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   BVerwG, 05.05.1964 - VIII C 81.62   

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https://dejure.org/1964,274
BVerwG, 05.05.1964 - VIII C 81.62 (https://dejure.org/1964,274)
BVerwG, Entscheidung vom 05.05.1964 - VIII C 81.62 (https://dejure.org/1964,274)
BVerwG, Entscheidung vom 05. Mai 1964 - VIII C 81.62 (https://dejure.org/1964,274)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 18, 254
  • NJW 1964, 2320
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 31.08.1961 - VIII C 4.60

    Zuteilungsanspruch eines späteren Mieters bei der Rückzahlung des noch nicht

    Auszug aus BVerwG, 05.05.1964 - VIII C 81.62
    Wurde ihr diese Möglichkeit nunmehr unter den Voraussetzungen des § 17 a WBewG genommen, so war sie dadurch lediglich anderen Bauherren öffentlich geforderten Wohnraums gleichgestellt i Der Rückzahlung der Geschäftsanteile an den ausscheidenden Genossen und der Unmöglichkeit gegenüber dem von der Wohnungsbehörde zugewiesenen Mieter, die Zeichnung mehrerer Geschäftsanteile durchzusetzen, entspricht wirtschaftlich bei anderen Wohnungen die Rückzahlung des nicht abgewohnten Teiles des Baukostenzuschusses durch den Vermieter an den ausziehenden Erstmieter in der Absicht, ihn sich von dem neuen Mieter erstatten zu lassen (vgl. BVerwGE 13, 42 sowie Beschluß vom 23. Juni 1964 - BVerwG VIII B 10.64 -).
  • BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 253/56

    Elfes

    Auszug aus BVerwG, 05.05.1964 - VIII C 81.62
    Verfassungsmäßige Ordnung im Sinne dieser Vorschrift des Grundgesetzes ist die verfassungsmäßige Rechtsordnung (BVerfGE 6, 32 [37]).
  • BVerwG, 23.06.1964 - VIII B 10.64

    Zuteilung einer Wohnung an einen Wohnungsuchenden im Anwendungsbereich des

    Auszug aus BVerwG, 05.05.1964 - VIII C 81.62
    Wurde ihr diese Möglichkeit nunmehr unter den Voraussetzungen des § 17 a WBewG genommen, so war sie dadurch lediglich anderen Bauherren öffentlich geforderten Wohnraums gleichgestellt i Der Rückzahlung der Geschäftsanteile an den ausscheidenden Genossen und der Unmöglichkeit gegenüber dem von der Wohnungsbehörde zugewiesenen Mieter, die Zeichnung mehrerer Geschäftsanteile durchzusetzen, entspricht wirtschaftlich bei anderen Wohnungen die Rückzahlung des nicht abgewohnten Teiles des Baukostenzuschusses durch den Vermieter an den ausziehenden Erstmieter in der Absicht, ihn sich von dem neuen Mieter erstatten zu lassen (vgl. BVerwGE 13, 42 sowie Beschluß vom 23. Juni 1964 - BVerwG VIII B 10.64 -).
  • BVerfG, 14.03.1963 - 1 BvL 28/62

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Beschränkung einer rückwirkend begünstigenden

    Auszug aus BVerwG, 05.05.1964 - VIII C 81.62
    Gerät das Gebot der sozialen Gerechtigkeit in Widerspruch mit dem Gebot der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes, dann ist es Sache des Gesetzgebers abzuwägen, welchem der beiden Gebote der Vorzug gegeben werden soll; die Erfüllung des Gerechtigkeitsgebots kann ein sachlich einleuchtender Grund sein, der den Vorwurf der willkürlichen Gesetzgebung ausschließt (BVerfGE 15, 313 [BVerfG 14.03.1963 - 1 BvL 28/62] [319]).
  • BVerfG, 20.07.1954 - 1 BvR 459/52

    Investitionshilfe

    Auszug aus BVerwG, 05.05.1964 - VIII C 81.62
    Es kann dahingestellt bleiben, ob und inwieweit sieh die Klägerin als juristische Person auf diese Vorschrift des Grundgesetzes berufen darf (vgl. BVerfGE 4, 7 [15]).
  • BVerfG, 19.12.1961 - 2 BvL 6/59

    Rückwirkende Steuern

    Auszug aus BVerwG, 05.05.1964 - VIII C 81.62
    Der Vertrauensschutz wird aus Gründen der Rechtsstaatlichkeit auch gegenüber Gesetzgebungsakten gewährt, um dem bei seinen wirtschaftlichen Überlegungen dem Staat vertrauenden Bürger die erforderliche Rechtssicherheit zu geben; diese ist ein wesentlicher Bestandteil des Rechtsstaatsprinzips (vgl. BVerfGE 13, 261 [270 ff.]).
  • BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 147/52

    Alle Beamtenverhältnisse sind am 8. Mai 1945 erloschen

    Auszug aus BVerwG, 05.05.1964 - VIII C 81.62
    Wie das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 3, 58 [135 f.]) ausgeführt hat, enthält das Gebot des Gleichheitssatzes für den Gesetzgeber zwar die allgemeine Weisung, Gleiches gleich, Ungleiches seiner Eigenart entsprechend verschieden zu behandeln; es bleibt ihm aber ein weiter Spielraum für die Betätigung seines Ermessens.
  • BGH, 10.06.1952 - GSZ 2/52

    Enteignung. Maßnahmen des Wohnungsamts

    Auszug aus BVerwG, 05.05.1964 - VIII C 81.62
    Sie ist eine zulässige Beschränkung des Eigentums, weil sogar die weitergehenden wohnraumwirtschaftlichen Beschränkungen der nichtbegünstigten Wohnungen noch innerhalb der Sozialbindung des Eigentums liegen (BGHZ 6, 270).
  • BVerwG, 09.05.1960 - I C 55.59

    Kosten aus Gefahrenbeseitigungsmaßnahmen - Zustellung des Abrechnungsbescheides -

    Auszug aus BVerwG, 05.05.1964 - VIII C 81.62
    Die Rechtsstaatlichkeit gehört als elementare Richtschnur zur verfassungsmäßigen Ordnung, zu deren Einhaltung gemäß Art. 20 Abs. 3 GG auch der Gesetzgeber verpflichtet ist (BVerwGE 10, 282 [BVerwG 09.05.1960 - I C 55/59] [288]).
  • BVerwG, 26.04.1968 - VI C 104.63

    Verfassungsmäßigkeit einer die Genehmigung zu einer vergüteten Nebentätigkeit

    Es könne im vorliegenden Fall offenbleiben, ob unter verfassungsmäßiger Ordnung die gesamte verfassungsmäßige Rechtsordnung (BVerfGE 6, 32 [BVerfG 16.01.1957 - 1 BvR 253/56] [37]; BVerwGE 18, 254 [269]) oder ein engerer Inbegriff verfassungsrechtlicher Grundsätze zu verstehen sei.
  • BVerwG, 27.10.1966 - II C 103.63

    Rechtsmittel

    Es kann im vorliegenden Fall offenbleiben, ob unter verfassungsmäßiger Ordnung die gesamte verfassungsmäßige Rechtsordnung (vgl. BVerfGE 6, 32 [37]; BVerwGE 18, 254 [269]) oder ein engerer Inbegriff verfassungsrechtlicher Grundsätze zu verstehen ist.
  • BVerwG, 14.02.1969 - VII C 15.67

    Rechtsmittel

    Ein Plangewährleistungsanspruch (vgl. hierzu BVerwGE 18, 254 [264]; Ipsen, VVDStRL 11, 129) entfällt schon deshalb, weil ein Plan, der die Klägerin zur Übernahme von Risiken in Erfüllung des Planes hätte veranlassen können, nicht bestand.
  • BVerwG, 14.02.1969 - VII C 21.67

    Ablehnung eines Beweisantrages - Anspruch auf Schadloshaltung

    Ein Plangewährleistungsanspruch (vgl. hierzu BVerwGE 18, 254 [264]; Ipsen, VVDStRL 11, 129) entfällt schon deshalb weil ein Plan, der die Klägerin zur Übernahme von Risiken in Erfüllung des Planes hätte veranlassen kennen, nicht bestand.
  • BVerwG, 29.08.1966 - VIII C 197.63

    Durchführung des landesrechtlich geregelten Vorverfahrens bei beamtenrechtlichen

    Art. 3 Abs. 1 GG läßt eine unterschiedliche Behandlung unterschiedlicher Sachverhalte zu und verbietet insoweit nur Willkürregelungen, für die sich unter keinem denkbaren Gesichtspunkt ein vernünftiger Grund finden läßt (vgl. BVerwGE 18, 254 [260] unter Hinweis auf BVerfGE 3, 58 [135 f.]).
  • BVerwG, 20.05.1965 - VIII C 84.64

    Rechtsmittel

    In der Entscheidung BVerfGE 13, 261 [270 ff.], vgl. auch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. Mai 1964 - BVerwG VIII C 81.62 -, BVerwGE 18, 254 [264 ff.], wird dazu dargelegt: Ein solcher Vertrauensschutz komme dann nicht in Frage, wenn das Vertrauen auf eine bestimmte Rechtslage nicht gerechtfertigt sei, insbesondere dann nicht, wenn der Bürger mit der Neuregelung habe rechnen müssen, wenn die Altregelung unklar oder verworren gewesen sei, wenn übergeordnete Gründe des gemeinen Wohls die Anordnung der "Rückwirkung" rechtfertigten.
  • BVerwG, 13.06.1969 - VIII C 192.67

    Antrag auf Erteilung eines Freistellungsbescheides für öffentlich geförderte

    Dem Berufungsgericht ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, die sich an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts anschließt, auch darin zu folgen, daß es sich nicht um den Fall einer den Art. 20 GG verletzenden "Rückwirkung" eines Gesetzes handelte (vgl. insb. die zu wohnungsrechtlichen Fragen ergangenen Urteile vom 31. August 1960 - BVerwG VIII C 17.60 -, BBBl. 1961, 127 = ZMR 1961, 328, und BVerwGE 18, 254 [257 ff.]).
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