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   BVerwG, 05.05.1995 - 2 C 10.94   

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BVerwG, 05.05.1995 - 2 C 10.94 (https://dejure.org/1995,2626)
BVerwG, Entscheidung vom 05.05.1995 - 2 C 10.94 (https://dejure.org/1995,2626)
BVerwG, Entscheidung vom 05. Mai 1995 - 2 C 10.94 (https://dejure.org/1995,2626)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Fachausbildung - Weiterbildung eines Arztes zum Facharzt für Inneres

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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 98, 187
  • NVwZ 1996, 71 (Ls.)
  • DVBl 1995, 1241
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 17.09.1981 - 8 C 90.80

    Anspruch auf Rückstellung vom Wehrdienst wegen einer Facharztausbildung -

    Auszug aus BVerwG, 05.05.1995 - 2 C 10.94
    In ähnlicher Weise hat der 8. Senat des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 17. September 1981 - BVerwG 8 C 90.80 - (Buchholz 448.0 § 12 Nr. 143), bei dem es um eine Zurückstellung vom Wehrdienst nach § 12 WPflG ging, die nach der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Westfalen-Lippe durchgeführte Weiterbildung zum Arzt für Anästhesiologie ebenfalls als Ausbildung gewertet.
  • BVerwG, 21.04.1982 - 6 C 3.81

    Antrag auf Entlassung aus dem Dienstverhältnis eines Berufssoldaten -

    Auszug aus BVerwG, 05.05.1995 - 2 C 10.94
    Der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat im Urteil vom 21. April 1982 - BVerwG 6 C 3.81 - (BVerwGE 65, 203 ff. = Buchholz 238.4 § 46 Nr. 13) zur Regelung des § 46 Abs. 3 Satz 1 SG (F. 1977), nach der ein Berufssoldat, dessen militärische Ausbildung mit einem Studium oder einer Fachausbildung verbunden ist, seine Entlassung erst beantragen konnte, nachdem er im Anschluß an das Studium oder die Fachausbildung noch für eine bestimmte Zeit Dienst geleistet hatte, die Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin ebenfalls als Fachausbildung beurteilt.
  • BVerwG, 05.10.1979 - 6 C 63.78

    Soldatenversorgung - Beschaffungskosten von Fachliteratur - Kostentragung einer

    Auszug aus BVerwG, 05.05.1995 - 2 C 10.94
    Bei dieser Auslegung ist zu beachten, daß die Teilnahme eines (ehemaligen) Soldaten auf Zeit von der Beklagten nicht im Rahmen der ihr den Soldaten gegenüber obliegenden Fürsorgepflicht gewährt wird, sondern daß es sich um eine spezielle Versorgungsmaßnahme handelt, auf die der von den genannten Vorschriften erfaßte Personenkreis einen konkret-individuellen Rechtsanspruch hat (u.a. Urteil vom 5. Oktober 1979 - BVerwG 6 C 63.78 - (Buchholz 238.41 § 5 Nr. 3)).
  • BVerwG, 29.05.1973 - II C 6.72

    Kostenerstattung einer Fachausbildung als Anästhesiearzt eines Bundeswehrsoldaten

    Auszug aus BVerwG, 05.05.1995 - 2 C 10.94
    So hat der erkennende Senat im Urteil vom 29. Mai 1973 - BVerwG 2 C 6.72 - (BVerwGE 42, 233 ff. [BVerwG 29.03.1973 - II C 6/72] = Buchholz 238.4 § 46 Nr. 6), in dem es um die Voraussetzungen der Verpflichtung eines Berufssoldaten ging, die von der Bundeswehr aufgewendeten Kosten einer Fachausbildung zu erstatten, ausgeführt, daß im Hinblick auf den Ausbildungszweck die Ausbildung eines Arztes zum Facharzt für Anästhesie eine Fachausbildung ist.
  • BVerwG, 11.02.1977 - VI C 135.74

    Erstattung der Kosten eines Studiums oder einer Fachausbildung eines

    Auszug aus BVerwG, 05.05.1995 - 2 C 10.94
    Was dem Begriff der Fachausbildung unterfällt, ist dem Soldatenversorgungsgesetz selbst im Wege der Auslegung zu entnehmen; er ist mithin nicht zwangsläufig mit dem Begriff der Fachausbildung in anderen Gesetzen identisch, die zumindest teilweise anderen Zielsetzungen dienen (vgl. Urteil vom 11. Februar 1977 - BVerwG 6 C 135.74 - (BVerwGE 52, 84, 87 [BVerwG 11.02.1977 - VI C 135/74] = Buchholz 238.4 § 46 Nr. 8 S. 9)).
  • VGH Bayern, 04.07.2013 - 6 BV 12.19

    Berufssoldat; Laufbahn der Offiziere des Sanitätsdienstes; Entlassung; Erstattung

    Die Fachausbildung kann aufgrund ihrer Besonderheiten in eine Berufstätigkeit eingebettet sein und einer weiteren Spezialisierung in einem Fachgebiet dienen (BVerwGE, U.v. 5.5.1995 - 2 C 10.94 - BVerwGE 98, 187/190).

    (2) Ebenso als Fachausbildung ist ferner die Weiterbildung Innere Medizin anzusehen, in deren Verlauf der Kläger von der Bayerischen Ärztekammer nach der Weiterbildungsordnung für die Ärzte Bayerns vom 1. Oktober 1993 die Anerkennung als Internist (Zeugnis vom 9.7.2003) und als Facharzt für Innere Medizin mit der Schwerpunktbezeichnung Gastroenterolgie (Zeugnis vom 9.3.2005) erhalten hat (vgl. BVerwG, U.v. 25.3.1987 - 6 C 87.84 - Buchholz 236.1 § 46 SG Nr. 17 S. 1/7; U.v. 5.5.1995 - 2 C 10.94 - BVerwGE 98, 187 ff.; entsprechend zur Ausbildung zum Facharzt für Anästhesie BVerwG, U.v. 29.5.1973 - II C 6, 72 - BVerwGE 42, 233; zum Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgen OVG NW, U.v. 30.9.1999 - 12 A 1828/98 - juris Rn. 29 f.).

    Wegen dieses zudem normativ vorgegebenen Rahmens für die ärztliche Weiterbildung zum Facharzt entfällt der Charakter als Fachausbildung im Sinn von § 46 Abs. 3 Satz 1 Halbs. 2 SG nicht deshalb, weil sie aufgrund ihrer Besonderheiten in eine Berufstätigkeit eingebettet ist; denn sie erschöpft sich gerade nicht in der praktischen ärztlichen Berufstätigkeit und der Gewinnung von Berufserfahrung (vgl. BVerwG, U.v. 5.5.1995 - 2 C 10.94 - BVerwGE 98, 187/191).

  • OVG Niedersachsen, 26.04.2016 - 5 LB 156/15

    Abdienquote; Ausbildungsgeld; Ausbildungskosten; besondere Härte; Bundeswehr;

    Die Fachausbildung kann aufgrund ihrer Besonderheiten in eine Berufstätigkeit eingebettet sein und einer weiteren Spezialisierung in einem Fachgebiet dienen (BVerwG, Urteil vom 5.5.1995 - BVerwG 2 C 10.94 -, juris Rn. 18; Bay. VGH, Urteil vom 4.7.2013 - 6 BV 12.19 -, juris).

    Ihre Weiterbildung hat sich nicht in der praktischen ärztlichen Berufstätigkeit und der Gewinnung von Berufserfahrung erschöpft, sondern setzte vielmehr auch eine theoretische Unterweisung durch besonders qualifizierte Weiterbilder in einem geregelten Ausbildungsgang voraus (vgl. §§ 4, 5, 8, 12 WBO-HH; Bay. VGH, Urteil vom 4.7.2013, a. a. O., Rn. 26; BVerwG, Urteil vom 5.5.1995, a. a. O., Rn. 20).

  • VG Köln, 05.10.2016 - 23 K 6893/14

    Anspruch eines Zeitsoldaten auf berufliche Förderung in Form der Teilnahme an

    vgl. BVerwG, Urteil vom 5. Mai 1995 - 2 C 10.94 -, ebenso VG Würzburg, Urteil vom 29. Dezember 2015 - W 1 K 14.985 - und VG Stuttgart , Urteil vom 23. Februar 2011 - 8 K 3243/10 -.

    So auch BVerwG, Urteil vom 05.05.1995 - 2 C 10.94 - und VG Stuttgart, Urteil vom 23. Februar 2011 - 8 K 3243/11 - zur klinischen Facharztausbildung und zum berufsbildenden, nicht vorgeschriebenen, aber von der Prüfbehörde anerkannten Praktikum bei der Ausbildung zum Flugzeugmechaniker.

  • VG Würzburg, 29.12.2015 - W 1 K 14.985

    Anspruch auf Berufsförderung für die Anschaffung einer IT-Ausstattung und

    Es handelt sich dabei um eine besondere Versorgungsmaßnahme, auf die der von den genannten Vorschriften erfasste Personenkreis einen konkret-individuellen Rechtsanspruch hat (st. Rspr., z. B. BVerwG, U. v. 5.5.1995 - 2 C 10/94 - juris Rn. 16; U. v. 5.10.1979 - 6 C 63.78 - Buchholz 238.41 § 5 SVG Nr. 3).

    Ein "geordneter Ausbildungsgang" kann auch in eine Berufstätigkeit eingebettet sein, sofern diese notwendiger Bestandteil oder Basis einer durch Ausbildungsvorschriften oder -pläne geregelten Weiterbildung ist (BVerwG, U. v. 5.5.1995 - 2 C 10/94 - juris Rn. 18).

  • BVerwG, 18.01.1996 - 2 C 13.95

    Recht der Soldaten: Verlängerung der Förderung einer Fachausbildung,

    Während gemäß § 5 Abs. 1 SVG ein konkret-individueller Rechtsanspruch auf Teilnahme an einer Fachausbildung (vgl. § 3 Abs. 1 Nr. 2 SVG) dem Grunde nach für die Regelförderungsdauer besteht (u. a. BVerwG, Urteile vom 5. Oktober 1979 - BVerwG 6 C 63.78 - [Buchholz 238.41 § 5 Nr. 3] und vom 5. Mai 1995 - BVerwG 2 C 10.94 - [DVBl 1995, 1241]), die gemäß § 5 Abs. 5 SVG unterschiedlich nach der Dauer der Wehrdienstzeit gestaffelt ist, entscheidet die zuständige Behörde gemäß § 5 Abs. 7 SVG nach pflichtgemäßem Ermessen darüber, ob auf Antrag des ehemaligen Soldaten die Teilnahme an der Fachausbildung verlängert wird.
  • VGH Hessen, 20.08.2002 - 10 UZ 4067/98

    Rückforderung von Ausbildungsgeld: AiP-Fachausbildung i.S.d. SG § 56 Abs 4 S 1

    Dies gilt auch dann, wenn die Fachausbildung auf Grund ihrer Besonderheiten - wie auch im vorliegenden Fall - in eine Berufstätigkeit eingebettet ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. Mai 1995 - 2 C 10/94 -, BVerwGE 98, 187 ff.).
  • VG Schleswig, 06.03.2014 - 12 A 153/13

    Rückforderung von Ausbildungskosten

    Wegen dieses zudem normativ vorgegebenen Rahmens für die ärztliche Weiterbildung zum Facharzt entfällt der Charakter als Fachausbildung im Sinn von § 46 Abs. 3 Satz 1 Halbs. 2 SG nicht deshalb, weil sie aufgrund ihrer Besonderheiten in eine Berufstätigkeit eingebettet ist; denn sie erschöpft sich gerade nicht in der praktischen ärztlichen Berufstätigkeit und der Gewinnung von Berufserfahrung (vgl. BVerwG, U.v. 5.5.1995 - 2 C 10.94 - BVerwGE 98, 187/191).
  • VG Düsseldorf, 19.02.2014 - 10 K 9101/12

    Verpflichtung eines ehemaligen Zeitsoldaten auf Erstattung der Kosten des

    Schließlich kann die Fachausbildung aufgrund ihrer Besonderheiten auch in eine Berufstätigkeit eingebettet sein und einer weiteren Spezialisierung in einem Fachgebiet dienen, so BayVGH, Urteil vom 4. Juli 2013 - 6 BV 12.19 -, aaO., mit Bezugnahme auf BVerwG,Urteil vom 5. Mai 1995 - 2 C 10.94 - BVerwGE 98, 187/190.
  • VG Berlin, 17.01.2017 - 36 K 43.14
    Die Fachausbildung kann aufgrund ihrer Besonderheiten in eine Berufstätigkeit eingebettet sein und einer weiteren Spezialisierung in einem Fachgebiet dienen (BVerwGE 98, 187, 190).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.01.2002 - 10 B 11772/01
    Die Weiterbildungszeit des Arztes stellt eine Fachausbildung im Sinne der §§ 3 Abs. 1 Nrn. 2, 5 Soldatenversorgungsgesetz - SVG - dar (BVerwG, Urteil vom 5. Mai 1995 - 2 C 10.94 -).
  • VG München, 12.01.2015 - M 21 K 12.6400

    Antrag auf Entlassung aus der Bundeswehr; Feststellungsinteresse für

  • VG Stuttgart, 23.02.2011 - 8 K 3243/10

    Praktikum als Fördervoraussetzung des § 5 SVG i.V.m. § 15 Abs.1 BföV

  • VG Ansbach, 02.02.2011 - AN 15 K 10.00875

    Verlängerung der Dienstzeit von Soldaten um eine gewährte Elternzeit bei

  • OVG Niedersachsen, 11.09.1996 - 2 L 3718/94

    Berufsförderung eines Soldaten auf Zeit:; Anlernen; Berufsausbildung;

  • VG München, 18.03.2008 - M 21 K 06.1890

    Berufsförderung; Ausbildungsförderung; Ausbildung zum Europäischen Patentanwalt;

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