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   BVerwG, 05.06.1964 - I B 37.64   

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BVerwG, 05.06.1964 - I B 37.64 (https://dejure.org/1964,2224)
BVerwG, Entscheidung vom 05.06.1964 - I B 37.64 (https://dejure.org/1964,2224)
BVerwG, Entscheidung vom 05. Juni 1964 - I B 37.64 (https://dejure.org/1964,2224)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 31.10.1952 - V ZR 153/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 05.06.1964 - I B 37.64
    Es hat im wesentlichen ausgeführt: Die LockerungsVO sei rechtswirksam; die hiergegen vom Kläger erhobenen verfassungsrechtlichen Bedenken griffen nicht durch; mit der vorläufigen Verfassung von Groß-Berlin vom 13. August 1946 (VOBl. I S. 295) - vVvB - sei die LockerungsVO bei Berücksichtigung aller Umstände ihres Zustandekommens und des späteren Verhaltens der Alliierten Kommandantur, wie im einzelnen ausgeführt wird, vereinbar; mit ihrem Inkrafttreten sei der auf Grund der AblieferungsVO ergangene Bescheid des Bezirksamtes Zehlendorf vom 20. April 1949 hinfällig geworden; dementsprechend habe das zwischen der Ehefrau des Klägers und dem Beklagten durch den Bescheid vom 20. April 1949 begründete öffentliche Rechtsverhältnis entgegen dem Feststellungsbegehren des Klägers über den 30. Mai 1949 hinaus nicht fortbestanden; der Bescheid sei, wie auch der BGH in seinemUrteil vom 31. Oktober 1952 - V ZR 153/51 - (teilweise veröffentlicht in NJW 1953, 582) ausgeführt habe, als ausschließlich belastender Verwaltungsakt anzusehen; der Anspruch des von dem Bescheid Betroffenen auf Abnahme und Bezahlung sei nur ein aus dem Eingriff folgender sog. "Rechtsreflex"; ebenso wie der Erlaß eines belastenden Verwaltungsakts zu seiner Rechtswirksamkeit einer Rechtsgrundlage bedürfe, gelte er als Verwaltungsakt mit Dauerwirkung nur so lange, wie die Rechtsgrundlage fortbestehe, und werde er mit deren Wegfall ohne besondere Aufhebung hinfällig.
  • BVerwG, 04.10.1962 - I C 90.58

    Pflichtablieferung pflanzlicher Erzeugnisse

    Auszug aus BVerwG, 05.06.1964 - I B 37.64
    Auf die Revision des Klägers hat der erkennende Senat mit seinemUrteil vom 4. Oktober 1962 - BVerwG I C 90.58 - entschieden, daß die Klage zulässig ist, und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
  • BVerwG, 21.01.1955 - II C 177.54

    Anfechtung von Prüfungsentscheidungen; Irrevisibilität von zur Ergänzung nicht

    Auszug aus BVerwG, 05.06.1964 - I B 37.64
    Der Kläger übersieht jedoch, daß allgemeine Grundsätze des Verwaltungsrechts nicht revisibel sind, wenn sie zur Ergänzung nichtrevisiblen Rechts herangezogen werden (vgl. BVerwGE 2, 22 [BVerwG 21.01.1955 - II C 177/54]).
  • BVerwG, 06.11.1959 - VII C 136.59
    Auszug aus BVerwG, 05.06.1964 - I B 37.64
    Insoweit ähnele die Rechtslage der fehlerhaften Anwendung angeblichen Gewohnheitsrechts, die das Bundesverwaltungsgericht mehrfach dem revisiblen Verfahrensrecht zugerechnet habe (so insbesondere BVerwGE 9, 306; 12, 359) [BVerwG 14.07.1961 - VII C 170/60].
  • BVerwG, 14.07.1961 - VII C 25.61
    Auszug aus BVerwG, 05.06.1964 - I B 37.64
    Insoweit ähnele die Rechtslage der fehlerhaften Anwendung angeblichen Gewohnheitsrechts, die das Bundesverwaltungsgericht mehrfach dem revisiblen Verfahrensrecht zugerechnet habe (so insbesondere BVerwGE 9, 306; 12, 359) [BVerwG 14.07.1961 - VII C 170/60].
  • BVerwG, 14.07.1961 - VII C 170.60

    Anerkennung freier Ehen rassisch und politisch Verfolgter - Rücknahme der

    Auszug aus BVerwG, 05.06.1964 - I B 37.64
    Insoweit ähnele die Rechtslage der fehlerhaften Anwendung angeblichen Gewohnheitsrechts, die das Bundesverwaltungsgericht mehrfach dem revisiblen Verfahrensrecht zugerechnet habe (so insbesondere BVerwGE 9, 306; 12, 359) [BVerwG 14.07.1961 - VII C 170/60].
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