Interesse hat er unter Bezugnahme auf den Beschluss des Fachsenats des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. April 2013 - 20 F 4.12 - eine fortdauernde Wettbewerbsrelevanz der Angaben verlangt.

  • BVerwG, 10.04.2019 - 7 C 23.18

    5-Jahres-Frist; BaFin; Berufsgeheimnis; Betriebs- und Geschäftsgeheimnis;

    Für ein schutzwürdiges Interesse hat er unter Bezugnahme auf den Beschluss des Fachsenats des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. April 2013 (BVerwG 20 F 4.12 ) eine fortdauernde Wettbewerbsrelevanz der Angaben verlangt.
  • VGH Hessen, 15.04.2020 - 6 A 1293/13

    Zugang zu Unterlagen der BaFin

    Mit Beschluss vom 5. April 2013 (20 F 4.12) wies der Fachsenat des Bundesverwaltungsgerichts die dagegen gerichteten Beschwerden der Beklagten und des Bundesministeriums der Finanzen zurück.
  • BVerwG, 19.06.2013 - 20 F 10.12

    Zur Abwägung von Schutz- und Geheimhaltungsbedürftigkeit schutzwürdiger Angaben

    Der Verwaltungsgerichtshof ist in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats zutreffend davon ausgegangen, dass die Weigerung, die angeforderten Unterlagen vorzulegen, nicht auf § 99 Abs. 1 Satz 2 Alt. 2 VwGO in Verbindung mit § 9 Abs. 1 KWG und § 8 Abs. 1 WpHG gestützt werden kann (stRspr, Beschlüsse vom 23. Juni 2011 - BVerwG 20 F 21.10 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 64 Rn. 10 ff. und zuletzt vom 5. April 2013 - BVerwG 20 F 4.12 - juris Rn. 9 m.w.N.).
  • VG Berlin, 04.06.2015 - 2 K 84.13

    Zugang zu Informationen bei Konkurs bzw. Insolvenz

    Denn eine Wettbewerbsrelevanz kommt bei einem sich im Konkurs- bzw. Insolvenzverfahren befindlichen Unternehmen nur in Betracht, wenn die Sanierung des Unternehmens und eine Fortsetzung des Geschäftsbetriebs beabsichtigt ist (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 5. April 2013 - BVerwG 20 F 4.12 - Juris Rn. 12 und vom 12. April 2013 - BVerwG 20 F 6.12 - Juris Rn. 12).

    Soweit die Beklagte geltend macht, Betriebs- und Geschäftsgeheimnis sei der ungestörte und reibungslose Ablauf des Konkursverfahrens, verkennt sie den Schutzzweck des Betriebs- und Geschäftsgeheimnisses, der allein auf die Sicherung der Wettbewerbsposition des Unternehmens, nicht jedoch auf die Abwehr von Ansprüchen im Konkursverfahren gerichtet ist (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 5. April 2013 - BVerwG 20 F 4.12 - Juris Rn. 12 und vom 12. April 2013 - BVerwG 20 F 6.12 - Juris Rn. 12).

  • BVerwG, 24.11.2015 - 20 F 4.14

    Schutz fiskalischer Interessen im in-camera-Verfahren

    Denn die Wettbewerbsrelevanz der Informationen ist zweifelhaft, da sie sich auf länger zurückliegende und abgeschlossene Vorgänge beziehen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 27. August 2012 - 20 F 3.12 - juris Rn. 11 und vom 5. April 2013 - 20 F 4.12 - juris Rn. 13).
  • VG Berlin, 23.10.2013 - 2 K 294.12

    Auskunftsanspruch nach dem IFG gegenüber der Entschädigungseinrichtung für

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