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   BVerwG, 05.05.1966 - II (I) WDB 15.64   

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BVerwG, 05.05.1966 - II (I) WDB 15.64 (https://dejure.org/1966,5269)
BVerwG, Entscheidung vom 05.05.1966 - II (I) WDB 15.64 (https://dejure.org/1966,5269)
BVerwG, Entscheidung vom 05. Mai 1966 - II (I) WDB 15.64 (https://dejure.org/1966,5269)
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  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus BVerwG, 05.05.1966 - II (I) WDB 15.64
    "Allgemeine Gesetze ... sind solche, die nicht Sonderrecht gegen eine bestimmte Meinung schaffen" (BayVerfGH 4, 63/76), "die nicht eine Meinung als solche verbieten, die sich nicht gegen die Äußerung der Meinung als solche richten, die vielmehr dem Schutz eines schlechthin, ohne Rücksicht auf eine bestimmte Meinung, zu schützenden Rechtsguts dienen, dem Schutz eines Gemeinschaftswerts, der gegenüber der Betätigung der Meinungsfreiheit den Vorrang hat." (so BVerfGE 7, 198/209; vgl. Hamann, Grundgesetz, 2. Aufl. 1960, Art. 10 S. 110; V. Mangoldt-Klein, Kommentar, Art. 5 Anm. IX 3 a, S. 250 ff; Wernicke im Bonner Kommentar Anm. II 2 b zu Art. 5 GG; Nipperdey, DVBl. 1958, 445/448; Ridder in Neumann-Nipperdey-Scheuner, Die Grundrechte, Banden S. 282).

    Daraus folgt, daß die gegenseitige Beziehung zwischen Grundrecht und "allgemeinem Gesetz" nicht als einseitige Beschränkung der Geltungskraft des Grundrechts durch die "allgemeinen Gesetze" aufzufassen ist; es findet vielmehr eine Wechselwirkung in dem Sinne statt, daß die "allgemeinen Gesetze" zwar dem Wortlaut nach dem Grundrecht Schranken setzen, ihrerseits aber aus der Erkenntnis der wertsetzenden Bedeutung dieses Grundrechts im freiheitlichen demokratischen Staat ausgelegt und so in ihrer das Grundrecht begrenzenden Wirkung selbst wieder eingeschränkt werden müssen (BVerfGE 7, 198/209).

  • BVerfG, 17.08.1956 - 1 BvB 2/51

    KPD-Verbot - Zweiter und letzter erfolgreicher Antrag auf Verbot einer Partei

    Auszug aus BVerwG, 05.05.1966 - II (I) WDB 15.64
    Das Grundrecht der freien Meinungsäußerung hat aber für eine freiheitlich demokratische Staatsordnung grundlegende Bedeutung, denn es ermöglicht erst die ständige geistige Auseinandersetzung, den Kampf der Meinungen, der ihr Lebenselement ist (BVerfGE 5, 85 [BVerfG 17.08.1956 - 1 BvB 2/51]/205).
  • BVerwG, 18.12.1953 - II C 21.53

    Entlassung eines Lehrers aus dem Lehrberuf (Widerruf des Beamtenverhältnisses) -

    Auszug aus BVerwG, 05.05.1966 - II (I) WDB 15.64
    Zu ihnen zählen auch zur Regelung besonderer Dienstverhältnisse erlassene Normen (BVerwGE 1, 57/59; BayVerfGH NJW 1956/767; BayDStH, RiA 1963, 23; Plog-Wiedow, Bundesbeamtengesetz, RdNr. 2 zu § 53 I, Fischbach, Bundesbeamtengesetz, 3. Aufl. 1964, S. 406).
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