Rechtsprechung
   BVerwG, 05.05.2014 - 6 B 46.13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,10532
BVerwG, 05.05.2014 - 6 B 46.13 (https://dejure.org/2014,10532)
BVerwG, Entscheidung vom 05.05.2014 - 6 B 46.13 (https://dejure.org/2014,10532)
BVerwG, Entscheidung vom 05. Mai 2014 - 6 B 46.13 (https://dejure.org/2014,10532)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,10532) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    TKG § 25 Abs. 1, Abs. 5
    Telekommunikation; Zugangsgewährung; Kollokation im Multifunktionsgehäuse; Anordnung durch Bundesnetzagentur; Regulierungsermessen; allgemeines Ermessen; Regulierungsverfügung; Rechtsschutzbedürfnis.

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    TKG § 25 Abs. 1, Abs. 5
    Anordnung durch Bundesnetzagentur; Kollokation im Multifunktionsgehäuse; Rechtsschutzbedürfnis; Regulierungsermessen; Regulierungsverfügung; Telekommunikation; Zugangsgewährung; allgemeines Ermessen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 25 Abs 1 TKG 2004, § 25 Abs 5 S 1 TKG 2004, § 25 Abs 5 S 2 TKG 2004
    Telekommunikation; Ermessen der Bundesnetzagentur bei der Zugangsanordnung

  • Wolters Kluwer

    Auswahl des Ermessens bei Entscheidungen über die Festlegung der Bedingungen einer Zugangsanordnung nach § 25 Abs. 5 TKG

  • rewis.io

    Telekommunikation; Ermessen der Bundesnetzagentur bei der Zugangsanordnung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TKG § 25 Abs. 1; TKG § 25 Abs. 5 S. 1-2
    Auswahl des Ermessens bei Entscheidungen über die Festlegung der Bedingungen einer Zugangsanordnung nach § 25 Abs. 5 TKG

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Netzregulierung und Zugangsanordnung für Telekommunikationsanbieter

Besprechungen u.ä.

  • xing.com (Entscheidungsbesprechung)

    Umfang der regulierungsbehördlichen Befugnis beim Erlass einer Zugangsanordnung nach § 25 TKG

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2014, 1034
  • K&R 2014, 545
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 27.01.2010 - 6 C 22.08

    Zugang; Teilnehmeranschluss; Teilnehmeranschlussleitung; Kollokation;

    Auszug aus BVerwG, 05.05.2014 - 6 B 46.13
    Dass das Verwaltungsgericht mit diesen Annahmen in Bezug auf die Reichweite der genannten Regulierungsverfügung von einem falschen Sachverhalt ausgegangen sei, begründet die Klägerin zu 2 unter Hinweis auf die ihrer Auffassung nach einschränkenden Aussagen des Senats in seinem Urteil vom 27. Januar 2010 - BVerwG 6 C 22.08 - (Buchholz 442.066 § 21 TKG Nr. 1) zur Tragweite der Verpflichtung in Ziffer 1.1.3 des Tenors der Regulierungsverfügung vom 27. Juni 2007.

    Selbst wenn den Entscheidungsgründen des genannten Urteils (vgl. Urteil vom 27. Januar 2010 a.a.O. Rn. 21, 24 und Rn. 26) erkennbar die von der Klägerin zu 2 unterstellte Rechtsauffassung zugrunde liegen sollte, hätte das Verwaltungsgericht die verfahrensrechtlichen Grenzen zulässiger Sachverhalts- und Beweiswürdigung nicht überschritten.

  • BVerwG, 11.12.2013 - 6 C 23.12

    Telekommunikation; Regulierungsverfügung; Teilnehmeranschlussleitung;

    Auszug aus BVerwG, 05.05.2014 - 6 B 46.13
    Die gerichtliche Kontrolle der Ausübung des Regulierungsermessens hat sich dabei grundsätzlich auf diejenigen Erwägungen zu beschränken, die die Behörde zur Begründung ihrer Entscheidung dargelegt hat (vgl. grundlegend Urteil vom 2. April 2008 - BVerwG 6 C 15.07 - BVerwGE 131, 41 Rn. 47, sowie zuletzt Urteil vom 11. Dezember 2013 - BVerwG 6 C 23.12 - juris Rn. 24).

    Eine Abwägung am Maßstab der Regulierungsziele des § 2 Abs. 2 TKG findet auf dieser Ebene nicht mehr statt, da die Konfliktbewältigung bereits auf der vorgelagerten Stufe der zu vollziehenden Regulierungsverfügung stattzufinden hat (vgl. Urteil vom 11. Dezember 2013 a.a.O. Rn. 38 ff.).

  • BVerwG, 19.07.2010 - 6 B 20.10

    Verein; Vereinsverbot; Klagebefugnis; Rechtsverletzung; rechtliches Gehör;

    Auszug aus BVerwG, 05.05.2014 - 6 B 46.13
    Weil der Adressat eines belastenden Verwaltungsakts stets einem staatlichen Freiheitseingriff unterliegt, folgt nach der sogenannten Adressatentheorie allein hieraus ein Klagerecht nach § 42 Abs. 2 VwGO (vgl. nur Beschluss vom 19. Juli 2010 - BVerwG 6 B 20.10 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 54 Rn. 16).
  • BVerwG, 26.02.2014 - 6 C 3.13

    Vorlagebeschluss; Telekommunikation; Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung;

    Auszug aus BVerwG, 05.05.2014 - 6 B 46.13
    In einer Entscheidung durch Prozessurteil statt durch Sachurteil liegt nach ständiger Rechtsprechung des Senats ein Verfahrensfehler, wenn diese Entscheidung auf einer fehlerhaften Anwendung der prozessualen Vorschriften beruht (Beschluss vom 26. Februar 2014 - BVerwG 6 C 3.13 - juris Rn. 15 m.w.N.).
  • BVerwG, 02.04.2008 - 6 C 15.07

    Marktdefinition; Marktanalyse; Beurteilungsspielraum; Terminierung;

    Auszug aus BVerwG, 05.05.2014 - 6 B 46.13
    Die gerichtliche Kontrolle der Ausübung des Regulierungsermessens hat sich dabei grundsätzlich auf diejenigen Erwägungen zu beschränken, die die Behörde zur Begründung ihrer Entscheidung dargelegt hat (vgl. grundlegend Urteil vom 2. April 2008 - BVerwG 6 C 15.07 - BVerwGE 131, 41 Rn. 47, sowie zuletzt Urteil vom 11. Dezember 2013 - BVerwG 6 C 23.12 - juris Rn. 24).
  • BVerwG, 19.02.2013 - 6 B 37.12

    Telekommunikation; beträchtliche Marktmacht; missbräuchliches Ausnutzen; Markt

    Auszug aus BVerwG, 05.05.2014 - 6 B 46.13
    Soweit hiervon Ausnahmen zuzulassen sind, verlangt die Rüge eines Verstoßes gegen den Überzeugungsgrundsatz die Darlegung, dass das Gericht einen Schluss gezogen hat, den es ohne Willkür, insbesondere ohne Verletzung von Denkgesetzen oder allgemeinen Erfahrungssätzen, schlechterdings nicht ziehen konnte (Beschluss vom 19. Februar 2013 - BVerwG 6 B 37.12 - Buchholz 442.066 § 42 TKG Nr. 4 Rn. 13 m.w.N.).
  • BVerwG, 10.12.2014 - 6 C 18.13

    Vorlagebeschluss; Mobilfunkterminierungsentgelte; Entgeltgenehmigung;

    Der durch § 35 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2 TKG eingeräumte Entscheidungsspielraum hat nicht den Zweck, es der Bundesnetzagentur zu ermöglichen, eine dem Einzelfall angemessene und sachgerechte Entscheidung über das "Ob" und "Wie" eines Verwaltungsakts zu treffen, bei der einerseits der Gesetzeszweck und andererseits die konkreten Umstände zu berücksichtigen sind und in die insbesondere auch Zweckmäßigkeits- und Billigkeitserwägungen einfließen können (vgl. zu diesem typischen Zweck von Ermessensermächtigungen: BVerwG, Beschluss vom 5. Mai 2014 - 6 B 46.13 - NVwZ 2014, 1034 Rn. 8).
  • BVerwG, 10.12.2014 - 6 C 16.13

    Vorlagebeschluss; Mobilfunkterminierungsentgelte; Entgeltanordnung; Rückwirkung;

    Der durch § 35 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2 TKG eingeräumte Entscheidungsspielraum hat nicht den Zweck, es der Bundesnetzagentur zu ermöglichen, eine dem Einzelfall angemessene und sachgerechte Entscheidung über das "Ob" und "Wie" eines Verwaltungsakts zu treffen, bei der einerseits der Gesetzeszweck und andererseits die konkreten Umstände zu berücksichtigen sind und in die insbesondere auch Zweckmäßigkeits- und Billigkeitserwägungen einfließen können (vgl. zu diesem typischen Zweck von Ermessensermächtigungen: BVerwG, Beschluss vom 5. Mai 2014 - 6 B 46.13 - NVwZ 2014, 1034 Rn. 8).
  • BVerwG, 17.08.2016 - 6 C 24.15

    Anordnung der Bundesnetzagentur; Abrechnungs- und Erstattungsregelungen;

    Im Übrigen steht der Bundesnetzagentur ein Auswahlermessen dahingehend zu, welche Maßnahme ergriffen wird (BVerwG, Beschluss vom 5. Mai 2014 - 6 B 46.13 - Buchholz 442.066 § 25 TKG Nr. 2 Rn. 8 ff.).

    Für die verwaltungsgerichtliche Kontrolle der Ausübung dieses Ermessens, bei dem es sich nicht um einen Anwendungsfall des der Bundesnetzagentur nach der Rechtsprechung des Senats für bestimmte Entscheidungen eingeräumten Regulierungsermessens handelt, gelten die Maßstäbe für allgemeine Ermessensentscheidungen nach § 114 Satz 1 VwGO (BVerwG, Beschluss vom 5. Mai 2014 - 6 B 46.13 - Buchholz 442.066 § 25 TKG Nr. 2 Rn. 8 ff.).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht